Was kann man als Student alles absetzten? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.03.01 17:51:17 von
neuester Beitrag 22.04.01 00:39:12 von
neuester Beitrag 22.04.01 00:39:12 von
Beiträge: 8
ID: 368.430
ID: 368.430
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 379
Gesamt: 379
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.05.24, 18:36 | 1271 | |
vor 1 Stunde | 684 | |
vor 1 Stunde | 619 | |
gestern 23:38 | 359 | |
vor 1 Stunde | 247 | |
vor 1 Stunde | 240 | |
vor 46 Minuten | 235 | |
vor 1 Stunde | 216 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.001,60 | +0,59 | 240 | |||
2. | 2. | 168,20 | +0,08 | 87 | |||
3. | 3. | 9,7000 | +12,27 | 75 | |||
4. | 14. | 6,1400 | -1,35 | 69 | |||
5. | 11. | 0,1865 | 0,00 | 52 | |||
6. | 7. | 0,8750 | -12,50 | 47 | |||
7. | 12. | 0,1561 | +2,97 | 38 | |||
8. | 6. | 2.302,50 | 0,00 | 36 |
Hallo!
Was kann man als Student alles von der Steuer absetzten um mehr Werbungskosten zu sammeln???
Vielen Dank!
Was kann man als Student alles von der Steuer absetzten um mehr Werbungskosten zu sammeln???
Vielen Dank!
nix!
die räumen dir alles raus!
die räumen dir alles raus!
Kommt drauf an welche Einkunftsarten du gelten machst !
Werbungskosten sind alle Ausgaben die zur Erzielung deiner Einkünfte aufgewendet wurden und nicht der privaten Lebensführung dienten.
Bei nichtselbständiger Arbeit (Ferienjob) Fahrtkosten, Arbeitsmittel, spezielle Arbeitskleidung etc., etc., bei Spekugeschäften Provisionen, Gebühren, Kosten für Börsenzeitung usw.,
Nicht vergessen Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung anzugeben, die sind allerdings nur begrenzt abzugsfähig.
http://www.valuenet.de/ie.html
Werbungskosten sind alle Ausgaben die zur Erzielung deiner Einkünfte aufgewendet wurden und nicht der privaten Lebensführung dienten.
Bei nichtselbständiger Arbeit (Ferienjob) Fahrtkosten, Arbeitsmittel, spezielle Arbeitskleidung etc., etc., bei Spekugeschäften Provisionen, Gebühren, Kosten für Börsenzeitung usw.,
Nicht vergessen Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung anzugeben, die sind allerdings nur begrenzt abzugsfähig.
http://www.valuenet.de/ie.html
Ich meine z.B. Fahrkosten zur Uni, PC, Bücher, Studiengebühren (von einer Privatuni) usw.
Wer kann mir dazu was sagen?
Wer kann mir dazu was sagen?
nasowas, diese frage hatte ich auch schon gestellt! siehe mein thread; ich hol ihn noch mal hoch!
ist ziemlich kompliziert alles, aber es gibt Möglichkeiten.
Grüße
casel
ist ziemlich kompliziert alles, aber es gibt Möglichkeiten.
Grüße
casel
Da du mit Studieren keine Einkünfte erzielst, hast du auch keine Werbungskosten.
Du kannst die genannten Aufwendungen aber bei den Sonderausgaben (Seite 3 ESt-Erklärung, Zeile 81/82)als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung geltend machen.
Der Höchstbetrag ist 1800,- , bei auswärtiger Unterbringung max. 2400,- DM.
Wenn du allerdings Bafög oder Stipendien hast, könnten die Beträge evtl. gegengerechnet werden.
Ich nehme mal an, dass du nicht BWL o.ä. studierst.
Du kannst die genannten Aufwendungen aber bei den Sonderausgaben (Seite 3 ESt-Erklärung, Zeile 81/82)als Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung geltend machen.
Der Höchstbetrag ist 1800,- , bei auswärtiger Unterbringung max. 2400,- DM.
Wenn du allerdings Bafög oder Stipendien hast, könnten die Beträge evtl. gegengerechnet werden.
Ich nehme mal an, dass du nicht BWL o.ä. studierst.
Hallo!
Was haltet ihr hiervon: Das Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 62/97 vom 14.11.2000 des BFH besagt, daß nicht die Studiengebühren im Ausland sondern auch die im Inland als WERBUNGSKOSTEN geltend gemacht werden können!!!
Folgende Situation:
Ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung und werde zum WS 2001 ein Studium beginnen. Da das Land dieses Studium nicht refinanziert, werden pro Monat 700 DM Gebühren fällig. An Bafög bekomme ich insg. ca. 500 DM und nebenbei werde ich noch auf 630 DM Basis arbeiten gehen. Dieses Jahr will ich aber auch noch Kindergeld beantragen, was aber nur möglich ist wenn ich auf ausreichend Werbungskosten komme, da ich die Monate Juni, Juli und August Vollzeit arbeiten gehen werde!
Ich hoffe ihr versteht mein Problem und könnt mir helfen!
Kann ich z.B. die Fahrkosten zur Fh dann auch als WERBUNGSKOSTEN anetzten? Habe ich in meiner Situation auch der Pauschbertrag von 2000 DM im nächsten Jahr?
Vielen Dank!!!!
Was haltet ihr hiervon: Das Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 62/97 vom 14.11.2000 des BFH besagt, daß nicht die Studiengebühren im Ausland sondern auch die im Inland als WERBUNGSKOSTEN geltend gemacht werden können!!!
Folgende Situation:
Ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung und werde zum WS 2001 ein Studium beginnen. Da das Land dieses Studium nicht refinanziert, werden pro Monat 700 DM Gebühren fällig. An Bafög bekomme ich insg. ca. 500 DM und nebenbei werde ich noch auf 630 DM Basis arbeiten gehen. Dieses Jahr will ich aber auch noch Kindergeld beantragen, was aber nur möglich ist wenn ich auf ausreichend Werbungskosten komme, da ich die Monate Juni, Juli und August Vollzeit arbeiten gehen werde!
Ich hoffe ihr versteht mein Problem und könnt mir helfen!
Kann ich z.B. die Fahrkosten zur Fh dann auch als WERBUNGSKOSTEN anetzten? Habe ich in meiner Situation auch der Pauschbertrag von 2000 DM im nächsten Jahr?
Vielen Dank!!!!
UP
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
218 | ||
88 | ||
76 | ||
69 | ||
49 | ||
47 | ||
37 | ||
35 | ||
32 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
27 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
15 | ||
13 |