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    Storno von Fondskauf Auftrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.00 01:12:51 von
    neuester Beitrag 04.12.00 00:49:01 von
    Beiträge: 5
    ID: 311.201
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      schrieb am 03.12.00 01:12:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hat jemand von euch Erfahrung mit der Stornierung von Kaufaufträgen von Aktienfonds?

      Ich habe einen Fondskauf bei Universal Investment nach 16 Uhr storniert, der vormittags von einem Kollegen versehentlich für mich gefaxt wurde , Annahmeschluß für Aufträge ist aber 16 Uhr.

      Bei Rücksprache mit einer Mitarbeiterin von Universal Investment ( habe Zeugen) hat mir diese gesagt, das ich einfach die Lastschrift bei meiner Bank sperren sollte, dann kann nicht gekauft werden und somit hätte ich nur die Rücklastschriftgebühren von 15,- DM zu tragen. Und sonst entstehen für mich keine weiteren kosten, es wird dann gar nicht erst gekauft.Ich habe dann bei der Bank veranlaßt, das die kein Geld abbuchen können.

      Jetzt ist die Sache allerdings so gelaufen, das die an dem Tag die Anteile gekauft haben, und als Sie kein Geld bekommen haben, habe sie die Anteile einige Tage später wieder verkauft ( zu einem niedrigeren Kurs) und nun stellen sie mir die Differenz in Rechnung.

      Ist diese Vorgehensweise rechtmäßig? Das kann ich mir kaum vorstellen.

      Ich habe das gemacht, was mir von deren Mitarbeiterin gesagt wurde, ansonsten hätte ich den Auftrag ja nicht storniert und das Geld gesperrt, sondern die Anteile gekauft und behalten und ggf später selber wieder verkauft.

      Was wäre gewesen, wenn der Fonds-Kurs zwischenzeitlich gestiegen wäre? Die hätten mir doch garatiert nicht die Differenz ausgezahlt, dürfen die dann in diesem Fall die Differenz einfordern, bzw von vorhandenen Fondsanteilen einfach abbuchen?
      Wenn die kein Geld bekommen, kommt doch auch kein Kauf zustande, dann kann auch nichts wieder verkauft werden und die können mir auch die Differenz nicht belasten.
      Genau so hat mir deren Mitarbeiterin das vorher erklärt und nur darum habe ich das so gemacht.

      Wenn ich auf den nächsten Kaufauftrag 50000,00 schreibe und das Komma ist unleserlich auf dem Fax, und die für 5 Mio kaufen und dann kein Geld bekommen, wieder die verkaufen, der Kurs zwischenzeitlich 10 % gesteigen ist , dann werden die mir bestimmt keine 500.000,- DM Kursgewinn überweisen, dann kann es doch wohl auch nicht rechtmäßig sein, mir jetzt die Differenz zu belasten, oder?

      Wer weiß zu dem Thema genaueres?
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 02:48:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Zum Zeitpunkt der Ordererteilung war ausreichend Liquidität vorhanden, sodaß die Order entgegengenommen werden konnte.
      2. Zum Zeitpunkt der Orderausführung war diese Liquidität nicht mehr vorhanden, was normalerweise zu einer Aufforderung seitens der Bank führt, die Liquidität schnellstens herbeizuschaffen, oder aber - bei Sperrung der Liquidität, wie in diesem Fall - zum sofortigen "bestens"-Verkauf der gehandelten Wertpapiere.

      Ergo: Die Vorgehensweise der Bank war richtig, die Auskunft der Telefonstimme falsch. Im übrigen wäre bei einem steigenden Kurs auch der Differenzbetrag gutgeschrieben worden.

      Das Problem ist, daß Fonds-Orders in den meisten Fällen bis 11 Uhr erteilt werden müssen, da gegen 14 Uhr das Pricing erfolgt. Solltest Du Deinen Auftrag nachweislich nach 11 Uhr getätigt haben, so hätte die Order ohne weiteres storniert werden können. Wenn die Order an die KAG weitergeleitet ist, geht das nicht mehr, die Order wird dann in jedem Fall ausgeführt.

      Zu Deinem Beispiel mit der 5 Mio. Order: Zu einem solchen Fall kann es nicht kommen, weil bei Ordererteilung die entsprechende Liquidität nicht vorhanden ist.

      Hoffe, ich konnte klären,

      Gruß und quaaaak,
      der breitmaulfrosch
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:21:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Ordererteilung erfolgte per Fax direkt an dir Fondsgesellschaft, wo die Anteile auch liegen, und die buchen das Geld vom Konto, bei einer anderen Bank, ab. Sprich die können vorher gar nicht wissen ob die Liquidität da ist, also ist es doch egal ob sie eine kleine Summe nicht abbuchen können, oder aber 5 Mio nicht abbuchen können.Außerdem Kaufen die die Anteile an dem Tag wo das Fax eingeht und ziehen das Geld per Lastschrift ca. 4 Tage später ein. Die sagen, das Aufträge bis 16 Uhr zum Tageskurs ausgeführt werden. Storniert habe ich aber nach 16 Uhr, da ich da erst zurückgekommen bin und den Fehler bemerkt habe.
      Ich hatte die Order außerdem auch nicht selber erteilt, sondern das Fax wurde versehentlich von jemandem geschickt, der dachte es müßte noch erledigt werden, da das Formular neben dem Faxgerät lag.

      Wenn ich einen Zeugen für die Aussage einer Mitarbeiterin habe, können die sich doch da nicht rausreden, die müssen doch wohl für die Aussagen ihrer Mitarbeiter gerade stehen, wenn diese eine falsche Information herausgeben. Ansonsten braucht man doch gar nicht erst nachfragen, wenn man sich auf deren Aussage nicht verlassen kann.
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 21:49:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. müßte man sehen, ob die Fax-Order rechtsgültig war, also von dir unterschrieben.
      2. wenn das rechtsgültig war, so ist dennoch die Auskunft der Angestelten vor Zeugen, also Mithören des Telefonats durch Drücken der Lautstelltaste, nach meiner Rechtskenntnis nach einem aktuellen Urteil verbindlich.


      Tip: über Anwaltshotline informieren und bei positiver Auskunft des Experten die Fondsgesellschaft darauf hinweisen, das du nicht bereit bist, den Differnzbetrag zu zahlen und einen möglichen Mahnbescheid widersprechen würdest, so daß es dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme, und der könntest du wohl gelassen entgtegensehen.

      Im übrigen kommt es auf die Summe und auch dein Vermögen an: Gehts um 300 DM und du hast genug Geld, würde ich zahlen, und geht es um deutlich mehr, dann kämpfen und drum kümmern.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 00:49:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Problem ist, ich hab noch Anteile da liegen, und die haben einfach den Differenzbetrag davon abgebucht.


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