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    Gewinn nach 1 Jahr steuerfrei realisiert. Kann man die Gebühren noch mit Gewinnen verrechnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.00 07:49:51 von
    neuester Beitrag 26.10.00 18:41:12 von
    Beiträge: 3
    ID: 281.605
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      schrieb am 26.10.00 07:49:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe eine kleine Frage an die Experten. Ich habe eine Aktie nach der Spekulationsfrist verkauft. Kann man die dabei entstehenden Kosten auch noch mit den Gewinnen aus diesem Jahr verechnen. Vielen Dank schon mal im voraus. Erbse1.
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 08:41:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ Erbse1

      Private Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Einjahresfrist überschritten ist, sind für die Einkommensteuer unbeachtlich.
      Kosten der Veräußerung sind nur der jeweiligen Transaktion zurechenbar.
      Sonderausgaben sind es auch nicht.
      Dürfte also nicht gehen :(
      Avatar
      schrieb am 26.10.00 18:41:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo CommanderBerlin.
      Vielen Dank für Deine Antwort. Hat mir geholfen. Alles Gute noch und dicke Gewinne. Erbse1


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