ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 301)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Wüsste zu gerne was es mit der Klage bei Generali auf sich hat. Wenn sich das zieht erleben wir vielleicht doch noch eine HV mit entsprechender Dividende, dann wären das weiter Kaufkurse. Heute hat jemand über 6k zu 113 rausgenommen.
bedanke mich herzlich für Eure Hilfe. Das ist ja wirklich eine Sauerei.
Da hätte ich ja noch ewig warten müssen.
viele Grüße
cade
Da hätte ich ja noch ewig warten müssen.
viele Grüße
cade
D.h. man muß bei Abfindungen noch nach Jahren laufend prüfen, ob jemand eine Nachbesserung erstritten hat, und sich dann selbst zeitnah melden - muß das evtl. noch innerhalb einer Frist geschehen, damit keine Verjährung der Ansprüche eintritt?
Als normaler Kleinanleger, der sich nicht auf Abfindungsspekulationen spezialisiert hat, ist das doch kaum leistbar.
Als normaler Kleinanleger, der sich nicht auf Abfindungsspekulationen spezialisiert hat, ist das doch kaum leistbar.
Das ist nach Angaben der SdK mittlerweile gängige Praxis - eigentlich eine Schweinerei. So wird versucht, Anleger um die Nachbesserung zu bringen, ganz legal. Viele Kleinanleger werden sich vermutlich gar nicht mehr melden.
Hallo Cade,
habe eine boardmail versandt
habe eine boardmail versandt
Hallo,
ich habe bisher nur mitgelesen, kann hier aber behilflich sein.
Habe das gleiche Problem und mich an die Apcoa gewendet.
Folgende Antwort habe ich erhalten:
wir bedanken uns für Ihre Nachricht.
Ich antworte Ihnen im Auftrag der Geschäftsführung der APCOA Parking Holdings GmbH.
Die Nachzahlungen werden nicht automatisch über die Clearingstellen durchgeführt.
Daher bitten wir Sie um schriftliche Einreichung ihrer Ansprüche mit entsprechenden Nachweisen zum Aktienverkauf an die von der EnBW zur Abwicklung beauftragte Kanzlei:
Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen,
Jana Schlimgen
Rechtsanwältin
Augustenstr. 1,
70178 Stuttgart
Nach Übersendung der Unterlagen kam auch prompt eine Eingangsbestätigung seitens der RA-Kanzlei. Dort wird die Anspruchsberechtigung z.Z. geprüft.
ich habe bisher nur mitgelesen, kann hier aber behilflich sein.
Habe das gleiche Problem und mich an die Apcoa gewendet.
Folgende Antwort habe ich erhalten:
wir bedanken uns für Ihre Nachricht.
Ich antworte Ihnen im Auftrag der Geschäftsführung der APCOA Parking Holdings GmbH.
Die Nachzahlungen werden nicht automatisch über die Clearingstellen durchgeführt.
Daher bitten wir Sie um schriftliche Einreichung ihrer Ansprüche mit entsprechenden Nachweisen zum Aktienverkauf an die von der EnBW zur Abwicklung beauftragte Kanzlei:
Rechtsanwälte GSK Stockmann + Kollegen,
Jana Schlimgen
Rechtsanwältin
Augustenstr. 1,
70178 Stuttgart
Nach Übersendung der Unterlagen kam auch prompt eine Eingangsbestätigung seitens der RA-Kanzlei. Dort wird die Anspruchsberechtigung z.Z. geprüft.
Hatte seinerzeit das Abfindungsangebot bei Apcoa zu 95,50 EUR angenommen. Aufgrund des nachstehenden Gerichtsbeschlusses vom 20.11.2013 hatte ich eigentlich mit einer Nachzahlung gerechnet. Bis jetzt habe ich aber nichts bekommen. Weiß jemand Bescheid ob da noch was kommt? Oder soll ich bei meiner Bank reklamieren ?
Text aus dem Bundesanzeiger:
Abschluß des Spruchverfahrens BGAV APCOA Parking AG
APCOA Parking Holdings GmbH
Leinfelden-Echterdingen
Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.
Die APCOA Parking Holdings GmbH, früher firmierend als APCOA Parking AG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen, gibt gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F. bekannt:
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Spruchverfahren betreffend den Ausgleich und die Abfindung nach einem zwischen der APCOA Parking AG und der Salamander AG, nunmehr firmierend als EnBW Immobilien Beteiligungs-GmbH, am 21. Dezember 2001 geschlossenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag unter dem Aktenzeichen 20 W 4/12 am 5. November 2013 den folgenden Beschluss gefasst:
„In dem Spruchverfahren
1. Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK)
bis 11. (Antragsteller)
gegen
1. APCOA Parking AG
2. EnBW Immobilienbeteiligungen GmbH
- Antragsgegner/Beschwerdegegner-
Beteiligte: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bongen
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Vertreter der nichtantragstellenden Aktionäre -
wegen Antrag gemäß § 306 AktG a.F.
hat der 20. Zivilsenat des Oberlandgerichts Stuttgart unter Mitwirkung von (…) beschlossen:
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin Ziff. 3 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2012 – 32 AktE 17/02 KfH – wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.
Der ursprüngliche Beschluss des Landgerichts Stuttgart, Az.: 32 AktE 17/02 KfH, vom 16. Oktober 2012 lautete in seinem Tenor:
1.
Der von der Antragsgegnerin zu Ziff. 2 zu zahlende feste Ausgleich gemäß § 5 Abs. 1 des Gewinnabführungsvertrags vom 21.12.2001 wird für die Dauer der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags auf 6,52 € netto festgesetzt.
2.
Die von der Antragsgegnerin zu Ziff. 2 zu leistende Barabfindung gemäß § 6 Abs. 1 des Gewinnabführungsvertrags vom 21.12.2001 wird auf 106,82 € festgesetzt.
3.
Die Antragsgegnerinnen 1 und 2 tragen die Gerichtskosten sowie ihre außergerichtlichen Kosten, die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und die Kosten des Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre.
4.
Der Geschäftswert wird auf 301.281,00 € festgesetzt.
5.
Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre wird auf 10.000,00 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer festgesetzt.“
Stuttgart, im November 2013
APCOA Parking Holdings GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 20. November 2013
Text aus dem Bundesanzeiger:
Abschluß des Spruchverfahrens BGAV APCOA Parking AG
APCOA Parking Holdings GmbH
Leinfelden-Echterdingen
Bekanntmachung gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F.
Die APCOA Parking Holdings GmbH, früher firmierend als APCOA Parking AG mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen, gibt gemäß § 306 Abs. 6 AktG a.F. bekannt:
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Spruchverfahren betreffend den Ausgleich und die Abfindung nach einem zwischen der APCOA Parking AG und der Salamander AG, nunmehr firmierend als EnBW Immobilien Beteiligungs-GmbH, am 21. Dezember 2001 geschlossenen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag unter dem Aktenzeichen 20 W 4/12 am 5. November 2013 den folgenden Beschluss gefasst:
„In dem Spruchverfahren
1. Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. (SdK)
bis 11. (Antragsteller)
gegen
1. APCOA Parking AG
2. EnBW Immobilienbeteiligungen GmbH
- Antragsgegner/Beschwerdegegner-
Beteiligte: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Bongen
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Vertreter der nichtantragstellenden Aktionäre -
wegen Antrag gemäß § 306 AktG a.F.
hat der 20. Zivilsenat des Oberlandgerichts Stuttgart unter Mitwirkung von (…) beschlossen:
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin Ziff. 3 gegen den Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2012 – 32 AktE 17/02 KfH – wird zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.
Der ursprüngliche Beschluss des Landgerichts Stuttgart, Az.: 32 AktE 17/02 KfH, vom 16. Oktober 2012 lautete in seinem Tenor:
1.
Der von der Antragsgegnerin zu Ziff. 2 zu zahlende feste Ausgleich gemäß § 5 Abs. 1 des Gewinnabführungsvertrags vom 21.12.2001 wird für die Dauer der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags auf 6,52 € netto festgesetzt.
2.
Die von der Antragsgegnerin zu Ziff. 2 zu leistende Barabfindung gemäß § 6 Abs. 1 des Gewinnabführungsvertrags vom 21.12.2001 wird auf 106,82 € festgesetzt.
3.
Die Antragsgegnerinnen 1 und 2 tragen die Gerichtskosten sowie ihre außergerichtlichen Kosten, die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller und die Kosten des Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre.
4.
Der Geschäftswert wird auf 301.281,00 € festgesetzt.
5.
Die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre wird auf 10.000,00 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer festgesetzt.“
Stuttgart, im November 2013
APCOA Parking Holdings GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 20. November 2013
buch.de internetstores AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung
buch.de internetstores AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
10.02.2014 16:31
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Münster, 10. Februar 2014. - Die Thalia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg
hat der buch.de internetstores AG (ISIN DE0005204606, Symbol: BUE) heute
mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der buch.de internetstores AG auf die Thalia Holding
GmbH als Hauptaktionär entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG
auf 8,76 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der buch.de
internetstores AG festgelegt hat. Die Thalia Holding GmbH hat in diesem
Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 2. Dezember
2013 bestätigt und konkretisiert.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der buch.de internetstores AG gefasst werden. Diese wird
voraussichtlich in der ersten Aprilhälfte 2014 in Münster stattfinden.
Kontakt:
Dr. Bettina Althaus, Leiterin Unternehmenskommunikation
Mobil +49 (0)175 / 22 46 127, Fon +49 (0)251 5309-140, Fax +49 (0)251
5309-119, Mail althaus@buch.de
http://ag.buch.de
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die buch.de internetstores AG ist eine dem deutschen Recht unterstehende,
am Regulierten Markt (General Standard) notierte Aktiengesellschaft. Das
1998 gegründete Unternehmen ist auf den Online-Handel mit Büchern, E-Books,
Musik, Filmen, Software, Games und Spielwaren spezialisiert und betreibt
die Web-Shops Buch.de, bol.de und alphamusic.de sowie die Internetauftritte
Thalia.de in Deutschland und Thalia.at in Österreich.
Das Grundkapital der buch.de internetstores AG beträgt 13,4 Millionen Euro.
Hauptaktionär ist die zur Douglas Holding gehörende Thalia Holding GmbH mit
einer Beteiligung in Höhe von 95,1 Prozent der Anteile. Derzeit beschäftigt
das Unternehmen am Firmensitz Münster rund 180 Mitarbeiter.
10.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: buch.de internetstores AG
An den Speichern 8
48157 Münster
Deutschland
Telefon: +49 (0)251 5309-0
Fax: +49 (0)251 5309-119
E-Mail: ir@buch.de
Internet: http://ag.buch.de
ISIN: DE0005204606
WKN: 520460
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung
buch.de internetstores AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
10.02.2014 16:31
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Münster, 10. Februar 2014. - Die Thalia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg
hat der buch.de internetstores AG (ISIN DE0005204606, Symbol: BUE) heute
mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der buch.de internetstores AG auf die Thalia Holding
GmbH als Hauptaktionär entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG
auf 8,76 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der buch.de
internetstores AG festgelegt hat. Die Thalia Holding GmbH hat in diesem
Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 2. Dezember
2013 bestätigt und konkretisiert.
Der Übertragungsbeschluss soll in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der buch.de internetstores AG gefasst werden. Diese wird
voraussichtlich in der ersten Aprilhälfte 2014 in Münster stattfinden.
Kontakt:
Dr. Bettina Althaus, Leiterin Unternehmenskommunikation
Mobil +49 (0)175 / 22 46 127, Fon +49 (0)251 5309-140, Fax +49 (0)251
5309-119, Mail althaus@buch.de
http://ag.buch.de
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die buch.de internetstores AG ist eine dem deutschen Recht unterstehende,
am Regulierten Markt (General Standard) notierte Aktiengesellschaft. Das
1998 gegründete Unternehmen ist auf den Online-Handel mit Büchern, E-Books,
Musik, Filmen, Software, Games und Spielwaren spezialisiert und betreibt
die Web-Shops Buch.de, bol.de und alphamusic.de sowie die Internetauftritte
Thalia.de in Deutschland und Thalia.at in Österreich.
Das Grundkapital der buch.de internetstores AG beträgt 13,4 Millionen Euro.
Hauptaktionär ist die zur Douglas Holding gehörende Thalia Holding GmbH mit
einer Beteiligung in Höhe von 95,1 Prozent der Anteile. Derzeit beschäftigt
das Unternehmen am Firmensitz Münster rund 180 Mitarbeiter.
10.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
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An den Speichern 8
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Deutschland
Telefon: +49 (0)251 5309-0
Fax: +49 (0)251 5309-119
E-Mail: ir@buch.de
Internet: http://ag.buch.de
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung
ESSANELLE HAIR GROUP AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
ESSANELLE HAIR GROUP AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
10.02.2014 11:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
Die HairGroup AG, vormals Omikron AG, hat dem Vorstand der ESSANELLE HAIR
GROUP AG heute mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der eigenen
Aktien insgesamt rund 91,2 % des Grundkapitals und der Aktien der ESSANELLE
HAIR GROUP AG hält. Die HairGroup AG ist eine Tochtergesellschaft der
Saxonia Holding GmbH, Wolfsburg.
Die HairGroup AG informierte den Vorstand weiterhin darüber, dass sie als
Hauptaktionärin der ESSANELLE HAIR GROUP AG beabsichtigt, Verhandlungen
über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, mit dem die
ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG verschmolzen werden soll. In
dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im
Zusammenhang mit der Verschmelzung die übrigen Aktionäre der ESSANELLE HAIR
GROUP AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit
§§ 327 a ff. Aktiengesetz ausgeschlossen werden (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).
Entsprechend hat die HairGroup AG an den Vorstand der ESSANELLE HAIR GROUP
AG zugleich ein Verlangen nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes
in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Aktiengesetz gerichtet, im Zusammenhang mit
der beabsichtigten Verschmelzung die nächste Hauptversammlung der ESSANELLE
HAIR GROUP AG über die Übertragung der Aktien sämtlicher übriger Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die HairGroup AG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Der Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
entsprechenden Verschmelzungsvertrages mit der HairGroup AG einzutreten und
in Umsetzung deren Verlangens die Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre auf die HairGroup AG als
Hauptaktionärin auf die Tagesordnung der für den 27. Juni 2014 geplanten
ordentlichen Hauptversammlung zu setzen.
Kontakt:
Michael Müller
Stockheim Media
02156-4928266
mm@stockheim-media.com
10.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ESSANELLE HAIR GROUP AG
Himmelgeister Straße 103-105
40225 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 (0)2156-4965-195
Fax: +49 (0)89-21027-598
E-Mail: investor@essanelle-hair-group.com
Internet: www.essanelle.de
ISIN: DE0006610314
WKN: 661031
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ESSANELLE HAIR GROUP AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
10.02.2014 11:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
Die HairGroup AG, vormals Omikron AG, hat dem Vorstand der ESSANELLE HAIR
GROUP AG heute mitgeteilt, dass sie unter Berücksichtigung der eigenen
Aktien insgesamt rund 91,2 % des Grundkapitals und der Aktien der ESSANELLE
HAIR GROUP AG hält. Die HairGroup AG ist eine Tochtergesellschaft der
Saxonia Holding GmbH, Wolfsburg.
Die HairGroup AG informierte den Vorstand weiterhin darüber, dass sie als
Hauptaktionärin der ESSANELLE HAIR GROUP AG beabsichtigt, Verhandlungen
über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages aufzunehmen, mit dem die
ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG verschmolzen werden soll. In
dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im
Zusammenhang mit der Verschmelzung die übrigen Aktionäre der ESSANELLE HAIR
GROUP AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit
§§ 327 a ff. Aktiengesetz ausgeschlossen werden (sog.
verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out).
Entsprechend hat die HairGroup AG an den Vorstand der ESSANELLE HAIR GROUP
AG zugleich ein Verlangen nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes
in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Aktiengesetz gerichtet, im Zusammenhang mit
der beabsichtigten Verschmelzung die nächste Hauptversammlung der ESSANELLE
HAIR GROUP AG über die Übertragung der Aktien sämtlicher übriger Aktionäre
(Minderheitsaktionäre) auf die HairGroup AG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.
Der Vorstand beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines
entsprechenden Verschmelzungsvertrages mit der HairGroup AG einzutreten und
in Umsetzung deren Verlangens die Beschlussfassung über die Übertragung der
Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre auf die HairGroup AG als
Hauptaktionärin auf die Tagesordnung der für den 27. Juni 2014 geplanten
ordentlichen Hauptversammlung zu setzen.
Kontakt:
Michael Müller
Stockheim Media
02156-4928266
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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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40225 Düsseldorf
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WKN: 661031
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Kann wer was zu der Spruchstelle Delta Lloyd Deutschland sagen ?