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    Steuergutschrift nach der Steuerreform - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.00 15:05:45 von
    neuester Beitrag 22.08.00 23:31:57 von
    Beiträge: 9
    ID: 210.621
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      schrieb am 10.08.00 15:05:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute!

      Wer hat den ultimativen Durchblick durch die Steuerrefomr? Vielleicht weiß zumindest jemand wie in Zukunft Dividendengutschriften bezüglich Steuergutschrift gestaltet sind.
      Bei Dividendenausschüttungen von Unternehmen, die der vollen Besteuerung unterliegen, sowie bei Freistellung des Teilhabers von der Kapitalertragssteuer, gab es bisher immer eine Steuergutschrift von 42,86 Prozent. Wie sieht`s in Zukunft aus?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 13:51:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer stellt sein Wissen zur Verfügung?
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:55:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Syrtakihans!

      Ist zwar schon ein paarmal angesprochen worden, aber ich mach nochmal ein Zahlenbeispiel:

      BISHER:
      Dividende vor KSt: 100
      abzügl.KSt 30%: - 30
      =Bardividende: 70
      abzügl. KapESt 25%: - 17,5
      =Nettodividende: 52,5
      Steuerpflichtige Einkünfte i.S.d. § 20 EStG: 100

      Mit Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigung bekommst Du 100 ausgezahlt, ansonsten werden die 100 mit Deinem persönlichen ESt-Satz besteuert.

      HALBEINKÜNFTEVERFAHREN (ab 2002 !):
      Dividende vor KSt: 100
      abzügl.KSt 25%: - 25
      =Bardividende: 75
      abzügl. KapESt 20%: - 15
      =Nettodividende: 60
      Steuerpflichtige Einkünfte i.S.d. § 20 EStG-n.F.: 1/2 von 75 = 37,5

      Hast Du einen Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigung, bekommst Du 75 ausgezahlt (25 weniger als beim Anrechnungsverfahren!!!) Die KSt-Belastung ist für Dich definitiv!
      Ist Dein Freistellungsvolumen oder Grundfreibetrag überschritten, brauchst Du aber nur 37,5 mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern!

      Man kann ausrechnen, daß das Halbeinkünfteverfahren erst ab einem persönlichen Steuersatz von über 40% günstiger ist, wenn der Freistellungsauftrag schon ausgenutzt ist. Liegst Du unter 40% oder hast Du weniger als 3100/6200 DM Dividenden bist Du mit der neuen Regelung schlechter dran.
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 14:59:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht noch zur Erläuterung:

      KSt = Körperschaftsteuer (in Zukunft nicht mehr anrechenbar)
      KapESt = Kapitalertagsteuer (bleibt auch weiter anrechenbar bzw. erstattbar)
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 20:00:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Präzise Antwort, sehr gut verständlich. Gleich noch eine weitere Frage, um die Gunst des Experten zunutzen. Ab wann gilt das Halbeinkünfteverfahren in der geschilderten Weise? Im nächsten Jahr dürften die AGs mit Geschäftsjahrende in 2000 noch nach den alten Steuersätzen ausschütten. Haben wir dann in 2001 eine gesonderte Form der Dividendenbesteuerung?

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      Avatar
      schrieb am 18.08.00 18:33:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Um nun wirklich noch einmal Klarheit zu gewinnen:
      Die Besteuerung von Dividendeneinkünften und Zinserträgen in 2000 läuft nach dem Vollanrechnungsverfahren, ist also in ihrer Wirkung bekannt.
      Die Besteuerung von Dividendeneinkünften und Zinserträgen in 2002 läuft nach dem Halbeinkünfteverfahren wie oben dargestellt, ist jetzt also auch klar.
      Wie sieht es jetzt in 2001 aus? Unternehmen dürften bei Ausschüttungen für das 2000er Geschäftsjahr (Ende vor 01.01.2001) noch nach dem alten Verfahren besteuert werden ...
      Bitte um Expertenrat.
      Avatar
      schrieb am 19.08.00 20:25:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für Dividenden, die Dir in 2001 zufliessen, gilt noch das Anrechnungsverfahren wie immer. Diese sog. "offenen Gewinnausschüttungen" zahlt die Gesellschaft nämlich aus Überschüssen, die aus dem Ergebnis des Jahres 2000 resultieren. Dieses Ergebnis wird also auch von der Gesellschaft noch wie bisher besteuert und aus dem sog. "verwendbaren Eigenkapital" nach alter Gliederungsvorschrift gezahlt (§ 36 (2) KStG-n.F.)
      Avatar
      schrieb am 21.08.00 00:10:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      ... und die Besteuerung dieser Dividenden läuft in 2001 dann aber schon nach dem Halbeinkünfteverfahren. Oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 22.08.00 23:31:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... in der Regel nicht, wenn das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt.
      Die steuerl. Handhabung orientiert sich am Geschäftsjahr des Unternehmens; besteuert werden die ausgeschütteten Gewinne eines *Geschäftsjahrs*.

      Dazu ist es jetzt erforderlich, dass Du herausfindest, welche Deiner AGs in welchem Zeitrahmen agieren. Im Statistikteil der Börse - online findest Du bei allen deutschen Aktien die Geschäftsjahre ausgeführt.

      Weitere Informationen findest Du unter stiftung-warentest.de (Finanztest), focus-money.de sowohl on line als auch im print.


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