ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 367)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.970.773 von honigbaer am 03.07.13 02:02:18Nachricht vom 03.07.2013 | 11:57
Röder Zeltsysteme und Service AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Röder Zeltsysteme und Service AG
03.07.2013 11:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 02.07.2013
erhalten:
1. Emittent:
Röder Zeltsysteme und Service AG
Am Lautenstein, 63654 Büdingen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Zurmont Madison Private Equity L.P., Greenville Street, St. Hellier JE 4
8PX, Jersey
3. Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%
5. Datum der Schwellenberührung:
02.07.2013
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
95,06% (entspricht 836494 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:
880000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a
WpHG:
4,87% (entspricht 42885 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25
WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
90,18% (entspricht 793609 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Aufschiebend
bedingter Kaufvertrag
Fälligkeit:
Verfall: 31.12.2013
03.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Röder Zeltsysteme und Service AG
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Deutschland
Internet: www.r-zs.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Röder Zeltsysteme und Service AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Röder Zeltsysteme und Service AG
03.07.2013 11:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 02.07.2013
erhalten:
1. Emittent:
Röder Zeltsysteme und Service AG
Am Lautenstein, 63654 Büdingen, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Zurmont Madison Private Equity L.P., Greenville Street, St. Hellier JE 4
8PX, Jersey
3. Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%
5. Datum der Schwellenberührung:
02.07.2013
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
95,06% (entspricht 836494 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von:
880000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a
WpHG:
4,87% (entspricht 42885 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25
WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
90,18% (entspricht 793609 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Aufschiebend
bedingter Kaufvertrag
Fälligkeit:
Verfall: 31.12.2013
03.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Röder Zeltsysteme und Service AG
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Deutschland
Internet: www.r-zs.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.970.773 von honigbaer am 03.07.13 02:02:18Advanced Inflight Alliance AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Advanced Inflight Alliance AG
03.07.2013 18:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Blitz 13-260 AG (zukünftig firmierend unter Global Entertainment AG),
München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.07.2013
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Advanced Inflight Alliance
AG, München, Deutschland am 28.06.2013 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%,
20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem
Tag 94,07% (das entspricht 22598087 Stimmrechten) betragen hat.
03.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
Schellingstr. 35
80799 München
Deutschland
Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Advanced Inflight Alliance AG
03.07.2013 18:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Blitz 13-260 AG (zukünftig firmierend unter Global Entertainment AG),
München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.07.2013
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Advanced Inflight Alliance
AG, München, Deutschland am 28.06.2013 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%,
20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem
Tag 94,07% (das entspricht 22598087 Stimmrechten) betragen hat.
03.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
Schellingstr. 35
80799 München
Deutschland
Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 44.970.773 von honigbaer am 03.07.13 02:02:18Ok, dann ist ja doch alles im grünen Bereich.
Ich fand die Anfechtung bzw. die erzielte Lösung bei Tognum bezeichnend, dass der übernahmespezifischen SO doch ganz schön Neuland für alle Beteiligten ist und man lieber einen Vergleich angestrebt hat, um einen eventuell längeren Prozeß zu vermeiden.
Ich fand die Anfechtung bzw. die erzielte Lösung bei Tognum bezeichnend, dass der übernahmespezifischen SO doch ganz schön Neuland für alle Beteiligten ist und man lieber einen Vergleich angestrebt hat, um einen eventuell längeren Prozeß zu vermeiden.
Moment mal. Beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze out (§62 UmwG) sollte die Überprüfung der Barabfindung genauso möglich sein, wie beim normalen Squeeze out. §62 UmwG sieht im letzten Absatz vor, dass ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre §327a gefasst wird, somit sollten die Regeln für Spruchverfahren anwendbar sein, unabhängig von einem Widerspruch zur Umwandlung.
Bei Reply Deutschland geht es ja um eine "normale" (grenzüberschreitende) Verschmelzung nach §122a UmwG mit dem Angebot von Aktien der aufnehmenden Gesellschaft als Ausgleich für die verschmolzenen Aktien. Hier gibt es die Überprüfung im Spruchverfahren nur zu Gunsten der Aktionäre mit Widerspruch zu Protokoll.
Das leiche sollte bei anderen Umwandlungen gelten, z.B. von einer AG in eine GMBH oder bei Verschmelzungen auf eine andere Rechtsform, z.B. mit einer GMBH. Zunächst können hierbei auch Geschäftsanteile der GMBH als Ausgleich angeboten werden, bei reiner Umwandlung könnte man sogar argumentieren, dass der Firmenwert je Aktie / GMBH-Anteil gleich ist, aber wegen der Einschränkung bei GMBH Anteilen ist dann doch eine Abfindung vorzusehen.
Beim Delisting hat der Gesetzgeber ja bisher versäumt, klare Regeln zu schaffen. Im SpruchG sind deshalb Delistings nicht explizit genannt, aber im Einzelfall kann ein Spruchverfahren angestrngt werden. Dieses wirkt dann zu Gnsten aller betroffenen Aktionäre. Die Delistings werden ja neuerdings vielfach ohne HV Beschluss und Abfindungsangebot gemacht, zumindest bei Downgradings in bestimmte Freiverkehrssegmente. Wird ein HV Beschluss herbeigeführt, wird man ja bei diesem Anlass entsprechend belehrt, was die Regeln sind.
Der übernahmerechtliche Squeeze out sieht ja eigentlich ein Spruchverfahren nicht vor. Im Fall Tognum waren die Anfechtungskläger erfolgreich, die offiziell natürlich nur eine Erhöhung für alle betroffenen Aktionäre aushandeln können. So ist es ja eigentlich auch bei allen Anfechtungsklagen. Wobei es neulich bei Brilliant so ausging, dass der Hauptaktionär den Klägern vergleichsweise ein Aktienkaufangebot machte. Das war dann auch nicht für alle Aktionäre weltweit.
Bei Squeeze out und BuG sollte man auch ohne Widerspruch auf der HV immer gleichbehandelt werden.
Außer dem Widerspruch ist nichts weiter zu erledigen.
Irgendwer muss allerdings ein Spruchverfahren betreiben, sonst wird es keine Aufbesserung geben. Aber das findet sich ja eigentlich immer.
Alle denkbaren Konstellationen sind damit natürlich nicht berücksichtigt. Aber außer Squeeze outs kommt ja kaum was vor, die BuGs und Verschmelzungen sind ja eher die Ausnahme.
Bei Reply Deutschland geht es ja um eine "normale" (grenzüberschreitende) Verschmelzung nach §122a UmwG mit dem Angebot von Aktien der aufnehmenden Gesellschaft als Ausgleich für die verschmolzenen Aktien. Hier gibt es die Überprüfung im Spruchverfahren nur zu Gunsten der Aktionäre mit Widerspruch zu Protokoll.
Das leiche sollte bei anderen Umwandlungen gelten, z.B. von einer AG in eine GMBH oder bei Verschmelzungen auf eine andere Rechtsform, z.B. mit einer GMBH. Zunächst können hierbei auch Geschäftsanteile der GMBH als Ausgleich angeboten werden, bei reiner Umwandlung könnte man sogar argumentieren, dass der Firmenwert je Aktie / GMBH-Anteil gleich ist, aber wegen der Einschränkung bei GMBH Anteilen ist dann doch eine Abfindung vorzusehen.
Beim Delisting hat der Gesetzgeber ja bisher versäumt, klare Regeln zu schaffen. Im SpruchG sind deshalb Delistings nicht explizit genannt, aber im Einzelfall kann ein Spruchverfahren angestrngt werden. Dieses wirkt dann zu Gnsten aller betroffenen Aktionäre. Die Delistings werden ja neuerdings vielfach ohne HV Beschluss und Abfindungsangebot gemacht, zumindest bei Downgradings in bestimmte Freiverkehrssegmente. Wird ein HV Beschluss herbeigeführt, wird man ja bei diesem Anlass entsprechend belehrt, was die Regeln sind.
Der übernahmerechtliche Squeeze out sieht ja eigentlich ein Spruchverfahren nicht vor. Im Fall Tognum waren die Anfechtungskläger erfolgreich, die offiziell natürlich nur eine Erhöhung für alle betroffenen Aktionäre aushandeln können. So ist es ja eigentlich auch bei allen Anfechtungsklagen. Wobei es neulich bei Brilliant so ausging, dass der Hauptaktionär den Klägern vergleichsweise ein Aktienkaufangebot machte. Das war dann auch nicht für alle Aktionäre weltweit.
Bei Squeeze out und BuG sollte man auch ohne Widerspruch auf der HV immer gleichbehandelt werden.
Außer dem Widerspruch ist nichts weiter zu erledigen.
Irgendwer muss allerdings ein Spruchverfahren betreiben, sonst wird es keine Aufbesserung geben. Aber das findet sich ja eigentlich immer.
Alle denkbaren Konstellationen sind damit natürlich nicht berücksichtigt. Aber außer Squeeze outs kommt ja kaum was vor, die BuGs und Verschmelzungen sind ja eher die Ausnahme.
Zitat von honigbaer: Bei Verschmelzungen ist Widerspruch zu Protokoll erforderlich, das ist richtig. (§29 Umwandlungsgesetz) Manchmal ist freundlicherweise im Verschmelzungsvertrag etwas abweichend geregelt, z.B. dass alle Aktionäre eine mögliche Zuzahlung aus der Überprüfung des Tauschverhältnisses bekommen, das scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Natürlich kann auch ein Vertreter den Widerspruch zu Protokoll geben, SdK und DSW kann man normalerweise damit beauftragen, wenn sie an der HV teilnehmen oder auch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wenn man die entsprechende Weisung erteilt.
Bei welchen Maßnahmen ist denn neben dem verschmelzungsspezifischen SO ebenfalls ein Widerspruch zwingend notwendig, wenn man von einer späteren Erhöhung profitieren möchte? Delistingbeschlüsse? Übernahmerechtlicher Squeeze Out bei späteren Vergleichen wie bei Tognum? BuG's?
Was ist denn nach einem Widerspruch noch zu erledigen?
Ich glaube das bei der Pittler demnächst Strukturmaßnahmen seitens des Herrn Rothenberger anstehen. die halten mehr als 75 % und es sind hohe Verlustvorträge vorhanden.Ich finde das ist eine gute Konstellation.Das sich hier etwas tut hat die letzte KEH gezeigt.
Bei der SCA wurde der Handel aufgrund der Eintragung des HV Beschlusses heute beendet.
Ich glaube auch das die Heidelberger Beteiligungen mit Ihrem Kaufangebot der Teleplan NV einen guten Riecher haben.
Ich glaube auch das die Heidelberger Beteiligungen mit Ihrem Kaufangebot der Teleplan NV einen guten Riecher haben.
Ich meinte bei W.E.T sind die Balatonis sehr spät aufgesprungen und hatten den richtigen Riecher um Geld zu verdienen.
Und bei Beta ist man bei 48% nach dem letzten Abfindungsangebot, es dauert also nicht mehr lange bis sich etwas tut.
Der Beta Kurs ist derzeit bar unterlegt, das Geschäft bekommt man gratis !
Und bei Beta ist man bei 48% nach dem letzten Abfindungsangebot, es dauert also nicht mehr lange bis sich etwas tut.
Der Beta Kurs ist derzeit bar unterlegt, das Geschäft bekommt man gratis !
Digital Ident sitzt in Esslingen ... Uninteressant. Die könnten einen B&G zu 0,01 € machen und das LG wird noch immer sagen, dass es richtig ist...
Beta: Da hat Balaton 45% ... Die Begründung mit W.E.T. zieht da nicht.
Beta: Da hat Balaton 45% ... Die Begründung mit W.E.T. zieht da nicht.
Ganz gute Zusammenfassung der Machenschaften bei DISO:
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