checkAd

    kapialerträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.01 15:39:08 von
    neuester Beitrag 05.06.01 20:31:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 414.590
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 224
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.06.01 15:39:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      meine frage an die spezialisten:
      kann ich kapitalerträge aus einem direkt beim fondanbieter liegenden fond, die mehr als 3000 dm betragen, mindern um die wertpapierkrdeitzinsen aus einem unabhängig davon geführten aktiendepot bei einem online broker?
      Avatar
      schrieb am 05.06.01 13:07:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      von 64 lesern mag oder kann mir keiner bei meinem problem helfen?
      Avatar
      schrieb am 05.06.01 13:51:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du mußt Dich bitte etwas klarer ausdrücken, damit der Sinn Deiner Frage klar wird.
      Was meinst Du mit "mindern"?
      Soll die Fondsgesellschaft etwa Deine Schuldzinsen beim Broker übernehmen? Wohl kaum.
      Worauf willst Du mit dem Betrag 3000 DM anspielen? Auf einen Freistellungsauftrag bei der Fondsgesellschaft?

      Ich nehme mal an, Du hast bei Deinem Fondsdepot einen Freistellungsauftrag über 3000 DM laufen, der ausgeschöpft ist. Für übersteigende Erträge bekommst Du ZASt abgezogen.
      Bei Deinem Broker zahlst Du gleichzeitig Kreditzinsen. Die können natürlich nicht dazu verwendet werden, auf dem Fondsdepot die ZASt zu vermeiden. Aber Du kriegst eine Bescheinigung, die Du beim Finanzamt mit Deiner Steuererklärung zur Anrechnung auf Deine Gesamt-Steuerschuld einreichen kannst. Ist also bares Geld wert.
      In Deine Steuererklärung gehen alle positiven wie negativen Kapitaleinkünfte ein, können sich hierbei also auch ausgleichen. Negative allerdings nur, soweit sie der Erzielung von Einkünften dienen, was Du schlüssig darlegen mußt, wenn es sich um nennenswerte Beträge handelt und Du mit Deinen Geschäften beim Broker keine Gewinne machst.
      Avatar
      schrieb am 05.06.01 16:14:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ aktienfee !
      vielen dank für Deine antwort.
      es war mir bis dato nicht so klar, daß die kreditzinsen nur auf die gesamtsteuerschuld angerechnet werden können;

      naja.
      ( ein bekannter von mir ist rentner, der sagt, er hat überhaupt keinen freistellungsauftrag erteilt, obwohl er weit mehr als 3100,-- hat, läßt sich die 30% abziehen und sagt, das wäre rechtmäßig, da´ß er beim fa überhaupt keine angaben macht darüber)

      noch eine frage im anschluiß, falls du dieses noch liest:
      von mir beim erwerb von papieren gezahlte "stückzinsen" kann ich aber doch von den 3000,-- selbst abziehen?oder auch nicht.
      ich hoffe sehr , daß das fa sich irgendwann mal eine pauschale steuer einfallebn läßt, die sie sich pauschal abzieht. ich blicke irgenwie überhaupt nicht mehr durch und das fa selbst kann man ja auch nicht fragen, obwohl die ja mal sowas wie eine pflicht zur hilfe hatten( hab ich jedenfalls mal so gelernt)
      und man kennt auch gar nicht alle vorschriften und tappst dann in irgendwas rein, wo einem gleich vorsatz unterstellt wird.

      jedenfalls dank Dir, aktienfee.
      Avatar
      schrieb am 05.06.01 20:31:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du meinst sicher statt "kreditzinsen" die "gezahlte ZASt", die auf die Gesamtsteuerschuld angerechnet werden kann.

      Zum "Selber-Abziehen" der 3000 DM: Wenn die Summe Deiner Einnahmen (= VOR Werbungskostenabzug) 3100 DM übersteigt, mußt Du die Anlage KAP ausfüllen und mit Deiner Steuererklärung abgeben, egal ob und in welcher Höhe Du Freistellungsaufträge erteilt hast. Dabei kommt es auf die Summe Deiner positiven und Deiner negativen Einnahmen (z.B. von Dir gezahlte Stückzinsen) an.
      Beispiel: kassierte Zinsen 4000 DM, gezahlte Stückzinsen 800 DM, Werbungskosten 200 DM = Einnahmen 3200 DM -> Anl. KAP erforderlich, obwohl steuerfrei, da nur 3000 DM Einkünfte.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      kapialerträge