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    EHRENKODEX FÜR ANALYSTEN +++ AM ZIEL VORBEI +++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.01 14:18:42 von
    neuester Beitrag 12.04.01 15:09:34 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 12.04.01 14:18:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die GoingPublic-Kolumne: Ehrenkodex für Analysten - am Ziel vorbei!

      WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic) - Auf den Druck der Bundesregierung erarbeitet derzeit ein Expertengremium der DVFA einen Ehrenkodex für Finanzanalysten aus. Zudem sollen die Sanktionsmöglichkeiten für Regelverstöße verschärft werden.

      Diese Bemühungen sind sicher ehrenhaft und hilfreich, gehen aber am eigentlichen Problem vorbei: Wenn jetzt in der Öffentlichkeit Kritik an den Analysten geäußert wird, bezieht sich dieses auf die sogenannte "Sell Side", also Analysten, die für Brokerhäuser Studien zur Vertriebsunterstützung erstellen. Da der Sales-Bereich jedoch an hohen Umsätzen und Provisionen interessiert ist, lauten die meisten dieser Studien auf "Kauf". Genauso verhält es sich bei den Studien, die im Vorfeld von Börsengängen geschrieben werden: Die Emittenten, also die Börsenkandidaten, sind an einem möglichst hohen Emissionserlös interessiert. In sogenannten "Pitches" bewerben sich die Banken um die Durchführung des Börsengangs. Sieger waren in der Vergangenheit daher häufig solche Häuser, welche den höchsten Emissionserlös in Aussicht stellten. Die Aufgabe der Analysten besteht daher darin, den zuvor bereits ins Auge gefassten Ausgabepreis durch ihre Emissonsstudie zu rechtfertigen.

      Von einem objektiven Urteil kann daher in den meisten Fällen nicht die Rede sein. Dies wird schon im Organigramm offensichtlich: Nicht zufällig ist das Aktienresearch in den meisten Banken dem Bereich Investment Banking zugeordnet, dem neben dem Sales-Bereich und dem Handel auch das Corporate Finance-Geschäft angehört. Wenn Analyseabteilungen wirklich unabhängig von Vorgaben der Sell Side sein sollen, dann müssten sie beim Asset Management angesiedelt sein, dem neben dem Fondsmanagement für Publikumsfonds auch die institutionelle Vermögensverwaltung und das Geschäft mit vermögenden Privatkunden angehören. Dem Asset Manager muss naturgemäß mehr an der Qualität der Analysen gelegen sein, um seine Kunden langfristig zufrieden zu stellen. Aus diesem Grund ist auch das sogenannte "Buy Side"-Research traditionell in diesem Bereich angesiedelt. Diesem Aspekt sollte der Gesetzgeber einmal nachgehen, anstatt strengere Vorschriften für den Berufsstand der Analysten zu fordern.

      Außerdem sollte einmal die Frage gestellt werden, warum viele Fondsmanager auf externes Broker-Research zugreifen, statt sich an die Sell Side-Empfehlungen des eigenen Hauses zu halten. Investment-Profis sind weder dumm noch unwissend. Auch sie wissen um die Abhängigkeit der Sell side-Analysten. Kein professioneller Fondsmanager oder Vermögensverwalter käme daher auf die Idee, lediglich aufgrund einer Broker-Studie eine Aktie zu kaufen. Sein Job ist es, die Studie richtig zu lesen und zu interpretieren. Vor allem achtet ein Profi auf die zugrunde liegenden Prämissen wie Marktwachstum, Abzinsungsfaktoren und Planzahlen des Unternehmens. Eine Studie dient dem Fondsmanager daher lediglich als zusätzliche Informationsquelle bei seiner Arbeit. Keinesfalls verlässt er sich blind auf sie. Demnach dürften Brokerstudien eigentlich nicht ein solches Gewicht haben, wie es in der Praxis zu beobachten ist. Warum findet Sell Side-Research dennoch solche Beachtung sowohl bei institutionellen Anlegern als auch in der Öffentlichkeit?

      Der Grund besteht darin, dass viele Fondsmanager Momentum-Player sind, die auf einen Trend aufspringen, statt antizyklisch zu investieren. Wenn z.B. ein Analyst eine unterbewertete Aktie entdeckt und eine positive Empfehlung herausgibt, so löst dies in den wenigsten Fällten gleich eine Kursrallye aus. Es vergeht in der Regel immer eine gewisse Zeit, bis andere Analysten auf die Story stoßen und ebenfalls eine Kaufempfehlung herausgeben. Erst wenn mehrere Analysten, vor allem die Vertreter der großen angelsächsischen Häuser, eine Aktie auf ihre Empfehlungslisten setzen, setzt ein Run auf diese Aktie ein. Oft ist zu diesem Zeitpunkt der Kurs schon stark angestiegen und die Aktie aus fundamentalen Gesichtspunkten bereits recht teuer. Da die meisten professionellen Anleger jedoch prozyklisch handeln, investieren sie erst dann in ein Papier, wenn sich bereits ein Trend, das sogenannte Momentum, herausgebildet hat. So kommt es an der Börse zu irrationalen Übertreibungen in einzelnen Segmenten. Auf die Spitze getrieben wird diese Entwicklung von prominenten Staranalysten, die durch medienwirksame Auftritte bewirken, dass auch Privatanleger auf einen Trend aufspringen und so die Kurse ihrer Empfehlungen noch zusätzlich anheizen. Diese Analysten stehen daher nun zu Recht am Pranger.

      Jetzt allerdings nach einer Verschärfung der Standesrichtlinien zu rufen, ist reine Augenwischerei. Auch eine Verschärfung der Compliance-Regeln dahingehend, dass der einzelne Analyst nicht privat in die von ihm betreuten Unternehmen investieren darf, geht am Ziel vorbei. Denn in den meisten Häusern existieren diese Vorschriften schon seit langem.

      Vielmehr müssten effektive "Chinese Walls" zwischen dem Wertpapierresearch, der Sales-Abteilung und dem Corporate Finance eingezogen werden, um die Unabhängigkeit der Analysten von Vertriebsinteressen ihrer Arbeitgeber zu gewährleisten. Da es strikte Trennungen dieser Art jedoch auf absehbare Zeit nicht geben wird, kann man dem Anleger nur raten, jeden Research-Bericht kritisch zu prüfen und sich lieber auf sein eigenes Urteil zu verlassen.

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      Die GoingPublic-Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins, Deutschlands führendem Börsenmagazin zu Neuemissionen und Neuer Markt. Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic.de. GoingPublic ist allein für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen zu einzelnen Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien dar. Die Kolumne erscheint in Zusammenarbeit mit dpa-AFX./bw
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      schrieb am 12.04.01 15:09:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier ein weiteres Bsp. sogar schwarz auf weiss (oder beinahe), interessanterweise ein `ehrbarer` Analyst:

      © Tages-Anzeiger; 2001-02-15; Seite 29

      Wirtschaft

      "Den Mitarbeiter geköpft"

      Der entlassene Analyst Christopher Chandiramani und die Credit Suisse stehen vor Gericht: Die beiden streiten um ihre Ehre und eine halbe Million Franken.

      Von Stefan Eiselin
      Zumindest eine Genugtuung hat Christopher Chandiramani bereits erhalten. Die Aussagen, die ihn im vergangenen Sommer seine Stelle als Analyst bei der Credit Suisse kosteten, haben sich inzwischen mehrheitlich bewahrheitet. Doch dem 44-Jährigen genügt das nicht. Seinen ehemaligen Arbeitgeber hat er wegen "missbräuchlicher" Kündigung angeklagt. Vor dem Zürcher Arbeitsgericht forderte er gestern eine Entschuldigung für seine Entlassung und eine Wiedergutmachung von rund 480 000 Franken.

      "Offensichtlicher" Konflikt

      Für Chandiramanis Anwalt Eduard Stürmlin ist die Sache nach wie vor sonnenklar: Sein Mandant ist über die personellen Verflechtungen gestolpert, die zwischen der Credit Suisse und der SAirGroup bestehen: Der Chef der Grossbank, Lukas Mühlemann, sitzt im Verwaltungsrat des helvetischen Luftverkehrskonzerns. Im Gegenzug ist Philippe Bruggisser, bis vor kurzem starker Mann der Fluggesellschaft, im Aufsichtsgremium des Allfinanzhauses vertreten. Die Credit Suisse habe sich deshalb in einem "offensichtlichen Interessenkonflikt" befunden, als Analyst Chandiramani am 6. Juli 2000 einen negativen Kommentar zur SAirGroup abgegeben habe. Gelöst worden sei dieser, indem man den "pflichtbewussten Mitarbeiter geköpft" habe.

      Am Paradeplatz sieht man dies naturgemäss ganz anders. "Herr Chandiramani hat gegen die internen Weisungen verstossen", erklärte gestern im Namen der Credit Suisse Rechtsanwalt Christian Meister. Es sei in den bankeigenen Regeln, die von jedem Mitarbeitenden unterzeichnet worden seien, klar festgehalten, dass sämtliche Kontakte gegen aussen der Medienstelle vorbehalten seien. Der Analyst habe dies am 6. Juli missachtet - wie schon verschiedene Male zuvor.

      Ob dieser Argumentation mochte der locker und zuversichtlich wirkende Chandiramani, gekleidet in Nadelstreifenanzug und weisses Hemd, nur noch den Kopf schütteln. "Die von der Gegenpartei erwähnte interne Weisung bezieht sich nur auf Auskünfte über die eigene Bank", führte sein Anwalt Stürmlin aus. Im Arbeitsbeschrieb Chandiramanis sei ausdrücklich festgehalten gewesen, Auskunftsstelle für die Presse bezüglich des Geschehens am Schweizer Aktienmarkt zu sein. Während drei Jahren habe Chandiramani denn auch regelmässig mit den Medien Kontakt gehabt. "Dafür hat er nie Kritik, sondern nur Lob geerntet."

      500 000 Franken oder 1467?

      Für Eduard Stürmlin ist die Entlassung seines Klienten deshalb nichts anderes als ein "willkürlicher Rauswurf" mit fatalen Folgen. Die Credit Suisse habe damit den Ruf Herrn Chandiramanis auf einen Schlag vernichtet. "Er kann jetzt keine Stelle mehr in einer grösseren Bank finden", meinte der Anwalt. Er forderte deshalb eine Genugtuung sowie sechs Monatsgehälter, eine anteilsmässige Nachzahlung und eine Nachzahlung geleisteter Überstunden - insgesamt eine halbe Million Franken. Die Credit Suisse will ihm dagegen nur 1467 Franken nachvergüten - als Beitrag an das für den Beruf gelöste Erstklass-Generalabo.

      Ob sie vielleicht doch noch mehr zahlen muss, zeigt sich erst am 14. März. Dann wird das Arbeitsgericht zu seinem Urteil gelangen.

      BILD MICHELE LIMINA/KEYSTONE

      Zu deutlich gesprochen: Christopher Chandiramani, einst Analyst bei der Credit Suisse.


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