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    Frage zu Zwischengewinn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.00 20:36:18 von
    neuester Beitrag 04.07.00 14:33:04 von
    Beiträge: 4
    ID: 173.911
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      schrieb am 03.07.00 20:36:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich finde hier sicherlich ein kompetentes Boardmitglied, das mir eine Frage zum Zwischengewinn - konkret beim MMWI Defensiv Fonds - beantworten kann. Hier die VWD-Zahlen von heute:

      Rücknahme 3.7.00: 56,63
      Zwischengewinn 3.7.00: 0,02

      Rücknahme 30.6.00: 62,49
      Zwischengwinn 30.6.00: 16,92

      Der Fonds ist thessaurierend.

      Was sind die 16,92 genau? Der Zinsgewinn eines Fondsanteils seit 1.7.99 oder seit 1.1.00?
      Der Kursverlust von heute setzt sich aus dem Abführen des Zwischengewinns (0,355% * 16,92) und dem Wertverlust der Fondsanteile zusammen?
      Sehe ich vom abgeführten Zwischengwinn etwas wieder? Ist dieses abhängig von KEST-Befreiung? Kann ich bei der Steuer etwas angeben?

      Fragen über Fragen, die mir vielleicht jemand beantworten kann. Danke!
      Avatar
      schrieb am 04.07.00 10:05:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo,
      ich kann dir nur soviel sagen:
      habe gestern mit warburg telefoniert, 11,674 Euro werden
      thesauriert, wie sich das auswirkt und ob überhaupt
      kann ich dir nicht sagen, hierzu erhielt ich am telefon
      nur schweigen, m.e. müßte man aber im verhältnis anteile
      dazubekommen, da ja nix ausgeschüttet wird,
      wenn jemand näheres weiss, wäre ich dankbar. hoffe wenigstens
      ein wenig geholfen zu haben.
      discount-fondsshop wksaul@aol.com

      tina
      Avatar
      schrieb am 04.07.00 13:56:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      der ZG ist aufgelaufene Zinsen und Dividenden, die in D steuerpflichtig sind.

      Bei einer Aktie:
      Vor Dividendenzahlung nichts zu versteuern, danach volle Dividende, auch wenn Du erst einen Tag vorher gekauft hast.

      Beim Fonds:
      Dort schüttet ständig irgendeine AG Dividende aus.
      wird genauso versteuert, aber:
      der Fonds sammelt die aufgelaufenen Zinsen und Dividenden in Form des ZG. Er schüttet also nicht täglich, sondern üblicherweise ein oder zweimal im Jahr aus. Steuerpflichtige Erträge laufen aber natürlich permanent innerhalb des Fonds auf.

      Muß Dich im Regelfall nicht interessieren, sondern nur bei :

      Bei Kauf:
      Im Jahr des Kaufs kannst Du den ZG, der bis zum Kauftag entstanden ist von deinen steuerpflichtigen Kapitalerträgen abziehen(Wegen periodengerechter Zuordnung)

      Bei Verkauf:
      Mußt Du den bis zum Kauftag aufgelaufenen ZG versteuern (vergessen viele,wird auch von den meisten Sachbearbeitern der FÄ nicht verstanden oder kontrolliert)

      Thesaurierender Fonds:
      Legt den ausgeschütteten Gewinn, (vorher Zwischengeinn) abzüglich der Steuern, die der Fonds direkt abführen muß wieder in neuen Anteilen ohne Ausgabeaufschlag an.
      Die abgeführte Steuer wird am JE von der Fondsgesellschaft ausgewiesen und Du kannst sie im Rahmen deiner Steuererklärung entweder in voller Höhe wiederbekommen, oder auf andere steuerpflichtige Kapitalerträge anrechnen lassen.

      Wenn Du noch Fragen hast, dann Mail einfach an das WO Postfach.
      Avatar
      schrieb am 04.07.00 14:33:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo gubu,
      vielen dank, super erklärt.
      das sehe ich genauso, was ich nur nicht verstehe,
      ist, dass warburg nicht mitteilen kann, wieviele
      anteile man quotenmäßig in diesem fall bekommt.

      tina

      ps: wie funktioniert das mit dem wo-postfach??


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