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    Met@box AG verklagt Egbert Prior auf Schadensersatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.01 14:05:58 von
    neuester Beitrag 28.02.01 14:24:31 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 28.02.01 14:05:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Met@box AG erstattet Strafanzeige gegen Egbert Prior

      Hildesheim, 28. Februar 2001

      Die Met@box AG, Hildesheim, hat bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige gegen den Herausgeber des umstrittenen Börsenbriefes "Prior Börse", Egbert Prior, erstattet. Grund ist die jüngste Ausgabe der "Prior Börse", in der dieser zahlreiche falsche Angaben macht. Zudem prüft eine Reihe von Großaktionären des Unternehmens, den Beschuldigten wegen der bereits heute morgen verursachten Vermögensschäden auf Schadensersatz zu verklagen. Der Vorstand der Met@box AG wird zudem den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Egbert Prior beantragen, um weitere öffentliche Falschaussagen zu unterbinden. Weiterhin wurde Herr Prior aufgefordert, eine Gegendarstellung zu veröffentlichen.

      Prior versucht, Unternehmen und Vorstände zu kriminalisieren. Es ist unwahr, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen die Met@box AG ermittelt. Ebenso hat es niemals die von Prior behauptete Hausdurchsuchung in den Räumen der Met@box AG gegeben. Eine Sicherstellung von Beweismaterial fand ebenfalls niemals statt. Falsch ist ebenfalls die Behauptung Priors, die Met@box AG habe sich im vergangenen Jahr beharrlich geweigert, den Unterzeichner eines Letter of Intent zu benennen. Vom ersten Tag an wurde die Inter-Nordic als Met@box-Vertragspartner genannt. Eine grob falsche Darstellung der 99er Bilanz, wie von Prior behauptet, gab es ebenfalls nicht. Die Met@box AG hatte einen von einem Wirtschaftsprüfer testierten Abschluss 1999 vorgelegt, dessen Konsolidierungsfehler erst durch den Wechsel zu einem neuen Wirtschaftsprüfer aufgedeckt würde. Sämtliche diesbezüglichen, korrekten und vollständigen Informationen sind den Pflichtmitteilungen des Unternehmens zu entnehmen.

      Prior beruft sich auf angebliche "gut unterrichtete Behördenkreise". Das Unternehmen zweifelt die Richtigkeit dieser Quellenangabe an, hat jedoch vorsorglich eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, um den Behörden eine Möglichkeit der Aufklärung zu geben.

      Die Met@box AG ist ein Technologieunternehmen, das Hard- und Softwarelösungen für Anwendungen des interaktiven Fernsehens (iTV) entwickelt und vertreibt. Das 1996 gegründete Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Multimedia, Internet und klassisches Fernsehen zu einem neuartigen Universalmedium zu verschmelzen. Als Technologie-Pionier bietet die Met@box AG mit der met@box 1000 schon jetzt bedienerfreundliches interaktives Fernsehen mit Features wie analoges/digitales TV, Pay TV, Internet, E-Mail und DVD. Neben der Muttergesellschaft agieren sechs Tochterunternehmen mit hohen Synergie-Effekten für alle Beteiligten unter dem Dach der Met@box AG. Das Unternehmen ist unter der WKN 692120 am Neuen Markt in Frankfurt notiert.





      Für weitere Informationen:

      Aenne Schaper,
      Metabox AG, Hildesheim
      Tel: 05121/75 33-116
      Fax 05121/75 33 75
      E-Mail: Schaper@metabox.de

      Schumacher´s AG für Finanzmarketing,
      IR Partner der Met@box AG,
      Sckellstr. 3, 81667 München,
      Tel.: 089 / 489 272 -0, Fax: -12,
      Email: metabox@schumachers.net
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 14:11:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jetzt vergleicht mal den oberen Artikel mit dem Artikel hier:
      Ich verstehe gar nichts mehr:Bundesaufsichtsamt: Untersagungsverfügung gegen Metabox

      Frankfurt (vwd) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel,
      Frankfurt, hat gegen die Metabox AG, Hildesheim, eine Untersagungsverfügung
      erlassen. In dieser Verfügung wird dem Unternehmen verboten, in
      Ad-hoc-Meldungen darauf hinzuweisen, dass Lieferverträge dem
      Bundesaufsichtsamt vorgelegt worden sind. Das sagte eine Sprecherin des
      Amtes am Mittwoch zu vwd. Das Hildesheimer Unternehmen hatte am 28. November
      2000 ad hoc gemeldet, einen Vertrag über die Lieferung von mindestens
      100.000 Geräten nach Großbritannien unterzeichnet und den Vertrag vor
      Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung dem Bundesaufsichtsamt vorgelegt zu
      haben.

      Sollte sich Metabox der Verfügung, die am Donnerstag rechtskräftig wird,
      widersetzen, ist nach Angaben der Sprecherin ein Zwangsgeld fällig. Die
      Untersagungsverfügung sei erlassen worden, da es sich in diesem Fall nicht
      um Tatsachen handele, die das Bundesaufsichtsamt prüfen könnte. Das
      Unternehmen erwecke aber den Anschein, als ob dies der Fall wäre. Das
      Bundesaufsichtsamt stelle gegenwärtig weitere Untersuchungen gegen das
      Unternehmen an und arbeite mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Welche
      Personen des Insiderhandels verdächtigt werden, sagte die Sprecherin nicht.
      Sie wies aber darauf hin, dass Hinweise von Dritten eingegangen seien.

      Indes bereitet die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine
      Strafanzeige gegen Metabox vor und fordert Schadenersatz. Die Anleger sind
      nach Ansicht von Sprecher Markus Straub in hohem Maße unseriös über die
      Situation des Unternehmens informiert worden. Vorstandsvorsitzender Domeyer
      verweigere die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft. Straub hält Metabox für
      einen der Pleitekandidaten des Jahres 2001 und begründet dies unter anderem
      mit dem geringen Kassenbestand. +++ Kirsten Bienk
      vwd/28.2.2001/kib/zwi
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 14:12:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man sollte schlafende Tiger nicht wecken ... da schien es, als sei Leittier Domeyer im Tiefschlaf, doch ein vorlautes Miezekätzchen hat sich zu weit vorgewagt und den schlafenden Tiger geweckt. Und er hat seine Krallen gezeigt. Er mag zwar keine Zähne mehr haben, aber er kann noch kämpfen. Ein gutes Zeichen!

      Und Prior, dieser arrogante ............. hats gerade nötig. Sein Verfahren wegen Frontrunning wurde eingestellt und nun beschuldigt gerade ER andere der Kursmanipulation. LOL Viel wichtiger als eine Strafanzeige seitens Metabox ist aber IMO eine Zivilklage aller Metaboxaktionäre, sollte die Strafanzeige zu einer Verurteilung führen. Dann könnten wir nämlich heutige Verluste geltend machen und Schadensersatz von Prior verlangen. Was man dazu braucht sind Depotauszug und im besten Fall eine Bestätigung der Bank, daß man heute seine Metaboxanteile verkauft hat. Hinterher sagt man dann, daß man die Priormeldung vorher gar nicht gekannt habe.
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 14:24:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Fakt ist , daß Prior zu Mobilcom und LHS Prognosen
      abgegeben hat, die zumindest den Verdacht des Insiderhandels
      genähert haben. Der soll die Schnauze halten.
      Fakt ist, daß Metabox unseröse Prognosen angegeben hat,
      die auch nicht annähernd erreicht werden konnten.
      Fakt ist, daß in WO wochenlang über Großaufträge gejubelt
      wurde, die offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrten.
      Fakt ist auch, daß auf diesem Board heftige Promotion für
      setop-boxen gemacht wurde, vom wem auch immer...
      Wer nun was durchsucht, ist doch Kinderkacke.
      Die sollen froh sein, wenn sie liquide die nächsten Prozeße noch
      erleben...


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