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    Meldepflicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.01 20:31:50 von
    neuester Beitrag 24.03.01 00:01:52 von
    Beiträge: 7
    ID: 367.236
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      schrieb am 23.03.01 20:31:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      meine Frage hat nichts mit Aktien zu tun (obwohl auch da Anfänger) aber ich hoffe, mir kann jemand von euch Fachleuten helfen.

      Folgende Situation: ich habe einem Freund im europäischen Ausland letztes Jahr Geld geliehen, er hats mir auch letzten Sommer überwiesen. War nicht die Welt, ca. 3800 €.

      Bei der Durchsicht der Unterlagen fällt diese Buchung meinem Steuerberater auf und er fragt mich, ob ich das gemeldet habe. Habe ich aber nicht, wußte ich auch nicht, daß man das tun muß. Deshalb meine Frage: habe ich mich da strafbar gemacht??????? Nur weil ich eine Mitteilung für "statistische Zwecke"(stimmt doch, oder?) an die Bundesbank unterlassen habe, weil ich nicht wußte, daß man das muß? Kann ich das ggfs. noch nachholen?

      Hoffentlich kann mir jemand helfen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 21:12:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry, tut mir leid ich aber keine Ahnung, ob man dies melden muß.
      Kann ich mir aber nicht vorstellen.

      Strafbar machst Du Dich aber auf keinen Fall, da Du nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hast.

      Das die ganzen Gesetze und Vorschriften in Deutschland faßt niemand vollständig kennen kann, ist nicht strafbar, allerhöchstens fahrlässig.

      Wenn Dein Steuerberater dies bemängelt spreche Ihne doch einfach an und stell ihm Deine Frage.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 21:29:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Steuermann,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Leider habe ich in dem Telefonat heute nachmittag nicht schnell genug geschalten, sonst hätte ich ihn gleich gefragt. War dumm von mir.

      Jedenfalls nochmals vielen Dank!

      Gruß
      D.
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 23:10:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Steuermann
      Du wirst wohl im Ernstfall schwerlich einen Richter finden, der Deiner Argumentation folgt. Unwissenheit schützt beaknntlich keineswegs vor Strafe, allenfalls kriegst du mildernde Umstände, wenn du deine Unwissenhaft glaubhaft machen kannst.

      @Disguise
      Ich hatte vor einiger Zeit das gleiche Problem. Ich habe mir dann von meiner Bank (Postbank) die Formulare "Zahlungen im Außenwirschaftsverkehr" kommen lassen. Diese ausgefüllten Formulare sind dann gegebenenfalls an die zuständige Landeszentralbank zu schicken.
      Nachdem ich mit dem Ausfüllen nicht klar kam, rief ich bei der LZB an und wurde kompetent beraten. Gleiches würde ich Dir auch empfehlen (der Betrag, ab dem gemeldet werden muß, liegt - falls ich mich recht erinneren bei DM 5000).
      Aber eigentlich hat Sterumann recht: Wenn Du schon beim Steuerberater bist, sollte der das doch eigenlich auf die Reihe kriegen.

      Gruß
      quotiks
      Avatar
      schrieb am 23.03.01 23:35:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi quotiks!

      Vielen Dank für Deine Antwort. Werde dies gerne tun.

      Wenn ich es wissen darf (geht mich ja nichts an): wieviel Zeit lag denn bei Dir zwischen der Überweisung und Deiner Meldung? Bei mir wirds jetzt ein Jahr.

      Der StB hat ja eigentlich nur bemerkt, daß eine Zahlung aus dem Ausland da war. Der sitzt grade über meiner Buchhaltung 2000. Habe im Telefonat einfach nicht schnell geschaltet, das wars.

      Also nochmal, vielen herzlichen Dank!

      Gruß

      D.

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      Avatar
      schrieb am 23.03.01 23:57:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe die Unterlagen damals bereits angefordert, als ich die Zahlung erwartet habe.
      Daß in Deinem Fall das Ganze ein Jahr her ist, ist wohl schon ein Problem. Ich habs gerade nochmals nachgelesen:
      Die Meldung auf Z4 (so heißt der Vordruck) ist bei der zuständigen Landeszentralbank bis zum 7. Tag des auf die Transaktion folgenden Monats einzureichen.
      Aber vielleicht mußest Du gar nichts melden. Ich meine es so verstanden zu haben, daß bei privaten Überweisungen keine Meldung verlangt wird.
      Wie auch immer, da der genannte Betrag nicht weit über der Grenze von DM 5000 liegt und auch kein Vorsatz unterstellt werden wird, ist die unterlassene Meldung sicher kein Vergehen, das mit mehrjähriger Haft bei Wasser und Brot geahndet wird.
      Übrigens: Die Informationsstelle (?? oder wie immer das heißen mag) der Landeszentralbanken erreicht man kostenlos unter der Nummer 0800-1234 111.

      Gruß
      quotiks
      Avatar
      schrieb am 24.03.01 00:01:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Quotiks,

      Ich darf mich bei Dir ganz toll bedanken! Du hast mir wirklich sehr geholfen. Werde ich gleich am Montag tun.

      Gruß,

      D.


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