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    Veraeusserungsverlust bei ETW, beruflicher Anlass - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.01 06:23:12 von
    neuester Beitrag 20.04.01 11:48:18 von
    Beiträge: 2
    ID: 385.436
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      schrieb am 20.04.01 06:23:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin in folgender Situation: Eigengenutzte ETW 1997 gekauft (neu, also Erstbezug). Eigenheimfoerderung bekommen.
      Ende 1999 Wechsel des Arbeitgebers mit Umzug Anfang 2000 in ein gemietetes Haus, mehr als 300 km Entfernung. Zunaechst Versuch, die Wohnung zu vermieten. Keinen solventen Mieter gefunden, aber Kaufinteressent. Schliesslich im Herbst 2000 nach einem halben Jahr Leerstand fuer ca. 20% unter Kaufpreis verkauft.

      Ich moechte nun diesen Verlust in meiner naechsten Steuererklaerung unter `aus beruflichen Anlass entstandene Werbungskosten` als Verlust geltend machen nach der Ueberlegung: Haette ich nicht aus beruflichen Gruenden (Karriere, hoeheres Gehalt) gewechselt, waere mir dieser Verlust auch nicht enstanden. Ich gehe davon aus, dass ich mir nur die AfA abziehen lassen muss (2% pro Jahr, bekannt wg. Arbeitszimmer).

      Ich sehe gute Chancen, dass auch durchzubekommen. Trotzdem waere es mir eine grosse Hilfe, diesbezueglich Urteile oder sonstige Quellen genannt zu bekommen. Diesbezueglich habe ich leider noch nichts.
      Auch fuer Tipps und Meinungen zu diesem Thema waere ich sehr dankbar!!

      Vielen Dank im Voraus!
      MfG
      BW
      Avatar
      schrieb am 20.04.01 11:48:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Veräußerungsverlust kann nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Ist grundsätzlich ein Spekulationsverlust (Spekufrist für Immobilien 10 Jahre), wobei ich nicht genau beurteilen kann, ob in Deinem Fall die Ausnahmeregelung für selbstgenutzte Immobilien zum Tragen kommt. Da Du die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast, sieht es so aus: Folge - nicht mal Speku-Verlust. Sofern ein Speku-verlust gegeben ist, ist er nicht mit anderen Einkunftsarten (z.B. Arbeitslohn) verrechenbar.

      Zu Deiner Idee mit den Werbungskosten: Ein unmittelbarer und ursächlicher Zusammenhang Deines Vermögensverlustes mit dem beruflich bedingten Wechsel ist nicht gegeben. Du hättest ja nicht verkaufen müssen und wenn, dann nicht zu diesem Preis. Die Entscheidung zu einem Verkauf war eine persönliche Entscheidung. Überhaupt ist der Abzug von Vermögensverlusten als Werbungskosten sehr umstritten, selbst wenn der Vermögensverlust eindeutig feststeht und ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis besteht (z.B. Unfallschaden mit PKW auf Dienstfahrt). Wenn Du es trotzdem versuchst, solltest Du Deine Argumentation auf letztgenannten Sachverhalten aufbauen (gibt es wohl ein paar Urteile). Ich sehe aber keine Chancen für Dich, damit durchzukommen. Als Werbungskosten absetzen kannst Du dagegen die Kosten für die Suche des neuen Hauses.

      Zumindest solltest Du Dir die Verrechnung als Speku-verlust sichern. Dabei wäre wichtig, das halbe Jahr mit den vergeblichen Vermietungsversuchen als Nutzungsänderung darzustellen (Also nicht mehr durchgängig zu eigenen Wohnzwecken genutzt). Ich schreibe hier der Übersichtlichkeit wegen etwas untechnisch. In der ganzen Angelegenheit würde ich mich ggf. beraten lassen.

      Grüsse

      D.


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