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    Bank hat außerbörsl. Verkauf nicht durchgeführt - ist sie jetzt i. d. Haftung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.01 11:57:27 von
    neuester Beitrag 27.04.01 14:25:24 von
    Beiträge: 3
    ID: 381.469
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      Avatar
      schrieb am 16.04.01 11:57:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      ich habe meiner Bank einen Tag vor Verfallstag eines OS den Auftrag zum außerbörslichen Verkauf gegeben. Der Schein war zwar nur noch 0,001 cent wert, ich wollte den Verlust aber unbedingt beim FA zur Anrechnung bringen. Meine Bank hat den Verkauf (wg. angeblich zu geringer Stückzahl!!) nicht durchgeführt und mich auf meine Beschwerde hin mit einem schriftl. Bestätigungsschreiben, daß der Schein als wertlos aus dem Depot ausgebucht würde, abgespeist. Angeblich solle ich mit diesem Beleg genausogut einen Verlust zur Anrechnung bringen können. Meinen Infos nach ist das aber nicht möglich!!!

      1. Muß mir die Bank jetzt nicht diesen Betrag, den ich nicht zur Anrechnung bringen kann, ersetzen?

      2. Wenn in den AGB´s der Bank nichts genaues über außerbörsl. Verkäufe enthalten ist, wie ist die gesetzliche Regelung? Kann die Bank nach eigenem Gutdünken (=Willkür) eine Verkaufsorder ablehnen?

      Ich hoffe sehr, daß jemand Bescheid weiß!

      Grüße
      Dr. Hook
      Avatar
      schrieb am 27.04.01 11:30:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      hmh... 100 Leute haben es gelesen, aber keiner weiß etwas??
      :(
      Avatar
      schrieb am 27.04.01 14:25:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Dr. Hook

      Geh einfach mit dem Wisch zum Finanzamt. Die erkennen das schon an.

      MfG

      Steueragent


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