checkAd

    Kapitalerhöhung aus Rücklagen mit Ausgabe von Berichtigungsaktien - sind die Berichtigungsaktien ste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.07.00 16:27:29 von
    neuester Beitrag 15.07.00 16:59:55 von
    Beiträge: 5
    ID: 185.692
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 221
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 16:27:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      wenn dei Aktien ansonsten bereits steuerfrei sind ???
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 16:39:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein. Die Spekufrist für die "neuen" Aktien beginnt mit dem Tag der KE neu. Steuerfrei sind nur die ursprünglichen Aktien.

      Aktuelles Beispiel: Singulus
      Avatar
      schrieb am 14.07.00 18:47:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      hmmm - bist du Dir da sicher. Schließlich zahlt man ja nicht für die aktien. Was wird denn dann als Kaufpreis angenommen. Bei einem "klassischen" split sind ja auch die "neuen" Aktien steuerfrei.

      weiß jemand, wo man noch Meinungen einholen kann.
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 14:20:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi,

      Freianteile (bzw. unentgeltlich erworbene Bezugsrechte) an einer
      Kapitalgesellschaft, die ein Gesellschafter zusaetzlich zu seinen
      Altanteilen im Rahmen einer Kapitalerhoehung erhaelt, werden nicht
      angeschafft (Begruendung aus § 1 KapErhStG). Es handelt sich um eigene
      Wirtschaftsgueter, bei denen es an einer Erwerbshandlung fehlt.

      Lt Herrmann/Heuer/Raupach, §23, Anm 101 wurden die Freianteile
      wirtschaftlich bereits mit den Altanteilen erworben ("Abspaltung"). Fuer
      die Frage, ob spaeterer Verkauf der Freianteile ein Spekulationsgeschaeft
      ist, kann somit die Spekulationsfrist nur nach der Anschaffung der
      Altanteile berechnet werden. Die "fiktiven" Anschaffungskosten dieser
      Gratisanteile ermitteln sich dann nach § 3 KapErhStG.

      also sind die Berichtigungsaktien in Deinem Fall steuerfrei...
      mfG
      s2b3
      Avatar
      schrieb am 15.07.00 16:59:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke !


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kapitalerhöhung aus Rücklagen mit Ausgabe von Berichtigungsaktien - sind die Berichtigungsaktien ste