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    Achtung - News - ....KIM BESORGT DAS GELD - ACHTUNG NEWS - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.01.01 23:34:05 von
    neuester Beitrag 31.01.01 10:32:27 von
    Beiträge: 20
    ID: 336.119
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      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:34:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      er hat sich gerade bei der deutschen bank reingehackt,
      jetzt kommt citybank, commerzbank, dresdner bank, advance bank, bank of america und viele andere noch dran.

      jnapp 500 millionen wechseln gerade den besitzer.

      :) sollte ein scherz sein jungs, immer kopf hoch, hab wahrscheinlich auch 10 mille verloren.

      fetten gruss an alle betroffenen BFFB, euer verrückter Ghosti
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:41:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Ghosti,

      ich habe wohl noch mehr als 10 Mille verloren, kann aber dennoch lachen, vielleicht liegt es am Bier...

      es Grüßt
      Otto (ehemals....)
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:43:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer meinen Aufsatz gelsen hatte, war nicht geschockt ...
      Zocker aufgepaßt, morgen habt ihr die chance zu traden
      wie verrückt...

      Der Aufsatz ist vom letzten Wochenende und ist auch auf der
      Homepage www.aktienchaos.de zu finden, hier kann jeder, der
      eine "Börsenmanipulation" vermutet seine Meinung veröffentlichen...

      Hier nochmals der Aufsatz:

      Über 1 Mio Euro Gewinn in einer Woche ?
      Ein Kommentar, Student Universität Mannheim, Aktienmarkt und Börse

      Einführung

      Wenn ich die Behauptung aufstellen würde, daß es an der Börse immer wieder Situationen gibt, in denen man innerhalb kürzester Zeit
      sein Kapital um einen großen Prozentsatz vermehren kann, dann würden Sie mir sicherlich zustimmen. Ich erweitere diese Behauptung
      und ergänze, daß es Situationen gibt, in denen man diese Vermehrung (fast) ohne Risiko bewerkstelligen kann. Sie werden mir erneut
      zustimmen, aber gleichzeitig würden Sie darauf hinweisen, daß man dazu Informationen aus erster Hand benötigt, also Insiderinformationen.
      Nein, ich meine (fast) sichere und erhebliche Kursgewinne, ohne den Tatbestand des Insiderhandels.

      Die Fallacy Strategy (Täuschungsstrategie)

      Ich möchte Ihnen das Modell der Fallacy Strategy vorstellen. Nehmen wir an, es existiert eine Aktiengesellschaft (AG), die sehr illiquide ist
      und das Unternehmen steht kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, dem Konkurs. Dieser Tatbestand ist bereits bekannt geworden und die
      Aktienkurse haben reagiert. Die Aktien sind nur noch ein Bruchteil vom früheren Ausgabepreis wert. Was würde passieren, wenn in dieser
      Situation ein "rettender Engel" mit einer ausreichenden Finanzspritze einspringen würde ? Klar, die Aktienkurse würden deutlichst an Wert
      gewinnen.
      Die zentrale Überlegung in diesem Zusammenhang: Kann man mit dem Wissen über diese Situation Geld verdienen, ohne sich dabei strafbar
      zu machen ? Ja, es würde gelingen. Nehmen wir weiter an, die AG benötigt 4 Mio Euro an Finanzmitteln, um den drohenden Konkurs
      abzuwenden. An dieser Stelle kommt ein anderes Unternehmen, z.B. eine Venture Capital Gesellschaft ins Spiel, an dessen Spitze ein oder
      mehrere kluge Köpfe sitzen, die Anlagemöglichkeiten mit einer hohen Rendite suchen. Ist es aus Sicht der Investoren sinnvoll in die angeschlagene
      AG zu investieren ? Nein, eigentlich nicht, wenn man sich die negativen Nachrichten ansieht z.B. die Kennziffer der Kapitalvernichtung in den
      letzten Zeitperioden (Cash Burn Rate). Die einzige Chance, das investierte Kapital wieder aus dem Investment zu bekommen, ist die Hoffnung
      auf eine bessere Zukunft, die z.B. auf dem steigendem Umsatz der notleidenden AG beruht. Aber wäre es nicht sinnvoller in ein Investment zu investieren,
      das schon früher Ertäge erzielt ? Normalerweise ja, denn es wird noch Jahre dauern, bis die schwarzen Zahlen erreicht werden, und in dieser Zeit ist
      das Kapital gebunden. Ganz abgesehen vom Risiko an das eingesetzte Kapital jemals wieder heranzukommen .
      Der kluge Kopf der Venture Capital Gesellschaft kommt zu der genialen Lösung, die er seinen Mitinvestoren vorschlägt: "Leute, hört mal zu. Wir beteiligen
      uns im Vorfeld an der notleidenden AG. Wir kaufen uns bis in einer Woche für 2 Mio Euro Anteile (Aktien) der insolventen Gesellschaft - und wenn wir
      dann kurz darauf mitteilen, daß wir liquide Mittel i.H.v. 4 Mio Euro zur Verfügung stellen, wir der Aktienkurs kräftig "explodieren". Danach
      veräußern wir unsere Anteile in den beiden folgenden Tagen mit einem erfahrungsmäßig sehr hohen Gewinn. Der Gewinn wird die 4 Mio Euro, die
      wir im Gegenzug maximal verlieren werden, falls die Gesellschaft wirklich den Trendwechsel nicht mehr schafft, locker übersteigen."
      "Sehr schöne Idee", entgegnet ein anderer Investor, "aber kommen wir nicht mit dem Gesetz in Konflikt ?". "Nein, der Tatbestand des Insiderhandels
      ist bei Kauf der Anteile ausgeschlossen, denn nach §13 Wertpapierhandelsgesetzt fallen wir nicht unter die Begriffsbestimmung des Insiders. Und
      beim Verkauf erfüllen wir ebenfalls nicht den Tatbestand, da wir verkaufen, wenn die Information über unsere Beteiligung bereits veröffentlicht ist."
      Daraufhin hört man die Investoren im Chor: "Let`s buy it !".
      Kaum beschlossen wird die Strategie erfolgreich umgesetzt.
      Diese Strategie wäre bei der Aktiengesellschaft Letsbuyit.com (WKN 938006) voll aufgegangen. Zufällig stand Letsbuyit.com vor den oben
      geschilderten Problemen. Die Aktienkurse sind nach Bekanntgabe der anstehenden Zahlungsunfähigkeit stark gesunken, so daß man sich
      zwischen Freitag (19.01.2001) und Dienstag (23.01.2001) im Durchschnitt mit 0,20 Euro je Aktie eindecken konnte. Das Handelsvolumen
      an den Börsen Xetra und Frankfurt hat jederzeit gereicht, um 10.000.000 Aktien von Letsbuyit.com einzukaufen. Ohne Transaktionskosten
      würde man somit 2 Mio Euro investiert haben. Im Laufe des Mittwochs kam die Meldung über die 4 Mio-Beteiligung heraus. Der Kurs
      schoß in die Höhe. Die 10 Mio Aktie hätte man im Durchschnitt zu 0,80 an den oben genannten Börsen am Mittwoch (24.01.2001) und
      Donnerstag (25.01.2001) plazieren können.

      Das hätte, erneut ohne Transaktionskosten, ein Verkaufserlös i.H.v. 8 Mio Euro ergeben. Hiervon den Kapitaleinsatz von 4 Mio (für
      die Finanzspritze, wir nehmen an sie wird "abgeschrieben") und die 2 Mio (für den Aktienkauf) abgezogen, würde einen Reingewinn i.H.v. 2 Mio
      ergeben. Unter der Annahme, daß die Erträge ordnungsgemäß versteuert werden (vereinfachend: Persönlicher Steuersatz kleiner 50%) verbleibt
      ein Gewinn von insgesamt über 1 Mio Euro. Nicht schlecht für eine Woche ...
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:51:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Pupsbirne,Dummschwätzer,Beamter.
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:51:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      jaja, frank

      deswegen brauchst du das ding nicht überall reinposten, dies hier ist ein thread der verlorenen seelen, ok.

      ich klopf dir auch auf die schulter.

      gruß ghosti

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      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:56:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nur leider stimmt es nicht, daß man dabei nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

      Würde Kim Schmitz selber Aktien besitzen von LBC Oder diese von einem Strohmann kaufen lassen, würde er

      1)Doch Probleme wegen Insider Handel bekommen.
      Sonst hätte Sascha Opel ja jezt auch keine Probleme...

      2)Wäre dies sicherlich Betrug
      3)Ein Verstoß gegen treu und Glauben §242 BGB
      Mit dem letter of intend ist er nämlich eine rechtlich nicht verpflichtenden Vertrag mit den LBC Aktionären eingegangen.
      Dieser Vertrag verpflichtet ihn zwar zu nichts, bindet ihn aber an den Grundsatz von treu und Glauben.

      Kim Schmitz wäre also zum Schadensersatz zumindest des entstandenen Vertrauensschadens verpflichtet.
      D.h. er müsste jeden LBC Aktionär der nicht an dem Zock gewonnen hat so stellen, als hätte dieser noch nie etwas von dem Geschäft gehört.

      =>Unsere Justiz ist nicht blöd!!!
      =>Bei einem so eindeutigen fall wäre ein nachweis sicherlich leicht zu erbringen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:58:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Halt, ich will niemand entmutigen, es ist immer noch eine
      Chance da, dass es LBC es schafft. Doch die Warnleuchten sollen
      doch nicht ganz vertummen, denn ich war früher auch ein riesen Zocker
      und bin oft auf die Nase gefallen. Ihr investiert in das
      momentan risikoreichste Unternehmen am Neuen Markt, es geht halt
      auch ab und zu schief, und das will ich nur anprangern...
      aber eventuell können die Zocker morgen wirklich Kohle machen.
      Diverse Abstauberlimits setzen ... je nachdem wie der Kurs sich entwickelt...
      kann bei panikreaktion ideal sein/gewinnbringend ...
      Mein Artikel läßt ja immer noch offen, ob kiminvest es ernst meint...

      Ich fühle bei euch mit, mir ging es mit vielen anderen werten sooo....
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:58:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Ghostrider11
      @Otto2001

      Ihr seid also wirklich draußen,Verluste realisiert ?
      Würdet Ihr mir Eure Kaufkurse nennen?
      Habt Ihr vor,diese Aktie nochmals anzufassen?

      Danke und Kopf hoch,aber da braucht man sich bei Euch anscheinend ja keine Gedanken machen ! :)
      War das Euer erster Zock ?

      Billy
      Avatar
      schrieb am 30.01.01 23:59:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ otto2001

      ja so ist das im leben, aber ich kann mit meinen sachen auch gut weiterleben, grins, wär halt schön gewesen.

      gruß ghosti und guts nächtle, muß morgen um 6 uhr mit meiner frau frühstücken, das luder läßt sich nicht von der arbeit abhalten
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:03:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      @SEK:

      wegen insider wohl kaum, andere gesetzliche bestimmungen
      habe ich nicht näher untersucht.

      wenn er wegen treu und glauben gegen gesetze verstoßen
      hat, wären dann unsere großbanken nicht schon lange
      am pranger???
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:05:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ billy

      nein ich bin noch drin mit glaub ich 33000 stück. jetzt halt ich die dinger bis zur bitteren neige, keine sau bekommt meine billig in den rachen geschmissen.

      gruß ghosti
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:12:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Frank
      ich heisse übrigens auch so, kann er sich das denn erlauben, zumal er selber im Frühjahr an die Börse will?
      was meinst du?
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:14:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      hi, ich bin auch noch zu 2/3 drin, ein Drittel habe ich heute verkauft. Hatte einen Nachkauf geplant, der hat sich erst einmal erledigt. Werde meiner Bank gleich die Limitgebühr gönnen und das Kauflimit löschen.

      Euer Otto W.

      P.S. hoffentlich lerne ich endlich mal daraus!!!
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:20:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Widmann

      Also zum Insiderhandel:

      Bsp Sascha Opel

      Opel kauft vor seiner Empfehlung die Aktie.
      Er Empfiehlt.
      Kurs steigt
      Er verkauft (also nach Bekanntwerden der Nachricht)

      Nach deiner Überlegung wäre dies kein Insider handel.
      Es ist aber Insiderhandel.

      Besitze leider kein Wertpapierhandelsgesetz deshalb kann ichs dir nicht aus dem Gesetz herleiten.

      Habe jedoch ein BGB:

      $242 Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordrn.

      Schuldner bedeutet hier nicht nur einfach Schuldner sondern Vertragspartner. Trift also auf Kim zu.


      Ist allerdings nur ne Auffangnorm, die von speziellerem Recht verdrängt wird.



      Wüßte nicht warum Großbanken dran sein sollten.
      Die Haben sich doch mit umfangreichen AGB abgesichert.
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:31:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      @SEK
      @castaloni

      1.
      §13 WpHG
      Definition von Insider
      hier WÜRDE er eindeutig nicht darunter fallen.

      2.
      Fall Opel, ok
      er hat aber die Aktie nicht empfohlen !!!!!!!
      also Argument nicht anwendbar

      3.
      Fall Prior
      --> nachweislich problematisch, aber auch hier
      spielten Empfehlungen eine Rolle
      er hat die Aktie nicht empfohlen

      4.
      Versucht in Aktien billig einzusteigen und teuer wieder
      raus, strafbar ??? Nein...

      5.
      Ich habe nie behauptet, daß es wirklich so war, nur die
      Möglichkeit wäre vothanden gewesen...

      Bin gespannt auf eure meinung.

      ob er sich es erlauben kann ?

      Wenn es rauskommt würde, wäre es ein sehr großer vertauensschaden,
      dann ist börsengang tot. Obwohl, war ja nicht strafbar...

      :-)
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:39:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      @SEK:

      Großbanken?

      Wie bist du von Begriff?
      Die steigen auch in Aktienwerte ein, haben zum Teil
      erhebliche Aktienpackete an Unternehmen, oft sogar
      über 5% des Aktienkapitals und empfehlen die Aktien zum
      Kauf ... hat ja wohl nichts mit AGB zu tun, oder !!!!!!!

      Aha ich sehe du verstehst was ich meine, gut !!!

      :-)
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:40:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Widmann

      Es geht nicht um die Empfhelung bei Opel sondern darum, daß er
      Informationen ausnutzt, die Aufgrund ihrer besonderen strucktur(z.B. Weil nur Kim Schmitz
      wissen kann was Kim Schmitz weiß) nur ihm zugänglich sind und das ist am
      wichtigsten: von ihm manipulierbar sind, und zwar so, daß er damit den Aktienkurs theoretisch beeinflussen könnte.
      =>Zu einer Wirkung beim Kurs muß es garnicht kommen.

      Das ist die Intention des Insiderrechts.

      Es gibt hierzu garantiert noch eine Auffangklausel ausser Treu und Glauben.
      Das deutsche Recht ist sehr systematisch und ausgefeilt.
      Habe aber leider wie gesagt kein Wertpapierhandels gesetz.

      Aber so eine Art der Manipulation hat es schon oft gegeben mit Briefkastenfirmen etc...
      Da kann ich mir nicht vorstellen, daß es da keine Reglung für gibt.

      Wäre es so würde aber $242BGB greifen.
      (Aber nur wenn er die Aktionäre aus welchem Grund auch immer verarschen wollte.)

      So muß jetzt Haia
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 00:50:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Widmann

      Das ist natürlich schon eine unfeine Sache mit den Banken, die ihre eigenen Klitschen pushen.

      Aber: bei §242 geht es um Pflichten aus Verträgen. Einseiteige oder Mehrseitige Verträge.

      Eine Empfehlung einer Bank ist aber kein vertrag.
      Ein letter of Intend ist aber ein rechtlich nicht bindender Vertrag.


      Bei den Banken kann man nur was machen, wenn man bei denen auch die Aktie kauft, und die einen nicht
      vorschriftsmäßig aufgeklährt haben.
      Oder wenn sie gegen die Prospekthaftung verstoßen.
      Oder wenn sie eine stelle im Kontrolorgan (Aufsichtsrat etc..) des Unternehmens
      inne haben (was meißt der Fall ist) und sie dann sachen falsch da stellen.

      Einen Kursverlauf darf man in deutschland aber auch als Anteilseigner prognostizieren und
      publizieren.
      Da eine Prognose des Kursverlaufs eh wissenschaftlich gesehen unmöglich ist, brauch sie ja auch niemand zu glauben.
      Dafür muß die Bank nur haften, wenn du bei ihr orderst und nicht über die Risiken aufgeklährt wurdest.

      In USA ist das jedoch besser geregelt.
      Da dürfen die Banken nicht so einfach ihr doppeltes spiel treiben.
      (Was sie natürlich trotzdem machen ... haben ja eine Rechtsabteilung)
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 01:02:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      @SEk:

      Mache Dir selbst ein Bild vom WpHG,
      unter www.Yahoo.de nur wertpapierhandelsgesetz eingeben
      und §13 nachlesen.

      Er hat mit keinem Aktionär einen bindenden Vertrag geschlossen ...
      und außerdem hat er die 4 mio euro zur verfügung gestellt,
      also hat er sich an die abmachung gegenüber LBC gehalten...

      Wie Du sagst die Intzition des Insiderhandels ist eigentlich betroffen,
      aber nach dem WpHG ist der Tatbestand nicht strafbar...

      So für heute ist Feierabend...

      Wenn Du noch mit mir darüber diskutieren willst, kannst Du unter
      meiner Homepage www.aktienchaos.de mich erreichen.

      Gruß
      Frank
      (war ein netter Plausch)
      Avatar
      schrieb am 31.01.01 10:32:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Widmann

      Er hat einen nicht bindenden Vertrag mit den Aktionären.
      Dieser ist zwar nicht bindent aber ein Vertrag.
      Dieser zwingt ihn dazu sich so zu verhalten wie §242BGB
      ihm das vorschreibt.

      Auch wenn er den Teil mit den 4Mio einhält darf er mit dem
      Verhalten um diesen Vertrag herum nicht gegen Treu und Glaube
      verstoßen.

      Und hätte er hier seine Geschäftchn gemacht dann hätte
      er gegen §242 verstoßen.

      Ausserdem hat Kim mit seinen Aussagen gegen die Prospekthaftung verstoßen, was seine Kimvestor AG
      angeht.

      Darauf stehen bis zu 3 Jahren Knast.


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