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    Hiiilfe- Frage zur Scheinselbständigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.10.00 16:18:40 von
    neuester Beitrag 19.10.00 17:19:44 von
    Beiträge: 21
    ID: 272.582
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      schrieb am 17.10.00 16:18:40
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      Avatar
      schrieb am 17.10.00 16:25:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aber sicher kannst Du mit einer GmbH (und als eigener Angestellter/Geschäftsführer) nur
      mit einem Kunden selbständig sein. Ist ausserdem wegen der Haftung (höchstens 50.000,00DM)
      günstiger, allerdings fallen zusätzlich doch erhebliche Mehrkosten, als bei Einzelfirma an.
      Du musst jedes Jahr vom Steuerberater einen Jahresabschluss (ca. 9.000,-DM) machen lassen,
      IHK-Beitrag, etc.
      Vielleicht kannst Du mir Deine E-mail-Adresse geben, dann kann ich Dir vielleicht noch ein
      paar Tipps geben (bin auch selbständig).
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 16:26:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      @wolf cub

      da ich nicht weiß in welcher Branche , bzw. welchem Gewerke Du Deine "Scheinselbständigkeit" ausübst , empfehle ich Dir eine sofortige Kontaktaufnahme mit der für Dich zuständigen Kammer , (HWK oder IHK) , die haben ausreichendes Informationsmaterial und beraten auch. Sollte es zufällig Reg. Bez. Münster sein , wende Dich dort an die IHK , Herrn Isken. ( Betriebsberater)

      MfG :):):)
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 16:30:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo wolf cub

      du hast mehrere möglichkeiten:

      1. du stellst deine frau ein -falls du eine hast-
      2. du weist eindeutig nach, daß du freier handelsvertreter bist, d.h. du trittst selbständig auf, machst eigene werbung und bist nicht weisungsbefugt
      3. du gibst mir deine e-mail adresse , ich schicke dir info- material ........

      gruß helv
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 16:39:27
      !
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      schrieb am 17.10.00 16:49:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Noch eine Frage:
      ich hatte neben meiner Agentur noch eine Beteiligung an einer anderen Firma, die aber letztendlich kaum Einnahmen erbrachte. Schützt mich diese (vor kurzem beendete) Beteiligung evtl. vor einer Zuordnung zur Scheinselbständigkeit, oder wird dies als - in diesem Zusammenhang-nicht zu berücksichtigende Nebeneinkunft gesehen?
      Grüße
      wolf cub
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 19:54:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Senkrechtstarter: Wie kommst Du darauf, daß der Jahresabschluß
      DM 9000,- kostet ? Ich habe seit Januar selber eine GmbH gegründet und bin über Deine Aussage sehr überrascht. Meine Eröffnungsbilanz hat bei meinem Steuerberater nur ca. 350,- DM gekostet, und so ein großer Unterschied dürfte da auch nicht bestehen. Es kommt wahrscheinlich darauf an, ob es sich um eine ein Mann GmbH handelt(wie bei mir) oder ob die GmbH 30 Angestellte hat und ein dementsprechender Umsatz vorhanden ist.
      Über eine Antwort wäre ich sehr froh !
      Gruß Hirnhaut
      Avatar
      schrieb am 17.10.00 21:21:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Hirnhaut:
      Senkrechtstarter meinte wohl eher die Gebühren pro Jahr wie z. B. Buchhaltung, Jahresabschluss und evt.
      Kosten für Gehälter. Da scheint DM 9.000 nicht so aus der Welt zu sein.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 06:38:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      @alle

      geht mal davon aus , daß es wohl wage Richtlinien gibt bei den Gebühren , die jedoch in ganz Deutschland stark schwanken. Grundsätzlich werden die Gebühren , monatlich , bzw. Jahreabschluß , prozentual berechnet , sprich macht Ihr viel Umsatz , zahlt Ihr auch dementsprechend. Der Verrechnungssatz schwankt dabei so zw. 4% und 12%. Habe diese Breite leider an meiner Firma erlebt.

      MfG :):):)

      PS: alles im Leitfaden für Selbständige , bzw. Steuerrecht nachzulesen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 17:44:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      An sich ist die Regelung mit der Scheinselständigkeit wirklich krass! Zum einen reichen meine "kleineren Kunden" nicht aus, da sie halt zusammen nicht den Umsatz erbringen wie mein einer Großkunde.

      Aber ich brauche doch größere Vorzeigeprojekte, um überhaupt neue Kunden gewinnen zu können. Wenn ich größere Aufträge annehme, kann ich nicht parallel mehrere Projekte dieser Größe versuchen zu bekommen und zu bearbeiten- da muß man doch erst hinkommen- aber wie, wenn einem dann gleich solche Steine in den Weg gelegt werden.

      Je mehr ich darüber nachdenke, desto wütender und frustrierter werde ich.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:06:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo wolf cub,
      so schnell wirst Du wohl keine Probleme bekommen, außer der Steuerprüfer sitzt schon bei Dir und sonst weiß ja keiner wieviel Kunden Du hast. Und so leicht dreht das FA Dir keinen Strick draus, zumal Du ja immerhin noch ein paar Kleinkunden hast. Aber je mehr Du unter einem registrierten Nick postest und noch dazu eine nachvollziehbare (!) email-Adresse angibst, desto eher denkt sich mal einer vom FA: schau ma mal!
      Viele Grüße, radün.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:06:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo wolf cub,
      so schnell wirst Du wohl keine Probleme bekommen, außer der Steuerprüfer sitzt schon bei Dir und sonst weiß ja keiner wieviel Kunden Du hast. Und so leicht dreht das FA Dir keinen Strick draus, zumal Du ja immerhin noch ein paar Kleinkunden hast. Aber je mehr Du unter einem registrierten Nick postest und noch dazu eine nachvollziehbare (!) email-Adresse angibst, desto eher denkt sich mal einer vom FA: schau ma mal!
      Viele Grüße, radün.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:15:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Notargebühren für eine GmbH-Gründung richten sich nach dem Stammkapital, bei einer 25.000 Euro-GmbH sind es in der Grössenordnung von etwa 1.500 DEM, incl. Gerichtsgebühren und Bundesanzeiger. Die Kosten für Jahresabschluss, Bilanz, Körperschaftssteuererklärung richten sich nach dem Umsatz und der Bilanzsumme, und dürften bei einer kleinen Ein-Mann-GmbH um die 3.000 DEM liegen. Zur Prüfung auf Scheinselbständigkeit werden i.a. vier Kriterien angesetzt (a) NUR für einen Kunden tätig? (b) in dessen Organisation eigebunden (Schreibtisch dort, Arbeitszeitregelung etc), (c) Versicherungspflichtige Mitarbeiter vorhanden? und (d) Unternehmereigenschaft (Firma, Werbung, u.ä).
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:19:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn die Behörden plötzlich feststellen, daß man Scheinselbständig ist, ist dies soviel ich weiß für den Auftraggeber schlecht. Dann müßte nämlich der Auftraggeber die Sozialleistungen nachzahlen. Auf den Scheinselbständigen kommen keine Kosten zu, nur daß er das Gewerbe nicht mehr ausüben kann und in das Angestelltenverhältnis übernommen werden muß.
      Ich selber habe nur einen Auftraggeber (ein Bauträger), bin also in der Immobilienbranche. Mein Auftraggeber macht keine Angestelltenverträge. Wir vereinbarten, daß ich eine GmbH gründen sollte, sonst müßte er (der Auftraggeber) die Sozialleistungen nachzahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:19:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ radün: Es geht wohl weniger um das Finanzamt, das interessiert sich für die Steuern und nicht um Fragen der Scheinselbständigkeit, es geht um die Sozialversicherung, und zwar im Extremfall vier Jahre rückwirkend. Da kann mal eben ein Fuffi in die Rentenkasse fliessen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:20:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wenn die Behörden plötzlich feststellen, daß man Scheinselbständig ist, ist dies soviel ich weiß für den Auftraggeber schlecht. Dann müßte nämlich der Auftraggeber die Sozialleistungen nachzahlen. Auf den Scheinselbständigen kommen keine Kosten zu, nur daß er das Gewerbe nicht mehr ausüben kann und in das Angestelltenverhältnis übernommen werden muß.
      Ich selber habe nur einen Auftraggeber (ein Bauträger), bin also in der Immobilienbranche. Mein Auftraggeber macht keine Angestelltenverträge. Wir vereinbarten, daß ich eine GmbH gründen sollte, sonst müßte er (der Auftraggeber) die Sozialleistungen nachzahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.00 18:43:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Von den 4 genannten Kriterien treffen bei mir a) wenige kleinere zusätzl. Kunden, b) arbeite nicht bei meinem Kunden im Gebäude (ginge auch gar nicht), c)habe keine versichergspfl. Mitarbeiter- nur freie Mitarbeiter (Rechnung und Prämie), Eigene Werbung im Aufbau. Danach geht es doch oder?
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 01:32:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      wolf club, Du brauchst Dir wirklich keine Sorgen zu machen, Du bist, so wie Du das beschreibst, nicht scheinselbständig. In der Beurteilung, ob jemand scheinselbständig ist, werden auch solche Kriterien herangezogen wie: ist der Arbeitsplatz in der Firma, bist Du in die betrieblichen Abläufe eingebunden, hat jemand Dir gegenüber Weisungsbefugnis, bekommst Du Prämien wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld etc. Auch mehrere Kunden ist ein wichtiger Hinwweis.

      Im übrigen solltest Du mehr bei Deinen freien Mitarbeitern aufpassen, denn genau um die gings bei der Reformierung der Scheinselbständigkeit. Eine eventuelle Prüfung des Rentenversicherungsträgers wird sich nämlich genau mit denen beschäftigen, nicht mit Dir! Wir lassen das mittlerweile von den Rentenversicherungsträgern schriftlich absegnen, wenn wir mit Honorarkräften zusammenarbeiten. Stellt die Rentenversicherung Scheinselbständigkeit fest, dann darfst Du sämtliche Sozialbeiträge nachzahlen, im Extremfall, wie oben richtig steht, bis zu 4 Jahre. Ich kenne einen Fall, in dem Honorarkräfte, nachdem sie gekündigt wurden, darauf klagten, dass Scheinselbständigkeit festgestellt wird. Sie haben gewonnen, das Unternehmen gibts nicht mehr...

      @radün: Dem Steuerprüfer is das Schnuppe mit der Scheinselbständigkeit! Der wir höchstens eine Kontrollmitteilung machen wegen den freien Mitarbeitern, damit überprüft werden kann, ob die auch diese Einnahmen versteuern.

      Loop
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 09:01:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Looping,
      habe gerade Dein Posting gelesen und bin wieder etwas beruhigter. Meine freien Mitarbeiter (Designer) arbeiten nicht nur für mich, deshalb dürfte da nichts passieren. Ansonsten gebe ich zum Teil Werbe-Aufträge an andere Agenturen weiter.

      Viele Grüße
      wolf cub
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 09:14:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ looping + springbank

      Soviel ich weiß, erfährt der Sozialversicherer in der Regel vom FA, ob hinsichtlich einer Scheinselbständigkeit Verdachtsmomente bestehen! Außerdem will das FA dann die von dir einbehaltene Umsatzsteuer zurück. Eine weiteres Problem dürfte die Höhe deines Einkommens sein, da dieses durch die Abschreibungen etc. doch stark vermindert wurde. Geht bei Angestellten ja nur sehr begrenzt, was nachträglich zu einer Berichtigung der Einkommenssteuererklärung und damit Steuernachzahlung führen dürfte !?
      Viele Grüße, radün
      Avatar
      schrieb am 19.10.00 17:19:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Es ist mir ein Rätsel, wie man solch wichtigen Dinge hier in so einem anonymen Board diskutieren kann.
      Es kann Dir hier irgendjemand etwas so falschen posten, daß DU nachher aber auslöffeln mußt.

      1. Frag mal Deinen Steuerberater
      2. Frag mal Deinen/einen Anwalt der sich damit auskennt.

      ... und wenn DU mit 100%iger Sicherheit sagen kannst DU bist KEIN Scheinselbständiger, was soll dann das Ganze???

      Außerdem ist das "Gesetz" geändert/überarbeitet worden, sodaß "Neueinsteiger" es nicht sooo schwer haben.


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