Met@box AG verklagt Egbert Prior auf Schadensersatz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.02.01 14:05:58 von
neuester Beitrag 28.02.01 14:24:31 von
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Met@box AG erstattet Strafanzeige gegen Egbert Prior
Hildesheim, 28. Februar 2001
Die Met@box AG, Hildesheim, hat bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen den Herausgeber des umstrittenen Börsenbriefes "Prior Börse", Egbert Prior, erstattet. Grund ist die jüngste Ausgabe der "Prior Börse", in der dieser zahlreiche falsche Angaben macht. Zudem prüft eine Reihe von Großaktionären des Unternehmens, den Beschuldigten wegen der bereits heute morgen verursachten Vermögensschäden auf Schadensersatz zu verklagen. Der Vorstand der Met@box AG wird zudem den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Egbert Prior beantragen, um weitere öffentliche Falschaussagen zu unterbinden. Weiterhin wurde Herr Prior aufgefordert, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Prior versucht, Unternehmen und Vorstände zu kriminalisieren. Es ist unwahr, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Met@box AG ermittelt. Ebenso hat es niemals die von Prior behauptete Hausdurchsuchung in den Räumen der Met@box AG gegeben. Eine Sicherstellung von Beweismaterial fand ebenfalls niemals statt. Falsch ist ebenfalls die Behauptung Priors, die Met@box AG habe sich im vergangenen Jahr beharrlich geweigert, den Unterzeichner eines Letter of Intent zu benennen. Vom ersten Tag an wurde die Inter-Nordic als Met@box-Vertragspartner genannt. Eine grob falsche Darstellung der 99er Bilanz, wie von Prior behauptet, gab es ebenfalls nicht. Die Met@box AG hatte einen von einem Wirtschaftsprüfer testierten Abschluss 1999 vorgelegt, dessen Konsolidierungsfehler erst durch den Wechsel zu einem neuen Wirtschaftsprüfer aufgedeckt würde. Sämtliche diesbezüglichen, korrekten und vollständigen Informationen sind den Pflichtmitteilungen des Unternehmens zu entnehmen.
Prior beruft sich auf angebliche "gut unterrichtete Behördenkreise". Das Unternehmen zweifelt die Richtigkeit dieser Quellenangabe an, hat jedoch vorsorglich eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, um den Behörden eine Möglichkeit der Aufklärung zu geben.
Die Met@box AG ist ein Technologieunternehmen, das Hard- und Softwarelösungen für Anwendungen des interaktiven Fernsehens (iTV) entwickelt und vertreibt. Das 1996 gegründete Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Multimedia, Internet und klassisches Fernsehen zu einem neuartigen Universalmedium zu verschmelzen. Als Technologie-Pionier bietet die Met@box AG mit der met@box 1000 schon jetzt bedienerfreundliches interaktives Fernsehen mit Features wie analoges/digitales TV, Pay TV, Internet, E-Mail und DVD. Neben der Muttergesellschaft agieren sechs Tochterunternehmen mit hohen Synergie-Effekten für alle Beteiligten unter dem Dach der Met@box AG. Das Unternehmen ist unter der WKN 692120 am Neuen Markt in Frankfurt notiert.
Für weitere Informationen:
Aenne Schaper,
Metabox AG, Hildesheim
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: Schaper@metabox.de
Schumacher´s AG für Finanzmarketing,
IR Partner der Met@box AG,
Sckellstr. 3, 81667 München,
Tel.: 089 / 489 272 -0, Fax: -12,
Email: metabox@schumachers.net
Hildesheim, 28. Februar 2001
Die Met@box AG, Hildesheim, hat bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen den Herausgeber des umstrittenen Börsenbriefes "Prior Börse", Egbert Prior, erstattet. Grund ist die jüngste Ausgabe der "Prior Börse", in der dieser zahlreiche falsche Angaben macht. Zudem prüft eine Reihe von Großaktionären des Unternehmens, den Beschuldigten wegen der bereits heute morgen verursachten Vermögensschäden auf Schadensersatz zu verklagen. Der Vorstand der Met@box AG wird zudem den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Egbert Prior beantragen, um weitere öffentliche Falschaussagen zu unterbinden. Weiterhin wurde Herr Prior aufgefordert, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.
Prior versucht, Unternehmen und Vorstände zu kriminalisieren. Es ist unwahr, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Met@box AG ermittelt. Ebenso hat es niemals die von Prior behauptete Hausdurchsuchung in den Räumen der Met@box AG gegeben. Eine Sicherstellung von Beweismaterial fand ebenfalls niemals statt. Falsch ist ebenfalls die Behauptung Priors, die Met@box AG habe sich im vergangenen Jahr beharrlich geweigert, den Unterzeichner eines Letter of Intent zu benennen. Vom ersten Tag an wurde die Inter-Nordic als Met@box-Vertragspartner genannt. Eine grob falsche Darstellung der 99er Bilanz, wie von Prior behauptet, gab es ebenfalls nicht. Die Met@box AG hatte einen von einem Wirtschaftsprüfer testierten Abschluss 1999 vorgelegt, dessen Konsolidierungsfehler erst durch den Wechsel zu einem neuen Wirtschaftsprüfer aufgedeckt würde. Sämtliche diesbezüglichen, korrekten und vollständigen Informationen sind den Pflichtmitteilungen des Unternehmens zu entnehmen.
Prior beruft sich auf angebliche "gut unterrichtete Behördenkreise". Das Unternehmen zweifelt die Richtigkeit dieser Quellenangabe an, hat jedoch vorsorglich eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, um den Behörden eine Möglichkeit der Aufklärung zu geben.
Die Met@box AG ist ein Technologieunternehmen, das Hard- und Softwarelösungen für Anwendungen des interaktiven Fernsehens (iTV) entwickelt und vertreibt. Das 1996 gegründete Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Multimedia, Internet und klassisches Fernsehen zu einem neuartigen Universalmedium zu verschmelzen. Als Technologie-Pionier bietet die Met@box AG mit der met@box 1000 schon jetzt bedienerfreundliches interaktives Fernsehen mit Features wie analoges/digitales TV, Pay TV, Internet, E-Mail und DVD. Neben der Muttergesellschaft agieren sechs Tochterunternehmen mit hohen Synergie-Effekten für alle Beteiligten unter dem Dach der Met@box AG. Das Unternehmen ist unter der WKN 692120 am Neuen Markt in Frankfurt notiert.
Für weitere Informationen:
Aenne Schaper,
Metabox AG, Hildesheim
Tel: 05121/75 33-116
Fax 05121/75 33 75
E-Mail: Schaper@metabox.de
Schumacher´s AG für Finanzmarketing,
IR Partner der Met@box AG,
Sckellstr. 3, 81667 München,
Tel.: 089 / 489 272 -0, Fax: -12,
Email: metabox@schumachers.net
Jetzt vergleicht mal den oberen Artikel mit dem Artikel hier:
Ich verstehe gar nichts mehr:Bundesaufsichtsamt: Untersagungsverfügung gegen Metabox
Frankfurt (vwd) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel,
Frankfurt, hat gegen die Metabox AG, Hildesheim, eine Untersagungsverfügung
erlassen. In dieser Verfügung wird dem Unternehmen verboten, in
Ad-hoc-Meldungen darauf hinzuweisen, dass Lieferverträge dem
Bundesaufsichtsamt vorgelegt worden sind. Das sagte eine Sprecherin des
Amtes am Mittwoch zu vwd. Das Hildesheimer Unternehmen hatte am 28. November
2000 ad hoc gemeldet, einen Vertrag über die Lieferung von mindestens
100.000 Geräten nach Großbritannien unterzeichnet und den Vertrag vor
Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung dem Bundesaufsichtsamt vorgelegt zu
haben.
Sollte sich Metabox der Verfügung, die am Donnerstag rechtskräftig wird,
widersetzen, ist nach Angaben der Sprecherin ein Zwangsgeld fällig. Die
Untersagungsverfügung sei erlassen worden, da es sich in diesem Fall nicht
um Tatsachen handele, die das Bundesaufsichtsamt prüfen könnte. Das
Unternehmen erwecke aber den Anschein, als ob dies der Fall wäre. Das
Bundesaufsichtsamt stelle gegenwärtig weitere Untersuchungen gegen das
Unternehmen an und arbeite mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Welche
Personen des Insiderhandels verdächtigt werden, sagte die Sprecherin nicht.
Sie wies aber darauf hin, dass Hinweise von Dritten eingegangen seien.
Indes bereitet die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine
Strafanzeige gegen Metabox vor und fordert Schadenersatz. Die Anleger sind
nach Ansicht von Sprecher Markus Straub in hohem Maße unseriös über die
Situation des Unternehmens informiert worden. Vorstandsvorsitzender Domeyer
verweigere die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft. Straub hält Metabox für
einen der Pleitekandidaten des Jahres 2001 und begründet dies unter anderem
mit dem geringen Kassenbestand. +++ Kirsten Bienk
vwd/28.2.2001/kib/zwi
Ich verstehe gar nichts mehr:Bundesaufsichtsamt: Untersagungsverfügung gegen Metabox
Frankfurt (vwd) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel,
Frankfurt, hat gegen die Metabox AG, Hildesheim, eine Untersagungsverfügung
erlassen. In dieser Verfügung wird dem Unternehmen verboten, in
Ad-hoc-Meldungen darauf hinzuweisen, dass Lieferverträge dem
Bundesaufsichtsamt vorgelegt worden sind. Das sagte eine Sprecherin des
Amtes am Mittwoch zu vwd. Das Hildesheimer Unternehmen hatte am 28. November
2000 ad hoc gemeldet, einen Vertrag über die Lieferung von mindestens
100.000 Geräten nach Großbritannien unterzeichnet und den Vertrag vor
Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung dem Bundesaufsichtsamt vorgelegt zu
haben.
Sollte sich Metabox der Verfügung, die am Donnerstag rechtskräftig wird,
widersetzen, ist nach Angaben der Sprecherin ein Zwangsgeld fällig. Die
Untersagungsverfügung sei erlassen worden, da es sich in diesem Fall nicht
um Tatsachen handele, die das Bundesaufsichtsamt prüfen könnte. Das
Unternehmen erwecke aber den Anschein, als ob dies der Fall wäre. Das
Bundesaufsichtsamt stelle gegenwärtig weitere Untersuchungen gegen das
Unternehmen an und arbeite mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Welche
Personen des Insiderhandels verdächtigt werden, sagte die Sprecherin nicht.
Sie wies aber darauf hin, dass Hinweise von Dritten eingegangen seien.
Indes bereitet die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine
Strafanzeige gegen Metabox vor und fordert Schadenersatz. Die Anleger sind
nach Ansicht von Sprecher Markus Straub in hohem Maße unseriös über die
Situation des Unternehmens informiert worden. Vorstandsvorsitzender Domeyer
verweigere die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft. Straub hält Metabox für
einen der Pleitekandidaten des Jahres 2001 und begründet dies unter anderem
mit dem geringen Kassenbestand. +++ Kirsten Bienk
vwd/28.2.2001/kib/zwi
Man sollte schlafende Tiger nicht wecken ... da schien es, als sei Leittier Domeyer im Tiefschlaf, doch ein vorlautes Miezekätzchen hat sich zu weit vorgewagt und den schlafenden Tiger geweckt. Und er hat seine Krallen gezeigt. Er mag zwar keine Zähne mehr haben, aber er kann noch kämpfen. Ein gutes Zeichen!
Und Prior, dieser arrogante ............. hats gerade nötig. Sein Verfahren wegen Frontrunning wurde eingestellt und nun beschuldigt gerade ER andere der Kursmanipulation. LOL Viel wichtiger als eine Strafanzeige seitens Metabox ist aber IMO eine Zivilklage aller Metaboxaktionäre, sollte die Strafanzeige zu einer Verurteilung führen. Dann könnten wir nämlich heutige Verluste geltend machen und Schadensersatz von Prior verlangen. Was man dazu braucht sind Depotauszug und im besten Fall eine Bestätigung der Bank, daß man heute seine Metaboxanteile verkauft hat. Hinterher sagt man dann, daß man die Priormeldung vorher gar nicht gekannt habe.
Und Prior, dieser arrogante ............. hats gerade nötig. Sein Verfahren wegen Frontrunning wurde eingestellt und nun beschuldigt gerade ER andere der Kursmanipulation. LOL Viel wichtiger als eine Strafanzeige seitens Metabox ist aber IMO eine Zivilklage aller Metaboxaktionäre, sollte die Strafanzeige zu einer Verurteilung führen. Dann könnten wir nämlich heutige Verluste geltend machen und Schadensersatz von Prior verlangen. Was man dazu braucht sind Depotauszug und im besten Fall eine Bestätigung der Bank, daß man heute seine Metaboxanteile verkauft hat. Hinterher sagt man dann, daß man die Priormeldung vorher gar nicht gekannt habe.
Fakt ist , daß Prior zu Mobilcom und LHS Prognosen
abgegeben hat, die zumindest den Verdacht des Insiderhandels
genähert haben. Der soll die Schnauze halten.
Fakt ist, daß Metabox unseröse Prognosen angegeben hat,
die auch nicht annähernd erreicht werden konnten.
Fakt ist, daß in WO wochenlang über Großaufträge gejubelt
wurde, die offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrten.
Fakt ist auch, daß auf diesem Board heftige Promotion für
setop-boxen gemacht wurde, vom wem auch immer...
Wer nun was durchsucht, ist doch Kinderkacke.
Die sollen froh sein, wenn sie liquide die nächsten Prozeße noch
erleben...
abgegeben hat, die zumindest den Verdacht des Insiderhandels
genähert haben. Der soll die Schnauze halten.
Fakt ist, daß Metabox unseröse Prognosen angegeben hat,
die auch nicht annähernd erreicht werden konnten.
Fakt ist, daß in WO wochenlang über Großaufträge gejubelt
wurde, die offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrten.
Fakt ist auch, daß auf diesem Board heftige Promotion für
setop-boxen gemacht wurde, vom wem auch immer...
Wer nun was durchsucht, ist doch Kinderkacke.
Die sollen froh sein, wenn sie liquide die nächsten Prozeße noch
erleben...
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