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    Evl. dochnoch hoffnung bei Metabox ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.01 09:54:57 von
    neuester Beitrag 23.06.01 12:32:59 von
    Beiträge: 17
    ID: 424.647
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      Avatar
      schrieb am 21.06.01 09:54:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Geldanlage
      Analysten auf der Couch



      Für eine am Neuen Markt notierte Firma ist so etwas inzwischen wenig spektakulär. Doch bei Metabox lohnt sich ein genauer Blick, der vielleicht sogar ein süffisantes Lächeln auf die baisse-geplagten Gesichter der Analysten zaubert. Das Unternehmen hat sich mit Michael Heckeroth einen Diplom-Psychologen ins Top-Management geholt, der nicht nur bei der Hardwareentwicklung erfahren ist, sondern auch im Krisenmanagement. Er soll unter anderem den Bereich Finanzmarktkommunikation verantworten.

      Zufall oder Strategie? Wie die Umfrage von Kohtes Klewes und der FTD ergeben hat, erachten die Aktien-Profis Einzelgespräche mit den Vorständen als ihre wichtigste Informationsquelle. Vielleicht ist die Berufung des Psychologen Heckeroth für Metabox der letzte Versuch, den Abwärtstrend der Aktie zu stoppen. Die Analysten und Fondsmanager können dem neuen Vorstand bei ihrem Einzelgespräch auf den Zahn fühlen, sofern Metabox überhaupt noch auf ihrer Liste von Unternehmensbesuchen steht.

      Der Privatanleger muss diesem vielleicht zweifelhaften Vergnügen entsagen. Er wird keinen Termin beim Vorstand bekommen - das ist sicher. Die Umfrage hat bestätigt, dass die Anlageprofis ihre Entscheidungen von Informationen abhängig machen, zu denen der Kleinanleger keinen Zugang hat. Er muss sich auf die Printmedien und das Internet verlassen. Zwar sind beide Quellen den Analysten und Fondsmanagern wichtig, aber sie rangieren hinter Einzelgesprächen mit Vorständen, Unternehmensbesuchen und Finanznachrichtensystemen. Diesen Informationsvorsprung können Privatanleger einfach nicht wettmachen.
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 10:01:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und die Fondsmanager und Analysten beschließen:

      Satteln wir das tote Pferd und reiten nach Texas.

      Zufall oder Strategie?

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.06.01 10:16:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Natürlich haben Fondsmanager Zugang zu Informationen, die andere gar nicht oder nur nach vielen Mühen kriegen

      unsereins braucht manchmal Tage, um an die richtige E-Mail-Adresse heranzukommen - womit eine zufriedenstellende Auskunft noch lange nicht garantiert ist

      aber wer die Augen offen hält und schnell reagiert, kann immer noch eine gute Performance erzielen

      statt jammern lieber beobachten und handeln!

      CU ps
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 19:01:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Headline: DGAP-News: Met@box AG

      Corporate-News übermittelt durch die DGAP Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Met@box AG: Fehlinformationen über angebliche Konkurseröffnung berichtigt Hildesheim, 22.Juni 2001. Entgegen zahlreicher Falschmeldungen, wie sie Banken und Aktionäre in jüngster Zeit erreichten und unnötig beunruhigten, hat das Amtsgericht Hildesheim über den Hildesheimer Set-Top-Boxen-Hersteller Met@box AG (MBX.ETR) (WKN 692 120) weder ein Konkurs- noch ein Insolvenzverfahren eröffnet. Es wurde vom Vorstand beim Amtsgericht Hildesheim lediglich der Insolvenzantrag gestellt. Der Urheber der Falschmeldung, die "Wertpapiermitteilungen", erscheinend im Verlag WM-data, berichtigte am heutigen Freitag gegenüber der Deutsche Börse AG sowie den angeschlossenen Kreditinstituten: "Die Erstveröffentlichung erfolgte unter der Überschrift `HR-Eintrag: Konkursverfahren eröffnet` - Dies ist sachlich nicht richtig und resultierte aus einer nicht angepassten Codierung. Es wurde weder ein Konkursverfahren noch ein Insolvenzverfahren eröffnet, vielmehr wurde das Insolvenzverfahren lediglich beantragt. Wir bitten um Beachtung." Die Deutsche Börse AG und zahlreiche Geldinstitute hatten ihren Kunden aufgrund der Fehlinformation bereits entsprechende Zusätze " I.K. (in Konkurs) - auf den Kurstabellen, Depot-Auszügen und in begleitenden Schreiben mitgeteilt, so dass Anleger stark verunsichert wurden. Aufgrund der Korrektur der "Wertpapiermitteilungen" wird auch dieser Zusatz "i.K" entfernt.

      Ende der Mitteilung, © DGAP 22.06.2001 Ende der Mitteilung




      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 19:11:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was soll das ? Habe von meiner Bank sogar einen Brief
      bekommen das ein Konkursverfahren eröffnet ist.Soll ich die
      Bank verklagen denn ich hab mit47 Pfennig verkauft.

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      Avatar
      schrieb am 22.06.01 19:11:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ist doch wohl der Oberhammer.

      Es ist gar kein Insolvenzverfahren eröffnet worden??

      Verklagt die Banken und die Presse, die diese Falschmeldungen verbreitet haben.

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 20:14:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      tja, manche werden , wenn sie sich beim Fertigstellungstermin irren, geprügelt wie tolle Hunde
      wenn sich die Banker in ihren Glaspalästen irren, wird das locker hingenommen
      es kommt halt nicht drauf an, was einer anstellt, sondern ob die lieben Mitmenschen meinen, daß er ein passendes Opfer abgibt fürs Abreagieren von Aggressionen
      ps
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 20:17:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich wuste doch Diesen Informationsvorsprung können Privatanleger einfach nicht wettmachen !!!

      Ein trauriger TraderA
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 20:21:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      hellwig1, ist allerdings eine interessante Frage. Wenn Du aufgrund des Briefes der Bank: "Konkursverfahren" verkauft hast, wer jetzt für den Schaden aufkommt. Handelt sich ja um eine Fehlinformation Deiner Bank.
      Halte mich mal auf dem Laufenden...

      Gruß
      Stock Rave
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 20:28:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      ganz allgemein gilt, daß für Schadenersatz schuldhaftes Handeln (grobe Fahrlässigkeit) Voraussetzung ist
      ob man das nachweisen kann? die reden sich doch auf einen Fehler in der Technik aus
      und der Richter meint womöglich, man hätte sich vor einem Verkauf von der Richtigkeit des Zusatzes i.K. überzeugen müssen- wenn nicht, selbst schuld

      ist traurig, aber ich sehe (bei meinem begrenzten Informationsstand) keine wirkliche Chance für eine Klage

      Gruß ps
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 20:38:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      pechsuse, nein wollte auch nicht klagen - zumal ich ja noch nicht mal geschädigt bin - fand es nur interessant, wie das später wieder hingebogen wird.

      Gruß
      Stock Rave
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 21:03:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Alle
      Hier noch einmal zur Information:

      Met@box AG beantragt Insolvenzverfahren

      Hildesheim, den 22.05.2001

      Die Met@box AG, Hildesheim (Neuer Markt: MBX, WKN 692120 und 692122) hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Hildesheim die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Als Insolvenzgrund wurde die Zahlungsunfähigkeit angegeben. Das Unternehmen beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, einen Insolvenzplan zur Vorlage zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung zu entwickeln, um eine Fortführung der Gesellschaft nach Reorganisation zu ermöglichen.
      Ende Der Mitteilung------------------------------

      Mit dieser Eröffnung wird von dem zuständigen Insolvenzgericht ein Verwalter eingesetzt. In diesen Falll Herr GRAAFF.
      Dieser Verwalter hat innerhalb 3 Monaten dem Insolvenzgericht einen Bericht über den wirtschaftlichen Zustand der Firma vorzulegen.
      Kommt dieser Bericht zu dem Ergebnis, das die Firma wirtschaftlich nicht weiterzuführen ist, da die Verbindlichkeiten nicht gedeckt werden können, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. ( früher Konkurs)
      Kommt der IV zu einer gegenteiligen Auffassung, so ist das Insolvenzverfahren abgewandt.
      Innnerhalb dieses 3-Monatszeitraumes hat der Schuldner einen Gläubigerschutz, d.h. es kann nicht gegen ihn vollstreckt werden.
      Wer also auf Grund des Zusatzes seiner Bank "i.K." verkauft hat, hat sich über die rechtliche Seite der Ad-Hoc nicht informiert, ebenso wie die Bank eine Fehlinfo herausgegeben hat.
      Diese Ausführungen bitte aus rechtlichen Gründen nicht als
      Rechtsberatung ansehen.
      Gruß LEO
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 21:42:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      @paule,
      ich glaube Du hast den Thread Schuldfrage gelesen oder?
      :D

      Gruß
      bw
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 00:36:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Domeier nutzt die volle Bandbreite.
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 11:27:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Stock Rave
      Wie man sieht war die Ad-hoc von Metabox richtig formuliert.Es wurde ein Insolvenzverfahren
      beantragt.Sollte in den nächsten 3 Monate die Firma nicht mehr wirtschaftlich
      weiterzuführen sein wird ein Konkursverfahren eröffnet.Als ich den Brief von meiner
      Sparkasse bekam,dachte ich das jetzt nur noch alles veramscht wird und Metabox bald vom
      Kurszettel verschwinden wird.Eine Auseinandersetzung mit der Bank wird sich denoch nicht
      lohnen da die Summe zu gering ist.Mein Durchschnitteinkaufkurs war bei circa 1.45 Euro.
      Mir war immer klar das mit dieser Aktie ein riesen Beschiss läuft und hab das Spiel
      Monate lang beobachtet.Hatte immer den Eindruck das man nur die Kleinanleger rausdrücken
      will die auf hohen Verlusten saßen.Das es die Box gibt war mir auch klar,da Freunde von mir
      sie selbst auf der Messe getestet haben.Die verrückten Meldungen egal ob Domy, Banken,
      Boards oder Presse hatte bei mir immer den Eindruck erweckt hier arbeiten mehrere Insider
      zusammen und streuen die verrücktesten Meldungen.So blöd und verrückt können Menschen
      eigentlich doch gar nicht sein.Fortsetzung folgt bestimmt.Hoffe das ich bei diesem
      Marktumfeld in den nächsten Tagen die Aktie bei 50 Cent wieder zurückkaufen kann.Natürlich
      muss man mit einem Totalverlust rechnen.Sollte aber an der ganzen Geschichte doch was dran sein
      sind bestimmt riesen Gewinne in den nächsten Jahren zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 11:37:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Walther Sparbier

      genau so is dat :(

      Gruß
      AW ... der fest davon ausgeht das dass MBX - Theater noch lange nicht zu ende ist :(
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 12:32:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich bin mir nicht sicher, ob die Banken Schuld an der falschen Mitteilung wegen des Konkursverfahrens sind.
      Meine Bank hat mir geschrieben:
      Den Wertpapiermitteilungen entnahmen wir folgende Information:
      HR-Eintragung:Konkursverfahren eröffnet
      50 IN 105/01,22.05.2001 Amtsgericht Hildesheim

      Ist da nicht eher des Amtsgericht schuld? Aber versuchen Sie mal, hier was einzuklagen.
      freundlichst wilbi


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