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    Seit wann gibt es das WpHG?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.01 17:04:19 von
    neuester Beitrag 20.04.01 21:37:45 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 08.04.01 17:04:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      aus verschiedenen Gründen möchte ich gerne wissen, ob man auch 1987 schon beim Aktienkauf eine "Risikoaufklärung" unterschreiben mußte, oder ob das zu dem Zeitpunkt noch nicht gesetzlich geregelt war bzw. von den Banken noch nicht so gehandhabt wurde??

      Grüße!
      bitterblue
      Avatar
      schrieb am 08.04.01 17:20:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      die gesetzliche verpflichtung gibt es meines erachtens seid 1997!!

      BUDDY
      Avatar
      schrieb am 08.04.01 17:58:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zum Wertpapierhandelsgesetz s. unter www.trenkler.de.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 08.04.01 21:39:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für Eure Antworten!
      Also mußte man 1987 beim Aktienkauf noch keine Risikoaufklärung unterschreiben? Vielleicht ist ja jemand schon so lange dabei ;)und weiß das noch?
      Avatar
      schrieb am 09.04.01 13:26:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      @bitterblue

      Es kommt nicht auf das WpHG an.
      Das WpHG greift die Rechtsprechung des BGH auf, und schafft eine öffentlich- rechtliche Grundlage.
      Dies gilt jedenfalls soweit es um die Verhaltensregelungen der Finanzdienstleister geht.

      Kurz gesagt: Das WpHG als solches konstituiert nicht die Pflichten der Finanzdienstleister.
      Deren Pflichten finden ihre Grundlage im Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem jeweiligen Kunden.

      Ergo: Aufklärungspflichten resultieren aus Vertrag. Deshalb ist das WpHG keine notwendige Voraussetzung.

      Charlotte

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      Avatar
      schrieb am 13.04.01 14:41:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hmh... wozu gibt´s dann das WpHG, wenn jede Bank ihre eigenen Geschäftsbedingungen stellen kann...? :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.04.01 21:37:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      @bitterblue

      Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten, öffentliches Recht hingegen die Rechtsbeziehungen des Staates zu Privaten.

      Das WpHG zählt zur letzteren Kategorie.
      Es dient dem Aufbau und Erhalt des Kapitalmarktes als solchem innerhalb Dtl..
      Hierzu konstituiert es staatliche Befugnisse, die zumeist beim BAWe gebündelt sind, wie Auskunftspflichten von Finanzdienstleistern, Eingriffsbefugnisse usw..
      Beispielsweise sind Insiderregeln aufgenommen.

      Du darfst bei allem Egoismus nicht vergessen, daß der Börsenplatz Dtl. nur bei entsprechenden Regularien funktionieren kann. Denn es treffen zu viele verschiedene Interessen aufeinander.

      Nebenbei dient das WpHG auch dem Schutz des Einzelnen gegenüber seiner Bank, allerdings nur mittelbar.

      Charlotte


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