Seit wann gibt es das WpHG?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.04.01 17:04:19 von
neuester Beitrag 20.04.01 21:37:45 von
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Hallo an alle,
aus verschiedenen Gründen möchte ich gerne wissen, ob man auch 1987 schon beim Aktienkauf eine "Risikoaufklärung" unterschreiben mußte, oder ob das zu dem Zeitpunkt noch nicht gesetzlich geregelt war bzw. von den Banken noch nicht so gehandhabt wurde??
Grüße!
bitterblue
aus verschiedenen Gründen möchte ich gerne wissen, ob man auch 1987 schon beim Aktienkauf eine "Risikoaufklärung" unterschreiben mußte, oder ob das zu dem Zeitpunkt noch nicht gesetzlich geregelt war bzw. von den Banken noch nicht so gehandhabt wurde??
Grüße!
bitterblue
die gesetzliche verpflichtung gibt es meines erachtens seid 1997!!
BUDDY
BUDDY
Zum Wertpapierhandelsgesetz s. unter www.trenkler.de.
Gruss
Gruss
Danke für Eure Antworten!
Also mußte man 1987 beim Aktienkauf noch keine Risikoaufklärung unterschreiben? Vielleicht ist ja jemand schon so lange dabei und weiß das noch?
Also mußte man 1987 beim Aktienkauf noch keine Risikoaufklärung unterschreiben? Vielleicht ist ja jemand schon so lange dabei und weiß das noch?
@bitterblue
Es kommt nicht auf das WpHG an.
Das WpHG greift die Rechtsprechung des BGH auf, und schafft eine öffentlich- rechtliche Grundlage.
Dies gilt jedenfalls soweit es um die Verhaltensregelungen der Finanzdienstleister geht.
Kurz gesagt: Das WpHG als solches konstituiert nicht die Pflichten der Finanzdienstleister.
Deren Pflichten finden ihre Grundlage im Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem jeweiligen Kunden.
Ergo: Aufklärungspflichten resultieren aus Vertrag. Deshalb ist das WpHG keine notwendige Voraussetzung.
Charlotte
Es kommt nicht auf das WpHG an.
Das WpHG greift die Rechtsprechung des BGH auf, und schafft eine öffentlich- rechtliche Grundlage.
Dies gilt jedenfalls soweit es um die Verhaltensregelungen der Finanzdienstleister geht.
Kurz gesagt: Das WpHG als solches konstituiert nicht die Pflichten der Finanzdienstleister.
Deren Pflichten finden ihre Grundlage im Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem jeweiligen Kunden.
Ergo: Aufklärungspflichten resultieren aus Vertrag. Deshalb ist das WpHG keine notwendige Voraussetzung.
Charlotte
Hmh... wozu gibt´s dann das WpHG, wenn jede Bank ihre eigenen Geschäftsbedingungen stellen kann...?
@bitterblue
Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten, öffentliches Recht hingegen die Rechtsbeziehungen des Staates zu Privaten.
Das WpHG zählt zur letzteren Kategorie.
Es dient dem Aufbau und Erhalt des Kapitalmarktes als solchem innerhalb Dtl..
Hierzu konstituiert es staatliche Befugnisse, die zumeist beim BAWe gebündelt sind, wie Auskunftspflichten von Finanzdienstleistern, Eingriffsbefugnisse usw..
Beispielsweise sind Insiderregeln aufgenommen.
Du darfst bei allem Egoismus nicht vergessen, daß der Börsenplatz Dtl. nur bei entsprechenden Regularien funktionieren kann. Denn es treffen zu viele verschiedene Interessen aufeinander.
Nebenbei dient das WpHG auch dem Schutz des Einzelnen gegenüber seiner Bank, allerdings nur mittelbar.
Charlotte
Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten, öffentliches Recht hingegen die Rechtsbeziehungen des Staates zu Privaten.
Das WpHG zählt zur letzteren Kategorie.
Es dient dem Aufbau und Erhalt des Kapitalmarktes als solchem innerhalb Dtl..
Hierzu konstituiert es staatliche Befugnisse, die zumeist beim BAWe gebündelt sind, wie Auskunftspflichten von Finanzdienstleistern, Eingriffsbefugnisse usw..
Beispielsweise sind Insiderregeln aufgenommen.
Du darfst bei allem Egoismus nicht vergessen, daß der Börsenplatz Dtl. nur bei entsprechenden Regularien funktionieren kann. Denn es treffen zu viele verschiedene Interessen aufeinander.
Nebenbei dient das WpHG auch dem Schutz des Einzelnen gegenüber seiner Bank, allerdings nur mittelbar.
Charlotte
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