+++ Bitte , beantwortet die folgenden zwei Fragen..... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.01 22:58:00 von
neuester Beitrag 01.05.01 07:21:10 von
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Hi @ all
Meine Fragen betreffen die Anlage SO..
1)In der Zeile 43 steht "Zeitpunkt der Anschaffung".Wenn ich 2000,sagen wir mal, hundert Käufe/Verkäufe getätigt habe,soll ich da einfach den Zeitpunkt des ERSTEN Kaufs reinschreiben , oder wie?
2)In der Zeile 45/46 steht - "Veräusserungspreis".Meint man jetzt den Preis DER ERSTEN (von diesen 100) Aktie die ich 2000 gekauft habe oder ,was weiss ich, die Summe der Preise von allen 100 Aktien (..denke eher unwahrscheinlich)?
Und wie soll ich jetzt diesen "Veräusserungspreis" berechnen?
"Veräusserungspreis"=Verkaufspreis - Nebenkosten beim Verkauf , etwa ?
"Die Anschaffungskosten" sollten dann (wenn meine o.g. Formel stimmt) gleich dem Kaufpreis + (plus) Nebenkosten beim Kauf sein.., oder ?
Und die letzte Frage : Wenn man davon ausgeht,dass sich all das auf DIE ERSTE Aktie bezieht , dann trage ich den ausgerechneten Gewinn(dieser einen Aktie) in die Zeile 48/Kästchen 14.
Drunter gibt`s aber noch ein Kästchen (Zeile 49) - SOLL ICH nun alle "anderen" Gewinne einfach auf einem Blatt ausrechnen und den kummulierten(!) Gewinn von übriggebliebenen 99 Aktien einfach in diese Zeile eintragen (# 49) und diesen Blatt der ESt.Erklärung beilegen?
Wäre dabkbar für jede Hilfe!
Avalonnn
Meine Fragen betreffen die Anlage SO..
1)In der Zeile 43 steht "Zeitpunkt der Anschaffung".Wenn ich 2000,sagen wir mal, hundert Käufe/Verkäufe getätigt habe,soll ich da einfach den Zeitpunkt des ERSTEN Kaufs reinschreiben , oder wie?
2)In der Zeile 45/46 steht - "Veräusserungspreis".Meint man jetzt den Preis DER ERSTEN (von diesen 100) Aktie die ich 2000 gekauft habe oder ,was weiss ich, die Summe der Preise von allen 100 Aktien (..denke eher unwahrscheinlich)?
Und wie soll ich jetzt diesen "Veräusserungspreis" berechnen?
"Veräusserungspreis"=Verkaufspreis - Nebenkosten beim Verkauf , etwa ?
"Die Anschaffungskosten" sollten dann (wenn meine o.g. Formel stimmt) gleich dem Kaufpreis + (plus) Nebenkosten beim Kauf sein.., oder ?
Und die letzte Frage : Wenn man davon ausgeht,dass sich all das auf DIE ERSTE Aktie bezieht , dann trage ich den ausgerechneten Gewinn(dieser einen Aktie) in die Zeile 48/Kästchen 14.
Drunter gibt`s aber noch ein Kästchen (Zeile 49) - SOLL ICH nun alle "anderen" Gewinne einfach auf einem Blatt ausrechnen und den kummulierten(!) Gewinn von übriggebliebenen 99 Aktien einfach in diese Zeile eintragen (# 49) und diesen Blatt der ESt.Erklärung beilegen?
Wäre dabkbar für jede Hilfe!
Avalonnn
Ich habe als Anlage zu Ekst-Erklärung eine Excel-Tabelle angefertigt und darin WKN, Wertpapier, Datum, Stückzahl, Kaufpreis, Ordergebühren und dasselbe für den Verkauf eingegeben. Die Bankmitteilung habe ich nicht mit eingereicht, solange wollte ich mit der Erklärung nicht warten.
Das FA hat meine selbst angefertigten Unterlage voll akzeptiert. Ich denke, dies ist aber von FA zu FA verschieden.
Das FA hat meine selbst angefertigten Unterlage voll akzeptiert. Ich denke, dies ist aber von FA zu FA verschieden.
Ich denke Du kannst Dir Deine Mühe mit der Anlage SO sparen, bei sovielen Käufen und Verkäufen liegt nämlich in der Regel gewerblicher Aktienhandel vor, bedeutet für Dich Anlage GSE.
Ansonsten würde ich mich der Version von Mahnhattan anschließen, das dürfte in jedem Fall genügen.
Gruss
HotS
Ansonsten würde ich mich der Version von Mahnhattan anschließen, das dürfte in jedem Fall genügen.
Gruss
HotS
@HotS
Ab wieviel Käufen/Verkäufen pro Jahr liegt "gewerblicher" Aktienhandel vor? Woe ist die Grenze?
kroko
Ab wieviel Käufen/Verkäufen pro Jahr liegt "gewerblicher" Aktienhandel vor? Woe ist die Grenze?
kroko
@HotS
Ich schliesse mich auch der Frage von krokodil1 an..- wo liegt die Grenze? Muss ich dann einen Gewerbeschein haben?
Danke!
Avalonnn
Ich schliesse mich auch der Frage von krokodil1 an..- wo liegt die Grenze? Muss ich dann einen Gewerbeschein haben?
Danke!
Avalonnn
@ Avalonnn
Ich glaube, auf die Antowrt kannst Du lange warten!
"Gewerblicher WP-Handel" leigt nur dann vor, wenn man z. B. Depots für andere managt oder z. B. Fondsmanager ist. Meine Frage war nur rhetorisch gemeint! Aber HotS hat auch mal totalen Unsinn über "Weihnachtsgeld" gepostet. Naja...
Gruss kroko
Ich glaube, auf die Antowrt kannst Du lange warten!
"Gewerblicher WP-Handel" leigt nur dann vor, wenn man z. B. Depots für andere managt oder z. B. Fondsmanager ist. Meine Frage war nur rhetorisch gemeint! Aber HotS hat auch mal totalen Unsinn über "Weihnachtsgeld" gepostet. Naja...
Gruss kroko
Gewerbe wäre eine erlaubte, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, unter Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr, wenn sie nicht unter Urerzeugung oder Freiberuf fällt.
So hab ich das vor 15 Jahren auf der Uni gelernt, dürfte sich nicht viel geändert haben, oder ?
M.E. müsste ein gewerblicher Trader also auch für andere tätig werden oder ein Büro mit Angestellten und Buchführung unterhalten, wie gesagt, nur meine Meinung.
So hab ich das vor 15 Jahren auf der Uni gelernt, dürfte sich nicht viel geändert haben, oder ?
M.E. müsste ein gewerblicher Trader also auch für andere tätig werden oder ein Büro mit Angestellten und Buchführung unterhalten, wie gesagt, nur meine Meinung.
Eine interessante Darstellung dazu findet man unter
http://www.vhb.de/vermoegen&steuern/boersen_special.html
http://www.vhb.de/vermoegen&steuern/boersen_special.html
@fishawk
He, endlich mal ein fundierter von der Theorie sauber
abgeleiteter Beitrag. Nachdem hier ansonsten ja meistens
Studenten im ersten Semester posten. Dass ich das noch
erleben darf. Danke!
MfG
Steueragent
PS: Krokodil ist auch gut.
He, endlich mal ein fundierter von der Theorie sauber
abgeleiteter Beitrag. Nachdem hier ansonsten ja meistens
Studenten im ersten Semester posten. Dass ich das noch
erleben darf. Danke!
MfG
Steueragent
PS: Krokodil ist auch gut.
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