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    gebühren verechnen wo ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.01 10:02:49 von
    neuester Beitrag 27.02.01 13:54:18 von
    Beiträge: 3
    ID: 347.242
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      Avatar
      schrieb am 25.02.01 10:02:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi ich mache in meiner Einkommenssteuererklährung einen verlustvortrag auf 2001 wo kann ich die
      -Limit-Gebühr
      -Provision (consors)
      -Eigene Spesen (consors)
      -Depogebühren
      -Depoübertragsgebühren
      -Bearbeitungsendgelte
      ansetzen ?

      muss ich die zum Spekuverlust hinzuzählen oder kann ich das als werbekosten verechnen ?

      thx
      Avatar
      schrieb am 25.02.01 15:06:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eindeutig Werbungskosten.
      Avatar
      schrieb am 27.02.01 13:54:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na, ich habe das so versucht und mein Zeug von Finanzamt (Krefeld) zurückbekommen:
      Provision, Spesen und Courtage sind demnach Kosten des Erwerbs und damit auf den Spekulationsgewinn/verlust anzurechnen.

      Limitgebühren habe ich wie Depotgebühren behandelt, also als Werbungskosten.

      Ob das alle FA so sehen kann ich nicht sagen.

      Gruß


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