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    Ist Fahrtenbuch Pflicht??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.00 10:11:46 von
    neuester Beitrag 11.11.00 15:27:56 von
    Beiträge: 21
    ID: 293.894
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      schrieb am 08.11.00 10:11:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      HI Leute,

      heute einmal eine etwas abschweifende Frage - die aber mit unseren Hobby zusammenhängt.

      So wie in der Überschrift geschrieben..."Ist Fahrtenbuch Pflicht" möchte ich wissen, ob das Finanzamt berechtigt ist ein Fahrtenbuch zu beauflagen.

      Meiner Meinung kann dies nur Flensburg sprich Ordnungsamt wenn der Fahrer festgestellt werden muss bzw. Geschäftsfahrzeugen.

      Der Fall:
      Bin Pendler, habe Familienheimfahrten....

      und bin zu Hauptversammlungen gefahren...

      Nun will Finanzamt wissen wieviel km ich im Jahr gefahren bin und soll dies mit Fahrtenbuch nachweisen.

      Da Fahrzeug neu war habe ich die tatsächlichen Kosten mit Abschreibung geltend gemacht.

      Frage: Ist Finanzamt berechtigt das Fahrtenbuch zu verlangen, was ich natürlich nicht habe.
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 10:35:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      An Tramper

      Für Deinen Fall dürfte § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG einschlägig sein. Danach kannst Du die tatsächlichen
      Kosten ansetzen, mußt aber eben ein Fahrtenbuch haben. Es kommt aber auch noch drauf an, welches
      Veranlagungsjahr einschlägig ist (§ 52 Abs. 16 EStG neue Fassung). Nicht ganz so einfach...

      Ich hoffe für Dich, daß Du dem Finanzamt
      bisher noch nicht erklärt hast, daß Du kein Fahrtenbuch hast. Denn ich bin sicher, wenn Du richtig suchst,
      findest Du es ganz unten im Schreibtisch in einer Schublade...

      Gruß Knudi
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 10:46:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke...

      Bin auf der Suche..... hier muss es doch irgendwo sein...
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 11:38:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      An Tramper

      ich empfehle Dir trotzdem, wenn es um viel Geld geht, in jedem Fall einen Steuerberater hinzuzuziehen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 12:00:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Knudi

      Mit der Steuerdame bin ich in tel. Kontakt.
      Sie will eine Übersicht der Durchsichten des Autos...
      Ich habe ihr gesagt, dass ich kein Fahrtenbuch habe. Es gibt in den Steuerkommentaren aber auch keinen Hinweis, dass man eines führen muss, wenn man exakt abrechnen möchte.

      Gruss T.

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      Avatar
      schrieb am 08.11.00 12:15:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Tramper

      wie gesagt: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 13:08:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sorry, daß ich mich "einmische".

      Aber ich frage mich die ganze Zeit, ob "Tramper" selbständig ist oder Angestellter.

      Da Fahrzeug neu war habe ich die tatsächlichen Kosten mit Abschreibung geltend gemacht ---> das geht doch nur als Selbständiger, oder????

      Als Selbständiger sollte man schon wissen, wann man ein Fahrtenbuch zu führen hat und wann nicht.

      Mir sind noch einige Dinge unklar, weil etwas unklar geschrieben.

      Mit der Steuerdame bin ich in tel. Kontakt.
      Sie will eine Übersicht der Durchsichten des Autos...
      Ich habe ihr gesagt, dass ich kein Fahrtenbuch habe. Es gibt in den Steuerkommentaren aber auch keinen Hinweis, dass man eines führen muss, wenn man exakt abrechnen möchte.


      Steuerdame??? die vom Finanzamt oder die vom Steuerberater???
      ...Übersicht der Durchsichten des Autos..... allgemeines: hhhääää???
      ...Steuerkommentaren??? (ich nehme an, die kleinen Heften `Steuer 1999` oder so ähnlich).
      Wenn man von irgendetwas abweicht, sollte man sich schon vorher erkundigen, wie man die Sache am besten angeht. Gerade beim Finanzamt.

      Waren nur so meine Gedankengänge.......
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 13:21:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi ceerix,

      nicht so spitz....
      Zu Deiner Information, ich bin nicht selbständig und unter Steuerdame habe ich die nette Frau vom Finanzamt gemeint....

      Ich denke immer so, wenn die Steuerpflichtigen eine Steuererklärung machen müssen, dann muß es so sein, dass jeder Bürger mit einer durchschnittlichen Ausbildung dies bewältigen können muss. Das kann man aber bei der jetzigen Stergesetzgebung nicht behaupten.

      Diese Äußerung brauchen alle Steuerberater nicht lesen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 14:13:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      :confused: was war an meiner Frage "spitz"???
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 15:38:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Komischer Zufall...
      Auch bei mir verlangt das FA jetzt Nachweis meiner Fahrten im Jahr 1999 (ich hatte diverse Hin- und Herfahrten zwischen meinen beiden Wohnsitzen gemeldet).
      Fahrtenbuch hatte ich natürlich nicht geführt.
      Rechnungen irgendwelcher Werkstattbesuche habe ich auch nicht.

      Ich habe jetzt mal angegeben, wieviele Kilometer ich insgesamt in 99 gefahren habe und bin gespannt auf die Reaktion vom FA.

      Die scheinen neuerdings Weisung von oben zu haben, hier verschärft nachzuprüfen!!!
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 15:42:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Tramper:
      Daß Du der Dame vom Finanzamt gesagt hast, daß Du kein Fahrtenbuch hast, ist natürlich absolut ungünstig. Dann wird Dein Fall
      wirklich unangenehm. Und mit Deiner Meinung:

      `Ich denke immer so, wenn die Steuerpflichtigen eine Steuererklärung machen müssen, dann muß es so sein, dass jeder Bürger mit einer durchschnittlichen Ausbildung
      dies bewältigen können muss. Das kann man aber bei der jetzigen Stergesetzgebung nicht behaupten.`

      liegst Du leider mit Satz 1 daneben und Satz 2 trifft es fast, da die Steuergesetzgebung schon seit langer Zeit für Otto Normalverbraucher nicht verständlich ist.
      Eichel hat auf dem Deutschen Steuerberatertag vor ein oder zwei Wochen in Berlin gesagt, daß,
      derjenige der verlange, das Steuerrecht müsse jeder verstehen, entweder naiv oder opportunistisch sei. Denk Dir Dein Teil.
      Die Steuerberater behaupten auch schon, das Steuerrecht sei nicht mehr zu verstehen. Also mach Dir
      keine Sorgen. Heutzutage kann man sogar als Steuerberater sagen, daß man von dieser oder jener steuerlichen
      Frage keine Ahnung habe. Das ist normal.

      An Deiner Stelle würde ich die Pauschale für Reisekosten zu den HV`s geltend machen und für Deine Fahrten zur Arbeitsstelle auch die Pauschalen ziehen, da Du ja kein Fahrtenbuch hast. Und wenn Du tatsächliche Kosten als Arbeitnehmer ansetzen willst mußt Du Dich wirklich auskennen. Ich kenne einen Fall wo das mal geklappt hat. Aber der Typ hat echt Ahnung und es macht auch sehr viel Arbeit...

      @Tramper + ceerix
      Auch ein Arbeitnehmer kann die tatsächlichen Kosten geltend machen, ist halt nur ein bißchen ungewöhnlich und kompliziert und führt hier zu weit, weil`s halt den § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG gibt.
      Aber wenn Du auch noch irgend was anderes hast, z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividende), kann es ja sein, daß Du um die HV`s zu besuchen ein Auto brauchst. Und dann kann wieder alles anders sein. Aber das führt jetzt wirklich zu weit.

      @ceerix
      Da ich Deine Kommentare auch schon von anderen Threads kenne, lege ich Dir nahe, mal über Deine Formulierungen nachzudenken. Mag sein, daß Du den Umgangston für normal hälst und auch erwartest, daß andere so mit Dir kommunizieren.
      Jedoch empfindet manch anderer Deine Ausdrucksweise als ein wenig zu scharf.
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 16:19:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Knudi: dann sag mir doch mal bitte, was an meiner oben gestellten Frage "spitz" war???

      Andere Threads, andere Regeln. ;)

      ...und du mußt vielleicht alles mitbekommen?!?!?

      Ich kann verteilen, aber auch einstecken, so ist es ja nicht.
      Aus Deinem Satz höre ich heraus, daß ICH mehr Toleranz üben soll.
      Wie sieht es denn mit den "anderen" aus??? :confused:
      Nur weil ich die Sache einfachheitshalber mal direkt bei Namen nennen, damit es JEDER begreift???

      Naja, die die mich kennen, wissen wie ich es meine und die die mich nicht kennen dürfen sich ja mal ein bißchen zurückhalten und selber evtl. Toleranz üben!!!

      Ich kann mich natürlich auch "gewählter" Ausdrücken, damit wir hier etwas mehr zu posten haben, da ständig nachgefragt werden muss und Sachen richtiggestellt werden müssen.
      Siehe Thread Optionen und Optionsscheine, die raffen das NIE.
      Die reden jetzt schon wieder über Optionen..... falls du den meinen solltest.... und die werden NIEMALS zugeben, daß ich doch recht habe. :D
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 19:30:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...sagte der Verurteilte vor dem Erschießungskommando :laugh:

      Und ich dachte, nur "Klugscheißer" seien rechthaberisch...Oder nur Frust, weil Du im anderen Thread nicht mehr mitspielen darfst?
      Du kannst stolz (?) sein auf die Anzahl der von Dir Beleidigten - früher oder später lässt Dich aber jemand aus diesem Board entfernen, weil es langsam nervt.
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 23:05:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      ... da ist ja wieder einer der Klugscheißer :D

      Ich dachte, Klugscheißerchen wäre wenigstens so schlau, sich hier raus zu halten, aber ne, Klugscheißerchen bleibt Klugscheißerchen. :laugh:

      Board entfernen :D

      Wieso beleidigt :confused:
      Ich habe Euch die Wahrheit gesagt, that`s all.

      Nochmal, du möchte-gern-Steuerfuzzi ich lache mich über Eure Posting schlapp :laugh:
      Viel gelabbere, viele §§ und es kommt selten was gescheites bei rum.
      Nach jedem 20. Posting stellt der Fragende immer die gleiche Frage: "Kann mir den nun einer mal ne konkrete Antwort geben".
      Aber die Frage wird von Dir und Deinen "Kollegen" ignoriert bis nur noch ihr Steuerfuzzi`s im Thread verblieben seid.

      ... und du bist ne perverse Sau dazu..... von wegen ..rotten.com

      Der nur für Dich:




      @Knudi: ich glaube Du meinst die "Entgleisungen", oder :D
      Aber das hat schon seine Richtigkeit. Die Jungs prallen damit, daß sie halbtags in einem Steuerbüro putzen dürfen, wissen nicht was ICH mache, wissen aber alles besser. Besonders fit sind die Jungs in Sachen Optionsscheine und Optionen..... :laugh:

      Darfst die Sache aber nicht zu ernst sehen, mache ich auch nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 10:26:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi Leute, war heute erfreut (vorerst) wieviele Meinungen eingegangen seien... da war aber nicht soviel...
      Also laßt bitte das pöbeln und meckern, es sollen die Fragen geklärt werden, wie man seinen Anspruch beim Finanzamt gelten machen kann.

      Auf meine Frage zurück kommend:

      Ich habe verschiedene Rechnungen mit handelsübl. Steuerprogramm gemacht und bin zu der Erkenntnis gekommen, es lohnt sich nur die tatsächlichen Kosten gelten zu machen, wenn das Auto neu ist und wenn nicht zu viele km gefahren werden(Ca 20000-25000 km), ab 30000 km lohnt es sich nicht mehr.

      Gruss T.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 12:23:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      OK, die Antwort lautet:

      Bei Abrechnung der tatsächlichen Kosten (Einzelabrechnung) muss ein lückenloses Fahrtenbuch geführt werden.

      Also Antwort "JA" wäre hier richtig gewesen. Das Fahrebuch ist in diesem Falle Pflicht!!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 22:10:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ alle!`

      Muß man als Selbständiger ein Fahrtenbuch führen, wenn das Finanzamt bei den Steuererklärungen 1996 und 1997 keins verlangt hat, jetzt aber für die eingereichte Erklärung 1998 eines fordert?

      Mfg
      bandolin
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 22:26:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      @bandolin:
      Bei Abrechnung der tatsächlichen Kosten (Einzelabrechnung) muss ein lückenloses Fahrtenbuch geführt werden.
      Das Fahrtenbuch ist in diesem Falle Pflicht!

      Das Finanzamt muss ja nicht immer das Fahrtenbuch fordern, kann es aber.
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 17:33:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      Was ist mit der sog. 1%-Regelung?
      Die müßte doch auch bei dir anwendbar sein!
      Ich bin freier Handelsvertreter, und kann auswählen ob ich ein Fahrtenbuch führe, oder ob ich die 1%-Regelung nutze.
      Ich mache dann übrigens auch alle laufenden Kosten geltend.

      MfG Choco
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 18:06:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Alle

      Selbständiger: Wer alle Kosten geltend macht, der muss per !%-Regel seine Privatfahrten versteuern. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, führt ein Fahrtenbuch. Dies waren die Möglichkeiten für den Fall, das das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist. Falls das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen ist, kann man sich an die pauschalen 0,52 DM anlehnen, allerdings muss ich Fahrten, die ich dann für meine Firma tätige "glaubhaft" machen.

      Arbeitnehmer: Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte DM 0,70 für jeden Entfernungskilometer, ansonsten (z.B. für Fahrten zu einem Seminar o.ä.) DM 0,52 pro gefahrenen km. Wer sich auch hier ungerecht behandelt fühlt, führt eben als Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch.

      Hoffe, die Fragen sind geklärt
      Ein Klugscheißer
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 15:27:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi ceerix, choco2 und HotS,

      vielen dank für eure Antworten, der Fall liegt bei mir etwas anders:
      Im Hauptberuf Arbeitnemer, im Nebenberuf Selbständiger. Insgesamt habe ich drei KFZ (2Autos, ein Motorrad). Für meinen Beruf als Arbeitnehmer mußte ich bis 1998 noch eine weitere Strecke täglich zurücklegen. Seit 1998 bin ich am Ort und fahre bequem mit dem Fahrrad. Meist schneller als wenn ich mit dem Auto fahren würde (ca. 3km). Meine Frau ist nicht berufstätig und von unseren beiden Kindern geht der Älteste seit 1999 in den 400m entfernten Kindergarten.
      Für die Jahre 1996 und 1997 hat das Finanzamt nach Verhandlungen 1996 mir den Einzelkostennachweis ohne 1%-Regel und ohne Führen eines Einzelkostennachweises anerkannt.1997 ebenso ohne ein Wort zu verlieren. Jetzt wird im Finanzamt (neuer Sachbarbeiter) überlegt, ob ich nicht doch 1%-pflichtig bin. Diese Regelung würde etwa 40% der geltend gemachten Aufwendungen bedeuten, die ich dann zu versteuern hätte. Zudem habe ich natürlich auch für 1999 und 2000 kein Fahrtenbuch geführt.

      Für eine Einschätzung mit Vorschlägen zu Vorgehensweise wenn das Finanzamt doch die 1%-Regelung fordert, wäre ich sehr dankbar.

      MfG
      bandolin


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