Speku-Steuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.10.00 21:20:29 von
neuester Beitrag 01.10.00 22:11:29 von
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Hallo,
Bin seit einiger Zeit mit Aktien befaßt und habe 2 Werte im Portfolio, bei denen ich an Gewinnmitnahmen innerhalb der Spekulationsfrist denke.
Kann mir einer sagen, genau wie hoch diese Steuer ist, wie sie berechnet wird, und was gewinnmindernd gegengerechnet werden kann (Depotkosten, Trade-Kosten) usw.
Danke.
Bin seit einiger Zeit mit Aktien befaßt und habe 2 Werte im Portfolio, bei denen ich an Gewinnmitnahmen innerhalb der Spekulationsfrist denke.
Kann mir einer sagen, genau wie hoch diese Steuer ist, wie sie berechnet wird, und was gewinnmindernd gegengerechnet werden kann (Depotkosten, Trade-Kosten) usw.
Danke.
Hallo Algood,
die Höhe der Spekusteuer richtet sich nach den angefallenen Gewinnen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr (wird je Steuerjahr = Kalenderjahr gerechnet). Der Gewinn ist der Verkaufspreis - Einkaufspreis - Kosten beim Kauf und Verkauf. Es gibt eine Freigrenze von DM 1.000. Wenn Deine Gewinne darüber liegen mußt Du alles versteuern, liegen sie darunter bleibe die Gewinne komplett steuerfrei. Du kannst Gewinne mit Verlusten, die innerhalb der Spekulationsfrist angefallen sind verrechnen. Verluste können auch in die Zukunft forgeschrieben werden. Du mußt eventuell verbleibende Gewinne mit Deinem persönlichen (Grenz-)Steuersatz versteuern (wie sonstige Einkünfte auch).
Ob Depotkosten dazugehören weiß ich nicht. Mein DAB Depot hat keine.
Viele Grüße,
Erlkaiser
die Höhe der Spekusteuer richtet sich nach den angefallenen Gewinnen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr (wird je Steuerjahr = Kalenderjahr gerechnet). Der Gewinn ist der Verkaufspreis - Einkaufspreis - Kosten beim Kauf und Verkauf. Es gibt eine Freigrenze von DM 1.000. Wenn Deine Gewinne darüber liegen mußt Du alles versteuern, liegen sie darunter bleibe die Gewinne komplett steuerfrei. Du kannst Gewinne mit Verlusten, die innerhalb der Spekulationsfrist angefallen sind verrechnen. Verluste können auch in die Zukunft forgeschrieben werden. Du mußt eventuell verbleibende Gewinne mit Deinem persönlichen (Grenz-)Steuersatz versteuern (wie sonstige Einkünfte auch).
Ob Depotkosten dazugehören weiß ich nicht. Mein DAB Depot hat keine.
Viele Grüße,
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