Broken gewerblich -> keine Spekulationssteuer?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.00 11:17:17 von
neuester Beitrag 22.06.00 20:33:32 von
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Hallo zusammen,
mich ärgert die 12-monatige Haltefrist zunehmend. Ich weiss, dass Fonds und gewerbliche Broker daran nicht gebunden sind.
Was sind die Vorraussetzungen, dass ich mich auch davon befreien kann??
Danke im voraus,
micky1
mich ärgert die 12-monatige Haltefrist zunehmend. Ich weiss, dass Fonds und gewerbliche Broker daran nicht gebunden sind.
Was sind die Vorraussetzungen, dass ich mich auch davon befreien kann??
Danke im voraus,
micky1
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heute kommt um 14.30h auf ntv eine q/a sendung zu steuern.
http://www.n-tv.de/cgi-bin/show_doc.cgi?doc_id=7704
http://www.n-tv.de/cgi-bin/show_doc.cgi?doc_id=7704
Einkünfte aus Spekulationsgeschäften sind den anderen Einkunftsarten gleichgestellt(Selbsständige- Nichtselbständige Einkünfte , Einkünfte aus Gewerbebetrieb....)
Eine spezielle Steuer zB eine Spekulationssteuer gibt es für diese Einkunftsart genausowenig wie für Einkünfte aus Kapitalerträgen.
Die Summe aller Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten ist die Grundlage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommen, daß für die festzusetzeden Einkommensteuerschuld maßgeblich ist.
Die auf Kapitalerträge erhobene Kapitalertragsteuer ist genauso eine Vorrauszahlung auf die Einkommensteuerschuld, wie dies die Lohnsteuer für Einkünfte aus Nochtsebstendiger Arbeit ist.
Maßgeblich ist in dem fall nur wer für die Abführung dieser "Vorrauszahlung" verantwortlich ist..z.B. Bank oder Arbeitgeber
Liegen positive Gewerbliche Einkünfte vor, ermittelt das Finanzamt, aufgrund des letzten Steuerbescheids, eine Vorrauszahlung auf die wahrscheinlich festzusetzende Einkommensteuerschuld
Der Nachteil von gewerblichen Einkünften besteht darin, daß zusätzlch zur Einkommensteuerschuld, auch noch eine Gewerbesteuerschuld ensteht.
Eine spezielle Steuer zB eine Spekulationssteuer gibt es für diese Einkunftsart genausowenig wie für Einkünfte aus Kapitalerträgen.
Die Summe aller Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten ist die Grundlage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommen, daß für die festzusetzeden Einkommensteuerschuld maßgeblich ist.
Die auf Kapitalerträge erhobene Kapitalertragsteuer ist genauso eine Vorrauszahlung auf die Einkommensteuerschuld, wie dies die Lohnsteuer für Einkünfte aus Nochtsebstendiger Arbeit ist.
Maßgeblich ist in dem fall nur wer für die Abführung dieser "Vorrauszahlung" verantwortlich ist..z.B. Bank oder Arbeitgeber
Liegen positive Gewerbliche Einkünfte vor, ermittelt das Finanzamt, aufgrund des letzten Steuerbescheids, eine Vorrauszahlung auf die wahrscheinlich festzusetzende Einkommensteuerschuld
Der Nachteil von gewerblichen Einkünften besteht darin, daß zusätzlch zur Einkommensteuerschuld, auch noch eine Gewerbesteuerschuld ensteht.
Also es gibt schon einen Weg wie er, um diese Steuer zunächst mal herumkommen würde, ich habe mich dafür auch mal interessiert.
Allerdings gibt es auch ein paar Haken.
Die Annahme geht dahin, das einen privaten Fond zu gründen. Mit den Kapitaleinlagen, die dort drin sind und drin bleiben, kann nach Herzens Lust getradet werden, nur die Abflüsse aus dem Fond die dann wieder auf das private Konto fließen müßten als Einkommen versteuert werden (,sofern sie nicht über die Jahresfrist gehalten werden, hier bin ich mir aber auch nicht ganz sicher wie das dann gehandhabt wird, dazu müsste mal ein Steuerprofi was sagen).
Das ganze ist allerdings in Deutschland mit sehr hohen Sicherheitseinlagen verbunden, ich kenne allerdings nicht die genauen Zahlen, sie dürften sich aber um die 1Mio€ bewegen.
In Luxemburg sind die Sicherheitseinlagen allerdings wesentlich geringer und hier lohnt sich die Sache nach meinem Wissen schon ehr, allerdings darf man nicht vergessen, das eine ganze Menge an Kosten für Prüfungen und andere Geschichten entstehen.
Wie gesagt ich habe mich bisher nur rudimentär mit der Geschichte befasst und falls hier was Grundsätzlich falsches steht, wiedersprecht mir.
Gruß
bw
Allerdings gibt es auch ein paar Haken.
Die Annahme geht dahin, das einen privaten Fond zu gründen. Mit den Kapitaleinlagen, die dort drin sind und drin bleiben, kann nach Herzens Lust getradet werden, nur die Abflüsse aus dem Fond die dann wieder auf das private Konto fließen müßten als Einkommen versteuert werden (,sofern sie nicht über die Jahresfrist gehalten werden, hier bin ich mir aber auch nicht ganz sicher wie das dann gehandhabt wird, dazu müsste mal ein Steuerprofi was sagen).
Das ganze ist allerdings in Deutschland mit sehr hohen Sicherheitseinlagen verbunden, ich kenne allerdings nicht die genauen Zahlen, sie dürften sich aber um die 1Mio€ bewegen.
In Luxemburg sind die Sicherheitseinlagen allerdings wesentlich geringer und hier lohnt sich die Sache nach meinem Wissen schon ehr, allerdings darf man nicht vergessen, das eine ganze Menge an Kosten für Prüfungen und andere Geschichten entstehen.
Wie gesagt ich habe mich bisher nur rudimentär mit der Geschichte befasst und falls hier was Grundsätzlich falsches steht, wiedersprecht mir.
Gruß
bw
was ist wenn ich mehr als 180 tage im jahr in der domenikanischen republik lebe ?
danke für die antwort
firsty
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