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    Spekusteuer und Halbeinkuenfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.00 16:37:37 von
    neuester Beitrag 11.12.00 16:41:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 313.864
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      Avatar
      schrieb am 08.12.00 16:37:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      liebe steuerprofis,
      habe nun verschiedenes hier im board und auch in printmedien zum thema halbeinkuenfteverfahren gelesen und doch eine sache nicht wirklich verstanden. vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen.

      bisher ist es ja so, dass ich spekuverluste mit spekugewinnen verrechnen kann. dies gilt sowohl im selben kalenderjahr als auch durch uebertragung. mein verstaendnis ist, dass dies nur fuer saldierte verluste gilt. korrekt? wie mache ich das in der steuererklaerung kenntlich?

      nun ist es, dass man immer wieder hoert, jetzt noch schnell verluste zu realisieren, um diese im naechsten jahr mit den halben gewinnen zu verrechnen. zudem koenne man die aktien wenige tage spaeter erneut kaufen. meine konkrete frage ist nun: sollte ich verluste noch in 2000 realisieren, weil ich diese so mit in 2001 realisierten gewinnen, die dann nur zur haelfte angerechnet werden, verrechnen kann? oder sollte ich lieber in 2001 meine verluste realisieren, um diese mit in 2002 realisierten gewinnen verrechnen zu koennen?

      klingt kompliziert. ist aber vielleicht ganz einfach. sollte ich also besser jetzt handeln oder ruhig bis anfang naechsten jahres warten?

      vielen dank schon im voraus
      ronny
      Avatar
      schrieb am 08.12.00 17:23:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      hallo ronny,

      habe eben zufällig deinen hilferuf gelesen. mir scheint, daß du da einiges durcheinander würfelst.
      das halbeinkünfteverfahren wirkt sich erst ab dem kalenderjahr 2002 aus, sofern -wie im regelfall- das geschäftsjahr der ag gleich dem kalenderjahr ist.
      dies hat zur folge, daß du dir mit der verlustrealisierung ruhig noch zeit lassen kannst; außerdem würde ich nicht gleich wieder anschließend die gleichen aktien kaufen.
      Avatar
      schrieb am 11.12.00 13:56:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      da das Halbeinkünfteverfahren für ausländische Aktien bereits ab 2001 gilt:
      raus aus dem deutschen Kram,
      rein bei den Amies, dann brauchst du nur die halben Gewinne versteuern, oder irr ich mich da??
      Avatar
      schrieb am 11.12.00 16:41:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      @nihilit

      dasselbe hörte ich auch, dass für ausländische Papiere
      das Halbeinkünfteverfahren schon ab 2001 gelten würde.
      das würde im umkehrschluss auch heissen ausländische
      verlustpositionen noch dieses jahr zu realisieren um den
      vollen verlust vortragen zu können. ich kann mir aber
      nicht vorstellen, dass unsere steuerexperten wirklich
      so einen unsinn verzapfen, aber nichts ist unmöglich.
      wer weiss hier bescheid und kann uns mal aufklären, gibt
      es hier schon ein aktenzeichen, auf dass man sich
      berufen kann.

      sollte es wirklich so sein, dass das halbeinkünfteverfahren
      schon ab 2001 für ausländische aktien gilt, dann werde ich
      wohl verstärkt diese nächstes jahr kaufen.

      Bitte Antwort wer wass weiss !???
      Danke.


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