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    Was kann man als Student alles absetzten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.01 17:51:17 von
    neuester Beitrag 22.04.01 00:39:12 von
    Beiträge: 8
    ID: 368.430
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      schrieb am 26.03.01 17:51:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Was kann man als Student alles von der Steuer absetzten um mehr Werbungskosten zu sammeln???

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 26.03.01 18:02:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      nix!
      die räumen dir alles raus!
      Avatar
      schrieb am 26.03.01 19:34:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kommt drauf an welche Einkunftsarten du gelten machst !

      Werbungskosten sind alle Ausgaben die zur Erzielung deiner Einkünfte aufgewendet wurden und nicht der privaten Lebensführung dienten.

      Bei nichtselbständiger Arbeit (Ferienjob) Fahrtkosten, Arbeitsmittel, spezielle Arbeitskleidung etc., etc., bei Spekugeschäften Provisionen, Gebühren, Kosten für Börsenzeitung usw.,

      Nicht vergessen Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung anzugeben, die sind allerdings nur begrenzt abzugsfähig.

      http://www.valuenet.de/ie.html
      Avatar
      schrieb am 27.03.01 11:54:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich meine z.B. Fahrkosten zur Uni, PC, Bücher, Studiengebühren (von einer Privatuni) usw.
      Wer kann mir dazu was sagen?
      Avatar
      schrieb am 27.03.01 22:32:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      nasowas, diese frage hatte ich auch schon gestellt! siehe mein thread; ich hol ihn noch mal hoch! :)

      ist ziemlich kompliziert alles, aber es gibt Möglichkeiten.

      Grüße

      :) casel

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      Avatar
      schrieb am 27.03.01 22:45:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da du mit Studieren keine Einkünfte erzielst, hast du auch keine Werbungskosten.

      Du kannst die genannten Aufwendungen aber bei den Sonderausgaben (Seite 3 ESt-Erklärung, Zeile 81/82)als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung geltend machen.
      Der Höchstbetrag ist 1800,- , bei auswärtiger Unterbringung max. 2400,- DM.

      Wenn du allerdings Bafög oder Stipendien hast, könnten die Beträge evtl. gegengerechnet werden.

      Ich nehme mal an, dass du nicht BWL o.ä. studierst.
      Avatar
      schrieb am 30.03.01 18:26:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo!

      Was haltet ihr hiervon: Das Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 62/97 vom 14.11.2000 des BFH besagt, daß nicht die Studiengebühren im Ausland sondern auch die im Inland als WERBUNGSKOSTEN geltend gemacht werden können!!!

      Folgende Situation:
      Ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung und werde zum WS 2001 ein Studium beginnen. Da das Land dieses Studium nicht refinanziert, werden pro Monat 700 DM Gebühren fällig. An Bafög bekomme ich insg. ca. 500 DM und nebenbei werde ich noch auf 630 DM Basis arbeiten gehen. Dieses Jahr will ich aber auch noch Kindergeld beantragen, was aber nur möglich ist wenn ich auf ausreichend Werbungskosten komme, da ich die Monate Juni, Juli und August Vollzeit arbeiten gehen werde!
      Ich hoffe ihr versteht mein Problem und könnt mir helfen!

      Kann ich z.B. die Fahrkosten zur Fh dann auch als WERBUNGSKOSTEN anetzten? Habe ich in meiner Situation auch der Pauschbertrag von 2000 DM im nächsten Jahr?

      Vielen Dank!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.04.01 00:39:12
      Beitrag Nr. 8 ()
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