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    Frage zur Einspeisevergütung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.01 16:25:04 von
    neuester Beitrag 25.01.01 16:28:58 von
    Beiträge: 4
    ID: 333.110
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      Avatar
      schrieb am 24.01.01 16:25:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bezieht sich die Einspeisevergütung des EEG auf 20 Kalenderjahre oder läuft die Vergütung 20 Jahre lang ab dem Zeitpunkt der ersten Einspeisung.
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 16:02:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 16:24:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Einspeisevergütung nach dem EEG für Windenergie ist vom Standort und vom Referenzertrag der
      der betreffenden Windkraftanlage abhängig.
      Bei BWE unter www.wind-energie.de befindet sich ein EEG-Rechnerprogramm,
      mit dessen Hilfe man die standortspezifische Vergütungsdauer auf dem
      0,178 DM Niveau ermitteln kann.
      Faustwerte (sind aber AUF JEDEN FALL standortspezifisch zu verifizieren:
      Küste. 8 bis 10 Jahre
      Küstennahes Binnenland ca. 10 bis 14 Jahre
      Binnenland ca. 15 bis 20 Jahre
      Viele Grüße von Synergion (bin selber Windkraftanlagenbetreiber)
      Avatar
      schrieb am 25.01.01 16:28:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Einspeisevergütung für Solaranlagen bezieht sich auf 20 Jahre je Anlage; also z.B. für Anlagen, die dieses Jahr erstmalig einspeisen bis einschließlich 2020.... allerdings natürlich nur unter dem Vorbehalt, dass das Gesetz nicht vorher abgeschafft oder ersetzt wird.


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