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    'Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut !' - live (Seite 267)

    eröffnet am 01.08.20 13:46:34 von
    neuester Beitrag 11.09.23 12:52:00 von
    Beiträge: 3.827
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      schrieb am 17.11.20 15:19:51
      Beitrag Nr. 1.167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.730.246 von Doppelvize am 16.11.20 22:08:31
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von Blue Max: "...nach denen die Menschen sich bei jedem Erkältungssymptom unmittelbar für mindestens fünf bis sieben Tage in häusliche Quarantäne begeben sollten..."

      Einmal husten oder einmal schnupfen, und schon hat man 7 Tage frei ?

      :confused:

      Das wird doch viele freuen...

      :laugh:


      Am meisten die Beamten, die können so oft und so lange krank feiern wie sie lustig sind!😱


      Merkt ja kaum einer, wenn die mal fehlen.

      Bzw andere atmen erleichtert auf, wenn die mal nicht stören...
      Avatar
      schrieb am 17.11.20 12:45:44
      Beitrag Nr. 1.166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.731.710 von pegasusorion am 17.11.20 07:26:01
      Zitat von pegasusorion: :laugh::laugh::laugh:

      Wer jemanden wie Dich ernst nimmt der ist selber schuld. 😉

      Übrigens auch das mit der versuchten Beleidigung aus Deinem Mund ist nur ein Witz.! :laugh::laugh::laugh:

      Das kannst Du also auch nicht, wer hätte es gedacht.! 😎🤠


      Welche versuchte Beleidigung?

      Ich beleidige wenn überhaupt nur Leute mit Format. Das fehlt dir nun wirklich! TJ😘
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      Avatar
      schrieb am 17.11.20 07:26:01
      Beitrag Nr. 1.165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.730.348 von Doppelvize am 16.11.20 22:17:09:laugh::laugh::laugh:

      Wer jemanden wie Dich ernst nimmt der ist selber schuld. 😉

      Übrigens auch das mit der versuchten Beleidigung aus Deinem Mund ist nur ein Witz.! :laugh::laugh::laugh:

      Das kannst Du also auch nicht, wer hätte es gedacht.! 😎🤠
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 23:02:13
      Beitrag Nr. 1.164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.730.246 von Doppelvize am 16.11.20 22:08:31
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von Blue Max: "...nach denen die Menschen sich bei jedem Erkältungssymptom unmittelbar für mindestens fünf bis sieben Tage in häusliche Quarantäne begeben sollten..."

      Einmal husten oder einmal schnupfen, und schon hat man 7 Tage frei ?

      :confused:

      Das wird doch viele freuen...

      :laugh:


      Am meisten die Beamten, die können so oft und so lange krank feiern wie sie lustig sind!😱


      :laugh: dazu brauchen die keine AU - Bescheinigung, das erledigen die 'auf Arbeit'. :D
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 22:17:09
      Beitrag Nr. 1.163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.716.194 von pegasusorion am 16.11.20 06:26:33
      Zitat von pegasusorion: Im Osten sagte man zu solchen Intelligenzbestien folgendes:

      "Zu dumm aus dem Bus zu winken" oder "o blöd das einen selbst die Schweine beisen"

      😎🤠


      Aha, selbst zum kopieren zu dämlich der Ossi😱

      Es heißt: Du bist so blöd das dich die Schweine beißen! Die ganz Kleinen sogar😉

      Aber Ossi bleibt halt Ossi.
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      schrieb am 16.11.20 22:08:31
      Beitrag Nr. 1.162 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.729.244 von Blue Max am 16.11.20 20:53:47
      Zitat von Blue Max: "...nach denen die Menschen sich bei jedem Erkältungssymptom unmittelbar für mindestens fünf bis sieben Tage in häusliche Quarantäne begeben sollten..."

      Einmal husten oder einmal schnupfen, und schon hat man 7 Tage frei ?

      :confused:

      Das wird doch viele freuen...

      :laugh:


      Am meisten die Beamten, die können so oft und so lange krank feiern wie sie lustig sind!😱
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 20:53:47
      Beitrag Nr. 1.161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.725.416 von Astgabel13 am 16.11.20 17:13:22"...nach denen die Menschen sich bei jedem Erkältungssymptom unmittelbar für mindestens fünf bis sieben Tage in häusliche Quarantäne begeben sollten..."

      Einmal husten oder einmal schnupfen, und schon hat man 7 Tage frei ?

      :confused:

      Das wird doch viele freuen...

      :laugh:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 17:13:22
      Beitrag Nr. 1.160 ()
      15:48 Uhr .... denkwürdig:

      'Wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht, formulieren die Länder wesentliche Forderungen des Bundes zur Verstärkung der Corona-Regeln nur noch als Appell, oder lassen sie ganz weg. /'
      Quelle: Guidants News https://news.guidants.com

      :laugh::D

      weil, etwas später:

      'Arbeitgeber laufen Sturm gegen Kanzleramt-Plan zur Quarantäne bei Schnupfen

      Von Andrea Thomas

      BERLIN (Dow Jones) - Der deutsche Arbeitgeberverband BDA läuft Sturm gegen Vorschläge aus dem Bundeskanzleramt zur Eindämmung der Corona-Pandemie, nach denen die Menschen sich bei jedem Erkältungssymptom unmittelbar für mindestens fünf bis sieben Tage in häusliche Quarantäne begeben sollten. ...'

      https://news.guidants.com/#!Artikel?id=8991459

      :laugh::laugh: na, gugge da, die wollen nich pleite gehen. :D

      wozu bezahlen wir die Komiker in Berlin eigentlich ... ? :rolleyes:
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 13:54:08
      Beitrag Nr. 1.159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.720.286 von Nebelkraehe am 16.11.20 12:48:02
      Zitat von Nebelkraehe: Hier ist bereits eine Aktualisierung.
      Selbst Heribert Prantl (SZ) meint lt. LTO:

      "[...] dass der Bundestag sich seit dem Frühjahr faktisch selbst entmachtet und es zugelassen hat, "dass parlamentarische Beratungen und Abstimmungen ersetzt wurden durch Merkel-Söder-Laschet-Prozeduren".

      https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2020-11-16-homeoffice…


      Die Landes- und das BVerfG stehen gemessen an den bisherigen Entscheidungen auf Seiten der grundgesetzfeindlichen Gefährderregierungen Bund/Länder . Die Verfassungsrrichter müssen zwar ihre Parteibücher abgeben, im Grunde sind sie aber vor allem Schwarz-Rot Gefärbte. Mich wundert, warum sie die paar Menschen, die idR für Demos zugelassen werden, nicht gleich in den Wald schicken. Andererseits waren die Richter auch in der Vrgangenheit vor allem willfährige Erfüllungsgehilfen jeglicher Diktatur auf unserem Boden. Meine Wahrnehmung und geschichtlich belegt.
      Avatar
      schrieb am 16.11.20 13:33:10
      Beitrag Nr. 1.158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.720.286 von Nebelkraehe am 16.11.20 12:48:02
      Zitat von Nebelkraehe: Hier ist bereits eine Aktualisierung.
      Selbst Heribert Prantl (SZ) meint lt. LTO:

      "[...] dass der Bundestag sich seit dem Frühjahr faktisch selbst entmachtet und es zugelassen hat, "dass parlamentarische Beratungen und Abstimmungen ersetzt wurden durch Merkel-Söder-Laschet-Prozeduren".

      https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2020-11-16-homeoffice…


      sehr richtig, es gibt bereits ein 'Ermächtigungsgesetz' in Form des 'Infektionsschutzgesetzes', das immer weiter ausgebaut und manifestiert wird.

      'Nach Paragraph 30 des IfSG erhält der Staat die Möglichkeit, "Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider" in geeigneten Krankenhäusern "abzusondern". Eine Quarantäne muss aber nicht zwingend in einem Krankenhaus erfolgen. Paragraph 30 IfSG sieht auch die Möglichkeit vor, dass Erkrankte (beziehungsweise die Verdächtigen) in häuslicher Quarantäne ausgesondert werden können, wie zum Beispiel die 2.250 Menschen, die nach Kontakt zu einer infizierten Person in Neustadt (Dosse) häuslich isoliert werden mussten. ... Weiterhin können Personen, die unter Quarantäne stehen, Gegenstände weggenommen sowie Teile ihrer Post geöffnet oder zurückgehalten werden. Das IfSG sieht demnach vor, dass auch die körperliche Unversehrtheit sowie das Brief- und Postgeheimnis eingeschränkt werden können. Während Paragraph 31 vorsieht, dass auch berufliche Tätigkeitsverbote angeordnet werden können. ..Kommt ein Betroffener den Anordnungen der Behörden nicht nach, kann er laut den Paragraphen 28 und 30 des IfSG "zwangsweise" in Quarantäne kommen. Die rechtliche Ermächtigung dazu gibt wie oben beschrieben Paragraph 30: "Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden"'
      https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitrae…

      Übersetzung: Inhaftierung (Knast) und Enteignung

      Das ist die 'harmlose' Urfassung. Die inzwischen wesentlich erweitert und konkretisiert wurde.
      Und sie wird umgesetzt und praktiziert, zu sehen an den einzelnen Staatsratsvorsitzender der Länder im Verein mit der Kaiserin, die sich am 29.10.2020 zu Gesetzgebern ermächtigt haben. Berichte siehe oben.

      Gewaltenteilung, Parlament, Grundgesetz, ... Demokratie ? wer kann schon griechisch ...
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