An Experten: Mal eine Frage zum Verlustvortrag. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.11.00 02:39:29 von
neuester Beitrag 27.11.00 12:28:48 von
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Manchmal lese ich im Kleinanzeigenteil der "Welt" "Verlustvortrag von x DM abzugeben..." Angebote unter Chiffre...
Was hat es damit auf sich? Können sich Selbständige einfach einen Verlustvortrag " erkaufen" und müssen dann keine Einkommenssteuer mehr bezahlen bis der Verlustvortrag aufgebraucht ist???
Kann jemand kompetent antworten?
Vielen Dank!
Gruß olcapri
Was hat es damit auf sich? Können sich Selbständige einfach einen Verlustvortrag " erkaufen" und müssen dann keine Einkommenssteuer mehr bezahlen bis der Verlustvortrag aufgebraucht ist???
Kann jemand kompetent antworten?
Vielen Dank!
Gruß olcapri
Hallo, kleiner feigling.
Infomatek-Staatsanwalt
Infomatek-Staatsanwalt
Wenn Du in diesem Jahr z.B. DM 10.000 als
Verlust aus Spekulationsgeschäften hast, kannst
Du diese 10.000 als Verlust für 2001 beim
Fiskus vortragen lassen.
Da ab 2001 Deine Spekulationsgewinne nur noch zur
Hälfte Besteuert werden, kannst Du so in 2001
20.000 Spekugewinne einfahren, davon sind nur
10.000 zu versteuern. Diese 10.000 werden mit den
vorgetragenen -10.000 verrechnet, so daß unterm
Strich nichts zu versteuern ist.
Grüße HankyPanky
Verlust aus Spekulationsgeschäften hast, kannst
Du diese 10.000 als Verlust für 2001 beim
Fiskus vortragen lassen.
Da ab 2001 Deine Spekulationsgewinne nur noch zur
Hälfte Besteuert werden, kannst Du so in 2001
20.000 Spekugewinne einfahren, davon sind nur
10.000 zu versteuern. Diese 10.000 werden mit den
vorgetragenen -10.000 verrechnet, so daß unterm
Strich nichts zu versteuern ist.
Grüße HankyPanky
hallo Infomatek.
Was bist Du denn für ein Penner?
Hallo HankyPanky
Danke! Trotzdem verstehe ich das nicht so ganz. Haben diese Verlustvortragsangebote denn nichts mit der Möglichkeit der Verrechnung aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu tun?
Gruß olcapri
Was bist Du denn für ein Penner?
Hallo HankyPanky
Danke! Trotzdem verstehe ich das nicht so ganz. Haben diese Verlustvortragsangebote denn nichts mit der Möglichkeit der Verrechnung aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu tun?
Gruß olcapri
Hi Olcapri,
ich bin zwar kein Steuerexperte, aber ich kann
mir nicht vorstellen, daß Spekuverluste Dein Einkommen
aus selbstständiger Arbeit verringern, Du kannst sie
nur mit Gewinnen aus Speku-geschäften (z.B. aber auch
Immobiliengeschäften) verrechnen.
Dazu gab es in der letzten Ausgabe von AktienResearch einen
guten Artikel.
Grüße HankyPanky
ich bin zwar kein Steuerexperte, aber ich kann
mir nicht vorstellen, daß Spekuverluste Dein Einkommen
aus selbstständiger Arbeit verringern, Du kannst sie
nur mit Gewinnen aus Speku-geschäften (z.B. aber auch
Immobiliengeschäften) verrechnen.
Dazu gab es in der letzten Ausgabe von AktienResearch einen
guten Artikel.
Grüße HankyPanky
Hi HankyPanky,
kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen.
Werd mal einen Steuerberater bei Gelegenheit mit dieser Frage belästigen .
Gruß olcapri
kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen.
Werd mal einen Steuerberater bei Gelegenheit mit dieser Frage belästigen .
Gruß olcapri
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