'Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut !' - live (Seite 315)
eröffnet am 01.08.20 13:46:34 von
neuester Beitrag 11.09.23 12:52:00 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.900.361 von Borealis am 27.08.20 12:50:12Danke. Nagel ich mir nachher an den Seitenspiegel.
....................
dann rufe ich hiermit dazu auf, kommendes Wochenende in Berlin mit verschränkten Armen Wattebäuschchen zu werfen.
Hauptsache, Ihr kommt.
it's TeaTime rund um die Siegessäule ..
....................
dann rufe ich hiermit dazu auf, kommendes Wochenende in Berlin mit verschränkten Armen Wattebäuschchen zu werfen.
Hauptsache, Ihr kommt.
it's TeaTime rund um die Siegessäule ..
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.899.923 von Astgabel13 am 27.08.20 12:19:41Das war "jugendgefährdend".
"9.3.4 Jugendgefährdende (bspw. frontale Nacktbilder oder unverpixelte Bilder schwerer Verletzungen), gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die geeignet sind, Hass, Gewalt oder Volksverhetzung zu fördern oder zu verherrlichen."
https://www.wallstreet-online.de/nutzungsbedingungen#boardre…
Äußerungen, die zu Haß gegen Antidemokraten und Verfassungsfeinde im Amt führen könnten, sind unerwünscht.
"9.3.4 Jugendgefährdende (bspw. frontale Nacktbilder oder unverpixelte Bilder schwerer Verletzungen), gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die geeignet sind, Hass, Gewalt oder Volksverhetzung zu fördern oder zu verherrlichen."
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Äußerungen, die zu Haß gegen Antidemokraten und Verfassungsfeinde im Amt führen könnten, sind unerwünscht.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.896.611 von Borealis am 27.08.20 08:25:36
Dabei hatte ich vor kurzem noch gestaunt, als R. Wendt sinngemäß sagte, die Polizei sei da um das Grundgesetz zu schützen, und nicht, um sich von der GroKo für ihre politischen Ziele mißbrauchen zu lassen.
Zitat von Borealis: "Die Versammlung ist eine Straftat gegen das Versammlungsgesetz und wir werden das auch wie eine Straftat behandeln."
Der Polizeisprecher ist ein Lügner!
Die Durchführung einer untersagten Versammlung oder die Teilnahme daran, ist keine Straftat, sondern maximal als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.
Dagegen ist jeder, der einen Demonstranten, der keine Straftat begangen hat, als Straftäter verfolgen will, selber ein Krimineller. Verfolgung Unschuldiger ist eine Straftat (§ 344 StGB).
Schlimm zu sehen, daß sich in der Polizeiführung offensichtlich Kriminelle befinden.
Einer kriminell agierenden Polizei ist die Legitimation abzusprechen, sie ist der organisierten Kriminalität zuzurechnen.
Dabei hatte ich vor kurzem noch gestaunt, als R. Wendt sinngemäß sagte, die Polizei sei da um das Grundgesetz zu schützen, und nicht, um sich von der GroKo für ihre politischen Ziele mißbrauchen zu lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.895.189 von Astgabel13 am 26.08.20 22:58:05Nächstes Wochenende in Berlin haben wir die letzte Chance auf Überleben, eine weitere wird es nicht geben.
O Gott, das ist ja furchtbar
Ich bleibe trotzdem lieber zu Hause, da laufen mir zu viele ohne Maske rum, und die Abstände hält auch kaum jemand ein
Im übrigen glaube ich das ein Gericht das Demo-Verbot kippen wird, und unterstütze das sogar! Der Veranstalter wird allerdings gezwungen werden ein Abstand/Sicherheitskonzept vorzulegen um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Am besten wären personalisierte Tracker die bei nichteinhalten des Abstands einen Stromstoß versetzen
O Gott, das ist ja furchtbar
Ich bleibe trotzdem lieber zu Hause, da laufen mir zu viele ohne Maske rum, und die Abstände hält auch kaum jemand ein
Im übrigen glaube ich das ein Gericht das Demo-Verbot kippen wird, und unterstütze das sogar! Der Veranstalter wird allerdings gezwungen werden ein Abstand/Sicherheitskonzept vorzulegen um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Am besten wären personalisierte Tracker die bei nichteinhalten des Abstands einen Stromstoß versetzen
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.892.870 von Astgabel13 am 26.08.20 19:51:51"Die Versammlung ist eine Straftat gegen das Versammlungsgesetz und wir werden das auch wie eine Straftat behandeln."
Der Polizeisprecher ist ein Lügner!
Die Durchführung einer untersagten Versammlung oder die Teilnahme daran, ist keine Straftat, sondern maximal als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.
Dagegen ist jeder, der einen Demonstranten, der keine Straftat begangen hat, als Straftäter verfolgen will, selber ein Krimineller. Verfolgung Unschuldiger ist eine Straftat (§ 344 StGB).
Schlimm zu sehen, daß sich in der Polizeiführung offensichtlich Kriminelle befinden.
Einer kriminell agierenden Polizei ist die Legitimation abzusprechen, sie ist der organisierten Kriminalität zuzurechnen.
Der Polizeisprecher ist ein Lügner!
Die Durchführung einer untersagten Versammlung oder die Teilnahme daran, ist keine Straftat, sondern maximal als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.
Dagegen ist jeder, der einen Demonstranten, der keine Straftat begangen hat, als Straftäter verfolgen will, selber ein Krimineller. Verfolgung Unschuldiger ist eine Straftat (§ 344 StGB).
Schlimm zu sehen, daß sich in der Polizeiführung offensichtlich Kriminelle befinden.
Einer kriminell agierenden Polizei ist die Legitimation abzusprechen, sie ist der organisierten Kriminalität zuzurechnen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.894.661 von Borealis am 26.08.20 22:06:23
um dann doch zu klagen ?
sind die Handys wirklich so viel zu weich ... ?
Zitat von Borealis: "Das ist offene Diktatur !"
Dann sollten wir den Bütteln klarmachen, daß keiner ungestraft bleiben wird, der diese verbrecherische Diktatur unterstützt. Handys bereithalten, jeder rechtswidrige Übergriff ist zu dokumentieren.
um dann doch zu klagen ?
sind die Handys wirklich so viel zu weich ... ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.892.870 von Astgabel13 am 26.08.20 19:51:51"Das ist offene Diktatur !"
Dann sollten wir den Bütteln klarmachen, daß keiner ungestraft bleiben wird, der diese verbrecherische Diktatur unterstützt. Handys bereithalten, jeder rechtswidrige Übergriff ist zu dokumentieren.
Dann sollten wir den Bütteln klarmachen, daß keiner ungestraft bleiben wird, der diese verbrecherische Diktatur unterstützt. Handys bereithalten, jeder rechtswidrige Übergriff ist zu dokumentieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.891.682 von TimeTunnel am 26.08.20 18:35:04"Gegen den Entscheid des Berliner Senats steht Dir doch der Rechtsweg offen, und nicht nur das, er wird Dir auch geboten! Such doch die Eilentscheidung!"
Da kümmern sich bereits Leute drum.
Meine bevorzugte Lösung des Problems wäre das aber eher nicht. Eine Gerichtsverhandlung wäre aus meiner Sicht zu viel der Ehre für den Berliner Senat. Wie komm ich den dazu, die Spielregeln der Junta anzuerkennen?
Ich wäre dafür, die Entscheidung dem Volk zu überlassen und jeden, der das zu verhindern versucht, wegzufegen.
Da kümmern sich bereits Leute drum.
Meine bevorzugte Lösung des Problems wäre das aber eher nicht. Eine Gerichtsverhandlung wäre aus meiner Sicht zu viel der Ehre für den Berliner Senat. Wie komm ich den dazu, die Spielregeln der Junta anzuerkennen?
Ich wäre dafür, die Entscheidung dem Volk zu überlassen und jeden, der das zu verhindern versucht, wegzufegen.