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    Spekulationssteuer ab 01.01.2001 pauschal 25 %? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.00 19:18:07 von
    neuester Beitrag 12.11.00 19:15:38 von
    Beiträge: 10
    ID: 295.961
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      Avatar
      schrieb am 09.11.00 19:18:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Stimmt das?

      Bisher werden ja Aktienkursgewinne anderen Einnahmen zugerechnet und müssen in der Summe versteuert werden.

      So können bei entsprechendem Einkommen locker 50 % Spekulationssteuer zusammenkommen.

      Kennt sich jemand in Sachen Spekulationssteuer aus und kann Stellung zu o.g. Info beziehen?

      Im voraus danke + Gruss

      CooolBoy
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 19:24:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Spekusteuer? Gewinn????? Solltest lieber nach Verlustfortschreibung
      fragen, da sind wir alle besser drauf.
      Nix für ungut und good trades (Bewunderung - bist wohl im +?)
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 09:38:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Coolboy
      wo hast Du denn das her ??
      Glaube nicht, daß da irgendwas dran ist.

      gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 09:39:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      @coolboy

      ich meine die 25% , das andere (bis 50%) stimmt natürlich
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 12:04:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,

      ich arbeite seit kurzen auf der Bank und habe diesbezüglich die entspr. Infos von meinem Filialeiter
      geholt. Spekulationssteuer beträgt 25% auf alle Gewinne die innerhalb eines Jahres erzielt werden!
      Ich muß gestehen, dass ich auch etwas überrascht war!( ich dachte das hängt von dem zu versteuernden
      Einkommen ab und wird individuell berechnet!?!)

      Ciao Jubby

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      Avatar
      schrieb am 10.11.00 12:35:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Jubby

      Da musst Du was falsch verstanden haben. Dein letzter Satz in Klammern ist korrekt. Es gibt wohl eine Kapitalertragsteuer von 25%, die bei Dividendenzahlungen (u. bei Ausschüttungen von Genußscheinen) ohne Freistell.auftrag anfällt.

      Markus
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 14:28:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Jubby
      Kannst Du bitte so was wie eine Quelle mitteilen, damit man einen Anhaltspunkt zum nachlesen hat? Nicht daß wirklich die Kapitalertragssteuer gemeint ist, die gibts schon lange und dann wärs nicht spannend.
      Danke
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 17:20:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die 25% sind mit Sicherheit nur der pauschale Vorwegabzug bei den Dividenden, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde.
      Man muß auch weiterhin die Spekulationsgewinne mit seinem pers. Steuersatz versteuern.

      MfG Choco
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 00:18:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Choco2
      wenn ich das auch noch von Jubby höre, kann ich wieder ruhig schlafen...
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 19:15:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      @CooolBoy

      Stimmt definitiv nicht! Im Übrigen ist hier schon so viel zu dem Thema gepostet worden. Bitte nachlesen.


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