Wie führe ich ein Fahrtenbuch? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.06.01 16:14:03 von
neuester Beitrag 21.02.02 17:32:45 von
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@ alle,
als im Nebenberuf Selbstständiger habe ich einen Zweitwagen, den ich überwiegend für diese Tätigkeit auch nutze. Überwiegend heißt: rund 95% der gelaufenen Kilometer, zahlenmäßig jedoch häufiger für kürzere private Stadtfahrten.
Frage: Wie führe ich mein Fahrtenbuch?
Reicht es aus die zahlenmäßig geringeren langen Fahrten im Gewerbebetrieb mit Datum, mit Kilometerangabe bei An- und Abfahrt, Angabe der verschiedenen Auotbahnen und Bundesstraßen (Reiseroute), Zielangabe, bei Kontakten Angabe der getroffenen Personen aufzuführen. Die kürzeren Stadtfahrten nur mit "private Stadtfahrt", Datum, Kilometerangabe bei An- und Abfahrt anzugeben.
ODER: Muss ich auch die genaue Wegbeschreibung bei den meist wenigen Kilometern der Privatfahrten aufführen?
In meinem Fall werden fast alle Fahrten für die selbstständigen Fahrten erstattet, d.h. ich gebe sie auch als Einnahmen an.
Mit der 1%Regelung bei 5%-Privatanteil und den Einnahmen profitiere ich zwar von der "Kostendeckelung", würde aber weil es wegen der langen Fahrten nur wenig Aufwand macht, gerne ein Fahrtenbuch führen, wenn ich bei den Privatfahrten nicht eine genaue Straßenbeschreibung angeben müsste.
Vielen Dank.
MfG
bandolin
als im Nebenberuf Selbstständiger habe ich einen Zweitwagen, den ich überwiegend für diese Tätigkeit auch nutze. Überwiegend heißt: rund 95% der gelaufenen Kilometer, zahlenmäßig jedoch häufiger für kürzere private Stadtfahrten.
Frage: Wie führe ich mein Fahrtenbuch?
Reicht es aus die zahlenmäßig geringeren langen Fahrten im Gewerbebetrieb mit Datum, mit Kilometerangabe bei An- und Abfahrt, Angabe der verschiedenen Auotbahnen und Bundesstraßen (Reiseroute), Zielangabe, bei Kontakten Angabe der getroffenen Personen aufzuführen. Die kürzeren Stadtfahrten nur mit "private Stadtfahrt", Datum, Kilometerangabe bei An- und Abfahrt anzugeben.
ODER: Muss ich auch die genaue Wegbeschreibung bei den meist wenigen Kilometern der Privatfahrten aufführen?
In meinem Fall werden fast alle Fahrten für die selbstständigen Fahrten erstattet, d.h. ich gebe sie auch als Einnahmen an.
Mit der 1%Regelung bei 5%-Privatanteil und den Einnahmen profitiere ich zwar von der "Kostendeckelung", würde aber weil es wegen der langen Fahrten nur wenig Aufwand macht, gerne ein Fahrtenbuch führen, wenn ich bei den Privatfahrten nicht eine genaue Straßenbeschreibung angeben müsste.
Vielen Dank.
MfG
bandolin
Ich kann aus eigener leidvoller!!!!! Erfahrung jedem Selbständigen und auch dir nur raten zum Steuerberater zu gehen. Ich selbst war mehrere Jahre selbständig. Da ich nur relativ wenig Einkommen hatte -habe mich in im Laufe dieser Jahre in meinem Beruf weitergebildet- dachte ich dies auch ohne steuerberater zu schaffen. Abgesehen davon, daß ich so mehrere tausend Mark verloren habe (in meinen Augen bin ich vom Finanzamt "betrogen" worden) war ich durch den ganzen Ärger kurz vorm Magengeschwür. Für meine spätere Entscheidung mein Gewerbe aufzugeben war der Ärger mit dem Finanzamt stark ausschlaggebend!!!! Geld und gute Geschäftsgrundlage für einen ordentlichen Ausbau meines Gewerbes hatte ich!
Nun zu deiner Frage m.W. sollte es ausreichen die privaten Fahrten als privat zu kennzeichnen, also km und privat. Aber da du, wie es sich liest mit dem Fahrzeug mehr geschäftlich unterwegs seien wirst, wird das Fahrzeug zum Geschäftseigentum!!!! Anschließend mußt du die privat durchgeführten Fahrten versteuern, das ganze führt einen Rattenschwanz mit sich z.B. Spesenabrechnung, da reicht dann auch nicht der Eintrag der Fahrt im F-Buch, Quittungen.... etc und dann ist es Essig mit der KM-Pauschale!!! Allein in diesem Bereich habe ich ca. 8000,- dem FA "schenken" müssen. Selbst wenn deine 1. Steuererklärung akzeptiert wurde und du dann die nächst im gleichen Muster machst fällst du u.U. auf die Nase.
Nochmals dringender Rat Steuerberater!!!
Auch wenn man hier auf dem Board öfter davon liest sich doch vertrauensvoll an die Beamten vom FA zu wenden, lass es! Ich habe absolut nur negative Erfahrungen gemacht! Sie wollen dein Geld und sind nicht daran interessiert dir als kleinunternehmer auf die Sprünge zu helfen oder gar dir den Weg durch den §dschungel zu weisen.
PS ich bin kein STB sondern Handwerker.
Nun zu deiner Frage m.W. sollte es ausreichen die privaten Fahrten als privat zu kennzeichnen, also km und privat. Aber da du, wie es sich liest mit dem Fahrzeug mehr geschäftlich unterwegs seien wirst, wird das Fahrzeug zum Geschäftseigentum!!!! Anschließend mußt du die privat durchgeführten Fahrten versteuern, das ganze führt einen Rattenschwanz mit sich z.B. Spesenabrechnung, da reicht dann auch nicht der Eintrag der Fahrt im F-Buch, Quittungen.... etc und dann ist es Essig mit der KM-Pauschale!!! Allein in diesem Bereich habe ich ca. 8000,- dem FA "schenken" müssen. Selbst wenn deine 1. Steuererklärung akzeptiert wurde und du dann die nächst im gleichen Muster machst fällst du u.U. auf die Nase.
Nochmals dringender Rat Steuerberater!!!
Auch wenn man hier auf dem Board öfter davon liest sich doch vertrauensvoll an die Beamten vom FA zu wenden, lass es! Ich habe absolut nur negative Erfahrungen gemacht! Sie wollen dein Geld und sind nicht daran interessiert dir als kleinunternehmer auf die Sprünge zu helfen oder gar dir den Weg durch den §dschungel zu weisen.
PS ich bin kein STB sondern Handwerker.
es gibt kein Fahrtenbuch das stimmt und letztlich (nach intensiver Prüfung) anerkannt werden kann.
Denn dann müßte auch deine Fahrt zum Bäcker drinnen stehen (das Buch ist aber nur erforderlich, wenn das AUTO zu mehr als 50% bei Einnahme-Ausgabenrechner oder zu mehr als 10% beim bilanzierenden -wg.gewillkürtem BV- genutzt wird).
Denn dann müßte auch deine Fahrt zum Bäcker drinnen stehen (das Buch ist aber nur erforderlich, wenn das AUTO zu mehr als 50% bei Einnahme-Ausgabenrechner oder zu mehr als 10% beim bilanzierenden -wg.gewillkürtem BV- genutzt wird).
@zwrecht und martin 42,
vielen Dank für Eure Tipps.
Es ist so gekommen, dass ich für 1999 auf 1%Klausel gesetzt wurde, obwohl ich nachweislich (durch Kilometerstand und monatlicher Fahrgelderstattungen) mehr als 90% betrieblich mein Auto benutzt habe.
Da ich die Erklärung erst in 2001 abgegeben habe, hat das Finanzamt auch ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch nicht akzeptiert. Dabei hätte ich für rund 95% der Fahrten eindeutige Belege anführen können.
Anhand von Unterlagen kann ich aber für das Jahr 2000 und 2001 sogar über 95% der Fahrten, die zum großen Teil erstattet worden sind, nachweisen. Ich hoffe, das FA akzeptiert mein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch. Bis heute habe ich aber auch nur 50% der Umsatzsteuer des im September 2000 gekauften Wagens zurückerstattet bekommen.
Da ich in meiner gesamten Steuererklärung nur dieses wirklich belastende Problem habe, ein Steuerberater aber seine Gebühren nach der Höhe der Steuererklärung berechnet, wäre der nicht gesicherte Steuergewinn direkt durch die Beratungsgebühr wieder weg.
Außerdem konnte mir bisher keiner wirklich sagen, wie das Finanzamt das nachträglich erstellte Fahrtenbuch und seine Entscheidung wirklich händelt.
Ich kann einfach nicht glauben,
dass ich in 2000 und 2001 zwar kein Fahrtenbuch geführt habe, aber anhand von Aufzeichnungen (Rechnungen/Überweisungen/auf die Minute für jedermann nachprüfbare Termine und Orte/überprüfbare Jahreskilometerstände) nachweisen kann, mehr als 95% der gefahrenen Kilometer betrieblich bedingt gefahren zu ein,
und dennoch eventuell nach der 1%-Regel versteuert zu werden.
Und auf diese Problematik hatten auch schon zwei Steuerberater keine Antwort, wie sie die Reaktion des FA beurteilen würden.
Vielen Dank,
für jede Einschätzung dankbar.
bandolin
vielen Dank für Eure Tipps.
Es ist so gekommen, dass ich für 1999 auf 1%Klausel gesetzt wurde, obwohl ich nachweislich (durch Kilometerstand und monatlicher Fahrgelderstattungen) mehr als 90% betrieblich mein Auto benutzt habe.
Da ich die Erklärung erst in 2001 abgegeben habe, hat das Finanzamt auch ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch nicht akzeptiert. Dabei hätte ich für rund 95% der Fahrten eindeutige Belege anführen können.
Anhand von Unterlagen kann ich aber für das Jahr 2000 und 2001 sogar über 95% der Fahrten, die zum großen Teil erstattet worden sind, nachweisen. Ich hoffe, das FA akzeptiert mein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch. Bis heute habe ich aber auch nur 50% der Umsatzsteuer des im September 2000 gekauften Wagens zurückerstattet bekommen.
Da ich in meiner gesamten Steuererklärung nur dieses wirklich belastende Problem habe, ein Steuerberater aber seine Gebühren nach der Höhe der Steuererklärung berechnet, wäre der nicht gesicherte Steuergewinn direkt durch die Beratungsgebühr wieder weg.
Außerdem konnte mir bisher keiner wirklich sagen, wie das Finanzamt das nachträglich erstellte Fahrtenbuch und seine Entscheidung wirklich händelt.
Ich kann einfach nicht glauben,
dass ich in 2000 und 2001 zwar kein Fahrtenbuch geführt habe, aber anhand von Aufzeichnungen (Rechnungen/Überweisungen/auf die Minute für jedermann nachprüfbare Termine und Orte/überprüfbare Jahreskilometerstände) nachweisen kann, mehr als 95% der gefahrenen Kilometer betrieblich bedingt gefahren zu ein,
und dennoch eventuell nach der 1%-Regel versteuert zu werden.
Und auf diese Problematik hatten auch schon zwei Steuerberater keine Antwort, wie sie die Reaktion des FA beurteilen würden.
Vielen Dank,
für jede Einschätzung dankbar.
bandolin
Nict umsonst heisst dieses Forum "Recht & Steuern".
Recht und Steuern sind nämlich zwei verschiedene Dinge.
Recht und Steuern sind nämlich zwei verschiedene Dinge.
bin selber in der beschriebenen lage..... FA geld geben???? Dann doch lieber meinem steuerberater (honorig und alt bekannt). Die 1% Regelung ist gar nicht so verkehrt, wenn du dadurch 100% MwSt. zurückerstattet oder gutgeschrieben bekommst.. bin für bürokratie abholzung!!!!
MfG F18 ;-)
MfG F18 ;-)
Hallo,
ich habe eine ganz ähnliche Lage wie bandolin, habe aber eine viel
einfachere Lösung in den letzten Jahren beim FA anerkannt bekommen
(kein Fahrtenbuch o.ä.) und bin trotzdem, wie mir scheint, ganz
gut damit gefahren. Der Wagen gehört mir persönlich, ich benutze
ihn etwa wie folgt:
35 % Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
5 % private Fahrten
60 % dienstliche Fahrten, für die ich km-Geld vom
Arbeitgeber bekomme
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann ich nur die
Pauschalsätze absetzen, für die privaten Fahrten natürlich nichts,
für die dienstlichen Fahrten die Vollkosten! In die
Vollkostenberechnung gehen Versicherung, KFZ-Steuer, alle
Tankquittungen, Inspektionsrechnungen usw. ein. Ferner habe ich
immer 20 % vom Neupreis als Wertverlust pro Jahr angesetzt. Die
Summe aller Kosten geteilt durch die im Jahr gefahrenen km ergeben
dann einen km-Satz (einen erschreckend hohen übrigens), den ich
dann bei allen dienstlichen Fahrten für die Kostenberechnung
angesetzt habe.
Nach einem Fahrtenbuch hat das FA nie gefragt (vielleicht habe ich
da einfach Glück gehabt). Mir ist aber auch völlig unklar, was das
Fahrtenbuch überhaupt soll, denn die Aufteilung der Kosten nach
gefahrenen km ist eigentlich ziemlich transparent und
nachvollziehbar.
Was sagen unsere Steuerexperten eigentlich dazu??? Habe ich da nur
Glück gehabt?
Der eigentliche Witz an der Sache ist natürlich die zu hohe
Abschreibung. Im 1. Jahr verliert man durchaus 25%, im 2. und den
folgenden aber nur noch ca. 10 - 12 %. Nach 5 Jahren bekomme ich
noch rund 35 - 40 % des Kaufpreises, jedenfalls nicht 0 %, wie die
Abschreibung suggeriert. Wenn ich im 6. Jahr den Wagen verkaufe,
brauche ich m.W. die Einnahme nicht zu versteuern oder rückwirkend
für die Vorjahre die Abschreibung reduzieren. Man sollte den
Effekt hiervon nicht überschätzen, der steuerliche km-Satz ist
vielleicht 10 - 20 % höher als der reale, aber immerhin. Dieser
finanzielel Vorteil scheint mir in etwa vergleichbar mit dem
Vorteil durch den Vorsteuerabzug, aber man hat we
Geht das ganze eigentlich auch, wenn man einen Gebrauchtwagen
kauft?
Reduziert sich dann die Abschreibungsfrist um das bisherige
Alter des Wagens oder läuft sie wieder über 5 Jahre?
ich habe eine ganz ähnliche Lage wie bandolin, habe aber eine viel
einfachere Lösung in den letzten Jahren beim FA anerkannt bekommen
(kein Fahrtenbuch o.ä.) und bin trotzdem, wie mir scheint, ganz
gut damit gefahren. Der Wagen gehört mir persönlich, ich benutze
ihn etwa wie folgt:
35 % Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
5 % private Fahrten
60 % dienstliche Fahrten, für die ich km-Geld vom
Arbeitgeber bekomme
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann ich nur die
Pauschalsätze absetzen, für die privaten Fahrten natürlich nichts,
für die dienstlichen Fahrten die Vollkosten! In die
Vollkostenberechnung gehen Versicherung, KFZ-Steuer, alle
Tankquittungen, Inspektionsrechnungen usw. ein. Ferner habe ich
immer 20 % vom Neupreis als Wertverlust pro Jahr angesetzt. Die
Summe aller Kosten geteilt durch die im Jahr gefahrenen km ergeben
dann einen km-Satz (einen erschreckend hohen übrigens), den ich
dann bei allen dienstlichen Fahrten für die Kostenberechnung
angesetzt habe.
Nach einem Fahrtenbuch hat das FA nie gefragt (vielleicht habe ich
da einfach Glück gehabt). Mir ist aber auch völlig unklar, was das
Fahrtenbuch überhaupt soll, denn die Aufteilung der Kosten nach
gefahrenen km ist eigentlich ziemlich transparent und
nachvollziehbar.
Was sagen unsere Steuerexperten eigentlich dazu??? Habe ich da nur
Glück gehabt?
Der eigentliche Witz an der Sache ist natürlich die zu hohe
Abschreibung. Im 1. Jahr verliert man durchaus 25%, im 2. und den
folgenden aber nur noch ca. 10 - 12 %. Nach 5 Jahren bekomme ich
noch rund 35 - 40 % des Kaufpreises, jedenfalls nicht 0 %, wie die
Abschreibung suggeriert. Wenn ich im 6. Jahr den Wagen verkaufe,
brauche ich m.W. die Einnahme nicht zu versteuern oder rückwirkend
für die Vorjahre die Abschreibung reduzieren. Man sollte den
Effekt hiervon nicht überschätzen, der steuerliche km-Satz ist
vielleicht 10 - 20 % höher als der reale, aber immerhin. Dieser
finanzielel Vorteil scheint mir in etwa vergleichbar mit dem
Vorteil durch den Vorsteuerabzug, aber man hat we
Geht das ganze eigentlich auch, wenn man einen Gebrauchtwagen
kauft?
Reduziert sich dann die Abschreibungsfrist um das bisherige
Alter des Wagens oder läuft sie wieder über 5 Jahre?
Tag, ihr zum Fahrtenbuch verurteilte.
Leider gehöre ich jetzt auch dazu und schreibe geade eines mit ca. 1300 Einträgen.
Wird auch anerkannt, da es nachvollziehbar ist und bei meiner Betriebsprüfung so besprochen wurde.
Z.Zt. suche ich diverse Internetlinks zum Steuerrecht und hab da auch etwas bei http://www.steuernetz.de zum Fahrtenbuch gefunden:
http://www.steuernetz.de/praxistips/stbwp/Archiv_stb/PT051.h…
Gruß
ps. es gibt da den § 3 Nr.45 ESTG , der seit Anfang 2000 die private Nutzung betrieblicher Telefone, Handys und auch Internet für Angestellte steuerfrei stellt.
Frage: Kann ich als Kleinunternehmer, der bisher freiwillig ca.15 % (ca.700DM p.a.)der Telerechnungen privat gebucht hat, diese Steuerfreiheit auch in Anspruch nehmen?
Denn es dürfte klar sein, dass ein Unternehmen diese Kosten der Angestellten zu 100% als Betriebsausgabe bucht. Und das möchte ich auch ganz gerne machen.
Danke für jede Antwort.
Leider gehöre ich jetzt auch dazu und schreibe geade eines mit ca. 1300 Einträgen.
Wird auch anerkannt, da es nachvollziehbar ist und bei meiner Betriebsprüfung so besprochen wurde.
Z.Zt. suche ich diverse Internetlinks zum Steuerrecht und hab da auch etwas bei http://www.steuernetz.de zum Fahrtenbuch gefunden:
http://www.steuernetz.de/praxistips/stbwp/Archiv_stb/PT051.h…
Gruß
ps. es gibt da den § 3 Nr.45 ESTG , der seit Anfang 2000 die private Nutzung betrieblicher Telefone, Handys und auch Internet für Angestellte steuerfrei stellt.
Frage: Kann ich als Kleinunternehmer, der bisher freiwillig ca.15 % (ca.700DM p.a.)der Telerechnungen privat gebucht hat, diese Steuerfreiheit auch in Anspruch nehmen?
Denn es dürfte klar sein, dass ein Unternehmen diese Kosten der Angestellten zu 100% als Betriebsausgabe bucht. Und das möchte ich auch ganz gerne machen.
Danke für jede Antwort.
Hi Klaus99
Kannst du leider als Unternehmer nicht in Anspruch nehmen,
da diese Befreiung wirklich nur für Arbeitnehmer gilt, wie sich
auch eindeutig aus § 3 Nr. 45 EStG ergibt.
Zu Recht setzt der Arbeitgeber diese Kosten zu 100 % ab.
Diese "Vorteile" des Arbeitnehmers sind deshalb ja grundsätzlich
beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig und wenn es diese
Befreiung nicht gäbe, dann würde es nur Ärger bei der Ermittlung
der steuerpflichtigen Beträge geben .....
"Freiwillig" hast du bestimmt nicht 15 % deiner Telefonrechnungen
privat gebucht. Ein Kumpel von mir muß 40 % seiner
Telefonrechnungen kürzen, weil das Finanzamt meint, bei
nur einem Anschluß ist davon auszugehen, daß man mindestens
DM 50,-- im Monat privat telefoniert........
Gruß
AliHau
Kannst du leider als Unternehmer nicht in Anspruch nehmen,
da diese Befreiung wirklich nur für Arbeitnehmer gilt, wie sich
auch eindeutig aus § 3 Nr. 45 EStG ergibt.
Zu Recht setzt der Arbeitgeber diese Kosten zu 100 % ab.
Diese "Vorteile" des Arbeitnehmers sind deshalb ja grundsätzlich
beim Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig und wenn es diese
Befreiung nicht gäbe, dann würde es nur Ärger bei der Ermittlung
der steuerpflichtigen Beträge geben .....
"Freiwillig" hast du bestimmt nicht 15 % deiner Telefonrechnungen
privat gebucht. Ein Kumpel von mir muß 40 % seiner
Telefonrechnungen kürzen, weil das Finanzamt meint, bei
nur einem Anschluß ist davon auszugehen, daß man mindestens
DM 50,-- im Monat privat telefoniert........
Gruß
AliHau
Hallo argentinus,
ich habe mich in letzter Zeit auch mit der Dienstwagenproblematik befaßt und denke, daß Dein Ansatz schon in Ordnung ist. Gibst Du dem FA denn auch Deine vom Arbeitgeber erstatteten Kosten an oder fallen die vielleicht noch unter den Tisch ? Dann wäre das ganze sicherlich lukrativ. Fahrtenbuch würde ich übrigens immer führen, denn sobald man nachweisen kann, daß die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen, kann man diese dann auch ansetzen. Ansonsten hat man eben kein Fahrtenbuch geführt.
Joe
ich habe mich in letzter Zeit auch mit der Dienstwagenproblematik befaßt und denke, daß Dein Ansatz schon in Ordnung ist. Gibst Du dem FA denn auch Deine vom Arbeitgeber erstatteten Kosten an oder fallen die vielleicht noch unter den Tisch ? Dann wäre das ganze sicherlich lukrativ. Fahrtenbuch würde ich übrigens immer führen, denn sobald man nachweisen kann, daß die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschalen, kann man diese dann auch ansetzen. Ansonsten hat man eben kein Fahrtenbuch geführt.
Joe
Danke, AliHau,
so in etwa hab ich mir das schon gedacht.
Dann werde ich mal meine 15 % weiterzahlen und hoffen, dass es nie 40 % werden.
Gruß, Klaus
ps. hab grade in n-tv Eddi Stoiber gehört, dass er es für ungerecht hält wenn grosse Firmen keine Steuern zahlen.
Nach der Wahl weiss er dann von nix.
so in etwa hab ich mir das schon gedacht.
Dann werde ich mal meine 15 % weiterzahlen und hoffen, dass es nie 40 % werden.
Gruß, Klaus
ps. hab grade in n-tv Eddi Stoiber gehört, dass er es für ungerecht hält wenn grosse Firmen keine Steuern zahlen.
Nach der Wahl weiss er dann von nix.
@ Joe Dalton:
Die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten gebe ich
natürlich an, alles andere wäre mit Sicherheit
Steuerhinterziehung (und zwar eine, die selbst dem
dümmsten Finanzbeamten auffallen würde). Die
erstatteten Kosten sind in meinem Fall aber
ziemlich mickrig und machen weniger als die Hälfte
der von mir berechneten Vollkostensätze aus.
Kann gut sein, daß ich wegen der Angabe der
erstatteten Kosten auch keine Probleme hatte bzw.
kein Fahrtenbuch verlangt wurde.
Gruß, argentinus
Die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten gebe ich
natürlich an, alles andere wäre mit Sicherheit
Steuerhinterziehung (und zwar eine, die selbst dem
dümmsten Finanzbeamten auffallen würde). Die
erstatteten Kosten sind in meinem Fall aber
ziemlich mickrig und machen weniger als die Hälfte
der von mir berechneten Vollkostensätze aus.
Kann gut sein, daß ich wegen der Angabe der
erstatteten Kosten auch keine Probleme hatte bzw.
kein Fahrtenbuch verlangt wurde.
Gruß, argentinus
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