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    Die wichtigsten Regeln zur Spekulationssteuer !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.03.01 09:03:10 von
    neuester Beitrag 13.02.02 20:32:32 von
    Beiträge: 58
    ID: 364.428
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      Avatar
      schrieb am 21.03.01 09:03:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anleger müssen Gewinne aus "privaten Veräußerungsgeschäften",
      so heißen Spekulationsgeschäfte im Fachjargon, versteuern. Dabei
      gilt laut Einkommenssteuergesetz eine Spekulationsfrist für Wirtschafts-
      güter, dazu zählen auch Wertpapiere, von einem Jahr.
      Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind für
      den Fiskus nur relevant, wenn sie innerhalb dieser Frist realisiert werden.
      Nur dann müssen Sie Gewinne versteuern. Aber: Auch nur dann können
      Sie Verluste verrechnen. Die Spekulationsfrist wird aus Zeitspanne zwischen
      dem Tag der Anschaffung und dem Tag der Veräußerung der Wertpapiere
      berechnet.

      Freigrenze: Vor Ablauf der Spekulationsfrist gilt für Spekulationsgewinne
      eine Freigrenzung von 1000 Mark. Bei Erreichen oder Überschreiten dieser
      Grenze müssen Sie die gesamten Gewinne versteuern.

      Gewinn und Verlust: Der Spekulationsgewinn bzw. -verlust berechnet
      sich aus Verkaufserlös abzüglich Kaufpreis (einschließlich der Nebenkosten
      wie Bankspesen und Provisionen), Veräußerungskosten (zum Beispiel
      Bankspesen und Provisionen) sowie der direkt zurechenbaren Werbungskosten
      (etwa Depotgebühren).

      Verlustrechnung: Die Verrechnung von Spekulationsverlusten mit
      Spekulationsgewinnen, die alle innerhalb der Einjahresfrist entstanden
      sein müssen, ist grundsätzlich möglich. Ist nach der Verrechnung von
      Gewinnen und Verlusten aus einem Kalenderjahr immer noch ein
      Spekulationsverlust übrig, können Sie ihn ein Jahr zurücktragen oder
      in die Zukunft vortragen. Voraussetzung: Die Spekulationsverluste
      sind nach dem 31.12.1998 entstanden.


      Verlustrücktrag: Dieser funktioniert ganz einfach: Sie ziehen bei
      Ihrer Steuererklärung die Verluste des aktuellen Steuerjahres mittels
      der Anlage VA von den Gewinnen des Vorjahres ab. Rutscht damit
      der verbleibende Gewinn unter 1000 Mark, erhalten Sie die gesamte
      Steuer zurück, die Sie im Vorjahr auf Spekulationsgewinne gezahlt haben.

      Verlustvortrag: Der funktioniert ähnlich: Mit ihm können Sie
      Spekulationsverluste des aktuellen Steuerjahres mit künftigen Gewinnen
      verrechnen. Sie geben in Ihrer Steuererklärung die Verluste in der Anlage
      SO an. Haben Sie im folgenden Jahr Gewinne, so können Sie diese dann
      unter Hinweis auf die angegebenen Verluste mit diesen Gewinnen verrechnen.
      Bleiben danach noch Verluste übrig, so werden sie mit Gewinnen im folgenden
      Jahr verrechnet. Das funktioniert so lange, bis alle Verluste "abgearbeitet" sind.

      Steuerlast: Die Höhe der Spekulationsteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen
      Steuersatz. Dieser ergibt sich aus Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen.

      Schenkung: Werden Aktien verschenkt, so beginnt die Spekulationsfrist nicht
      neu zu laufen. Fristbeginn bleibt der Tag, an dem der Schenkende die Aktien
      gekauft hat.

      Aktien-Splits: Auch ein Aktien-Split beeinflusst die Spekulationsfrist nicht.
      Fristbeginn bleibt der Kauftag der ungesplitteten Aktien.

      Aktientausch: Bei einem Aktientausch, etwa bei einer Fusion zweier Firmen,
      beginnt die Spekulationsfrist mit dem Tauschzeitpunkt neu zu laufen - egal
      wie lange die Aktien vorher in Ihrem Besitz waren.

      Ehegatten-Depot: Bei einem Gemeinschaftsdepot zweier zusammenveranlagter
      Ehegatten gilt für beide gemeinsam eine Freigrenze von 2000 Mark.
      Neu: Haben Ehegatten zwei getrennte Depots, dann können sie Spekulations-
      gewinne und –verluste zwischen den Depots verrechnen. Ausnahme: Der Gewinn
      eines der beiden Ehegatten liegt unter 1000 Mark und ist auf diese Weise ohnehin
      steuerfrei. Achtung: Bei zwei getrennten Depots gilt für jedes Depot der Ehegatten
      wieder nur die Freigrenze von 1000 Mark.

      Kapitalertragsteuer: Verwechseln Sie die Spekulationsteuer nicht mit der
      Kaitalertragsteuer und der Zinsabschlagsteuer. Diese sind Steuer-Abschlags-
      zahlungen für Dividenden (25 Prozent) beziehungsweise Zinsen (30 Prozent).
      Zinsen und Dividenden zählen nämlich zu Einkünften aus Kapitalertrag.
      Anleger haben hier einen Freibetrag in Höhe von 3000 Mark sowie eine
      Werbungskostenpauschale von 100 Mark pro Steuerpflichtigem. Versteuert
      wird nur der Betrag, der 3100 Mark überschreitet. Gewinne und Verluste
      aus verschiedenen Einkunftsarten dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
      Das gilt auch für Werbungskosten.

      (Quelle: Euro am Sonntag, 4.3.01)
      _______________________________________________________________________________________

      Mit den besten Empfehlungen

      MODECO Consulting
      e-Mail: mailto:Info@MODECO-Consult.de
      Web: http://www.modeco-consult.de
      _______________________________________________________________________________________
      Avatar
      schrieb am 21.03.01 09:28:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Danke Modeco,
      wird hilreich sein, die Verluste zu verteilen.

      Gruß
      frasage
      Avatar
      schrieb am 22.03.01 14:50:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      @MODECO

      Siemens übernimmt EFNT, wenn ich zustimme bekomme ich eine Barauszahlung meiner EFNT-Aktien.Wie sieht es in dem Fall mit dem Spekulationgewinn aus ?
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 07:29:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ATIS:

      Die musst Du dann versteuern.
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 18:52:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ARIS

      Richtig, der angefallene Spekulationsgewinn ist zu versteuern.

      Beachte bitte, dass Spekulationsgewinne kumuliert berechnet werden, d.h. DM 500,-- bei einer Aktie, DM 600,-- bei der anderen => Fazit DM 1100,-- müssen versteuert werden, da DM 1000,-- nur FreiGRENZE !!!

      Genauso ist es bei Verlusten.

      Mit den besten Empfehlungen

      MODECO
      http://www.modeco-consult.de




      P.S.: Viel Spass beim Kumulieren!

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      Avatar
      schrieb am 27.03.01 14:35:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,
      hab eine Frage, die wohl ziemlich naiv klingt,
      aber da ich dieses jahr das erste Mal die Steuer
      selber mache, ist das schon was grundsätzliches.

      Wenn ich alle Gewinne und Verluste (incl. Zeichnunggebühren?)
      gegeneinander verrechnet habe, wird ein ziemlich großer
      Verlust übrig bleiben.
      Dieser wird doch dann in der Anlage vermerkt, und
      dann vom zu versteuernden Gesamteinkommen abgezogen, oder?
      Bedeutet das, daß ich insgesamt weniger Steuern zu zahlen habe,
      bzw. wieder etwas raus bekomme?
      Denn eigentlich wollte ich diese Verluste mitnehmen ins
      neue Jahr, aber das geht wohl nur dann, wenn die Verluste
      größer wären, als das zu versteuernden Gesamteinkommen?
      Stimmt das so?

      Danke im voraus

      frasage
      Avatar
      schrieb am 27.03.01 14:46:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      @frasage
      Bin zwar kein Steuerexperte, aber etwas kann ich dazu sagen. Verluste aus Aktiengeschäften kann man nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen.

      Du kannst also Deine Aktienverluste nicht dazu verwenden, Dein Einkommen aus z.B. nicht selbstständiger Arbeit zu reduzieren, um so einen niedrigeren Einkommensteuersatz zu bekommen.

      Eine Experte möge mich korrigieren, falls ich falsch liege, aber da bin ich mir ziemlich sicher.

      Gruß
      giffyd
      Avatar
      schrieb am 28.03.01 06:35:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      @frasage:

      Es ist so, wie es giffyd erörtert hat.

      Du lässt die Verluste eintragen und verrechnest sie mit Deinen Gewinnen 2001.

      Ich glaube aber, dass man Aktienspekulationsgewinne/verluste auch mit anderen Spek.gew./verl. verrechnen kann.
      Z.B.: Aktienverluste mit Haus- oder Autoverkauf (soweit es als Spekulationsgwinn anerkannt wird). Wenn ich ein Auto nach 10 Jahren verkaufe, ist das keine Spekulation mehr.

      Beovoxx
      Avatar
      schrieb am 28.03.01 08:37:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo nochmals,
      danke giffyd, beovoxx, habt mir sehr geholfen.
      Ist eigentlich traurig, oder?
      Bei Gewinnen schlägt der Staat zu, Verluste darf man
      selber tragen.
      Naja, zumindest können wir die immensen Gewinne aus
      2001 ein wenig schmälern *lol*.

      Also danke nochmals.

      Gruß

      frasage
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 08:07:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Modeco
      @ alle

      Hallo,

      wie siehts bei Kreditfinanzierten Aktien aus.
      Versuche die Buchverluste auszusitzen kann man die laufenden
      Kreditzinsen als Werbungkosten anrechnen?

      Vielen Dank im voraus...
      TascheVoll
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 10:18:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      @TascheVoll (od. eher -Leer ;))

      Wertpapier-Kreditzinsen können unter der Voraussetzung, daß man seine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kann, negative Einnahmen aus Kapitalvermögen bzw. Werbungskosten sein (vgl. http://www.thema-aktuell.de/fonds/aktie_f.htm). Hat aber nichts mit evt. realisierten Spekulationsverlusten zu tun und kann auch nicht damit verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 29.03.01 10:52:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Aktienfee

      Besten Dank für Deinen Tipp.

      Wird wohl nichts mit anrechnen der Kreditzinsen.
      Habe ja am neuen Markt spekuliert und die meisten Firmen zahlen
      ja eh (noch) keine Dividende.

      PS:TascheLeer war schon vergriffen...(Wer hat schon
      noch volle Taschen ..heul...
      Avatar
      schrieb am 30.03.01 07:15:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank für Eure Postings. Offenbar ist das Thema "Spekulationsgewinne" auch in Zeiten schlechter Börsenstimmung für alle wichtiger als allgemein angenommen.

      Deshalb hier noch ein Hinweis:

      Derzeit läuft ein Verfahren beim Bundesfinanzhof bezüglich der
      Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Aktienverkauf innerhalb
      der Spekulationsfrist von einem Jahr. Mit einem Urteil ist aber
      erst gegen Ende 2001 zu rechnen. Bis zur Klärung der Frage der
      Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen
      kann man derartige Erträge unter Vorbehalt versteuern. Dazu ge-
      nügt ein Hinweis in der Steuererklärung etwa in der Form: "Die
      Steuererklärung ergeht hinsichtlich der Gewinne aus privaten Ver-
      äußerungsgeschäften vorläufig unter Hinweis auf ein anhängiges
      Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (Az. BFH 9R62/99)."

      Fällt die Spekulationsfrist, werden zu viel gezahlte Steuern er-
      stattet. Wird der Vorbehalt nicht anerkannt, kann man gegen den
      Steuerbescheid Beschwerde einlegen.

      http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2001/presse5.html

      Mit den besten Empfehlungen

      MODECO

      Web: http://www.modeco-consult.de



      .
      Avatar
      schrieb am 31.03.01 17:26:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo,

      ich habe zwei Fragen:

      1) Ich habe gehoert, dass bei Aktien ab 2001 bzw. 2002 nur
      noch die Haelfte der Gewinne/Verluste gerechnet werden. Wie
      verhaelt es sich bei Optionsscheinen?

      2) Ich muss bald meine Steuererklaerung machen und habe viel
      getradet. Muss ich tatsaechlich selbst mir aus den Kontoauszuegen
      jeden Trade selbst rausziehen. Ich hatte gehofft, dass die
      Banken einem im Jahresabschluss etwas sinnvolles zuschicken.
      Da stehen aber im wesentlichen nur Zinsen drin...

      Gruss

      klueck
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 01:42:11
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ alle

      hätte auch mal ne frage. angenommen, ich kaufe 100 stk. einer aktie zu 40 Euro. Dann fällt diese auf 10 eur (leider sieht die ralität so aus). nun kaufe ich weitere 100 stk. nach. ich hab also einen einstandspreis von 25 eur. die aktie steigt nun wieder auf 15 eur. ich verkaufe nun 100 stk.

      wie sieht das nun steuerlich aus. habe ich nun einen verlust von 1000 oder 3000 eur oder gar einen gewinn von 500
      eur gemach?

      danke für eure antworten
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 10:12:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      @tradit: Falls der Kauf der ersten 100 Aktien > 1 Jahr
      zurueckliegt, so geht man davon aus, dass diese Aktien
      verkauft wurden, d.h. steuerlich faellt nichts an
      (auch kein Verlust). Falls beide Kaeufe < 1 Jahr sind,
      so geht man von einem gemittelten Preis aus, d.h.
      man hat einen Verlust von 1000 Euro...

      Gruss

      klueck
      Avatar
      schrieb am 02.04.01 20:55:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      @klueck

      thanks for helping. wenn das so ist werd ich wohl noch einige gewinne mit meinen verlusten verrechnen können.

      viel klueck weiterhin!
      Avatar
      schrieb am 06.04.01 13:40:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo, wer kann mir helfen?

      Im letzten Jahr habe ich ca.150 Aktienverkäufe durchgeführt und letztlich einen Spekulations-Verlust von 100.-DM realisiert.

      Rentiert es sich, deswegen eine Anlage SO auszufüllen, und wenn ja, wie sieht das formal aus? Muss ich etwa jeden Verkauf einzeln aufführen oder genügt es, die Summe der Gewinne und Verluste einzutragen?
      Welche Nachweise(Depotauszuüge etc.) müsste ich beifügen?

      Oder soll ich doch das Kreuz bei "Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften weniger als 1000.-DM" machen und mir damit die Anlage SO ersparen?

      Für Antworten und Tips wäre ich Sehr dankbar.

      Ein schönes Wochenende !
      Avatar
      schrieb am 07.04.01 20:01:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich habe da noch eine Frage zu Modecos äußerst interessantem Kommentar:hängt die Spekulationssteuer tatsächlich vom gesamten Jahreseinkommen ab? Ich bin davon ausgegangen - woher ich das auch immer habe -, dass pauschal 50 % vom Gewinn (realisiert innerhalb eines Jahres) abgedrückt werden müssen. Ich hoffe die Frage ist Makulatur.

      Schönes Wochenende.
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 02:45:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      @MODECO:
      Melde Dich mal wieder, denn ich glaube, hier geht einiges durcheinander.
      Meiner Ansicht nach ist kluecks Antwort auf tradits Frage vom 02.04.01 nicht richtig (sorry, klueck). Es wird von seitens des FA grundsätzlich davon ausgegangen, daß die Aktien verkauft werden, die am längsten im Depot sind. Dies gilt m.E. auch dann, wenn es für den Anleger ungünstig ist, also etwa wenn beide Positionen kürzer als ein Jahr im depot sind und beide im Plus liegen.
      Hierzu auch noch eine Frage: Wie verhält sich das, wenn die beiden Positionen sich auf zwei verschiedene Depots bei unterschiedlichen Banken verteilen?

      @ErwinMeier:
      Beigefügt werden muß zur Steuererklärung zunächst "nur" eine Auflistung der getätigten privaten Veräußerungsgeschäfte. Die hierin zu tätigenden Angaben sind
      1)Art des Wirtschaftsgutes (WKN/Aktienname)
      2)Kaufzeitpunkt
      3)Verkaufszeitpunkt
      4)Veräußerungspreis
      5)Anschaffungskosten
      6)im Zusammenhang mit dem Kauf anfallende Werbungskosten

      Diese Aufstellung muß dann auf Nachfrage des FA belegt werden können.
      Tip: Auch wenn im Steuererklärungsformular keine Position für die Depotkosten (für die Steuer 2000 sind die Depotkosten von 1999 entscheidend, da diese im Jahr 2000 entrichtet wurden) enthalten ist, gib sie einfach mit an.
      Mein FA z.B. hat sie als Werbungskosten anerkannt.
      Ob sich der Aufwand für Dich lohnt, mußt Du selbst entscheiden. Hängt natürlich auch davon ab, ob Du von hohen Gewinnen in diesem Jahr ausgehst und vor allem von der Anzahl deiner Trades im letzten Jahr (wegen des nicht eben geringen Aufwandes).

      @Denkedran:
      Die Spekulationssteuer ist ein Teil der Einkommenssteuer und somit von Deinem persönlichen Steuersatz abhängig. Mir ist allerdings schleierhaft, wo Du die 50% her hast.

      @klueck:
      Zu Frage 1 kann ich nicht viel sagen, da das geplante Halbeinkünfteverfahren wirklich ziemlich kompliziert ist. Bin ja kein Experte. Nur so viel: Das Verfahren gilt für ausländische Wertpapiere bereits ab 2001, für inländische erst ab 2002.
      Zu Frage 2: Eine solche Aufstellung seitens der Bank gibt es derzeit noch nicht, sie wäre aber mehr als sinnvoll. Vor allem für Vieltrader ist es eine Zumutung, alle Geschäfte einzeln auflisten zu müssen.
      Kein Wunder, daß viele Aktionäre ihre Gewinne in der steuererklärung nicht angeben.

      Ich bitte um Korrektur, falls ich mich im ein oder anderen Punkt geirrt haben sollte.

      Grüße,
      Stockator
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 03:53:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Weitere Werbungskosten Internet nicht vergessen
      bei nachweis von ensprechender Menge an Trades per Internet wird es als werbungskosten anerkannt

      da vorraussichtlich für einige in zukunft wieder Gewinne anstehen - irgendwann gehts ja wieder nach oben- sollte keiner die Realisierung von Verlusten unterschätzen !!!!
      besser jetzt im Abwärtstrend mit Verlust verkaufen ; als im Aufwärtstrend wegen der Steuer verkaufen und dann den Zug verpassen.

      Ausserdem hatte ich dadurch auch schon gössere Verluste vermieden

      Ausserdem das aussuchen , berechnen , Traden , beobachten usw von 100 oder 200 Trades macht erheblich mehr Arbeit als die steuererklärung
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 10:10:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      @stockator: Ich bin auch kein Experte und kann mit Fehlern
      leben. Die Sache mit den Aktienpaketen, die zu verschiedenen Zeiten gekauft wurden, stand schon mehrmals in diversen Magazinen, z.B. Capital. Daher habe ich meine Infos. Von diversen Vieltradern habe ich schon gehoert, dass sie 2 Depots haben, eins zum Traden und eins fuer langfristige Anlage. Wenn die Sachen in verschiedenen Depots liegen, dann ist klar, welche Aktien verkauft wurden (nur aus demselben Depot...)

      Gruss

      klueck
      Avatar
      schrieb am 12.04.01 15:53:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      @klueck:

      Ich habe mich wohl wirklich geirrt, sorry.
      Es fällt im Beispiel von tradit tatsächlich ein Verlust von 1000€ an, falls beide Käufe noch nicht länger als ein Jahr her sind.
      Man lernt nie aus.
      Deine Info zu den verschiedenen Depots klingt auch überzeugend.

      Danke,
      Stockator
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 01:17:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ klueck/stockator

      nachdem das mit dem aktuellen verlust geklärt ist, wie sieht es mit der spekufrist für die verbleibenden 100 aktien aus? -gilt der tag des kaufs der ersten oder der zweiten tranche oder der mittelwert aus beiden?

      vielen dank im voraus

      trad`it
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 08:50:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Steuerexperte bin ich auch nicht,aber kann ein Beispiel geben aus eigener Steuererklärung für Jahr 1999 die übrigens ein Steuerberater gemacht hat.
      Also ich hate als Beispiel im Jahr 99 eine Aktie zum ganz nidrigen Kurs gekauft.Die ging hoch und ich habe mehrmahls nachgekauft zu immer hoheren Preis.Die Einkaufspreise lagen letztendlich zwischen 1,20€ bis zuletzt etwa 18€ (insgesammt ein paar Tausend St bei Durschnitt etwa 6,5€).Gegen Ende des Jahres habe ich 2000St verkauft um Verlust zu realiesieren(der Kurs war wesentlich geringer als der Einkaufsdurschnitt.Was ist passiert?Der Steuerberatet hat nur die Käufe gerechnet(von den ersten an) die die 2000St voll gemacht haben als Beispiel
      600St zu 1,20
      1000St zu 1,55
      400 St zu1,80
      =Durschnit von 1,495
      Verkauf:2000 St zu 3,80€ macht Gewinn von 4610€
      Den Rest hat er gar nicht ins Betracht gezogen sondern einfach dazu geschrieben"bleibt Rest von so und so viel Aktien"
      Somit hate ich eine böse Überaschung anstaat mein Spekugewinn aus anderen Aktien zu reduzieren ,habe ich den noch vergrössert.Also sage ich nur aufpassen,was den Durschnitt betrift.Es werden nicht alle Aktie in Betracht genommen sondern die erste die gekauft wurde ist die erste die verkauft wird.Im Beispiel von tradit 100 St zu 40€ gekauft 100 St zu 15€ verkauft=2500€ Verlust.
      Bei 150 Verkauft würden 100*40€ +50*10€ gegen 150*15€ berechnet also 4500€ gegen 2250€(Verlust 2250€)
      Ciao!
      kain
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 09:30:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      hi kain
      schon mal daran gedacht, den Steuerberater zu wechseln?
      der hat dir durch deine FALSCHE Berechnungsweise offensichtlich Geld gekostet hat!

      Beim anzuwendenden Durchschnittskosten-Verfahren wird keine Verkaufsreihenfolge festgelegt; vielmehr werden immer Alle Positionen, die sich innerhalb der Spekulationsfrist befinden, zur Berechnung der durchschnittlichen Anschaffungskosten berücksichtigt.

      frohe Ostern
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 10:37:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hi Zockmanni
      Du hast natürlich Recht:


      " Kompliziert wird die Sache allerdings, wenn Sie Aktien nachgekauft haben: Welche Papiere stoßen Sie ab, die alten oder die neuen? Für den Fiskus war das eindeutig: „LiFo – last in first out“. Klar, brachte ja mehr Steuern. Doch dann hat der Bundesfinanzhof dem Finanzminister in die Suppe gespuckt (Aktenzeichen X R 49/90 und X R 157/90): Zum einen sei nicht auszuschließen, dass die Papiere aus dem ältesten Bestand stammen und die Gewinne deshalb steuerfrei seien – also „FiFo“ – first in first out. Und falls die Papiere in mehreren Tranchen innerhalb der Spekulationsfrist erworben wurden, muss für die Versteuerung ein Durchschnittskurs ermittelt werden: Man könne nicht davon ausgehen, dass grundsätzlich die zuletzt erworbenen Aktien als erste wieder abgestoßen würden."

      Der Steuerberater in meinen Fall hat zwar nicht die LiFo sondern FiFo Metode angewandt aber gerade das war von Nachteil für mich-staat Verlust hat er mir etwa 13000 DM Gewinn berechnet.Und nun?
      Das ist doch Sauerei-kann man denn wirklich nicht davon ausgehen,daß die Steuerberater geltendes Steuerrecht kennen?
      Und was soll ich jetzt machen-der "Speci" hat mir noch für die komplizierte Berechnung 450 DM berechnet als Gebühr

      Ciao!
      kain
      Avatar
      schrieb am 15.04.01 11:05:06
      Beitrag Nr. 28 ()
      Frohe Ostern

      kain
      Avatar
      schrieb am 16.04.01 17:08:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo,
      Euer thread ist aufschlussreicher als jede Steuersoftware, die ich heute nachmittag durchgesehen habe - denn da sind grundsätzlich die vereinfachten Fallbeispiele (Herr Ehrlich kauft am und verkauft am) aufgeführt, deshalb: KLASSE !

      Bitte ein kurzes Feedback, ob ich hier mit meiner Annahme richtig liege - in einem vereinfachten Beispiel:

      KAUF: 01/1998: 5000 Stück zu 100,- Euro.
      KAUF: 07/1999: 1000 Stück zu 120,- Euro.
      VERK: 07/1999: 1000 Stück zu 140,- Euro.

      Da ist doch jetzt nichts zu versteuern, oder??? Ich kann doch die 5000 Stück solange "abschöpfen", bis diese Position endgültig aufgelöst ist, oder? Nach dem FIFO-Prinzip - richtig ???

      Danke für ein kurzes reply !!!
      Avatar
      schrieb am 16.04.01 18:25:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      @kain

      Wenn dein Steuerberater fehlerhaft gearbeitet hat, kannst du natürlich Schadenersatz verlangen. Dafür hat er schließlich auch ne Haftpflichtversicherung.

      Ich hoffe du hast ne Rechtschutzversicherung.
      Avatar
      schrieb am 22.04.01 18:35:55
      Beitrag Nr. 31 ()
      Kennt jemand ein praktikables Programm, mit dem man die
      Speku-GuV für das Finanzamt als Tab. zusammenstellen kann?
      (also z.B.: WKN/ Stück //-Kauftag-Kaufpreis-Spesen//
      Verkaufstag-Verkaufspreis-Spesen// Differenz)
      Wäre toll!
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 23.04.01 13:33:25
      Beitrag Nr. 32 ()
      Habe auch noch eine Frage zu Staffelkäufen:

      Ich kaufe im Januar 2001 200 Aktien für 10.000 Euro (incl. Geb.)
      Dann verkaufe ich im Februar 2001 100 Aktien für 6000 Euro.

      Nun kaufe ich im März 2001 wieder 100 Aktien für 5.300 Euro.

      Im April verkaufe ich wieder 100 St. für 6000 Euro.

      Wie wird nun der "Durchschnittskaufpreis" errechnet?

      a) Ich kaufte insgesamt 300 Aktien für 15.300 Euro (also durchschnittlich zahlte ich pro Aktie 51 Euro).
      Wird von diesem Preis der rechnerische Gewinn aus berechnet - bezüglich erstem und zweitem Teilverkauf.
      Also Gewinn aus erstem Geschäft: 900; aus 2. Geschäft auch 900 Euro. SUMME 1800 EURO.

      b) Ich kaufte zuerst 200 Aktien für durchschnittlich 50 Euro. Davon verkaufte ich 100 St.; es bleiben mir also 100 St. zu 50 Euro.
      Durch den 2. Kauf ändert sich der durchschnittliche Kaufpreis demnach auf 51,50 Euro.
      Also: Gewinn aus erstem Geschäft 1000; aus 2. Geschäft 850 Euro. SUMME 1850 EURO.

      2. Frage (bezüglich Ablauf der Spekufrist)

      Wenn ich meine Gewinne auf Basis der "Durchschnittspreise" berechnen muß: Wann läuft dann für wieviele Papiere die Spekufrist ab?
      Wenn ich also im Januar 100 Aktien kaufe, und dann im Februar nochmal 100 und dann im März 100 verkaufe, läuft die Spekufrist dann
      definitiv für 50 St. im Januar nächsten Jahres und für 50 St. im Februar nächsten Jahres ab? (Wäre wohl anzunehmen, aber bei unseren Steuerfuzzis weiß man ja nie so genau!)

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 02.05.01 10:35:28
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo Zusammen !
      Wer weis denn nun definitiv Bescheid, welches Verfahren angewendet wird? Das FIFO, LIFO oder das Durchschnittskostenverfahren. Und wie verhält es sich dann jeweils mit den Spekulationsfristen?
      Ich probiere zur Zeit gerade das Depotverwaltungsprogramm "DepotProfi" aus. Darin wird z.B. eindeutig das FIFO Verfahren angewendet.
      Z.B.
      05.01.01 Kauf 100 St. 60 Euro
      20.01.01 Kauf 100 St. 40 Euro
      30.01.01 Verkauf 100 St. 50 Euro

      ergibt nach FIFO 1000 Euro Verlust. Speku-Frist für die verbleibenden 100 St. endet am 20.02.02.

      Nach dem Durchschnittsverfahren hätte ich 200 St. zu 10000 Euro erworben und somit einen Durchschnittspreis von 50 Euro/St. Beim Verkauf von 100 St. zu 50 Euro würde also weder ein Gewinn noch ein Verlust anfallen.
      Allerdings weis ich nicht wann in diesem Fall die Speku-Frist für die verbleibenden 100 St. enden würde.

      Ich bin der Meinung dass es bei den Kauf- und Verkaufsentscheidungen einen erheblichen Unterschied macht, mit welchem der Verfahren ich kalkulieren muss.
      Deshalb wäre ich für fundierte Hilfe sehr dankbar.

      Grüsse von Erwin.
      Avatar
      schrieb am 02.05.01 11:59:49
      Beitrag Nr. 34 ()
      In meiner letzten Steuerberechnung hat das Finanzamt das Durchschnittsverfahren angewendet und ganz klar nicht FIFO oder ähnliches.

      Bei Teilkäufen- und verkäufen wurde dabei auch keine Verkaufsreihenfolge in irgendeiner Hinsicht berücksichtigt.

      Also z.B. Kauf am 1.6. 1000 Stück, Kauf am 1.8 1000 Stück, Verkauf am 15.8. 500 Stück, Kauf am 1.9 500 Stück, Verkauf am 1. 10. 1000 Stück, dann wurden alle Käufe aufaddiert, alle Verkäufe aufaddiert, anteilig Differenz zwischen Kauf- und Verkaufssumme berechnet und daraus der Gewinn berechnet, nicht aber z.B. individuell für den Verkauf am 15.8. der Durchschnittsanschaffungspreis vom 1.6 und 1.8. berechnet.

      Teilkäufe und -verkäufe können letztlich steuerlich zu überraschenden und unerwünschten Ergebnissen führen. Man sollte besser immer die ganze Position umsetzen, dann hat man es steuerlich im Griff.
      Avatar
      schrieb am 02.05.01 14:23:16
      Beitrag Nr. 35 ()
      @for4zim Danke für Deine Ausführungen.

      Deine Aussage zu Teilkäufen und -verkäufen kann ich gut nachvollziehen.
      Ich bin bisher davon ausgegangen durch Teilverkäufe den Durchschnittspreis einer als Langfristposition gedachten festen Stückzahl an Aktien sukzessive zu verringern.

      Anhand des schon erwähnten Beispiels:
      05.01.01 Kauf 100 St. 60 Euro
      20.01.01 Kauf 100 St. 40 Euro
      30.01.01 Verkauf 100 St. 50 Euro
      würde das bedeuten dass der Durschnittspreis der Langfristposition (100 St.) von 60 auf 50 verringert wurde,
      ohne dass dadurch zwischenzeitlich Gewinne oder Verluste realisiert wurden.
      Allerdings würde diese "Strategie" voraussetzen, dass die Spekulationsfrist für die verbleibenden 100 St. weiterhin mit dem 05.01.01 beginnt und nicht etwa mit dem 20.01.01.(Kauf der 2.Tranche). Dies ist aber wahrscheinlich nicht der Fall.

      Ich weis, dass das Alles recht kompliziert klingt, ist es ja vielleicht auch.
      Wenn es allerdings tatsächlich so ist, dass man nur die gesamten Käufe und Verkäufe addieren und gegenrechnen muss,
      fände ich das vergleichsweise einfach. Eigentlich fast zu einfach um zu glauben, dass es die gängige Praxis der Finanzämter sein soll. Obwohl: Wenn man sich die Anlage SO anschaut, ist dort sowieso kein Platz für weitere Angaben, ausser Veräusserungspreis, Anschaffungskosten und Werbungskosten.

      Für weitere Erfahrungen und Ratschläge zu dieser (trockenen) Materie wäre ich sehr dankbar.

      Gruss. Erwin.

      P.S: @for4zim In welchem Bundesland hast Du Deine Steuererklärung eingerreicht?
      Avatar
      schrieb am 06.05.01 22:25:59
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wollte gerade meine Steuererklärung machen und finde nur
      Anlage N in der vom Finanzamt zugeschickten Unterlagen.
      Weder Anlage KAP noch SO.
      Habe ich bisher auch nicht gebraucht,weil 2000 mein erstes
      Aktienjahr war (natürlich mit verlusten die ich jetzt
      vortragen möchte):-(
      Muß ich mir die jetzt selber besorgen ?
      Avatar
      schrieb am 07.05.01 11:19:52
      Beitrag Nr. 37 ()
      hallo,

      ich hab da auch mal `ne frage:

      also, angenommen ich hab viel getradet und meine gewinne sind trotzdem irgendwie gleich null gewesen.
      kann ich dann trotzdem in irgend einer weise meine depot- und ordergebühren anrechnen??
      oder auch die internetnutzung oder gebühren für limits oder nicht ausgeführte orders??
      wenn eine anrechnung möglich ist, dann als werbungskosten oder als spekulationsverluste??

      danke
      Avatar
      schrieb am 07.05.01 13:13:07
      Beitrag Nr. 38 ()
      Depotgebühren kann mal als Werbungskosten für Kapitalerträge absetzen, sofern Du welche hattest.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 20:11:53
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo,

      ich habe in dem Buch "Aktien für Einsteiger von Werner Schwanfelder" folgendes gelesen:

      "Zunächst die erfreuliche Aussage: Kursgewinne sind steuerfrei - jedoch nur, wenn die Aktien nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr wieder verkauft werden. Sonst ist darauf Einkommensteuer zu entrichten. Man bezeichnet diese Steuer auch etwas salopp als Spekulationssteuer.

      Bei einer Ein-Jahres Frist ist zu bedenken, dass das Finanzamt diese immer vom letzten Aktienkauf her berechnet.

      Das Finanzamt geht also davon aus, dass die zuletzt gekauften Aktien auch zuerst wieder verkauft werden. Diese Rechenmethode kann mann nur umgehen, wenn man verschiedene Depots eröffnet."

      Bedeutet dies dann, wenn ich z.B.
      1.1.01 Kauf 1000 St. zu 1 Euro = 1000 Euro
      1.5.01 Kauf 100 St. zu 10 Euro = 1000 Euro
      1.11.01 Verkauf 100 St. zu 14 Euro = 1400 Euro

      = 400 Euro Spekulationsgewinn (keine Steuer)
      + ich kann meine restlichen Aktien am 2.1.01 ohne Steuer (außerhalb der Frist) verkauften.

      Stimmt dies?

      Danke für die Mühen im voraus
      MFG
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 21:08:42
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hast du das Buch im Antiquariat gekauft? Die Tatsache, daß der Autor von einer einjährigen Spekulationsfrost schreibt spricht eigentlich eer dagegen. Falsch ist es trotzdem.
      Die beschrieben LIFO-Methode gilt seit etlichen Jahren nicht mehr. Aber ich werde es wohl nicht mehr erleben, daß der Glaube an das LIFO-Verfahren ausstirbt.

      Zu deinem Beispiel:
      Für den Verkauf am 1.11. muß der durchnittliche Anschaffungsspreis der Aktien berechnet werden = 2000€ / 1100 Stk. ~1,82€, d.h du hast einen Gewinn von 100 * 14 € - 100 * 2000€ / 1100 = 1218,18€ ==> das liegt über der Freigrenze.

      Für den Verkauf am 2.1. bin ich mir nicht ganz, sicher wie das gerechnet wird. Wenn ich aber die Weisheit des Bundesfinazhofes richtig verstehe, muß man wohl davon ausgehen, daß von den restlichen 1000 Aktien 909,09 Stück als am 1.1. angeschafft gelten und deshalb steeuerfrei veräußert werden können. Für die restlichen 90.9 Stück müßte dann der Anschaffungspreis von 10€ pro Stück gültig sein.

      Ich denke aber, daß der Fachmann für derartige Steuerakrobatik hier im board (krokodil1) sich dazu wohl noch äußern wird.
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 21:21:16
      Beitrag Nr. 41 ()
      Was soll denn der ganze Mist mit der Berechung der Spekusteuer?
      Am besten, Ihr gebt das gar nicht an!

      Ich habe mein Gewinne angegeben, mit dem Effekt, daß ich nun schon 4 Monate auf meinen Einkommensteuer-Bescheid warte. Die Döspaddels vom FA kriegen die Spekugeschäfte nicht gebacken!!!
      Die brauchen für solche Fälle, wie mich, nämlich "Spezialisten"; so etwas bearbeitet also nicht der Herr X, der für mich eigentlich zuständig wäre, sondern Herr Prof. Dr. Dr. Ober-ober-Finanzamtsinspektor.
      Nach jeder Nachfrage meinerseits: "Ja, es kann noch so etwa 2 Wochen dauern"...
      Dann doch lieber die Steuerrückzahlung nach 6 Wochen und in ein paar Jahren mal die Steuerfahndung im Haus!

      Aber so ist eben unser Staat: Vom Bürger wird erwartet, jede Vorschrift genauestens zu kennen, aber selber haben die Bürokraten keinen blassen Schimmer.

      Eines tröstet mich: Vielleicht kommt ja mal einer auf die Idee, die Besteuerung der Spekugeschäfte abzuschaffen, da der personelle Aufwand in keinem Verhltnis zum (Steuer-)Ertrag steht.

      Ej, das war jetzt ein doller Beitrag , oder?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 06.07.01 21:32:19
      Beitrag Nr. 42 ()
      Die Steuerbeamten sind ja genauso wie wir Stuerzahler Opfer unlogischer in sich widersprüchlicher und nicht nachvollziehberer Gesetze, Verordnungen und höchstichterlicher Entscheidungen. Man kann ihnen allenfalls vorwerfen, daß sie sich ja auch einen anständigen Beruf hätten aussuchen können ;).
      Und aus eigener Erfahrung weiß ich leider, daß es bei Steuerberatern mit der Kompetenz auf dem Gebiet der Versteuerung von Kapitalerträgen und Spekulationsverlusten / gewinnen auch nicht zum Besten steht. Wenn man nicht selbst einigermaßen Bescheid weiß und dem Menschen nicht wenigstens sagen kann, was er mal genauer nachlsen soll, ist man verkauft.
      Avatar
      schrieb am 08.07.01 12:07:11
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hallo zusammen,

      @quotiks

      Danke für deine Antwort!
      Das Buch hat Copright 1997 und ist die Auflage 5. 2000!

      Naja irgendwie glaub ich aber dass du recht hast, denn so einfach wie in diesem Buch beschrieben kann es ja gar nicht sein; viel zu einfach!

      @ all

      Kann mir jemand bestätigen, wie es sich im meinen Beispiel (siehe oben) mit dem Verkauf am 2.1. verhält. Wird dann wie von quotiks beschrieben getrennt betrachtet.

      PS: Das mit der Speku.St. hätte das Finanzamt auch etwas einfach gestallten können :-(

      Schöne Grüße
      Avatar
      schrieb am 08.07.01 13:19:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ Opti-mist

      quotiks kommt auf das gleiche Ergebnis (1218,18 Euro Gewinn) wie ich. Das muß aber nicht heißen, daß es richtig ist!

      Was die einfachere Gestaltung angeht: Wie sollen denn Deiner Meinung die Spekugewinne berechnet werden? Früher gab es mal die Lifo-Methode (die zu letzt gekauften gelten als zuerst verkauft). Der Bundsfinanzhof hat dies aber "´verboten". Auch dem Gegebstück dazu (Fifo) - die zu erst gekauften gelten als zu erst verkauft - erteilte er eine Absage!

      Und nun?

      kroko
      Avatar
      schrieb am 08.07.01 13:29:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      @Optimist

      Die Spekufrist für 909,09 Stück läuft - wie quotiks richtig geschrieben hat - am 2.1. ab, für 90,9 Stück dann am 2.5. - unter der Voraussetzung, daß bis dahin keine weiteren Käufe/Verkäufe stattfinden.
      Avatar
      schrieb am 08.07.01 13:31:02
      Beitrag Nr. 46 ()
      hallo,wer kann mir weiterhelfen!
      ich habe 99 gewinne gemacht un muss 7445 dm steuern nachzahlen!
      2000 hab ich verluste gemacht die,die 7445 dm aufheben würden.
      nun sagt mir mein steuerberater,das es nur innerhalb des kalender
      jahres mglich wäre! ausserdem hab ich im internet gelesen
      das mit inkrafttreten der steuerreform 2000 der verlust vor
      oder rucktrag entfällt!
      danke im voraus!
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 07:46:05
      Beitrag Nr. 47 ()
      Hallo,

      @Aktienfee

      Danke für deine Antwort!!!

      @all

      Sehe ich das richtig?
      Wenn ich am 2.1. 909,9 Stck verkaufe ist nicht alles Steuerfrei, da mir wieder anteilmäßig vom Kauf 2.5. was mit reingerechnet wird?

      Danke
      Bye Bye
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 09:35:16
      Beitrag Nr. 48 ()
      @Optimist

      Du bedankst dich und fragst dann das gleiche nochmal ??
      Sorry, dann lies bitte nochmal.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:38:54
      Beitrag Nr. 49 ()
      @chrysagon

      Das mit dem Wegfall des Verlustvortrages bezieht sich auf verschiedene Einkommensarten also z.B. Verrechnung Mieteinnahmen mit Speku-Verlusten.
      Innerhalb der gleichen Einkunftsart (also nur Aktiengewinne/Verluste) ist es (auch rückwirkend) möglich.

      Dein Steuerberater ist wohl nicht ganz auf dem Laufenden.

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 21:39:31
      Beitrag Nr. 50 ()
      Hallo

      @Aktienfee

      SORRY
      ich habs halts in meiner Eile (vor der Arbeit) nicht gleich ganz gerafft!

      PS: Außerdem wird man doch nochmal nachfragen dürfen, wenn man sich nicht sicher ist oder?.
      Lieber dumm gefragt als dumm gestorben!

      PPS: Das Danke war ernst gemeint.

      PPPS: Habs jetzt kapiert, ich dofi :-)

      ciao
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 21:25:09
      Beitrag Nr. 51 ()
      schönen dank für die antwort,der eine sagt hü der andere sagt
      hott! hab auch nochmal nachgefragt und derjenige sagt auch
      das mein steuerberater nicht ganz auf der höhe ist!
      sollte ihn wechseln!
      Avatar
      schrieb am 12.07.01 09:26:26
      Beitrag Nr. 52 ()
      @ chrysagon

      Frag` doch mal Deinen Finanzbeamten! Sollter der nicht ganz auf der Höhe sein, so wechsle doch Dein Finanzamt! ;-)
      Avatar
      schrieb am 13.07.01 21:18:20
      Beitrag Nr. 53 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe leider schon wieder eine Frage.

      Soeben habe ich Nanopierce Aktien in der USA gekauft (über DAB) und vor zwei Monaten in Deutschland.

      Beide sind bei mir getrennt im Depot gelistet (eine Position mit Euro und die andere in USD)

      Doch ist die gleiche WKN und der gleiche Name Nanopierce Tech DL,-001 angeben (was mich wundert)

      Wie sieht dies Steuerlich aus gleiche WKN = zusammen betrachtet
      oder
      zwei Positionen im Depot (Euro und USD) = getrennte Steuerliche Betrachtung?

      Für Antworten wäre ich überaus dankbar

      ciao
      Avatar
      schrieb am 28.07.01 18:00:30
      Beitrag Nr. 54 ()
      4. Verlustrücktrag
      Auch mit Spekulationsgewinnen aus dem vergangenen Jahr lassen sich die aktuellen Spekulationsverluste verrechnen. Anders als der Verlustvortrag ist der Rücktrag auf ein Jahr begrenzt. Er führt unmittelbar zu einer Steuererstattung.



      http://www.focusmoney.de/PM3D/PM3DD/PM3DD03/pm3dd03.htm
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 20:53:01
      Beitrag Nr. 55 ()
      hallo zusammen.

      Sehr interessante Diskussion

      zu Eurer oben gestellten LIFO oder FIFO-Metoden-Frage:

      Der BFH hat diese in einem Urteil von 1993 für nicht zulässig erklärt. Wie einige schon richtig darlegten, wird ein Durchschnittspreis ermittelt. (Fragt mich jetzt nicht, ob diejenigen dazugerechnet werden die außerhalb der "Spekufrist" sind)

      Bin leider noch nicht dazugekommen, alle Beiträge zu lesen. Werd´s abernachholen und mich wieder melden

      Grüße spacecowboy

      P.S. BFH 24.11.1993 X R 49/90
      abgedruckt in BStBl II 1994, S. 591
      (Vorinstanz FG Niedersachsen (EFG 1990, 352)
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 20:55:48
      Beitrag Nr. 56 ()
      @ Opti-mist

      ich denke gleiche Betrachtung (ohne Garantie)

      allerdings ist sicher, das es sich um einen ausländischen Wert handelt, für den ab 2001 das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist, egal ob in DM, Euro; Dollar oder sonst was gekauft.

      gruß spacecowboy
      Avatar
      schrieb am 06.08.01 21:39:34
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo zusammen,

      interessanter Thread. Vielleicht kann ja hier jemand die folgende Frage beantworten:

      In Börse Online 5/2001, S. 87 stand mal ein kleiner Artikel zu dem Thema:

      Sind Schuldzinsen für den Aktienkauf auf Kredit von der Steuer absetzbar?

      Dieser Artikel gipfelte in dem Schlußsatz:

      Konsequenz: Die Kreditzinsen schlagen nunmehr als negative Einkünfte zu Buche und können mit anderen schwarzen Zahlen des Börsianers, wie etwa Lohnzahlungen, verrechnet werden. [Fettdruck von mir.]

      Habe dergleichen nie wieder irgendwo gelesen und es deshalb als Falschmeldung, bzw. falsche Schlußfolgerung abgetan.

      Das kann doch wohl nicht sein, oder? Weiß jemand was genaueres? Vielen Dank schon mal.

      Gruß Belgarath
      Avatar
      schrieb am 13.02.02 20:32:32
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hallo,

      ist im Verfahren zur Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer inzwischen ein Urteil gefällt worden ?

      Wenn nein, auf welches Aktenzeichen muss ich mich berufen um einen Vorläufigkeitseintrag zu bekommen ?


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