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    An Experten: Mal eine Frage zum Verlustvortrag. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.00 02:39:29 von
    neuester Beitrag 27.11.00 12:28:48 von
    Beiträge: 6
    ID: 308.127
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      Avatar
      schrieb am 27.11.00 02:39:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Manchmal lese ich im Kleinanzeigenteil der "Welt" "Verlustvortrag von x DM abzugeben..." Angebote unter Chiffre...

      Was hat es damit auf sich? Können sich Selbständige einfach einen Verlustvortrag " erkaufen" und müssen dann keine Einkommenssteuer mehr bezahlen bis der Verlustvortrag aufgebraucht ist???

      Kann jemand kompetent antworten?


      Vielen Dank!

      Gruß olcapri
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 05:03:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, kleiner feigling.



      Infomatek-Staatsanwalt
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 07:54:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du in diesem Jahr z.B. DM 10.000 als
      Verlust aus Spekulationsgeschäften hast, kannst
      Du diese 10.000 als Verlust für 2001 beim
      Fiskus vortragen lassen.

      Da ab 2001 Deine Spekulationsgewinne nur noch zur
      Hälfte Besteuert werden, kannst Du so in 2001
      20.000 Spekugewinne einfahren, davon sind nur
      10.000 zu versteuern. Diese 10.000 werden mit den
      vorgetragenen -10.000 verrechnet, so daß unterm
      Strich nichts zu versteuern ist.

      Grüße HankyPanky
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 10:36:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo Infomatek.

      Was bist Du denn für ein Penner?

      Hallo HankyPanky

      Danke! Trotzdem verstehe ich das nicht so ganz. Haben diese Verlustvortragsangebote denn nichts mit der Möglichkeit der Verrechnung aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu tun?

      Gruß olcapri
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 11:00:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi Olcapri,

      ich bin zwar kein Steuerexperte, aber ich kann
      mir nicht vorstellen, daß Spekuverluste Dein Einkommen
      aus selbstständiger Arbeit verringern, Du kannst sie
      nur mit Gewinnen aus Speku-geschäften (z.B. aber auch
      Immobiliengeschäften) verrechnen.

      Dazu gab es in der letzten Ausgabe von AktienResearch einen
      guten Artikel.

      Grüße HankyPanky

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      Avatar
      schrieb am 27.11.00 12:28:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi HankyPanky,

      kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen.

      Werd mal einen Steuerberater bei Gelegenheit mit dieser Frage belästigen ;) .

      Gruß olcapri


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