Kapitalerhöhung aus Rücklagen mit Ausgabe von Berichtigungsaktien - sind die Berichtigungsaktien ste - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.07.00 16:27:29 von
neuester Beitrag 15.07.00 16:59:55 von
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wenn dei Aktien ansonsten bereits steuerfrei sind ???
Nein. Die Spekufrist für die "neuen" Aktien beginnt mit dem Tag der KE neu. Steuerfrei sind nur die ursprünglichen Aktien.
Aktuelles Beispiel: Singulus
Aktuelles Beispiel: Singulus
hmmm - bist du Dir da sicher. Schließlich zahlt man ja nicht für die aktien. Was wird denn dann als Kaufpreis angenommen. Bei einem "klassischen" split sind ja auch die "neuen" Aktien steuerfrei.
weiß jemand, wo man noch Meinungen einholen kann.
weiß jemand, wo man noch Meinungen einholen kann.
hi,
Freianteile (bzw. unentgeltlich erworbene Bezugsrechte) an einer
Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.
Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.
also sind die Berichtigungsaktien in Deinem Fall steuerfrei...
mfG
s2b3
Freianteile (bzw. unentgeltlich erworbene Bezugsrechte) an einer
Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.
Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.
also sind die Berichtigungsaktien in Deinem Fall steuerfrei...
mfG
s2b3
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