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    Kosten für Reise zur HV absetzen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.05.00 18:40:17 von
    neuester Beitrag 24.05.00 14:12:35 von
    Beiträge: 10
    ID: 136.155
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      schrieb am 14.05.00 18:40:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Laut Steuertips kann man alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch der Hauptversammlung absetzen: Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung.
      Was ist wenn ich privat 1-2 Tage dranhängen will, wenn ich schon mal in der Stadt bin. Verwirft das Finanzamt das Ganze als Privatvergnügen, oder zahle ich halt nur die 1-2 Nächte privat? Was ist aber mit der Fahrkarte, wenn ich eben nicht am Tag nach der HV sondern erst später zurückfahre.
      Wer hat Erfahrung bzw. konkretes Wissen ?
      Bitte bald, da die HVs die mich interessieren im Juni sind.

      Danke (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 15.05.00 14:57:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann fahr doch mit dem Auto!!
      Und rechne über Kilometerpauschale ab.
      G. T.
      Avatar
      schrieb am 15.05.00 15:47:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Tramper,

      Deinem Namen nach fährst Du wohl per Anhalter und rechnest dann auch noch Kosten, die Du gar nicht hast??
      Mir gehts hauptsächlich um Übernachtungskosten und evtl. Zug/Flug. VOn z.B. München nach Berlin ist mir das Auto doch zu stressig, außerdem fahre ich wenn dann mit dem Firmenauto, also keine eigenen Fahrtkosten.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 16.05.00 14:05:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      das weiß dein FA doch nicht ?? Oder??
      Avatar
      schrieb am 16.05.00 14:09:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich dachte eigentlich daran, meine nächste Australienreise so vom Finanzamt mitfinanzieren zu lassen. D.h. zur HV zu fliegen, und die Kosten vom Flug, Übernachtung 2x etc. absetzen zu können.
      mir ist bis jetzt gegenteiliges bekannt, außer die Aktienstücke entsprechen dem Aufwand nicht.

      G.T.

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      schrieb am 17.05.00 18:43:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... kann vielleicht jemand was zum Thema Verhältnismäßigkeit sagen? Wg. ein paar Starnetaktien drei schöne Tage auf Antigua (etc.) :laugh:

      Gruß Link3
      Avatar
      schrieb am 18.05.00 17:19:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich denke die Anlageinvestition sollte schon 4 Nullen haben vor dem Komma.
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 11:25:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moin,moin,

      (s)pecunia Du versuchst hier Privat und Geschäft zu verbinden. Auf solche Aktionen reagiert das FA sehr sensibel. Wenn die HV nur einen Tag dauert Du aber drei Tage in der Stadt bist, werden Dir alle Aufwendungen als privat an gesehen werden (ähnliches gilt bei Geschäftsreisen, die dann mit Urlaub verknüpft werden; hier werden die Reisekosten dann als geldwerter Vorteil steuerpflichtig).
      Aus diesem Grund ist der Hinweis, die Kilometerpauschale abzurechnen und nur eine Übernachtung (also gesonderte Rechnung) schon hilfreich, wenn auch rechtlich nicht korrekt.
      Rechtlich korrekt kannst Du in Deinem Fall nur (selbst da wird sich das FA noch anstellen) die Übernachtungskosten für das Datum der HV absetzen. Sorry, aber so bescheiden sind die Regelungen!

      Genereller Rat: Für das FA immer eine klare Trennung zwischen Geschäft und Privat schaffen, damit gehst Du viel Ärger aus dem Weg. Dies gilt insbesondere, weil die Frage der Verhältnismäßigkeit dem FA einen grossen Entscheidungsspielraum lässt.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.05.00 22:52:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      wo wir schonmal dabei sind, wo war denn die HV von em-tv letztes jahr?
      frankfurt?

      und wieviel ist ein autokilometer wert?

      danke und gruß
      pm
      Avatar
      schrieb am 24.05.00 14:12:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu 1. keine Ahnung
      zu 2. 0,52 DM minimal oder der Betrag der sich ergibt durch Abschreibung .... und alle anderen Unkosten pro Jahr für das Fahrzeug.


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