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    Frage zu den Order Ausführungszeiten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.00 19:29:11 von
    neuester Beitrag 01.08.00 00:08:56 von
    Beiträge: 8
    ID: 194.477
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      schrieb am 24.07.00 19:29:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage:

      Angenommen ich stelle eine Order billigst um 19:00 Uhr rein. Ich seh den RT-Kurs im Finanztreff. Nach ca. 15 Minuten steht allerdings im Orderbuch immer noch offen, obwohl fleissig getradet wird. Welchen Kurs muss die Bank mir stellen ?
      1. Den Aks Kurs zu der Zeit zu dem die Bank den Aufrag angenommen hat ?
      2. Den Kurs wann deren Computer oder meint er müsse die Daten an die deutsche Börse schicken.


      Hat jemand schonmal die AGB´s studiert ?

      Für intelligente Antworten wäre ich sehr dankbar.


      P.S. Bitte keine Kommentare wie z.B. Man stellt keine Billigst Orders rein o.ä.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 22:00:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo,

      in den AGBs wird dazu nichts stehen, höchstens so schnell wie möglich; 15 Minuten zur Orderweiterleitung ist wohl das maximale, was eine Bank brauchen sollte, das Verschulden muss ja aber nicht unbedingt bei der Bank liegen, es könnte auch am Börsenort fehlerhaft gearbeitet worden sein. Liegts an der langsamen weiterleitung, so wird die Bank den historischen Kurs - also den Kurs, zu dem ein Umsatz stattgefunden hat, bei einem Vergleich nehmen, so zumindest meine Erfahrung. Fazit: einen rechtlichen Anspruch auf die 15 Minuten hat man nicht, sondern müßte dies vor Gericht durchboxen, aber eine Bank wird daran kein Interesse haben und den Auftrag nachträglich so abwickeln, wie er bei einem normalen Handel gelaufen wäre.

      Siehe auch folgenden Bericht:

      Probleme beim Online-Banking
      Von Katinka Schröder

      Verzögerte Orderausführung
      Hat eine Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Ausführungsfristen für Wertpapierorders festgelegt, gelten die Allgemeinen Sonderbedingungen für die Ausführungen von Wertpapiergeschäften. Danach ist eine Order zeitnah auszuführen. Da es sich hier um eine so genannte „Kardinalpflicht“ der Bank handelt, kann eine Verletzung dieser Pflicht nicht auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Auch technische Störungen müssen nicht zu einem Haftungsausschluss führen.

      Der Begriff „zeitnah“ bedeutet „sofort“ - allerdings unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Rahmen eines banküblichen Arbeitsablaufs Orders in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden müssen. Hierbei hat die Bank allerdings sicherzustellen, dass sie ihren Arbeitsablauf so organisiert, dass von einer unverzüglichen Orderweitergabe noch die Rede sein kann.
      Wie der Begriff „zeitnah“ im Einzelfall auszulegen ist, müssen letztlich Richter entscheiden, wenn die Bank keine Kulanz walten lässt. In einem Fall hatte die Filialbank die Order eines Kunden, die aufgrund eines gesetzten Limits nur innerhalb von 15 Minuten nach Auftragsbestätigung hätte ausgeführt werden können, nicht weitergeleitet. Die Bank zahlte freiwillig Schadenersatz. Im Rahmen der Auslegung, was noch zeitnah ist und was nicht, können auch Werbeaussagen herangezogen werden. Das Landgericht Nürnberg (AZ 14 O 9971/98 vom 19. Mai 1999) verurteilte den Discountbroker Consors zur Zahlung von Schadenersatz, weil die Order eines Kunden erst 45 Minuten nach Auftragsannahme weitergeleitet worden war. Hierbei stellte das Gericht vor allem auf die Werbeaussagen des Brokers ab, die Bestandteil des Vertrags mit dem Kunden geworden seien. In einer Broschüre hatte Consors garantiert: „Ein spezielles Routing-System leitet Ihre Order in wenigen Sekunden direkt an die Handelsplätze.“

      Wurde Ihre Wertpapierorder verspätet ausgeführt, sollten Sie zunächst mit der Bank verhandeln. Hierfür sollten Sie gut vorbereitet sein:

      Notieren Sie den Zeitpunkt der Annahme der Order durch die Bank oder, wenn Sie online ordern, drucken Sie die entsprechende Meldung der Bank aus.

      Verfolgen Sie den Kursverlauf, denn Sie müssen der Bank beweisen, dass die Order auch hätte ausgeführt werden können. Zahlreiche Anbieter im Internet bieten kostenlos Kursverläufe an. Wer nicht online ist, kann die Kurse von einer Bank erfragen.

      Verlangen Sie das Orderprotokoll von der Bank. Die Bank ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, die Uhrzeit der Orderannahme und -weitergabe aufzuzeichnen. Ein Recht auf die Herausgabe dieser Daten haben Sie allerdings nicht, nur im Falle eines Rechtsstreites müsste die Bank das Protokoll vorlegen.
      Erfahrungsgemäß haben Kunden bei einer verzögerten Orderausführung gute Chancen, Schadenersatz zu bekommen. Die meisten Banken ließen es nicht auf einen Prozess ankommen.


      Verhinderte Orderausführung
      Tausenden ist es innerhalb der vergangenen Monate passiert: Obwohl die Direktbanken überall mit Schnelligkeit werben, kommen viele Kunden einfach nicht durch - nicht per Internet, nicht per Telefon und teilweise auch nicht per Fax.
      Die rechtliche Situation: Der Kunde hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Direktbank abgeschlossen, in dem sie ihm versprochen hat, ihm ihre Leistungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat zwar keinen Anspruch darauf, die Bank jederzeit und sofort zu erreichen, aber doch in angemessener Zeit.

      In einem anderen Sachverhalt entschied der Bundesgerichtshof (BGH, I ZR 158/51, Urteil vom 13. Juni 1952): „Der Adressat einer empfangsbedürftigen Willenserklärung muss Vorsorge treffen, dass er im Verkehr ohne außergewöhnliche Verzögerung erreichbar bleibt“.
      Ist die Leistungsfähigkeit der Bank nicht hergestellt, dann haftet sie - auch ohne weiteres Verschulden - für Schadenersatz. Eine auf die Erreichbarkeit von Direktbanken bezogene Rechtssprechung gibt es noch nicht. Uwe H. Schneider, Direktor des „Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens“, geht davon aus, dass in Spitzenzeiten (zum Beispiel Handelsbeginn an der Börse) eine Wartezeit zwischen einer halben und einer Stunde noch als angemessen anzusehen ist. Strittig ist, wonach die Banken ihre Kapazitäten auszurichten haben. Während die Verbraucher-Zentrale NRW davon ausgeht, sie müssten auch für Ausnahmesituationen (Infineon) so gerüstet sein, dass eine schnelle Erreichbarkeit gewährleistet ist, gehen andere Experten davon aus, dass von den Banken nur die Vorhaltung von nach Durchschnittszugriffen berechneten Kapazitäten verlangt werden kann.

      Theoretisch könnten Kunden, die ihre Bank stundenlang nicht erreichen, um Orders aufzugeben, Schadenersatz fordern oder einklagen. Praktisch aber ist das sehr schwierig, denn der Kunde muss zunächst auf allen bereitgestellten Kommunikationswegen vergeblich versucht haben, die Bank zu erreichen. Konkret: Er muss es über Internet, Telefon und Fax probiert haben und dafür auch einen Zeugen haben. Die zweite Hürde beim Online-Banking ist technischer Art: Der Kunde muss nachweisen, dass es keine technischen Störungen (falscher Browser/überlasteter Internet-Provider) auf seiner Seite gegeben hat. Fazit: Eine Klage ist aufgrund der schwierigen Beweisbarkeit so gut wie aussichtslos.

      Außergerichtlich hat bisher noch keine Bank wegen Nichterreichbarkeit Schadenersatz gezahlt. Kulanterweise erstatten viele Banken allerdings die Telefongebühren, wenn der Kunde vergeblich versucht hat, seine Orders über das Internet aufzugeben.




      Dieser Text gibt den Inhalt des markt-Beitrags vom 3. April 2000 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
      - Alle Angaben ohne Gewähr -



      © 2000 WDR Köln
      11.04.00 11:40

      gruss

      thomas
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 22:34:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Thomas.

      Im Grunde geht aus dem Text hervor, dass der kleine Privatanleger es nicht einfach mit den Banken hat. Besonders kritisch ist wohl die Passage, daß die Banken ihren Kapazitätsbedarf nach der Durchschmittsauslastung ermitteln können. Hmm. das ist sehr merkwürdig. Man schaue sich nur mal die Umsätze in der Mittagszeit bzw an Freitagen an. Da kommt man leicht auf Differenzen von mehreren 100% zur Spitzenlast. Naja, ich bin schließlich nur der störende Kunde.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 23:22:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich glaube, Du übertreibst hier ein wenig von wegen "der störende Kun de".
      Mein Teilzeit-Arbeitgeber ist ein großer Discountbroker, mein eigenes Depot habe ich jedoch bei einem anderen Broker.
      Aus meiner Erfahrung, sowohl als Mitarbeiter als auch als Kunde kann ich sagen, daß die Banken/Broker mehr als kulant verfahren.
      Der Wettbewerb erfordert dies und ich denke, die Banken haben (größtenteils) verstanden !
      Ist ein interessantes Thema, schreib` doch mal `ne Antwort.


      MfG
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 22:49:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das kann schon möglich sein, dass die Banken kundenorientiert arbeiten wollen. Nur umsetzten tun sie es nicht. Der Kunde muss schon merken, dass er König ist. Diverse Fehlbuchungen, Nichtausführungen, Nichterreichbarkeiten und leider auch Ignoranz zählen hierbei auch mit. Sicher kann man nicht immer perfekt arbeiten, nur bei einer Bank muss man die Messlatte schon sehr hoch hängen, oder ?
      Ich könnte mir die Zusammenarbeit mit der Direktbank schon noch etwas besser vorstellen. Immerhin geben die sich ja ohne Zweifel Mühe. Nur das allein recht halt auch nicht mehr aus. Sonst schreib ich denen in der Beurteilung.

      "Die Bank war stets bemüht, die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. "

      Was das auf deutsch bedeutet, wissen wahrscheinlich die meisten hier.

      so long.

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      Avatar
      schrieb am 31.07.00 19:58:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      @BE_REAL,

      bei der Diraba ist wirklich noch viel zu verbessern. Wenn ich denen ein Zeugnis schreiben müsste, wüsste ich wirklich nicht, was ich da positiv anmerken könnte.

      Dort geht es nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

      Man muss dort nur mal nachfragen, warum man weder die Depotübersicht noch seine Orders ausdrucken kann. Wirklich lustig, was dann kommt.

      Viele Grüsse
      Kleoapatra
      Avatar
      schrieb am 31.07.00 20:40:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      In DD wirst du umgehend bedient, immer!
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 00:08:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      @BE_REAL

      Ich weiß zwar nicht, bei welcher Bank Du Kunde bist (will ich auch nicht wissen) aber Fehlbuchungen etc. können doch wohl mal passieren, oder ?
      Auch wenn Banken ein Höchstmaß an präziser Arbeit liefern sollen, arbeiten dort auch nur Menschen. Ich würde wetten, Du machst in Deinem Job auch Fehler (wie jeder) aber wahrscheinlich arbeitest Du in einer Branche, die nicht so in der öffentlichen Diskussion steht wie Banken oder Versicherungen.

      Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß sich ca. 60-70 % aller Reklamationen in Luft auflösen, da bei genauerer Betrachtung der Fehler vom Kunden begangen wurde. Gerade in der Kundschaft der Direktbanken überschätzen sich viele Leute masslos !
      Viele denken, sie lesen mal die BörseOnline, eröffnen ein Depot und sind Superbroker. Leider falsch...

      Gute Geschäfte!


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