Kosten für Reise zur HV absetzen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.05.00 18:40:17 von
neuester Beitrag 24.05.00 14:12:35 von
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Laut Steuertips kann man alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch der Hauptversammlung absetzen: Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung.
Was ist wenn ich privat 1-2 Tage dranhängen will, wenn ich schon mal in der Stadt bin. Verwirft das Finanzamt das Ganze als Privatvergnügen, oder zahle ich halt nur die 1-2 Nächte privat? Was ist aber mit der Fahrkarte, wenn ich eben nicht am Tag nach der HV sondern erst später zurückfahre.
Wer hat Erfahrung bzw. konkretes Wissen ?
Bitte bald, da die HVs die mich interessieren im Juni sind.
Danke (s)pecunia
Was ist wenn ich privat 1-2 Tage dranhängen will, wenn ich schon mal in der Stadt bin. Verwirft das Finanzamt das Ganze als Privatvergnügen, oder zahle ich halt nur die 1-2 Nächte privat? Was ist aber mit der Fahrkarte, wenn ich eben nicht am Tag nach der HV sondern erst später zurückfahre.
Wer hat Erfahrung bzw. konkretes Wissen ?
Bitte bald, da die HVs die mich interessieren im Juni sind.
Danke (s)pecunia
Dann fahr doch mit dem Auto!!
Und rechne über Kilometerpauschale ab.
G. T.
Und rechne über Kilometerpauschale ab.
G. T.
Hallo Tramper,
Deinem Namen nach fährst Du wohl per Anhalter und rechnest dann auch noch Kosten, die Du gar nicht hast??
Mir gehts hauptsächlich um Übernachtungskosten und evtl. Zug/Flug. VOn z.B. München nach Berlin ist mir das Auto doch zu stressig, außerdem fahre ich wenn dann mit dem Firmenauto, also keine eigenen Fahrtkosten.
Gruß (s)pecunia
Deinem Namen nach fährst Du wohl per Anhalter und rechnest dann auch noch Kosten, die Du gar nicht hast??
Mir gehts hauptsächlich um Übernachtungskosten und evtl. Zug/Flug. VOn z.B. München nach Berlin ist mir das Auto doch zu stressig, außerdem fahre ich wenn dann mit dem Firmenauto, also keine eigenen Fahrtkosten.
Gruß (s)pecunia
das weiß dein FA doch nicht ?? Oder??
ich dachte eigentlich daran, meine nächste Australienreise so vom Finanzamt mitfinanzieren zu lassen. D.h. zur HV zu fliegen, und die Kosten vom Flug, Übernachtung 2x etc. absetzen zu können.
mir ist bis jetzt gegenteiliges bekannt, außer die Aktienstücke entsprechen dem Aufwand nicht.
G.T.
mir ist bis jetzt gegenteiliges bekannt, außer die Aktienstücke entsprechen dem Aufwand nicht.
G.T.
... kann vielleicht jemand was zum Thema Verhältnismäßigkeit sagen? Wg. ein paar Starnetaktien drei schöne Tage auf Antigua (etc.)
Gruß Link3
Gruß Link3
Ich denke die Anlageinvestition sollte schon 4 Nullen haben vor dem Komma.
Moin,moin,
(s)pecunia Du versuchst hier Privat und Geschäft zu verbinden. Auf solche Aktionen reagiert das FA sehr sensibel. Wenn die HV nur einen Tag dauert Du aber drei Tage in der Stadt bist, werden Dir alle Aufwendungen als privat an gesehen werden (ähnliches gilt bei Geschäftsreisen, die dann mit Urlaub verknüpft werden; hier werden die Reisekosten dann als geldwerter Vorteil steuerpflichtig).
Aus diesem Grund ist der Hinweis, die Kilometerpauschale abzurechnen und nur eine Übernachtung (also gesonderte Rechnung) schon hilfreich, wenn auch rechtlich nicht korrekt.
Rechtlich korrekt kannst Du in Deinem Fall nur (selbst da wird sich das FA noch anstellen) die Übernachtungskosten für das Datum der HV absetzen. Sorry, aber so bescheiden sind die Regelungen!
Genereller Rat: Für das FA immer eine klare Trennung zwischen Geschäft und Privat schaffen, damit gehst Du viel Ärger aus dem Weg. Dies gilt insbesondere, weil die Frage der Verhältnismäßigkeit dem FA einen grossen Entscheidungsspielraum lässt.
Gruß
(s)pecunia Du versuchst hier Privat und Geschäft zu verbinden. Auf solche Aktionen reagiert das FA sehr sensibel. Wenn die HV nur einen Tag dauert Du aber drei Tage in der Stadt bist, werden Dir alle Aufwendungen als privat an gesehen werden (ähnliches gilt bei Geschäftsreisen, die dann mit Urlaub verknüpft werden; hier werden die Reisekosten dann als geldwerter Vorteil steuerpflichtig).
Aus diesem Grund ist der Hinweis, die Kilometerpauschale abzurechnen und nur eine Übernachtung (also gesonderte Rechnung) schon hilfreich, wenn auch rechtlich nicht korrekt.
Rechtlich korrekt kannst Du in Deinem Fall nur (selbst da wird sich das FA noch anstellen) die Übernachtungskosten für das Datum der HV absetzen. Sorry, aber so bescheiden sind die Regelungen!
Genereller Rat: Für das FA immer eine klare Trennung zwischen Geschäft und Privat schaffen, damit gehst Du viel Ärger aus dem Weg. Dies gilt insbesondere, weil die Frage der Verhältnismäßigkeit dem FA einen grossen Entscheidungsspielraum lässt.
Gruß
wo wir schonmal dabei sind, wo war denn die HV von em-tv letztes jahr?
frankfurt?
und wieviel ist ein autokilometer wert?
danke und gruß
pm
frankfurt?
und wieviel ist ein autokilometer wert?
danke und gruß
pm
zu 1. keine Ahnung
zu 2. 0,52 DM minimal oder der Betrag der sich ergibt durch Abschreibung .... und alle anderen Unkosten pro Jahr für das Fahrzeug.
zu 2. 0,52 DM minimal oder der Betrag der sich ergibt durch Abschreibung .... und alle anderen Unkosten pro Jahr für das Fahrzeug.
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