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    Cancom in den Medien! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.00 13:58:19 von
    neuester Beitrag 12.12.00 14:02:31 von
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      schrieb am 12.12.00 13:58:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      CANCOM in den Medien
      10.08.2000
      Wirtschaftswoche
      Mehr Durchblick

      Privatanleger erfahren meist zu spät, wenn sich Unternehmer oder Manager von ihren Aktienpaketen trennen. Dabei wären viele Chefs der Gesellschaften am Neuen Markt mit schärferen Regeln einverstanden.

      Manchmal genießen Profis an der Börse echte Vorteile. So bekommen Fondsmanager meist als erste mit, wenn das Vorstandsmitglied eines Unternehmens privat Aktien abgeben will. Der Manager schickt dann seine Bank vor. Die telefoniert herum, versucht abzuchecken, wie groß das Interesse an dem Paket bei Fonds und anderen institutionellen Investoren ist, die bereits Anteile im Depot haben. Wenn aber einem Großen der bevorstehende Ausstieg des Insiders missfällt, wirft er selber Aktien auf den Markt. Nur der Privatanleger bekommt davon nichts mit. Er wundert sich, warum sein Papier fällt und fällt.

      Die verfügbaren Informationen über Anteilseigner sind absolut unzureichend," kritisiert Bernard Tubeileh, Medienwerte-Analyst der US-Investmentbank Merrill Lynch in Frankfurt. "Wir sollten so schnell wie möglich durchsetzen, dass Verkäufe von Insidern im Internet veröffentlicht werden." Vorbild sind wieder einmal die USA. Dort müssen Unternehmensangehörige wie Aufsichtsräte oder Manager der Aufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) melden, wenn sie Aktien verkaufen.

      In Deutschland gibt es diese Meldepflicht nicht. "Die Heimlichtuerei führt dazu, dass die Verkäufe immer einen negativen Beigeschmack haben," sagt Tubeileh. Unternehmen nämlich, die auf Transparenz setzen, schaden sich oft selbst. Als etwa der Softwarespezialist MIS Ende Juli ankündigte, er bereite für Mitte August eine "Regelung zur kursschonenden Platzierung von Mitarbeiteraktien" vor, verlor die Aktie auf einen Schlag knapp 14 Prozent - obwohl es nur um maximal 250000 Mitarbeiteraktien geht und die Gründer sich freiwillig verpflichtet haben, ihre 50,1 Prozent mindestens bis Februar 2002 zu halten.

      Ausstieg toleriert. Allenfalls bei Venture-Capital-Fonds, bei denen der Verkauf von Anteilen über die Börse zum Geschäftsprinzip gehört, wird der Ausstieg eines Großaktionärs toleriert. Bei Unternehmern und Managern nicht. Jeder Anleger vermutet, dass die Führungsriege etwas zu verbergen hat oder der Unternehmer seinen Abschied auf Raten vorbereitet. Gerade bei kleineren, oft auf das Know-how weniger Personen angewiesenen und noch mit Verlusten arbeitenden Unternehmen am Neuen Markt kann dieser Eindruck tödlich sein.

      Manche Aktien erholen sich nie wieder von diesem Schlag. So rauschten die Papiere von Ixos Software in den Keller, als Firmengründer Hans Strack-Zimmermann Kasse machte. Auch CPU Softwarehouse kämpft bis heute vergeblich um das Vertrauen der Anleger und Kunden, seit Jochen Furch und seine Familie lieber Bargeld sehen wollten, als sich für den Ausbau des Unternehmens abzustrampeln.

      Ein Aktienverkauf von Insidern muss aber nicht immer ein Alarmsignal sein. "Es ist nur legitim, dass ein Unternehmer, der jahrelang für sein Unternehmen geackert hat, auch einmal Anteile verkauft - sei es, um seinen Lebensstandard zu verbessern, sei es, um sein Aktienportfolio breiter zu streuen," urteilt Tubeileh.

      Klar ist: Wenn Insiderverkäufe immer veröffentlicht würden, kämen sie aus der Schmuddelecke heraus. Daher würden es viele Vorstandsvorsitzende begrüßen, wenn in Deutschland ähnlich strenge Regeln wie in den USA gelten würden. Eine Umfrage der Wirtschaftswoche unter 303 Gesellschaften am Neuen Markt - Rücklaufquote 54,8 Prozent - brachte ein eindeutiges Ergebnis. 81,9 Prozent sprechen sich für härtere Vorschriften aus. Bloß 15,7 Prozent sind dagegen - meist mit Hinweis auf die Privatsphäre des Gründers und seiner Familie.

      Nur 2,4 Prozent konnten sich beim Abwägen der Vor- und Nachteile nicht entscheiden. So merkt die Investor-Relations-Abteilung von Dino Entertainment an: "Die US-Regeln sind ein gutes Instrument, haben aber zu unbegründeten Überreaktionen geführt." Weit geringer wiegt das Intersse der freien Aktionäre im Vergleich zu den Eigentümern großer Pakete scheinbar beim Discountbroker Consors: "Leider können wir Ihnen, auch zum Schutz unserer Aktionäre, die gewünschten Daten nicht zur Verfügung stellen." Heimlichtuerei als Anlegerschutz. Viele Manager haben Angst, dass Privatanleger in Panik von Bord springen, nur weil der Unternehmenschef sich von einigen wenigen Anteilen trennt. Zahlreiche Gesellschaften plädieren daher dafür, eine Meldepflicht nur für Verkäufe in relevanten Größenordnungen einzuführen.

      Keine Angst vor Transparenz. Dass die meisten Unternehmen mehr Transparenz am Markt nicht fürchten, ist für Experten wie Analyst Tubeileh verständlich: "Es ist keine Einschränkung für Unternehmen, sondern eine Win-Win-Situation für alle. Die Anleger sind besser informiert und die Unternehmer können einfacher verkaufen." Oder auch dem Markt mitteilen, dass sie ihre Papier für unterbewertet halten und deshalb Aktien nachkaufen.

      Führende Fondsmanager wie Christoph Bruns setzen sich ebenfalls für mehr Transparenz ein. "Es stünde uns gut an, wenn wir die amerikanischen Standards übernehmen würden," sagt der Leiter des Aktienfondsmanagements der Union Investment. Der Fondsverwalter fordert eine Veröffentlichung von Insider-Anteilsverkäufen nicht nur im Neuen Markt, sondern für alle Unternehmen. Ähnlich sieht es Christian Strenger, Aufsichtsrat des deutschen Fondsmarktführers DWS : "Es ist für die Aktionäre ganz wesentlich zu erfahren, wie sich die Aktionärsstruktur verändert."

      Einige Unternehmen preschen schon heute vor und publizieren ihre Insiderverkäufe freiwillig. Auf den Internetseiten der Deutschen Börse zum Neuen Markt wird unter www.neuer-markt.de bei den einzelnen Unternehmensporträts die aktuelle Aktionärsstruktur der Aktienverteilung bei Notierungsaufnahme gegenübergestellt. Daraus lässt sich zumindest im Rückblick ablesen, welche Verschiebungen sich ergeben haben.

      Anleger sollten allerdings berücksichtigen, dass Kapitalerhöhungen, an denen die Altaktionäre nicht teilgenommen haben, deren Quoten verringern. Ihr Anteil am Unternehmen sinkt, ohne dass sie Aktien verkauft haben.

      Vorbild USA. Eines der Unternehmen, das auf seiner Website zumindest grobe Angaben zum Aktionärskreis liefert, ist der Chipbroker CE Consumer Electronic. "Wir sollten dieselbe Transparenz wie in Amerika schaffen," fordert Vorstandschef Erich Lejeune, "es ist doch für den Anleger entscheidend zu wissen, ob Vorstand und Management voll hinter der Vision des Unternehmens stehen." Die Altaktionäre von CE, die zur Jahreswende 48 Prozent an dem Münchner Unternehmen hielten, hätten seitdem "keinerlei größere Aktienpakete verkauft." Lejeune: "Von uns hat auch keiner vor zu verkaufen."

      Ähnliches will auch Klaus Weinmann demonstrieren. Der Vorstandschef der Cancom IT-Systeme hat sich mit seinen Co-Vorständen verpflichtet, auch nach Ende der einjährigen Lock-up-Periode am 16. September seine Aktien für weitere zwölf Monate zu halten. "Zum einen wollen wir damit bei Anlegern um Vertrauen werben. Zum anderen wäre es dumm, jetzt schon zu verkaufen, weil ab 2002 Beteiligungsverkäufe wesentlich niedriger besteuert werden," sagt Weinmann.

      Auch er fordert mehr Transparenz, schon aus eigenem Interesse: "Wir brauchen mehr Normalität. Auch Bill Gates hat immer mal wieder ein paar Aktien verkauft, ohne dass dies dem Microsoft-Kurs geschadet hätte."

      Mitarbeiter mit Geduld. Zu den Unternehmen, deren Vorstände sich ihre Aktien besonders lange haben freiwillig sperren lassen, zählt Atoss Software. Gründer Andreas Obereder und seine Führungscrew erklärten sich bereit, ihre Anteile an dem Unternehmen für Zeitmanagement-Programme mindestens fünf Jahre lang unangetastet zu lassen. "Vor zwei Jahren hätte ich Atoss für 35 Millionen Mark zum halben Steuersatz verkaufen können", sagt Obereder, "davon wären 20 Millionen Mark als mein Gewinn hängen geblieben."

      Doch das war ihm zu kurz gedacht: "Fünf Jahre Sperrfrist geben dem Unternehmen die nötige Zeit, die Internationalisierung voranzutreiben." Danach wird neu gerechnet. "Meine Mitarbeiter haben die Aktien zu zehn Euro gekauft - ich will, dass sie in fünf Jahren für 200 Euro verkaufen können, nicht jetzt für 30."

      Die Angestellten vieler Unternehmen am Neuen Markt müssen sich nicht in so viel Geduld üben. Oft unterscheiden sich die freiwillig verlängerten Lockup-Fristen für verschiedene Aktionärsgruppen: Am kürzesten sind die Beteiligungsgesellschaften (Venture-Capital-Fonds) gebunden, etwas länger die Mitarbeiter und Teilnehmer am Friends&Family-Programm, am längsten die Topetage. Von diesen Staffelwerten am wichtigsten sind für Privatanleger die Vorstandsfristen.

      Auch wenn Vorreiter wie CE und Atoss noch die Ausnahme sind: Ganz ohne Informationen über Anteilsverkäufe müssen deutsche Anleger schon heute nicht auskommen - zumindest in einigen Bereichen. Paragraph 21 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet Großaktionäre, dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) ihre Stimmrechte mitzuteilen, sofern sie einen der Schwellenwerte von fünf, zehn, 25, 50 oder 75 Prozent erreichen, überschreiten oder unterschreiten.

      Das BAWe veröffentlicht die Zahlen regelmäßig in einer Datenbank unter www.bawe.de. Dort findet der Aktionär Informationen wie die, dass die auf unterbewertete Value-Stocks spezialisierte Fondsgesellschaft Templeton seit Januar 2000 über fünf Prozent an Adidas-Salomon hält oder die umstrittene Investorenvereinigung Cobra seit dem 23. Mai 17,1 Prozent an der Commerzbank.

      Das Problem: Diese Regelung gilt nur für Unternehmen, die im amtlichen Handel notiert sind, nicht aber für den absichtlich weniger stark regulierten Geregelten Markt, zu dem auch der Neue Markt gehört. Ein Unding, weil gerade bei den stark eigentümergeprägten Unternehmen in dem Wachstumssegment Transparenz besonders wichtig wäre.

      Kein gesetzlicher Schutz. Besserung ist nur teilweise in Sicht: "Im neuen Übernahmegesetz sollen die Meldepflichten auch auf die im Geregelten Markt notierten Unternehmen ausgedehnt werden," sagte BAWe-Vizepräsident Georg Dreyling der Wirtschaftswoche. Doch das dürfte kaum reichen.

      Im Übernahmegesetz, das die Rechte der Aktionäre bei Akquisitionen schützen soll, wird zwar noch eine zusätzliche Schwelle bei 30 Prozent eingezogen. Trotzdem ist das Netz viel zu weitmaschig. Wenn etwa ein Vorstand seinen Aktienanteil von 24 auf 12 Prozent halbiert, bekommt das niemand mit. Der nötige gesetzliche Schutz scheint nicht drin zu sein: "Schon um die Fünf-Prozent-Schwelle musste Deutschland kämpfen. Sie kommt in der entsprechenden EG-Richtlinie nicht vor," sagt Dreyling.

      Hinzu kommt: Das Übernahmegesetz, ursprünglich zum Jahresende geplant, wird frühestens 2001 verabschiedet, weil Berlin offenbar jetzt doch eine europaweite Regelung abwarten will.

      Falls doch noch Sonderregeln zur Publizität von Insiderkäufen erlassen werden, "weil der Markt es erfordert", so Dreyling, müssten diese kontrolliert und bei Verstößen auch sanktioniert werden. "Das würde einen ganz erheblichen Regelungs- und Verwaltungsaufwand bedeuten," gibt Dreyling zu bedenken. Grundsätzlich sei das BAWe aber dazu in der Lage: "An uns soll es nicht liegen."

      So lange diese Regeln auf sich warten lassen, bleibt dem Privataktionär nur der genaue Blick auf das Börsengeschehen. Er muss die Information parat haben, an welchem Tag die Sperrfrist der Unternehmensinsider endet und beobachten, ob steigende Aktienumsätze an den Tagen vorher und nachher auf Merkwürdigkeiten hindeuten.

      Daher hat die Wirtschaftswoche die entscheidenden Termine für mehr als 300 Papiere des Neuen Markts zusammengestellt. Teil eins veröffentlichen wir in dieser Ausgabe , den zweiten Teil im nächsten Heft. Damit die Anleger mehr Durchblick bekommen, bei welchem Unternehmen wann die Gefahr lauert.

      KAI PETER RATH/HAUKE REIMER
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 14:01:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      schau mal auf das Datum ....
      Avatar
      schrieb am 12.12.00 14:02:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      @perlenentdecker (oder perlentaucher ;-))

      ..ach was...


      Nehmen Sie sich die Zeit!



      26.02.2001: Veröffentlichung des vorläufigen Jahresberichts

      26.03.2001: Bilanzpressekonferenz

      27.04.2001: Veröffentlichung des 3-Monatsberichts

      17.07.2001: Hauptversammlung

      30.07.2001: Veröffentlichung des 6-Monatsberichts

      06.11.2001: Veröffentlichung des 9-Monatsberichts

      06.11.2001: Analystenkonferenz


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