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    Lipro: bzgl. Gespräch Blaschke <-> Kramer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.01 02:12:00 von
    neuester Beitrag 14.04.01 13:55:26 von
    Beiträge: 5
    ID: 379.124
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      schrieb am 11.04.01 02:12:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich fand folgenden Abschnitt besonders interessant:

      "H. Blaschke: Das positive Ergebnis von Lipro ist nur dadurch erreicht worden, daß niedrigere Ausgaben für Forschung und Entwicklung angefallen sind als ursprünglich geplant.
      Können Sie uns bitte außerdem mitteilen, welche Gründe für die Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 12,99 Mio. DM in den Planzahlen für das Geschäftsjahr 2000 ausschlaggebend sind?

      R. Kramer: Diese Aussage können wir nicht bestätigen. Von unserem Entwicklungsbereich wurde im Geschäftsjahr 2000 wieder hervorragende Arbeit - auch im geplanten Umfang - geleistet. Die Kosten für die Entwicklung neuer Softwareprodukte und für wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte wurden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die technologische Verwertbarkeit gegeben ist, als Aufwand verrechnet. Anschließend anfallende Kosten wurden entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften des US-GAAP, SFAS 86 (,Accounting for the Costs of Computer Software to Be Sold, Leased, or Otherwise Marketed’) aktiviert. Die Kosten, die entstehen, nachdem das Produkt für den Verkauf freigegeben ist, wurden aufwandswirksam erfaßt."

      Was sagt mir die Antwort von Herrn Kramer ? Wieso wird auf die US-GAAP verwiesen, wo doch hierzulande nur HGB & Co. interessiert ?
      Aha ! Für F+E Kosten besteht nach HGB (§248 Abs. 2) Aktivierungsverbot, nicht so bei US-GAAP, da nutzt Herr Kramer wohl geschickt die Ausnahme für Softwareentwicklungskosten (FAS 86, SOP 98-1)?

      Wird da also dem "Gerücht" zuerst widersprochen, um dann das ganze schön verpackt in der Legalität der amerikanischen Rechnungslegungsvorschrift an den Aktionär zu bringen ?

      Ich bin mal auf den Jahresabschluß (nach HGB !!) gespannt !
      Von welchen Aktivierungswahlrechten da wohl Gebrauch gemacht wird ?

      Nicht daß uns da der gesonderte Ausweis "Kosten für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs" (aktiviert nach HGB §269) in Höhe von 12,99Mio. entgegenlacht ?

      Wollte man da vielleicht eine außerordentlicheGeschäftsversammlung (§ 92 Abs.1 AktG) verhindern ?

      Herr Kramer, die konkursrechtliche Überschuldung wird jedenfalls durch solche Bilanzierungshilfen NICHT beseitigt, oder ?

      Dieser böse Traum hatte mich grad um den Schlaf gebracht. Puh, alles nur ein Traum ;)
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 10:32:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      @hooloduke:
      "wieso wird auf US-GAAP verwiesen, wo hierzulande nur HGB interessiert?"

      Da hast du dich wohl unnötiger weise um deinen schlaf gebracht.
      Wenn ich mich nicht irre, ist die bilanzierung nach US-GAAP (od. IAS) zwingende voraussetzung für die zulassung am NM. Dt. unternehmen sind dann von der aufstellung eines jahresabschlusses n. HGB befreit.
      Davon unbeschadet ist natürlich eine Steuerbilanz nach dt. recht aufzustellen.

      Man möge mich korrigieren!

      ein keiner tip fürs nächste mal: beim zubettgehen einfach an was schönres denken!
      of.
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 11:23:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      na und wer die US Börse für dieses Jahr im Auge (hatte)
      sowieso...ich denke das ist oberlegal.
      Avatar
      schrieb am 11.04.01 12:45:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ holoduke

      MEGALOL Du versucht es echt mit allen Mitteln!!!

      Aber es wird Dir nichts bringen; lese das Posting
      von old_fritz und Du weisst was Sache ist, er hat nämlich
      zu 100% Recht und Du bist wieder einmal in die
      Schranken gewiesen worden...
      Avatar
      schrieb am 14.04.01 13:55:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      @das Genie:

      hinten anstellen und grölen, ist das nicht ein bisschen wenig für ein Genie ?
      Aber mal ehrlich, was bringt es mir / uns, wenn wir uns hier gegenseitig die "Ostereier" schaukeln und uns zu dem tollen Kauf gratulieren ?! Ich halte die Lipro jedenfalls für eine Risikoposition in meinem Depot und sehe das ganze daher lieber kritisch, bewegen kann ich den Kurs eh nicht. Wenn dann konstruktive Kritik kommt, dann kann ich damit mehr anfangen als mit den Worthülsen: "tolle Aktie hast du da"! Ausserdem, hast du überhaupt verstanden, worum es mir geht ? Deine Reaktion sagt mir: nein !

      @ old_fritz

      Danke ! Du hast recht, der Jahresabschluss muss der Rechnungslegung nach den "International Accounting Standards" (IAS) oder den US-amerikanischen "Generally Accepted Accounting Principles" (US-GAAP) entsprechen ! War also doch nur ein dummer Traum. Hab mal wieder was dazugelernt.

      Allerdings ändert das doch nichts an der Tatsache, daß Lipro aufgrund der Brancheneigenheiten und den Akquisitionen in 00 nicht nur vor dem Problem steht, einen Gewinn ausweisen zu können, sondern generell in einer Liquiditätskrise steckt?!

      Ich glaube nicht, daß die Bilanz so schlecht ausfällt, allerdings fürchte ich, daß die Zahlen nicht die wirkliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens wiederspiegeln.

      Wie gesagt, der Überschuldungstatbestand wird nicht anhand der Jahresbilanz, sondern anhand einer speziellen Überschuldungsbilanz festgestellt, in der die Bilanzierungshilfen nicht berücksichtigt werden, da sie kein "verwertbares Gläubigerzugriffsvermögen" verkörpern. Das gilt auch für die Kreditwürdigkeitsanalyse.

      Lediglich wir Kleinaktionäre scheinen rein Ergebnisorientert.

      Vielleicht können wir zusammen die Fragen bzgl. F+E Kosten, Akquisitionen, Marktrechte (s.Russland) etc. und deren Bilanzierung nach US-GAAP diskutieren ?
      Nicht daß wir eine Überraschung a la Heyde AG erleben ;)


      Frohe Ostern !


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