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    Demirbank - Zukunftsaktie mit gigantischen Potential - (4) (Seite 73)

    eröffnet am 05.03.01 08:53:38 von
    neuester Beitrag 15.10.23 22:35:23 von
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      schrieb am 10.02.16 13:08:17
      Beitrag Nr. 1.566 ()
      ich gehe davon aus
      das die Türkei aus taktischen Gründen kein Interesse an einer baldigen Einigung hat, weil die Zeit für die Türkei spielt. Je länger der Rechtsstreit dauert, desto weniger Kläger bleiben übrig...schlimm wenn man so etwas aus Kalkül bedenken muss.

      Aber die Türkei ist ja dafür bekannt, bestimmte Situationen und Umständen für sich zu nutzen,- auch in erpresserische Weise nach dem Motto in unserem Fall " Akzeptiert unser Angebot / die kleine Entschädigung oder es wird noch 10 Jahre dauern ".

      Und das die Ausführungen von RA Rumpf in seinem Anschreiben von denen des Vorstandes abweicht, ist auch eher bedenklich. Das Schreiben von RA Rumpf hört sich eher "bedrohlich - angst machend " an für uns Mitglieder, als wenn er uns schon jetzt in eine gewisse Richtung vorbereiten ( manipulieren ) will, bzgl. weiterer Kosten und Klagezeit. Einen Mandanten kann man besser nach seinem Willen leiten, wenn "schlimme Szenarien " aufgezeigt werden und er dann zu Allem "ja" sagt ... hauptsache bald vorbei ohne weitere Kosten usw. Insgesamt sehr unglückliche Ausführungen in dem Schreiben von RA Rumpf im Vergleich zu dem, was der Vorstand schreibt.

      Und wie remmos schreibt, dass sich die Kosten auch auf die 1%ge Hinterlegungspflicht beziehen könnten, zieht sich wie ein roter Faden durch den ganzen Vorgang, weil in dem Vertrag steht, dass erst am Ende des Verfahrens solche Positionen abgerechnet werden. Insofern liegt da schon sehr viel Geld von uns aus der ersten 1%ge Hinterlegungspflicht " rum " und sollen darauf EVTL. und GGF. nochmals was nachschießen ohne Aufrechnung / Abrechnung aus Nr. 1 . Auch sehr unglücklich.

      Uns bleibt nat. nichts Anderes derzeit, als das erste Gespräch in der Türkei abzuwarten und evtl. zu erfahren, wie die Türken grundsätzlich so " drauf " sind in der Sache, bzw. welche Strategie die verfolgen. Wir sollten aber davon ausgehen, dass die Türkei nicht nach fairen, internationalen Massstäben reagieren wird für eine wirklich gütliche Einigung.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.02.16 10:20:37
      Beitrag Nr. 1.565 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.705.994 von remmos am 10.02.16 10:14:18remmos,
      da kennst du dich vermutlich besser aus als ich. Danke für die Info.
      Dann hoffen wir mal, daß deine Erwartung in Erfüllung geht - wäre sicher das Beste für uns
      Avatar
      schrieb am 10.02.16 10:14:18
      Beitrag Nr. 1.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.705.418 von BriGri am 10.02.16 09:32:23
      Herrsche und Teile...
      Das bei einem Vergleich die Anwaltskosten gerne geteilt werden, hängt aber vom Prozessstatus/-Verlauf und der Höhe der Vergleichssumme ab!

      In unserem Fall ist der Sachverhalt ja ein anderer! Warum?

      Weil das Gericht ja schon darüber entschieden hat, das wir Anspruch auf eine Entschädigung haben!
      Daher kann der Umstand, das die Anwaltskosten von der Gegenseite zu tragen sind, nicht als Bestandteil des Vergleichs heran gezogen werden = ist nicht Gegenstand des Vergleichs.

      Zudem haben wir es auch nicht mit einem Beklagten zu tun, welcher nur eingeschränkt zahlungsfähig ist!

      Daher würde ich das als separate Forderung sehen!

      Ich vermute, das Hr. Rumpf auf die 1%ge Hinterlegungspflicht bei einer Schadensersatzklage in der Türkei hinweißen will! Das heißt, das der Kläger 1 % der eingeforderten Schadensersatzsumme beim Gericht hinterlegen muss.

      Das könnte in unserem Fall bei einer maximal Forderung in Höhe von z.B. 90 Mio. € ein Betrag von 900.000 € ausmachen.

      Genaueres werden wir aber wohl erst dann erfahren, wenn wir uns diesem Szenario des Prozessverlaufs annähern werden.

      Aber meine bereits beschriebene Erwartung ist es, das der EGMR die (große) Entscheidung an sich zieht, wenn kein Vergleich erzielt werden kann!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.02.16 09:32:23
      Beitrag Nr. 1.563 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.703.549 von remmos am 10.02.16 00:04:49Hallo remmos,

      ja, du hast Recht, daß dieser Brief von RA Rumpf etwas anders ausfällt, als der den ich zuvor erhalten habe. Ich war auch überrascht und hatte eigentlich gedacht, daß es sich um das gleiche Schreiben handelt, bis ich es gelesen habe.
      Und du hast auch Recht mit deiner Aussage, daß normalerweise der Beklagte die Gerichts- u. Anwaltskosten zahlen muß. Aber ich weiß auch aus eigener Erfahrung, daß bei einem Vergleich auch sehr gerne die anfallenden Kosten dann geteilt werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.02.16 00:04:49
      Beitrag Nr. 1.562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.703.087 von BriGri am 09.02.16 22:56:55
      Rundbrief
      Ja, der Rundbrief ist jetzt angekommen und bezieht sich mehr auf die Aktualität der Ereignisse.

      Der Inhalt weicht aber sehr stark von dem ab, was ich als PM erhalten habe!

      Zudem sehe ich in dem Schreiben meine Ansicht/Meinung vertreten, das der EGMR eine für alle Kläger salomonische Entscheidung über die Höhe der Entschädigung abschließend fällen wird, um alle 866 anhängigen Klagen abzuurteilen.

      Daher sollte der Druck beim türkischen Staat entsprechend sein, einen aussergerichtlichen Vergleich anzustreben, da ein möglicher EGMR-Entschädigungsurteil meines erachtens höher ausfallen könnte, als ein möglicher Vergleich!

      Anmerkung:
      Mir ist es unbegreiflich, was Hr. Rumpf damit sagen möchte: "Den Mandanten sollte bewusst sein, dass auch jetzt noch erhebliche weitere Kosten entstehen, die wir allerdings dann bald durch eine angemessene Entschädigung abzudecken hoffen."

      Da eine Entschädigungszahlung vom EGMR-Gericht als auch vom höchsten türkischen Verfassungsgericht bestätigt und in letzter Instanz rechtskräftig ist, stellt sich doch nicht die Frage, ob eine Entschädigung gezahlt wird, sondern nur wie hoch sie ausfallen wird!!!

      Zudem werden doch die Prozess- und angefallenen Anwaltskosten durch den Beklagten getragen!! Sie werden von unserer Seite doch nur, sofern erforderlich, zeitlich vorfinanziert!

      Somit hat das doch nichts mit HOFFEN zu tun, sondern ist ein Bestandteil der Entschädigungzahlung!!
      a) Entschädigungs-Grundforderung
      b) Prozeß- und Anwaltskosten
      c) aufgelaufene Zinsen auf a) und b)
      = Gesamtforderung

      PS: also manchmal sind die Ausführungen von Hr. Rumpf unglücklich oder missverständlich, vielleicht auch irreführend, da sich nicht ausreichend begründet/dargelegt werden.

      Aber es scheint ja so, das die abschließende und für alle verbindliche Urteils-Entscheidung der Entschädigungshöhe (aufgrund der Umstände der vielen EGMR-Klagen und der länge des Prozessverlaufs) uns genommen und durch den EGMR entschieden wird!!!

      Nice week
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      Avatar
      schrieb am 09.02.16 22:56:55
      Beitrag Nr. 1.561 ()
      jetzt ist ja der lange erwartete IGDD-Rundbrief angekommen und somit können alle die Erläuterung von RA Rumpf lesen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.02.16 22:30:29
      Beitrag Nr. 1.560 ()
      Ich muß auch sagen, daß ich über die Aussagen im Schreiben von RA Rumpf sehr verwundert war, vor allem über die Aussage, wie lange sich das Ganze noch hinziehen könnte.
      Vermutlich wird ein Vergleich noch die beste Lösung für uns sein, wenn wir eine Abfindung noch in diesem Leben erwarten. Ich hoffe mal, daß wir nicht noch ein 2.Mal über den Tisch gezogen werden in dieser Geschichte
      Avatar
      schrieb am 09.02.16 21:45:16
      Beitrag Nr. 1.559 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.702.073 von Force8 am 09.02.16 21:19:09
      Stellungnahme
      Also ich sehe gegenwärtig keinen Kurs und interpretiere das Schreiben auch nicht als Handlungsempfehlung, was zu tun ist!

      Ich bin auch nicht überzeugt, von der möglichen Tatsachen-Beschreibung des Prozessverlaufs!

      Auch was die Vergütung der Anwälte anbelangt, sind diese ja geregelt:
      a) Hr. Rumpf wird nach Aufwand und Stunden abgerechnet und
      b) Ertürk&Ertürk haben über eine Einmal-Aufwandzahlung von 80.000 € eine Gewinnbeteiligung von 5%, sofern ich mich nicht täusche.

      Ich frage mich auch, wenn in der Vergangenheit stets Sammelklagen in der gleichen Angelegenheit eingereicht wurden, warum das auf einmal in Frage gestellt wird, das das verhindert werden soll/kann!

      Sollte das das Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleichs sein, würde ich es darauf ankommen lassen!

      Warum?

      Das Ergebnis der Bemühungen des Vergleichs muss dem EGMR schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der türkische Staat mit der Prozessverschleppung drohen, würde dies natürlich in/direkt in den Bemühungsprotokoll einfließen.

      Da es ja auch die Aufgabe des EGMR ist, die Prozeßverschleppung in Ländern zu bekämpfen, gibt man dem Gericht damit eine Steilvorlage, die große Entscheidung an sich zu ziehen.

      Daher ist das EGMR auch im besonderen angewiesen, die Klageprozesse in einer angemessenen Zeit abzuarbeiten!
      Avatar
      schrieb am 09.02.16 21:19:09
      Beitrag Nr. 1.558 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.701.734 von remmos am 09.02.16 20:51:36
      da sagst du was
      ich bin gleichsam " erschüttert" über diese, neue Darstellung, gerade bezüglich der evtl. weiteren 10 Jahre, die das Ganze dauern KÖNNTE, wenn es in die Einzelprüfung geht.
      Mir unverständlich, wie man da auf die Jahre kommt, die das dauern soll.

      Die enteigneten Bestände wurden schon damals beglaubigt beim Vorstand hinterlegt, die man jedem Mitglied ( Kläger ) sofort zuordnen kann, wenn es um die Entschädigung geht.

      Und die Prüfung, ob Kläger schon tot sind, sollte man auch rel. schnell klären können, indem man alle Kläger über email anschreibt mit Rückinfo... Wer nicht antwortet, kann auch pers. über die Post angeschrieben werden...Post-Adressen sind ja hinterlegt.

      Wozu haben wir 2 Musterklagen geführt, die man auf die restlichen Kläger kopieren wollte / sollte, wenn dann doch jeder Fall einzeln vorgetragen / geprüft werden muss und Jahre dauern wird lt. Anwalt.

      Was mich auch stutzig macht ist die Aussage, dass man in diesem Fall über die RA-Vergütung neu verhandeln müsste.

      Es stellt sich so dar, dass wir mit der Pistole auf der Brust hier sitzen und die Türkei uns quasi erpressen kann...Entweder wir akzeptieren deren Mini-Entschädigung z.B. oder sie gehen in die weiteren Verhandlungen, die weitere 10 Jahre dauern könnten...Für mich ein Unding nach den aktuellen Urteilen, wo es jetzt doch faktisch " nur " noch um die Entschädigung geht.

      Lt. RA Rumpfs Aussage, wie ich es deute, sollten wir uns schnell mit der Türkei einigen,- bzw. alles akzeptieren was die anbieten, sonst kann es weitere 10 Jahre dauern und für uns mehr Kosten bedeuten...u.a. neue RA-Vergütung.

      Also Friss oder stirb.... Ich bin fassungslos das wir uns in so einem Status befinden sollen, obwohl die Urteile zu unserem Gunsten ausgefallen sind.

      I-wie kommt mir das alles nicht koscher vor, welchen Kurs hier unser RA fährt ....
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      Avatar
      schrieb am 09.02.16 21:15:15
      Beitrag Nr. 1.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.701.734 von remmos am 09.02.16 20:51:36
      Stellungnahme
      Ohne jetzt zu ausschweifend zu sein, möchte ich nur kurz meine Meinung kund tun.

      Ich teile nicht die Meinung von Hr. Prof. Dr. Rumpf., das die Klage nochmals an die türkischen Gerichte gehen wird!

      Hr. Rumpf beschreibt in seiner Ausführung, das die türkischen Gerichte in der Lage sein könnten, die Klagen als Einzelklagen über 10 bis 15 Jahre hin zu ziehen! Da frage ich mich natürlich, warum er das nicht schon vorher beschrieben hat!! Da war die Rede davon, das die Schadensersatzklage max. 12-18 Monate durch seien, da ja nur über die Höhe des Schadens zu urteilen sei. Das ist alles nicht mehr konsistent, was Hr. Rumpf schreibt!

      Ich gehe daher davon aus, das das EGMR ebenfalls über diesen Umstand bescheid weiß und statt der kleinen, die große Urteilslösung anstreben/fällen wird!!

      Er wird im Rahmen der Cingilli-Klage auch die große EGMR-Entscheidung anstehen, sofern diese keine aussergerichtliche Einigung erzielen können!

      PS: aber Prof. Dr. Rumpf sollte mal ein aufklärendes Memo schreiben, wo er sowohl auf die wohl laufende 3 monatige Frist eingeht und den weiteren Verfahrensverlauf! Auch seine Annahme sollte er mal belegen, warum es so lange beim EGMR dauern könnte (man gewinnt sonst den Eindruck, das die beim EGMR mit Bleistift und Löschpapier arbeiten und Ihre Akten noch im im Keller aufbewahren und ein Datenmanagement nicht vorhanden ist) anstatt von der linken auf die rechte Pobacke zu rutschen!

      PS: ich gehe davon aus, das es noch Monate dauern wird (12-18 Monate) bis das alle Fälle beim EGMR bearbeitet sind, so das der EGMR ein abschließendes Urteil über den Schadenersatzanspruch fällen wird!
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