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    Heute fast 20 % PLUS: Was ist denn mit der Substanzperle ANTERRA los? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.06.01 12:49:36 von
    neuester Beitrag 10.08.08 13:37:35 von
    Beiträge: 197
    ID: 429.509
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      Avatar
      schrieb am 29.06.01 12:49:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute fast 20 % PLUS: Was ist denn mit der Substanzperle ANTERRA los?

      Gibt es irgendwelche News?

      Vorgestern wurde veröffentlicht, dass für das Geschäftsjahr 2000 5,60 EUR Dividende gezahlt werden soll (brutto 8 EUR), aber das kann kaum dafür verantwortlich sein, dass der Makler in Frankfurt jetzt schon bis 107 hochgetaxt hat. An den letzten Tagen lag der Kurs zwischen 80 und 90, in den letzten Monaten ist er langsam von etwa 70 angestiegen.

      Weiß jemand mehr?

      Danke,

      Herbert
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 23:40:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es ist schon auffällig, wie fest die Anterra-Aktie seit einigen Wochen bei etwas mehr als 100 EUR liegt. An allen drei Börsen liegen Geldkurse bei 101. Angebot gibt es nur noch in Frankfurt zu 103,50. Verkäufe werden stets mit dem Zusatz ebG oder bG aufgenommen.

      Am 9.8. ist Hauptversammlung bei der Anterra AG. Spätestens dann sollte etwas über die Gründe für die auffällige Kursentwicklung der letzten Monate zu erfahren sein.

      Weiß jemand mehr?

      Art Bechstein mutmaßte zuletzt im Consors-Board, dass ANTERRA der Verkauf des Einkaufszentrums Fritz in Kulmbach gelungen sein könnte. Wenn das stimmt, dann dürfte die Aktie noch einiges Potenzial haben, denn das Einkaufszentrum Fritz liegt auf einem fast 5 Hektar großen Gelände und verfügt über 36.300 qm Verkaufsfläche. Somit kann möglicherweise der Verkaufspreis allein die derzeitige Marktkapitalisierung rechtfertigen, die etwa 110 Mio. DM beträgt. Die reichliche Substanz, die darüber hinaus in der ANTERRA steckt, gäbe es dann gratis. Dabei handelt es sich z. B. um deutlich mehr als 50 Hektar verschiedenster Grundstücke, mehreren Projektentwicklungen und über 40.000 qm vermietete Fläche.

      Warten wirs ab!

      Herbert
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 12:55:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Herbert H

      Ich habe diese Woche meine letzten Anterra verkauft. Wahrscheinlich ist die Dividende Grund für den Anstieg. Ich befürchte, daß dann der Kurs wieder zurück geht. War schon das 2. Mal die letzten Jahre, daß ich mit Anterra ein gutes Geschäft gemacht habe. Vielleicht steige ich nach HV wieder ein.
      Nur finde ich, daß es ein großes Problem ist, mehr über Anterra zu erfahren.

      Viele Grüße
      Mr.Straetz
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 14:22:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Mr.Straetz

      Ich tippe mal, dass Du beim Wiedereinstieg nach der HV einiges mehr zahlen musst als Du jetzt bekommen hast (und auf die Dividende von 8 EUR hast Du dann auch noch verzichtet).

      Im übrigen bin ich NICHT der Meinung, dass der heftige Kursanstieg durch dividendenorientierte Käufe ausgelöst wurde.

      Wie gesagt: Warten wirs ab!

      Grüße,

      Herbert
      Avatar
      schrieb am 14.08.01 18:21:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Weiterhin präsentiert sich die ANTERRA-Aktie auffallend stabil. An allen drei Börsen (FSE, STU, MUN) lautet der Kurs einhellig 97 G, Angebot ist nur in Frankfurt zu 99 vorhanden.

      Da in der letzten Woche immerhin 8 EUR Dividende ausgeschüttet wurden, liegt der Kurs jetzt auf Jahreshoch. Allein das ist derzeit ein relativ seltenes Phänomen.

      Warten wirs ab!

      Grüße,

      Herbert

      P.S.: Auf Jahreshoch notieren übrigens auch Horten und Kaufhalle.

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      Avatar
      schrieb am 14.08.01 23:53:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Kursentwicklung der letzten Wochen deutet nach meiner Ansicht deutlich auf einen Aufkäufer hin. Die zur Zeit mit 73 % beteiligte Muttergesellschaft AVECO will es laut eigener Aussage auf der HV allerdings nicht sein. Damit geht das Rätselraten weiter...

      Grüße,

      Herbert


      P.S.: Der HV-Bericht von GSC-Research ist da.
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 21:59:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Herbert H

      Guten Abend,
      weisst Du etwas neues von Anterra? Der Wert interessiert mich immer noch.
      Gibt es eine Homepage oder andere Möglichkeiten mehr darüber zu erfahren. Oder hast Du eventuell Daten von der HV?

      Viele Grüße und schönen Abend
      von
      Mr.Straetz:)
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 09:47:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bei GSC Research findest Du einen ausführlichen HV-Bericht.

      Grüße,

      Herbert
      Avatar
      schrieb am 23.08.01 10:57:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Herbert H

      Herzlichen Dank und viele Grüße
      von

      Mr.Straetz
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 14:25:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      ANTERRA heute bei 135 und damit fast 20 % im Plus. Unter den Immobilienwerten könnte dies der Outperformer des Jahres werden ...
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 23:37:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      ein paar Zahlen:

      Bilanzgewinn 2001: 1,586 Mio €
      Div 2001: 2 €
      Aktienrückkaufprogramm

      Aktiensplitt von 1:6 angekündigt (von 26 € auf 4,3333333333333333 € per Share)

      Noch KRUMMER geht´s wohl nicht ?

      gruß kj
      Avatar
      schrieb am 23.12.02 16:58:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Heute mal wieder relativ hohe Umsätze und steigender Kurs.
      Ob da ein bisschen Window-Dressing angesagt ist, oder gibts fundamental Neues?
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 12:49:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Window-Dressing wars wohl nicht, der Kurs steigt heute weiter.
      Wer war auf der HV und kann berichten??
      Avatar
      schrieb am 19.02.03 14:13:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nach langer Zeit heute mal wieder gute Umsätze und ein dreistelliger Kurs. Ob das nachhaltig ist?
      Avatar
      schrieb am 26.02.03 15:43:35
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Kurs hat sich über 100 gehalten. Ob das der Grund dafür ist:


      Anterra Vermögensverwaltungs-AG

      Frankfurt

      WKN 500 250

      Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals, die Umstellung von
      Nennbetragsaktien auf nennwertlose Stückaktien in Verbindung mit einem Aktiensplitt im
      Verhältnis 1:6, die Umstellung des Grundkapitals auf Euro, die Umstellung der
      Börsennotierungen sowie die 1. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener
      Aktienurkunden

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. August 1999 unserer Gesellschaft hat u.a.
      folgende Beschlüsse gefasst:


      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von DM 28.000.000,-- wurde zu dem vom
      Rat der Europäischen Union gem. Art. 109 Abs. 4 Satz 1 EGV festgelegten
      Umrechnungskurs von Euro zu DM (1 : 1,95583) auf Euro 14.316.172,68 umgestellt.

      Das Grundkapital der Gesellschaft wurde in der Weise in Stückaktien umgestellt, dass
      an die Stelle jeweils einer Inhaberstammaktie im Nennbetrag von DM 50,-- eine
      Stückaktie, an die Stelle jeweils einer Inhaberstammaktie im Nennbetrag von DM 100,--
      zwei Stückaktien und die Stelle jeweils einer Inhaberstammaktie im Nennbetrag von DM
      1.000,-- zwanzig Stückaktien traten. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer
      Anteile wurde ausgeschlossen.


      Die Satzungsänderungen wurden am 18.10.1999 in das Handelsregister des Amtsgerichts
      Frankfurt am Main eingetragen

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 10. August 2000 unserer Gesellschaft hat u.a.
      folgende Beschlüsse gefasst:


      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 14.316.172,68 wurde aus
      Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien um Euro 243.827,32 auf Euro
      14.560.000,-- erhöht.


      Diese Satzungsänderungen wurden am 13.11.2000 in das Handelsregister des Amtsgerichts
      Frankfurt am Main eingetragen.

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. August 2002 unserer Gesellschaft hat u.a.
      folgende Beschlüsse gefasst:


      Der rechnerische Anteil einer Aktie am Grundkapital wurde durch einen Aktiensplitt im
      Verhältnis 1:6 herabgesetzt.


      Diese Satzungsänderungen wurden am 08.10.2002 in das Handelsregister des Amtsgerichts
      Frankfurt am Main HRB 45912 eingetragen.

      Das Grundkapital beträgt nunmehr Euro 14.560.000,-- und ist eingeteilt in 3.360.000
      Stückaktien.

      Jede Stückaktie ist am Grundkapital der Gesellschaft im gleichen Umfang beteiligt; der
      jeweilige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft verändert sich durch die
      Umstellung auf Stückaktien nicht.

      Mit der Umstellung auf Stückaktien ist auch eine Umstellung der Börsennotierungen an der
      Bayerischen Börse, der Frankfurter Börse, sowie Stuttgarter Börse verbunden. Die
      Notierungen der Aktien unserer Gesellschaft werden ab dem 10.03.2003 von den bisherigen
      Einheiten 1 Stück = DM 50,-- auf die jeweilige Einheit Stückaktie im Verhältnis 1:6
      umgestellt. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 07.03.2003.

      Die Depotbanken werden die Bestände an Aktien nach dem Stand vom 07.03.2003 abends,
      im Verhältnis 1:6 so umbuchen, dass an die Stelle der jeweiligen Aktie im Nennwert von DM
      50,-- sechs Stückaktien treten. Die Depotumstellung ist für die Aktionäre kostenfrei.

      1. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

      Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung vom 19. August 1999 unserer Gesellschaft
      beschlossen, den Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile auszuschließen. Die
      entsprechende Satzungsänderung wurde am 18. Oktober 1999 in das Handelsregister des
      Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

      Das Grundkapital ist nunmehr in vollem Umfang durch Globalurkunden verbrieft, die bei der
      Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt wurden. Die Aktionäre unserer
      Gesellschaft werden an dem von der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., gehaltenen
      Sammelbestand an Stückaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als
      Miteigentümer beteiligt.

      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden daher gebeten, ihre alten Aktien mit
      Gewinnanteilscheinen Nr. 6 ff. und Erneuerungsschein in der Zeit vom


      10.03.2003 bis 10.06.2003


      bei der


      WPS WertpapierService Bank AG


      einzureichen. Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem
      Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktien in
      einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, ihre Aktien durch ihre Depotbank
      in Girosammelverwahrung überführen zu lassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst
      verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei einem
      Kreditinstitut zur Weiterleitung an die WPS WertpapierService Bank AG, Düsseldorf,
      einzureichen.

      Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre entsprechend ihrer
      bisherigen Beteiligung an Aktien, Miteigentum am Bestand an Aktien bei der Clearstream
      Banking AG, Frankfurt a.M. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären über die
      WPS WertpapierService Bank AG verschafft.

      Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt.

      Ab dem 10.03.2003 sind die Aktien nur noch im Girosammelwege lieferbar.

      Alle im Umlauf befindlichen, unrichtig gewordenen, auf den Nennbetrag von DM 50,--, DM
      100,-- oder DM 1.000,-- lautenden Aktien unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger
      Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 10.06.2003 zur Einbuchung in die
      Girosammelverwahrung eingeliefert sind, werden gem. § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die
      erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss vom 17.12.2002 des Amtsgerichts Frankfurt
      am Main erteilt worden.



      Frankfurt, Februar 2003

      Anterra Aktiengesellschaft

      Der Vorstand

      Quelle: Bundesanzeiger von heute
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 14:13:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Der Kurs hat sich nicht nur gehalten, er ist sogar noch gestiegen!
      109,80 €; die Performance der Anterra hatte kaum eine andere deutsche Immobiliengesellschaft im letzten halben Jahr...
      Avatar
      schrieb am 10.03.03 11:26:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Heute Ex-Splitt umgerechnet bei 120 !! . Schöne Performance...
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 17:39:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nachdem es in letzter Zeit sehr ruhig war um den Wert und der Kurs doch ziemlich abgetaucht ist, könnte diese Meldung wieder auf die Beine helfen!?:

      DGAP-Ad hoc: Anterra Vermögensverw. <ANT1>

      Ausblick auf das Jahr 2003

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Geschäftsentwicklung des Jahres 2003 wird vom Vorstand auf Grund der Monate Januar bis Mai als positiv mitgeteilt.

      Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ber 31. Mai liegt mit 1.953 EUR bereits um 988 EUR höher als der Plan. Darüber hinaus sind im Juni 2003 außerordentliche Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen von rund zusätzlich 2 Mio. EUR zu verzeichnen.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 02.07.2003

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 553273; ISIN: DE0005532733; Index: Notiert: Amtlicher Markt in München und Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt

      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:24 02.07.2003

      Wenn man nur wüßte ob TEUR oder EUR.....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 10:42:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      Sind wohl TEUR (siehe Berichtigung von heute), dann dürfte der Kurs aber ziemlich anziehen....:lick:
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 10:59:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      Naja, bei 3,66 Mio. ausstehenden Aktien haben sie damit im ersten Halbjahr rund 1 EUR je Aktie vor Steuern verdient. Davon sind rund die Hälfte außerordentliche Erträge ...
      Avatar
      schrieb am 07.07.03 13:45:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die positiven AD HOCs haben dem Kurs keinen Auftrieb verleihen können. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Aktie nur sehr schwer zu ordern ist, da die Umstellung der WKN auf 553273 noch nicht bei allen Banken und Dienstleistern erfolgt ist. Wie auch immer: Erst einmal gibt es 50 Cent Dividende und dann sehen wir weiter!
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 12:47:09
      Beitrag Nr. 22 ()
      Am 5.8. ist HV. Dort könnte es interessante Neuigkeiten z. B. hinsichtlich eines neuen Großaktionärs geben.

      Ich bin mir ziemlich sicher, dass man mit dieser Aktie in diesem Jahr noch einiges verdienen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 20:27:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      Heute legt Anterra noch einmal nach. Lt. der soeben erschienenen Ad Hoc sind schon per Ende Juli Gewinne von 7,6 Mio. EUR sicher. Das sind immerhin 2,10 EUR je Aktie.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 20:34:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Nur mal so: Verdient Du mit deinen Werten auch mal Geld oder investierst Du nur zum Spaß? ;)
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 21:22:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ billionaire

      Da mach` Dir mal keine Sorgen. Übrigens wird man auch mit Anterra in diesem Jahr noch Geld verdienen können. Ohnehin ist Anterra unter dem Strich eine der besten Immo-Aktien der letzten Jahre und es ist eine der ganz wenigen Immo-AGs, die noch echte stille Reserven hat.
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 12:54:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      Der Halbjahresbericht ist jetzt online: http://www.anterra.de/public/download/HalbjahresberichtAnter…

      Die Taxen liegen heute trotz Dividendenabschlags höher als gestern. Kein Wunder: Die Dividende dürfte im nächsten Jahr noch etwas höher ausfallen als zuletzt.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 16:08:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      ... und wieder eine positive Meldung von Anterra (553273):


      Anterra mit erfolgreichem Asset Management für Immobilien der öffentlichen Hand

      Frankfurt, 09. September 2003 - Das Real Estate Asset Management der Anterra Vermögensverwaltungs-AG konnte für eine Büroimmobilie der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK) für weitere 6.000 m² Bürofläche eine Behörde als Mieter gewinnen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Anterra 4.000 m² Bürofläche in diesem Gebäude an einen Mieter der öffentlichen Hand vermieten können.

      Damit ist das Objekt der ZVK in Mainz-Kastel (Wiesbaden) mit einer gesamten Nutzfläche von rund 10.000 m² - trotz der schwierigen Situation am Markt für Büroflächen - nunmehr zu 100 % vermietet.

      ZVK und neuer Mieter haben die Anterra mit dem Projektmanagement für die notwendigen Umbaumaßnahmen - hauptsächlich Sicherheits- und Sonderumbauten - beauftragt. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 2,5 Millionen Euro.

      Durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung von Gebäudesubstanz und Gebäudeumfeld sowie zur Senkung der Betriebskosten konnte das Real Estate Asset Management der Anterra die Rentabilität der betreuten Immobilie deutlich verbessern und eine Steigerung des Marktwertes um rund 2 Millionen Euro erreichen.

      Über die Anterra Vermögensverwaltungs-AG (WKN: 553.273; Börsenkürzel: ANT)
      Die Anterra ist eine börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Kerngeschäftsfelder des Unternehmens sind die Betreuung umfangreicher Immobilienvermögen und die Privatisierung von Wohnungsbeständen sowie die Entwicklung von Gewerbeimmobilien. Das eigene Immobilienportfolio soll kontinuierlich ausgebaut werden. Zurzeit betreut die Anterra über 70 Objekte mit rund 4.800 Mieteinheiten und einer gewerblichen Nutzfläche von über 87.000 m². Die Anterra Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen der Wisser-Gruppe.



      Anterra Vermögensverwaltungs-AG
      Volker Herrmann
      Leiter Real Estate Asset Management
      Kennedyallee 76
      60596 Frankfurt
      Tel. (0 69) 6 33 06-123
      Fax (0 69) 6 33 06-108
      info@anterra.de Pressekontakt
      LinusContent AG
      Jochen Goetzelmann
      Tel. (0 69) 90 74 888-18
      Fax (0 69) 74 22 16 17
      goetzelmann@linuscontent.com
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 16:20:38
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die Börsenumsätze ziehen (auf niedrigem Niveau) seit gestern wieder leicht an.....
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 10:57:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Das Kursniveau ist mittlerweile auch ganz nett...
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 11:37:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      ... aber da ist noch ordentlich Luft nach oben. Es geht ja gerade erst los!
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 15:18:18
      Beitrag Nr. 31 ()
      Heute bei 17G. So darf es weitergehen. Es gibt halt nichts schöneres, als wenn das Depot kontinuierlich wertvoller wird, ohne dass man ständig umschichten muss (spart Zeit, Geld und Nerven).
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 18:11:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      Dieser Thread sollte nicht in Vergessenheit geraten. Schließlich erwarte ich eine gute bis sehr gute Performance dieser Aktie in den nächsten Monaten ...
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 21:58:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Mind. 2 EUR Dividende in den nächsten 20 Monaten. Allmählich werden die bekannt hohen Buch- und Substanzwerte in Cash verwandelt.

      HIer die Ad Hoc von heute:

      ANTERRA:Dividendenvorschlag für 2003-Planungen für 2004 bereits absehbar erfüllt

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Dividendenvorschlag für 2003 - Planungen für 2004 bereits absehbar erfüllt

      Der Aufsichtsrat der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG hat beschlossen, dass für
      das Geschäftsjahr 2003 eine Dividende in Höhe von 1 EUR pro Stückaktie der
      nächsten Hauptversammlung als Beschluss vorgeschlagen werden soll. Nach einer
      Dividende von 0,50 EUR pro Stückaktie im Geschäftsjahr 2002 entspricht dies
      einer Verdoppelung; bei dem aktuellen Börsenkurs ergibt sich somit eine

      Dividendenrendite von fast 7 %. Der Vorstand berichtet weiter, dass Verträge
      über den Verkauf von Grundstücken abgeschlossen wurden, die erst in 2004
      ergebnisrelevant sind, aber schon heute eine mindestens unveränderte Dividende
      für 2004 erwarten lassen.

      Diese Ad-hoc Meldung und weitere Informationen sind unter www.anterra.de
      abrufbar.



      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.12.2003
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 553273; ISIN: DE0005532733; Index:
      Notiert: Amtlicher Markt in München und Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),17:32 17.12.2003
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 10:45:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      Der Kurs hat ja schon 10 % angezogen. Trotzdem sind das immer noch über 6 % Dividendenrendite, da bleibt noch Platz für weitere Kurssteigerungen...
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 20:36:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ Billionaire

      Seit Posting #24 jetzt rund 50 % Plus und dabei ist die Aktie auch heute noch nicht hoch bewertet ...
      Avatar
      schrieb am 22.12.03 17:16:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      Heute fast bei 20 €, das war der Höchstkurs vor dem Aktiensplit!!
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 17:27:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      Heute wurden die 20 erreicht, aber danach gings wieder steil bergab...Charttechniker an die Front!
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 20:13:14
      Beitrag Nr. 38 ()
      Die entscheidende Frage ist für mich, wo die hohe Nachfrage herrührt. Schließlich handelt es sich hier nicht gerade um eine Publikumsaktie ...
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 11:12:20
      Beitrag Nr. 39 ()
      Anscheinend gingen da einige Pakete auch über die Börse über den Tisch. Laut Finanzanzeige von heute hat die AVECO-Holding AG ihren Anteil unter 50 % gedrückt. Was hatte die denn vorher für einen Anteil? Eine Herbert Dross Küchentechnik GmbH hat seit 15.1. 7,4 % Anteil. Claus Wisser hat seit 18.12. 15,476 % über eine gleichnamige KG.
      Avatar
      schrieb am 29.02.04 22:28:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      warum kauft claus wisser vom eigenen unternehmen zu kursen über dem heutigen börsenkurs 15% der aktien.
      und: herbert dross betreibt über 50 küchenverkaufsgerschäfte und über nimmt über 7% mit seiner beteiligungsgesellschft.

      das versteh mal einer?
      Avatar
      schrieb am 02.03.04 09:39:43
      Beitrag Nr. 41 ()
      Die einzige Erklärung, die ich habe ist, dass Aveco, die ja auch mehrheitlich Wisser gehört in Zukunft die Anterra nicht mehr konsolidieren will. Ansonsten sehe ich auch keinen Sinn der Transaktion...
      Und was die Küchentechnik mit Anterra will? Da kann man nur raten. Vielleicht kennen die einige der Immobilien und sind begeistert?!?
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 12:00:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      Zur Zeit wieder gute Kaufkurse für Dividendenfreunde. Der Kursanstieg nach der letzten AdHoc (s.#33)ist fast vollständig wieder verloren gegangen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 13:59:42
      Beitrag Nr. 43 ()
      Es wird ja auch schon kräftig gekauft. Immerhin 4000 Stück Umsatz heute - bis jetzt...:eek:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 13:48:49
      Beitrag Nr. 44 ()
      Heute wieder kräftige Umsätze (Mü 10000, F 5000) aber keine anziehenden Kurse. Anscheinend werden da Pakete umgehängt;) :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 16:12:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Das Paketverschieben geht weiter: insgesamt fast 27000 Aktien gehandelt!!:eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 10:02:36
      Beitrag Nr. 46 ()
      Immer noch recht hohe Stückzahlen gehandelt, bzw. im Geld. Aber die Kurse sind wie festgenagelt. Mal sehen, wann der Käufer nicht mehr prompt bedient wird...:lick:
      Avatar
      schrieb am 01.04.04 10:29:47
      Beitrag Nr. 47 ()
      Jetzt dürfte klar sein wo die Pakete hingingen: Kommunales Dienstleistungszentrum Wiesbaden für Zusatzversorgungskasse Gemeinde Wiesbaden meldet einen Anteil von 8,93 %. Ob das mal gutgeht mit einem öffentlichen Aktionär? Aber das bedeutet wohl ,dass die Anterra mündelsicher ist...:laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.04.04 11:49:15
      Beitrag Nr. 48 ()
      Allein die anstehenden Dividenden werden dafür sorgen, dass wir demnächst wieder deutlich bessere Kurse sehen. Mit dieser Aktie kann man unabhängig von der Gesamtmarktentwicklung ruhig schlafen!
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 18:15:38
      Beitrag Nr. 49 ()
      Es bleibt interessant ...

      Der Anterra Vermögensverwaltungs-AG: Großaktionär mindert Beteiligung und ...

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Großaktionär mindert Beteiligung und führt Verbindlichkeiten zurück

      Der Anterra Vermögensverwaltungs-AG wurde mitgeteilt, dass der Großaktionär
      Pfersee Kolbermoor GmbH & Co KG ca. 9 % der Aktien an einen institutionellen
      Investor, einen Spezialfonds der HELABA, abgegeben hat. Die entsprechenden
      Mitteilungen gemäß WphG sind erfolgt.

      Insgesamt hat die Pfersee Kolbermoor GmbH & Co. KG 24 % der Aktien an der
      Anterra Vermögensverwaltungs-AG abgegeben. In diesem Zusammenhang hat der
      Großaktionär die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft um 15 Mio. EUR
      zurückgeführt, die nunmehr zu Investitionen im Immobilienbereich zur Verfügung
      stehen.

      Der Vorstand berichtet weiter, dass hierfür Büroimmobilien in Wiesbaden und
      Neuss erworben wurden, die über langfristige Verträge an Mieter der öffentlichen
      Hand sichere Einnahmen generieren.

      Diese ad-hoc Meldung und weitere Informationen zur Gesellschaft sind unter
      http://www.anterra.de abrufbar.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.04.2004
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 553273; ISIN: DE0005532733; Index:
      Notiert: Amtlicher Markt in München und Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),14:19 16.04.2004
      Avatar
      schrieb am 21.04.04 00:06:09
      Beitrag Nr. 50 ()
      wenn man nun wuesste ob ueber die beiden anstehenden 1-euro zahlungen hinaus zahlungskontinuitaet hochwahrscheinlich ist sollte man wohl bis 20euro kaufen und unter 18 euro kaufen was das zeug haelt.

      die konstanten mieteinnahmen liegen ja bei rund 6,4 mio..sollte also bei 3,36 mio aktien genug geld fuer ausschuettungen da sein...wenn die hohen schulden nicht waeren...wenn sonstige risiken (instandhaltung...leerstand...schlechte projektentwicklung etc.) nicht die bilanz verhageln koennten.

      interessante aktie...vielleicht ein spekulativer kauf in hinsicht der zu erwartenden dividendenjaeger im juli...

      trotzdem bin ich unschluessig...wer hat noch andere pro`s und con`s?

      gruss

      joerg
      Avatar
      schrieb am 24.04.04 02:19:19
      Beitrag Nr. 51 ()
      aus dem immobrief maerz 2004:

      Anterra - Dividendenstarker Substanzwert
      Hans Christoph Ries, Finanzjournalist/ Investmentanalyst (DVFA)
      Eine Woche vor Weihnachten erfreute die Anterra Vermögensverwaltungs-AG ihre
      Aktionäre in doppelter Hinsicht. So wurde für 2003 die Verdoppelung der Dividende von
      0,50 auf 1,00 Euro bekannt gegeben, was zu diesem Zeitpunkt schon eine Ausnahme
      darstellt. Doch getoppt wurde diese Aussage von der Feststellung, dass die Ausschüt-
      tung von 1,00 Euro die Untergrenze für das bil-
      det, was im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten
      sei. Bei einem Aktienkurs von gut 16 Euro ent-
      spricht dies einer Dividendenrendite von annä-
      hernd 6%. Dies kann sich sehen lassen, vor al-
      lem wenn man sich den Substanzwert dieses zur
      Wisser-Gruppe zählenden Unternehmens vor
      Augen hält.
      Die Kerngeschäftsfelder von Anterra sind die
      Betreuung umfangreicher Immobilienvermögen,
      die Privatisierung von Wohnungsbeständen so-
      wie die Entwicklung von Gewerbeimmobilien. Die
      Gesellschaft besitzt mehr als 600.000 qm bebau-
      ten und unbebauten Boden sowie einige 100.000
      qm landwirtschaftlicher Flächen. Das Renommierobjekt ist dabei das Einkaufszentrun
      "fritz" in Kulmbach, dass einschließlich Hochbau bzw. A1/A6 über rd. 53.500 qm vermiet-
      bare Fläche verfügt. Rund 50 Mio. Euro wurden hier investiert, was allein schon fast der
      Marktkapitalisierung der Gesllschaft entspricht.
      kürzlich renovierten histori-
      schen Gebäude am Schöne-
      berger Ufer 1 340 qm Büro
      an die Rechtsanwälte und
      Steuerberater Bartelt, En-
      gel, Elsbernd, Osvatic und
      Silz vermietet.

      Hinzu kommen mehr als 1.000 Wohnungen und Gebäude und die Konversionsprojekte
      Kolbermoor und Augsburg. Gerade bei letzteren hat Vorstand Klaus Frietsch in seiner
      Amtsperiode einiges nach vorne gebracht. So sind die Erfolge in Augsburg mit ursächlich
      für die jüngsten Dividendennachrichten. Forcieren will die Anterra in Zukunft den Bereich
      Dienstleistungen. Mehr als 5.000 Mieteinheiten verwaltet das Asset Management der An-
      terra. Zuletzt konnte dieser Bereich für Aufsehen sorgen, als er den Zuschlag bei der
      Bankgesellschaft Berlin bekam, die Verwaltung aller 270 Gebäude des Instituts zu über-
      nehmen.
      In der Anterra-Aktie steckt einiges an Aufwärtspotential. Den Grossaktionär Pfersee Kol-
      bermoor GmbH & Co. KG ereichten in jüngster Vergangenheit einige Anfragen instituti-
      oneller Anleger, die an Aktienblöcken interessiert waren. Das Interesse ist verständlich,
      denn den Net asset value der Anterra-Aktie sieht Vorstand Frietsch bei etwas über 30
      Euro. Da ein Abschlag zu diesem Wert bei den börsennotierten AG`s üblich ist, sollte dies
      also nicht als vermeintliches Kursziel angesehen werden. Doch bei einer im Vergleich zu
      anderen Aktien und Anleihen so hohen Dividendenrendite halten wir Kurse von über 20
      Euro für realistisch.
      Bei unserer Analyse der Anterra-Vermögensverwaltungs-AG fanden wir einen Wermuts-
      tropfen und zwar das joint venture "Anterra-AHBR Projekt Bad Soden/Sulzbach
      GmbH". Hier geht es um einen Bürokomplex vor den Toren Frankfurts. Die augenblickli-
      chen Marktverhältnisse sind sehr schwierig. Es ist zu hoffen, dass das Management un-
      sere Skepsis eines Besseren belehrt. Das Risiko des 30 Mio. Euro Objekt ist allerdings
      begrenzt, da mit der Bautätigkeit erst begonnen wird, wenn 60% der Fläche vermietet ist.
      Kommt es nicht hierzu, stellt sich die Frage, was mit dem 8.600 qm großen Grundstück
      passiert. Wird es behalten, gibt es keine Verzinsung auf das eingesetzte Kapital. Bei Ver-
      kauf droht die Gefahr von Preiszugeständnissen.


      ////////////

      gruss

      joerg
      Avatar
      schrieb am 03.05.04 11:32:10
      Beitrag Nr. 52 ()
      Hallo,

      ich interessiere mich auch für die Anterra-Aktie und hätte gerne gewußt, in welchem Immobrief dieser Artikel stand.

      Vielen Dank!!
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 01:36:25
      Beitrag Nr. 53 ()
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 14:07:16
      Beitrag Nr. 54 ()
      Da will jemand bei 15,75 immerhin 3000 Stück kaufen. Ich denke die nahende HV mit der schönen Dividende spielt da sicherlich mit. Immerhin kann man auf ein Jahr gesehen über 10 % einstreichen (2 mal Dividendenzahlung eingerechnet)
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 13:09:10
      Beitrag Nr. 55 ()
      02.06.2004 - 12:42 Uhr
      Anterra Vermögensverw.
      ANTERRA AG steigert Umsatz in der Immobilienverwaltung

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      ANTERRA AG steigert Umsatz in der Immobilienverwaltung

      Die ANTERRA Asset Management GmbH, eine Tochter der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG, erhält Auftrag zur Verwaltung von Filialstandorten, zentralen Gebäuden sowie Büro- und Wohnhäuser der Bankgesellschaft Berlin AG.

      Die ANTERRA Asset Management GmbH hat in Arbeitsgemeinschaft mit der WISAG Facility Management Berlin/Brandenburg GmbH den Auftrag zur Verwaltung von ca. 250 Vertriebsstandorten sowie ca. 500.000 qm Wohn-/Nutzfläche in 110 Gebäuden mit ca. 5.000 Mieteinheiten in Berlin von der Bankgesellschaft Berlin AG erhalten. Die Verwaltung erfolgt durch die Berliner Niederlassung der ANTERRA Asset Management GmbH.

      Die ANTERRA Asset Management GmbH ein Unternehmen der börsennotierten ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG gilt als Spezialist für die Immobilien-Vermögensverwaltung. Weitere Schwerpunkte des ANTERRA-Konzerns sind neben der sozialverträglichen Wohnungsprivatisierung auch die Projektentwicklung und die Entwicklung von Konversionsflächen.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 02.06.2004
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 14:11:45
      Beitrag Nr. 56 ()
      Was soll man zu dieser Aktie sagen?

      Sie ist eine

      => Substanzperle (hoher Buchwert, noch weit höherer NAV),

      => ein Dividendenstar (mind. 2 EUR Dividende in den nächsten 15 Monaten) und

      => ein Wachstumstitel im Bereich Dienstleistungen (s. Ad Hoc von heute) oder

      => schlicht eine aussichtsreiche und sichere Aktie (s. neue Großaktionäre, die zu 18,60 EUR eingestiegen sind).
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 10:49:30
      Beitrag Nr. 57 ()
      Hallo Herbert,

      wenn es jetzt noch Umsätze und Kursschwankungen in der Aktie gäbe, könnte man sicher mit Anterra Geld verdienen. ;)

      ciao
      panta rhei
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 13:40:53
      Beitrag Nr. 58 ()
      500 Stück Umsatz und Kurs + 5,6 % ist doch nicht schlecht...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 14:51:15
      Beitrag Nr. 59 ()
      Jetzt ist auch klar warum der Kurs plötzlich steigt. Auf der Homepage der Gesellschaft www.anterra.de steht die Einladung zu HV....:lick:
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 17:58:51
      Beitrag Nr. 60 ()
      03.06.2004 - 16:56 Uhr
      Anterra Vermögensverw.
      ANTERRA AG übertraf bei weitem Gewinnplanung für 2003 - Dividende 1 Euro

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Der Vorstand der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG hat bei der Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz den Gewinn des Geschäftsjahres 2003 mit 4.569.746,38 EUR (Vorjahr 1,990 Mio EUR) mitgeteilt. Damit wurde die Planung für 2003 mit 2,00 Mio EUR Gewinn um mehr als 125 % übertroffen.

      Aus dem Gewinn wird eine Dividende von 1 EUR je Namensstückaktie ausgeschüttet, was im Vergleich zum Vorjahr einer Verdoppelung der Dividende entspricht. Der restliche Gewinn von 1.209.746,38 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Weiterhin gibt der Vorstand die Gewinnplanung für das Geschäftsjahr 2004 mit 3,55 Mio EUR an, und bestätigt die Absicht auch für das laufende Geschäftsjahr wieder eine Dividende von 1 EUR auszuschütten. In der Aufsichtsratssitzung, die den Jahresbericht festgestellt hat, dankte der Aufsichtsrat dem Vorstand für das erfolgreiche Geschäftsjahr und bezeichnete die Planung als konservativ, da die angelaufenen Geschäfte bereits entsprechende Gewinnschätzungen rechtfertigen und unwägbare Risiken nicht erkennbar sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Immobilien im Volumen von ca. 46 Mio EUR und Beteiligungen von ca. 40 Mio EUR erworben, wobei ein Eigenkapital von ca. 16 Mio. EUR eingesetzt wurde.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 03.06.2004
      Avatar
      schrieb am 05.06.04 02:55:06
      Beitrag Nr. 61 ()
      bin gespannt ob es diesmal im zuge des dividendenhypes ueber 20 geht...oder wieder knapp darunter abprallt...

      cheers

      joerg
      Avatar
      schrieb am 12.06.04 09:41:48
      Beitrag Nr. 62 ()
      @herbert

      wie errechnest du die 18,6 euro? die die neuen grossaktionaere bezahlt haben?

      gruss

      joerg
      Avatar
      schrieb am 16.06.04 13:29:27
      Beitrag Nr. 63 ()
      wat is hier los...zurueck auf los?...ziehen sich nicht dm 4000 ein?

      cheers

      joerg
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 01:12:36
      Beitrag Nr. 64 ()
      Auf der HV will sich Anterra ein Aktienrückkaufprogramm genehmigen lassen. Schon allein wegen der geringen Börsenumsätze dürfte das dem Kurs der Aktie gut tun.
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 22:45:49
      Beitrag Nr. 65 ()
      Warum wollen die bei den mageren Umsätzen mit dieser Aktie auch noch Aktien vom Markt nehmen? Dann schläft der sowieso schon flaue Handel ja völlig ein!

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 09:11:19
      Beitrag Nr. 66 ()
      > Warum wollen die bei den mageren Umsätzen mit dieser
      > Aktie auch noch Aktien vom Markt nehmen? Dann schläft
      > der sowieso schon flaue Handel ja völlig ein!

      Aber genau das würde sich bei Aktienrückkäufen doch ändern. Die niedrigen Börsenumsätze liegen ja nicht am Streubesitz (der beträgt immerhin 3.360.000 Aktien), sondern weil zum aktuellen Kurs fast niemand verkaufen will und die Aktie nahezu unbekannt ist. All das dürfte sich durch ein Rückkaufprogramm ändern.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 16:47:23
      Beitrag Nr. 67 ()
      Heute Jahrestiefstkurs bei 13,80 €. Aber jetzt scheint es jemanden zu reichen - 14,4 € G mit 1000 Stück in F :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 17:03:20
      Beitrag Nr. 68 ()
      Tja, ist leider nichts Ungewöhnliches, dass Dividendenwerte nach der Auszahlung nachgeben. Vor Zahlung der nächsten Dividende wird sich das wieder umgekehren.
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 17:03:42
      Beitrag Nr. 69 ()
      umgekehren = umkehren
      Avatar
      schrieb am 26.08.04 17:05:27
      Beitrag Nr. 70 ()
      Das sind meine ;). Nee, bin vorhin eingestiegen, weil ich dachte, dass jetzt auch gut ist mit fallen. Schön, dass andere auch so denken :) .
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 10:39:24
      Beitrag Nr. 71 ()
      Es ist soweit, Dornröschen ist erwacht. ;) Aktuell +4%. Weiß jemand, ob es eine Empfehlung gab?
      Avatar
      schrieb am 15.12.04 14:43:45
      Beitrag Nr. 72 ()
      Vielleicht wegen dem Thyssen-Immobilien Deal :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 11:41:14
      Beitrag Nr. 73 ()
      Ziemlich hohe Umsätze im Moment. Ist da was im Busch :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 16:02:27
      Beitrag Nr. 74 ()
      > Ziemlich hohe Umsätze im Moment. Ist da was im Busch

      Zumindest hat irgendjemand Anterra entdeckt. Die Aktie war bisher ja absolut unbeachtet.
      Avatar
      schrieb am 22.12.04 17:22:21
      Beitrag Nr. 75 ()
      Zumindest steigt der Kurs stark bei ebenso starken Umsätzen:

      Avatar
      schrieb am 06.01.05 13:53:39
      Beitrag Nr. 76 ()
      Jetzt ist wieder Ruhe. War wohl doch nur Ultimo-Kurspflege :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.01.05 11:39:28
      Beitrag Nr. 77 ()
      Langsam wird alles etwas klarer. Laut Finanzanzeige in der Börsen-Zeitung von heute hat Claus Wisser keine Anteile mehr und es sind auch keine zuzurechnen. Das bedeutet, es gibt einen neuen Großaktionär. Wäre interessant zu erfahren, zu welchem Preis die Transaktion über die Bühne ging. :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 13:24:09
      Beitrag Nr. 78 ()
      Anterra Asset Management GmbH und ihre Schwester, die WISAG FM Berlin-Brandenburg GmbH, erhielten Auftrag zur Verwaltung des Kanada Hauses - Haus mit Botschaft - in Berlin.

      Die ANTERRA Asset Management GmbH, ein Unternehmen der börsennotierten ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und Spezialist für die Immobilienvermögensverwaltung, übernimmt zum 1. Dezember 2004 das kaufmännische Gebäudemanagement des Kanada Hauses in Berlin.

      In dem Gebäude mit rund 14.500 Quadratmetern brutto Geschossfläche sind neben der Kanadischen Botschaft, Fläche für Büros, Wohnungen und eine Passage entstanden.

      Die ANTERRA Asset Management GmbH und die WISAG FM Berlin-Brandenburg GmbH haben sich aufgrund der hohen Qualität ihrer Dienstleistung auch hier am Markt durchgesetzt.



      (Quelle: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG)


      12.01.2005 12:44
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 10:48:52
      Beitrag Nr. 79 ()
      Jetzt sind die neuen Großaktionäre bekannt:

      Eine DEVINA Elfte Beteiligungs GmbH hat 15,476 % und Herbert Dross Küchentechnik GmbH 10,09 %
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 09:56:13
      Beitrag Nr. 80 ()
      Jetzt hat irgendein größerer Aktionär kalte Füße bekommen und immerhin 1800 Stück auf einen Schlag verkauft. Und das, obwohl bei dem Kurs, den er bekommen hat die Anterra immerhin eine Dividendenrendite von 6,7% aufweist, einer der höchsten Werte am dt. Aktienmarkt :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 15:49:22
      Beitrag Nr. 81 ()
      Heute gings wieder in die andere Richtung...:confused:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:03:20
      Beitrag Nr. 82 ()
      In der Börsenzeitung von heute ist ein Bericht über den Privat Equity Investor Oaktree, der sich auf dem deutschen Wohnungsmarkt engagieren will. Konkret geht es dabei um 21000 Wohnungen der GEHAG, die früher WCM , heute der HSH Nordbank gehört. Der Deal hat angeblich ein Volumen von 1 Mrd Euro.

      Das interessante für Anterra Aktionäre ist,dass die Gesellschaft ja auch über einige größere Wohnungsbestände in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verfügt. Wenn nun so ein Schwergewicht in den laut Börsenzeitung heiß umkämpften deutschen Markt für Wohnungpakete einsteigt könnte es durchaus sein, dass auch bei Anterra mal Anfragen dahingehend kommen. Das dürfte zu einer erheblichen Hebung von stillen Reserven führen und den Aktienkurs entsprechend anschieben. Andere Wohnungsbaugesellschaften sind schon im Kurs deutlich angezogen z.B. GAG und GBWAG...
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 16:53:43
      Beitrag Nr. 83 ()
      Der Kurs hat heute Nachmittag schon etwas reagiert, aber bis zu den alten Höchstständen ist noch Platz. Im übrigen gibts noch einen Wert, der schöne Wohnungsbestände haben dürfte, ich weise hier nur mal auf den Bauverein in Hamburg hin....
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 17:14:39
      Beitrag Nr. 84 ()
      @ schaerholder

      Ich will ja keine Spielverderber sein, aber mit dem Thema Verkauf von Wohnungsbeständen bist Du bei Anterra nun wirklich an der falschen Adresse. Das Gegenteil ist der Fall: Anterra möchte größere Wohnungsbestände kaufen ... (was momentan zu vernünftigen Konditionen sehr schwierig ist).

      Mit der Spekulation auf wertsteigernde Wohnungsbestände liegt man hingegen eher beim Bauverein (517900) richtig. Die Bauverein-Aktie ist ziemlich in Vergessenheit geraten und könnte noch für eine schöne Überraschung gut sein.

      Hinsichtlich Anterra sollte man sich den 15. August vormerken, denn dann gibt es wieder Dividende (1 EUR ?).
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 17:21:05
      Beitrag Nr. 85 ()
      Vielleicht nehmen Sie ja aufgrund der Schwierigkeiten von ihren ursprünglichen Plänen Abstand und verkaufen stattdessen die Bestände. Wenn der Preis stimmt sicher nicht völlig unwahrscheinlich...
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 10:12:31
      Beitrag Nr. 86 ()
      Also Oaktree hat laut Börsenzeitung bei der Gehag zugeschlagen für insgesamt 1 Mrd. Euro 85 % erworben. Die Gehag besitzt angeblich 25000 Wohnungen. Jetzt kann Oaktree sich auf andere Ziele konzentrieren...;)
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 14:59:20
      Beitrag Nr. 87 ()
      Der Wohnungsmarkt in D scheint wirklich interessant zu sein:
      :eek:


      Cerberus erwirbt Wohnungsportfolio mit rund 3.000 Wohnungen im Ruhrgebiet
      Frankfurt/Main (ots) - Die Cerberus-Gruppe hat ein Portfolio mit
      cirka 3.000 Wohnungen an den Hauptstandorten Bochum, Essen, Dortmund
      und Gelsenkirchen erworben. Kleinere Teile des Portfolios befinden
      sich in weiteren Orten im Ruhrgebiet. Bei dem Verkäufer handelt es
      sich um eine Privatperson, über den Kaufpreis wurde Stillschweigen
      vereinbart.
      Der erneute Erwerb von Wohnungen durch die Cerberus-Gruppe
      unterstreicht ihr Engagement im deutschen Wohnungsmarkt und ihre
      positive Einschätzung für seine Potenziale. Insgesamt hat das
      Unternehmen in Deutschland mit dem jetzt bekannt gegebenen Geschäft
      innerhalb eines Jahres über 90.000 Wohnungen erworben und ist an
      weiteren Portfolios interessiert.
      Über Cerberus:
      Die Cerberus-Gruppe ist eine der weltweit größten
      Fondsmanagementgruppen. Sie betätigt sich in den Geschäftsfeldern
      Private Equity, Restrukturierung von Unternehmen, Immobilien und dem
      Ankauf von Kreditportfolien. Seit ihrer Gründung vor mehr als 10
      Jahren hat die Cerberus-Gruppe an verschiedenen Standorten in den USA
      und Asien insgesamt mehr als 30 Milliarden US-Dollar investiert und
      verwaltet zur Zeit ein Vermögen von rund 13 Milliarden US-Dollar.
      Cerberus unterscheidet sich von anderen Fondsgesellschaften durch
      eine langfristige Ausrichtung ihrer Investments. Während sich das
      Engagement von Cerberus in den letzten zehn Jahren auf die USA und
      Asien konzentrierte, beginnt das Unternehmen seit Frühjahr 2003,
      seine Geschäftstätigkeiten auf Europa auszuweiten, um für seine Fonds
      mit dem Schwerpunkt Deutschland ein umfangreiches Portfolio
      aufzubauen. Im Juni 2004 hatte Cerberus European Investments zusammen
      mit Partnern die Berliner Wohnungsbaugesellschaft GSW mit rund 65.000
      Wohnungen vom Land Berlin erworben. Die Cerberus Deutschland GmbH,
      die als Berater der Cerberus European Investments fungiert, hat ihren
      Sitz in Frankfurt am Main.
      Originaltext: Cerberus
      Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53427
      Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53427.rss2
      Für Rückfragen:
      Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
      Tel.: +49 (89) 99 24 96 20
      e-mail: schultz@schultz-kommunikation.de
      Avatar
      schrieb am 18.05.05 12:10:06
      Beitrag Nr. 88 ()
      Anterra klingt ja fast wie Viterra ;):laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 08:51:03
      Beitrag Nr. 89 ()
      was tut sich? Aktie steigt langsam aber stetig. Wann ist HV
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 10:07:19
      Beitrag Nr. 90 ()
      10.08.2005 Hauptversammlung
      Avatar
      schrieb am 10.06.05 11:42:22
      Beitrag Nr. 91 ()
      Wäre es nicht langsam Zeit die Bilanz 2004 zu veröffentlichen?
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 09:07:47
      Beitrag Nr. 92 ()
      News - 21.06.05 09:05
      EquityStory Adhoc: Anterra Vermögensverwaltungs AG (deutsch)

      Aufsichtsrat stellt Jahresabschluss fest und beschließt Dividende

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Dividende

      21.06.2005



      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich



      Der Aufsichtsrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag des Vorstandes angeschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2004 in Höhe von 2.534.519,26 EUR eine Dividende von 0,75 EUR je Namensstückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 4,33 EUR zu verteilen, das sind 17,3 % Dividende auf das Grundkapital von 14.560.000 EUR. Der restliche Gewinn von 14.519,26 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      Der Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 ist auf der Internetseite unter www.anterra.de abrufbar.

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG, Frankfurt am Main





      EquityStory AG 21.06.2005





      Sprache: Deutsch Emittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0) 69 63306-120 Fax: +49 (0) 69 63306-108 Email: beatrix.gerigk@anterra.de WWW: www.anterra.de ISIN: DE0005532733 WKN: 553273 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt

      Ende der Mitteilung EQS News-Service
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 10:36:41
      Beitrag Nr. 93 ()
      Vor über einem Jahr wurde eine Dividende von 1€ für 2004 als gesichert angekündigt. Jetzt also nur 75 Cent. :(
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 11:14:50
      Beitrag Nr. 94 ()
      Habe soeeben den Jahresabschluß überflogen: Wir können froh sein überhaupt eine Dividende bekommen zuhaben. Der Jahresüberschuß in der AG war mit -875000 Euro negativ. Grund ist v.a. die Tatsache, das eine steuerfreie Rücklage gem. §6b EstG in Höhe von 5 Mio Euro gebildet wurde.
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 11:54:19
      Beitrag Nr. 95 ()
      Für diese "Katastrophenmeldung" hält sich der Kurs aber erstaunlich stabil. 75 Cents bedeuten immer noch eine Rendite von 4,5 % auf aktueller Basis, wahrscheinlich stützt das den Kurs - noch...
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 12:28:17
      Beitrag Nr. 96 ()
      Hallo,

      der Kurs scheint stabil zu bleiben, weil es sich um einmalige Sonderfaktien handeln könnte. Außerdem werden die meisten Anleger die Zahlen für 2004 noch nicht realisiert haben.


      Ich kenne mich nicht so in der Steuergesetzgebung aus. Und weiss deshalb nicht wie die Bildung dieser Rücklage gemäß § 6b EstG zu bewerten ist. Nur: In der Erläuterung der Bilanzposition im Anhang steht dazu folgender Wortlaut: "Im Jahresabschluss der AG wurden aus Buchgewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Berichtsjahr 5.000 TEuro steuerfreie Rücklagen nach § 6b EstG gebildet....

      Also ist dieses wirklich eine Katastrophenmeldung?
      Avatar
      schrieb am 21.06.05 13:36:45
      Beitrag Nr. 97 ()
      Die Bildung der Rücklage natürlich nicht. Aber wenn man ein Jahr vorher eine Dividende von 1 Euro ankündigt und dann doch nur 75 Cents zahlt, dann erhöht das nicht gerade das Vertrauen der Anleger in die Fähigkeiten des Vorstands :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.06.05 22:09:46
      Beitrag Nr. 98 ()
      Als im Jahr 2004 der Anterra-Großaktionär seine Beteiligung verringern wollte (oder musste), sprudelte es nur so gute Meldungen. Nachdem die Anteilsverkäufe dann erledigt waren, gab es nur noch das berühmte Schweigen im Walde. Mehr als 9 Monatelang(!) gab es keine einzige Pressemitteilung der Anterra und auch die IR wusste nichts zu sagen. Jetzt stellt man beim Lesen des Geschäftsberichtes erstaunt fest, dass es eine ganze Reihe sehr, sehr bedeutsamer Vorgänge gab, die man uns Kleinaktionäre schlicht vorenthalten hat. Um nur mal einige Beispiele zu nennen, die m. E. hätten kommuniziert werden müssen:

      1. Eine Steuernachforderung, die kurzfristig für Liquiditätsengpässe gesorgt hat.
      2. Das Auffressen des Anfang 2004 bereits kommunizierten Veräußerungsgewinns durch andere Einmaltatbestände.
      3. Der Auszug eines der wichtigsten Mieter der Anterra (Pro Markt).
      4. Die Bildung einer 5 Mio. EUR schweren 6b-Rückstellung.

      Wenn es so wäre, dass die Anterra generell nie Pressemitteilungen herausgegeben ihre Kommunikation mit den Aktionären immer schon auf Geschäftsbericht und HV beschränkt hätte, könnte man sich ja kaum beschweren. Hier ist es aber eindeutig so gewesen, dass noch im Jahr 2004 jede noch so kleine Positivmeldung breit kommuniziert wurde während keine einzige der vielen vorhandenen Negativentwicklungen mitgeteilt wurden.

      Als Beobachter hat man sich zwischenzeitlich über eine merkwürdig schlechte Kursentwicklung gewundert. Woher wohl die Verkäufe kamen? Wer - wie hier die Anterra - kursbeeinflussende Tatbestände nicht kommuniziert, lässt eben zu, dass nur Insider sie kennen - und entsprechend handeln können.

      Ich will nicht unterstellen, dass das hier passiert ist. Aber die Anterra hat mit ihrer Kommunikationspolitik der letzten 20 Monate jegliches Vertrauen bei mir verloren - und sie verdient auch das Vertrauen anderer Kleinaktionäre nicht mehr!
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 12:10:05
      Beitrag Nr. 99 ()
      Gestern ist die Tagesordnung im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Heute habe ich die Anmeldeunterlagen schon in der Post... recht fix, dafür dass die HV erst am 28 August stattfindet. Als Papier für das Anschreiben ist wie im vergangenen Jahr auch wieder eine effektive Aktienurkunde verwendet worden, die dadurch näturlich entwertet wurde.



      Frankfurt am Main
      WKN 553 273 - ISIN DE 0005532733

      Einladung

      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 28. September 2005, um 15:00 Uhr, in die Kennedyallee 76, in 60596 Frankfurt am Main, ein.

      TAGESORDNUNG
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Anterra Vermögensverwaltungs-AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2004
      Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2004 in Höhe von 2.534.519,26 Euro wird eine Dividende von 0,75 Euro je Namensstückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 4,33 Euro verteilt, das sind 17,3 % Dividende auf das Grundkapital von 14.560.000 Euro.
      Der restliche Gewinn von 14.519,26 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für das Geschäftsjahr 2004 die Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für das Geschäftsjahr 2004 die Entlastung zu erteilen.

      5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
      Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 13. Juli 2004 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 12. Januar 2006 befristet und soll daher erneuert werden. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und für ihre anschließende Verwendung.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a) Die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG wird ermächtigt, bis zum 9. Februar 2007 eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals, d. h. bis zu 336.000 Aktien, zu erwerben.
      Der Bestand an eigenen Aktien darf zu keiner Zeit einen Anteil von 10 % am Grundkapital überschreiten. Der Erwerb kann auch durch Dritte für Rechnung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG durchgeführt werden.
      Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder - sofern gesetzlich zulässig - einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erfolgen.
      Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Amtlichen Handel der Börse München an den jeweils vorangehenden drei Handelstagen um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten (ohne Erwerbsnebenkosten). Im Falle des Erwerbs mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes sind die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu beachten, sofern und soweit sie Anwendung finden. Sofern das Erwerbsangebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Die Ermächtigung kann von der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.
      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorzunehmen,
      (aa) wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet (Als maßgeblicher Börsenkurs der Aktie gilt der Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Amtlichen Handel der Börse München an den jeweils vorangehenden drei Handelstagen. Die Unterschreitung ohne Erwerbsnebenkosten darf nicht mehr als fünf Prozent betragen.) und/oder
      (bb) soweit dies als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt und/oder
      (cc) um die Rechte von Inhabern von durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgegebenen Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu erfüllen.
      (dd) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen; der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung zu ändern.
      Die vorstehenden Ermächtigungen unter (aa), (bb), (cc) sowie (dd) beschränken sich auf die Veräußerung von Aktien mit einem rechnerischen Anteil am derzeitigen Grundkapital der Gesellschaft von insgesamt 10 % und können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über deren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien unterrichten.
      Die in der Hauptversammlung vom 13. Juli 2004 unter Tagesordnungspunkt 6 erteilte und bis zum 12. Januar 2006 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser neuen Ermächtigung aufgehoben.

      6. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. August 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7,25 Mio. Euro zu erhöhen.
      Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
      Wird das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie aufgrund einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt.
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
      § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu hinzugefügt:
      "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. August 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7,25 Mio. Euro zu erhöhen. Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Wird das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, im Falle von Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie aufgrund einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt.
      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.”

      7. Wahl der Abschlussprüfer und der Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG die Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Augsburg und zum Konzernabschlussprüfer die Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Augsburg zu bestellen.


      An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – teilnehmen, der seine Aktien bis spätestens Freitag, den 23. September 2005, beim Vorstand der Gesellschaft anmeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme– und Stimmrechten ist der am Freitag, dem 23. September 2005, im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich.

      Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

      Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir nur an die
      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Beatrix Kornas
      Kennedyallee 76
      60596 Frankfurt am Main
      oder per E-Mail an: beatrix.kornas@anterra.de

      zu richten.

      Dies ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären oder Wahlvorschläge zur Wahl in den Aufsichtsrat oder der Abschlussprüfer übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eventuelle Gegenanträge oder andere Vorschläge werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Internet unter www.anterra.de zugänglich gemacht; einen Versand in gedruckter Form an alle Aktionäre sieht das Aktiengesetz nicht mehr vor. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.



      Frankfurt am Main, den 1. Juli 2005

      Der Vorstand



      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 (Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung eigener Aktien) gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG:

      Unter Tagesordnungspunkt 5. wird von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. l Nr.8 AktG zu ermächtigen, eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

      Die Ermächtigung wird entsprechend der nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Höchstdauer auf 18 Monate erteilt. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung wird die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für den Zeitraum bis zum 9. Februar 2007 in die Lage versetzt, das Instrument des Erwerbs eigener Aktien zu nutzen, um die mit dem Erwerb von eigenen Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots (oder - sofern gesetzlich zulässig - einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erfolgen. Damit wird die Gleichbehandlung aller Aktionäre bei dem Erwerb der Aktien gewährleistet. Die Ermächtigung besteht in den gesetzlichen Grenzen des § 71 Abs. 2 AktG.

      Der Ermächtigungsbeschluss sieht vor, dass die Aktien in bestimmten Fällen anders als über die Börse oder durch Angebot mit Bezugsrecht an alle Aktionäre verkauft werden dürfen. Zu den geregelten Fällen gehört zunächst die Veräußerung der eigenen Aktien unter Ausschluss der Aktionäre in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, also zu einem Barpreis, der den Börsenkurs der Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die damit eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG versetzt die Verwaltung im Interesse der Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen attraktiven Veräußerungserlös zu erzielen. Die Möglichkeit einer Veräußerung in anderer Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre liegt im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. So können beispielsweise Aktien gezielt an nationale und internationale institutionelle Investoren verkauft und zusätzlich in- und ausländische Aktionäre gewonnen werden. Dadurch kann der Aktionärskreis erweitert werden. Die Veräußerung geschieht darüber hinaus kursschonend außerhalb der Börse. Es müssen keine Kosten für die Vorbereitung und Durchführung eines öffentlichen Erwerbsangebotes an alle Aktionäre aufgewendet werden. Durch die Festsetzung eines Veräußerungspreises nahe dem Börsenkurs wird zudem sichergestellt, dass eine wirtschaftliche Verwässerung des Anteilsbesitzes der Aktionäre nicht oder allenfalls in sehr geringem Maße eintritt. Im Hinblick auf den liquiden Markt und die Zahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien ist gewährleistet, dass Aktionäre jederzeit zu vergleichbaren Konditionen Aktien über die Börse erwerben können. Die Ermächtigung bestimmt ausdrücklich, dass bei Berechnung der Grenze von 10 Prozent des Grundkapitals die Summe der nach dieser Ermächtigung veräußerten Aktien maßgebend ist. Somit sind die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre auch bei der Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt.

      In der Ermächtigung ist weiter die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Veräußerung der eigenen Aktien vorgesehen, wenn die Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder anderen Wirtschaftsgütern, eingesetzt werden. Die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG steht auch bei Unternehmensakquisitionen in einem sich verschärfenden weltweiten Wettbewerb.

      Sie muss jederzeit im Rahmen ihrer Akquisitionspolitik in der Lage sein, in den internationalen und nationalen Märkten im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können.

      Die jüngere Entwicklung der internationalen und nationalen Wirtschaft zeigt, dass der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen gegen eigene Aktien der Erwerberin an Bedeutung gewinnt. Der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG soll die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen eigenen Aktien als Akquisitionswährung zu benutzen. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden.

      Schließlich sieht die Ermächtigung vor, dass die eigenen Aktien unter dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dafür verwendet werden können, um die Wandel- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten von Inhabern von durch die Gesellschaft ausgegebenen Teilschuldverschreibungen zu erfüllen.

      Es kann im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zweckmäßig sein, bei Ausübung von Wandel- und Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft von einer Erhöhung des Grundkapitals oder einer Aktienausgabe aus einem bestehenden bedingten Kapital abzusehen und zur Bedienung der Wandel- oder Optionsrechte bzw. der Wandlungspflichten ganz oder teilweise eigene Aktien einzusetzen. Dadurch wird eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft und eine Verwässerung der Beteiligungsquote der Aktionäre vermieden.

      Der Vorstand wird - jeweils in der nächst folgenden Hauptversammlung - über die Ausnutzung einer der vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung in anderer Weise als über die Börsen oder durch Angebot an alle Aktionäre berichten.


      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 (Schaffung eines genehmigten Kapitals) gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG:

      Unter Tagesordnungspunkt 6. wird von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, ein Genehmigtes Kapital in Höhe von nominal 7,25 Mio. Euro zu schaffen.

      Der Gesetzgeber hat das Instrument des Genehmigten Kapitals u.a. geschaffen, um einem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, schnell und unabhängig von dem jährlichen Rhythmus der Hauptversammlung über die Emission neuer Aktien beschließen zu können. Es ist daher die Aufgabe des Vorstands einer Gesellschaft, vorausschauend dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft auch dann ausreichend mit genehmigtem Kapital ausgestattet ist, wenn aktuell kein Anlass für eine Ausnutzung besteht.

      Die Gründe für eine Inanspruchnahme des Genehmigten Kapitals können unterschiedlicher Natur sein. Die aktuelle Entwicklung an den Finanzmärkten zeigt, dass beispielsweise die Stärkung der Eigenkapitalbasis ein wichtiger Anlass sein kann. Darüber hinaus ist die Finanzierung von Akquisitionen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen ein klassisches Einsatzgebiet für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals. Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, bei einem entsprechenden wirtschaftlichen Umfeld durch Akquisitionen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu stärken. Um auch Eigenkapital zur Finanzierung einsetzen zu können, ist es notwendig, das vorgeschlagene Genehmigte Kapital zu schaffen. Da eine Kapitalerhöhung bei einer Akquisition kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Vielmehr bedarf es aus diesem Grund der Schaffung eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand schnell zurückgreifen kann.

      Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Hierdurch wird es dem Vorstand ermöglicht, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien der Gesellschaft zur Verfügung zu haben, um in geeigneten Einzelfällen diese Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen mit einem Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden Wirtschaftsgütern einsetzen zu können. Die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG steht in einem harten Wettbewerb. Sie muss deshalb jederzeit in der Lage sein, in den sich wandelnden Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel zu handeln. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur ist es manchmal sinnvoll, die erforderliche Gegenleistung nicht in Geld zu erbringen. Häufig besteht auch der Veräußerer darauf, als Gegenleistung Aktien der erwerbenden Gesellschaft zu erhalten, weil dies für ihn günstiger sein kann. Die Möglichkeit, eigene Aktien als Akquisitionswährung anbieten zu können, schafft damit einen Vorteil im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte. Die vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft mithin den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel gegen Überlassung von eigenen Aktien ausnutzen zu können.

      Der Vorstand soll gemäß §§ 203 Abs.2, 186 Abs.3 Satz 4 AktG ferner ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrags, der weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung ein zeitnahes Agieren. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Abschlag so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals wird keinesfalls mehr als 5 % des aktuellen Börsenkurses betragen. Der Bezugsrechtsausschluss darf weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung 10 %des bestehenden Grundkapitals überschreiten. Durch diese Vorgaben wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf einen Verwässerungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Jeder Aktionär hat aufgrund des börsenkursnahen Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der größenmäßigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung grundsätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Es ist daher sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des § 186 Abs.3 Satz 4 AktG die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt werden, während der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden.

      Die vorstehend dargestellte Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10 %des Grundkapitals ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie aufgrund einer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung geltenden bzw. an deren Stelle tretenden Ermächtigung gemäß § 186 Abs.3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt.

      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrates im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand wird über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats nur für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen und nicht mehr gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, zur Erleichterung der Abwicklung ausgeschlossen werden.

      Die vorstehenden Berichte zu Tagesordnungspunkt 5 und 6 liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt am Main) und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt.


      Frankfurt, 1. Juli 2005
      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 12:16:11
      Beitrag Nr. 100 ()
      Ist aber ein gewaltiges genehmigtes Kapital, das da beschlossen werden soll.. Erstaunlich , dass die HV erst Ende September stattfindet und schon jetzt eingeladen wird.
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 12:23:36
      Beitrag Nr. 101 ()
      So hoch finde ich das genehmigte Kapital aber nicht. Man muss bedenken, das jede Aktie 4,33 Euro am Grundkapital ausmacht. Als 7,25 Mio geteilt durch 4,33 ergibt dann die maximal mögliche Anzahl zusätzlicher Aktien aus genehmigten Kapital. Oder sehe ich das falsch?
      Avatar
      schrieb am 08.07.05 14:04:54
      Beitrag Nr. 102 ()
      Naja, immerhin ist es die Hälfte des bestehenden Grundkapitals :eek:
      Avatar
      schrieb am 12.08.05 13:03:39
      Beitrag Nr. 103 ()
      Seit Wochen leicht ansteigender Kursverlauf. Hat das irgendeinen besonderen Grund oder sind das "nur" die Dividendenjäger?
      Avatar
      schrieb am 16.09.05 16:44:26
      Beitrag Nr. 104 ()
      Auf der Anterra-Homepage ist der Zwischenbericht 2005 verfügbar:

      http://www.anterra.de/public/download/Zwischenbericht_2005.p…

      (Ich hoffe der Link funktioniert)
      Avatar
      schrieb am 22.09.05 10:30:33
      Beitrag Nr. 105 ()
      Rege Nachfrage heute Früh. Wann sehen wir die 19 Euro?
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 17:52:39
      Beitrag Nr. 106 ()
      Schon heute sehen wir die 19 Euro. :) Alles Dividendenjäger? Nächste Woche ist HV.
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 14:50:27
      Beitrag Nr. 107 ()
      ....irgendwie hat es ja nach News "gerochen"....
      ;)
      News - 27.09.05 14:41

      EquityStory Adhoc: Anterra Vermögensverwaltungs AG (deutsch)

      Großaktionär verkauft Aktien und führt Verbindlichkeiten zurück

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Vertrag

      27.09.2005

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG wurde mitgeteilt, dass der Großaktionär Pfersee Kolbermoor GmbH & Co KG mit der LNR Partners United Kingdom Ltd. einen Vertrag über die Veräußerung seiner gesamten Anterra-Aktien abgeschlossen hat. Der Kaufpreis betrug gemäß Mitteilung der Käuferin EUR 19,0476 pro Aktie. Die LNR United Kingdom Ltd. ist eine Immobiliengesellschaft mit Konzernzentrale in den USA, die ihre europäischen Aktivitäten von London aus steuert. Mit der Transaktion wird LNR oder ein von ihr nominiertes Unternehmen eine Mehrheitsbeteiligung an der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG erwerben. Die entsprechenden Mitteilungen gemäß WpHG sind noch nicht erfolgt, da noch formale Bedingungen des Vertrages erfüllt werden müssen.

      Der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG wurde mitgeteilt, dass die entscheidenden Gremien der Käuferin zugestimmt haben. Der Vertrag ist zwar noch nicht vollzogen, aber der Vorstand der ANTERRA hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass mit dieser Zustimmung bei der Käuferin eine Informationspflicht vorliegt.

      In diesem Zusammenhang wird der Großaktionär Pfersee Kolbermoor GmbH & Co KG die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft vollständig zurückführen.

      Diese ad-hoc Meldung und weitere Informationen zur Gesellschaft sind unter www.anterra.de abrufbar.





      EquityStory AG 27.09.2005

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0) 69 63306-120 Fax: +49 (0) 69 63306-108 Email: beatrix.gerigk@anterra.de WWW: www.anterra.de ISIN: DE0005532733 WKN: 553273 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt

      Ende der Mitteilung EQS News-Service
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 17:01:55
      Beitrag Nr. 108 ()
      Wieviel % hatte Pfersee? Ich glaube so um die 50, und zwei weitere Aktionäre auch noch mal um die 10. Da muss der Übernehmer auf jeden Fall ein Kaufangebot machen. Ob wohl ein Squeeze-out auf lange Sicht ansteht. Man darf auf die morgige HV gespannt sein...:lick::eek:
      Avatar
      schrieb am 27.09.05 17:24:11
      Beitrag Nr. 109 ()
      Kurs in frankfurt bei 20 Euro
      :)
      Avatar
      schrieb am 29.09.05 08:33:21
      Beitrag Nr. 110 ()
      Nochmal zur Adhoc von vorgestern: Laut dem Jahresabschluss von 2004 bestanden gegenüber der Pfersee Kolbermoor GmbH & Co KG Forderungen gegenüber der ANTERRA in Höhe von ca. 26,6 Mio €. :eek: Diese werden vom früheren Großaktionär laut adhoc also zurückgeführt. Fließt ANTERRA in dieser Höhe dann Liquidität zu, oder ist da irgendwo ein Haken?

      Der Verkaufspreis der Aktien knapp über 19 Euro, der über den Kursen der letzten Jahre liegt, läßt auf ANTERRA als ein lukratives Investment schließen!

      War jemand von euch gestern auf der Hauptversammlung?
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 08:18:01
      Beitrag Nr. 111 ()
      Die folgende Nachricht paßt irgendwie zum Übernahmevorgang. Ich hatte es beinahe befürchtet (habe ich bei Behrens inetwa auch schon so erlebt):

      (Man nennt das dann wohl Stärkung der Unternemhnenssubstanz)

      29.09.2005 17:20
      EquityStory News: Anterra Vermögensverwaltungs AG (deutsch)

      Hauptversammlung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG (Nachrichten) beschließt die Dividende nicht auszuschütten

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Dividende

      29.09.2005

      Corporate-Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      Die Hauptversammlung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG hat am 28. September 2005 den Verwaltungsvorschlag zum Ausschütten einer Dividende nicht angenommen, sondern anstelle folgender Beschlussvorschlag angenommen:

      Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2004 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzgewinn soll daher wie folgt verwendet werden:

      1. Bilanzgewinn: EUR 2.534.519,26 2. Verteilung an die Aktionäre: EUR 0,00 3. Einstellung in die Gewinnrücklage: EUR 0,00 4. Gewinnvortrag: EUR 2.534.519,26

      Kontakt: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Tel. (0 69) 6 33 06-120 Fax (0 69) 6 33 06-108

      EquityStory AG 29.09.2005 -------------------------------------------------------------------- -------

      Sprache: Deutsch Emittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0) 69 63306-120 Fax: +49 (0) 69 63306-108 Email: beatrix.gerigk@anterra.de WWW: www.anterra.de ISIN: DE0005532733 WKN: 553273 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt

      Ende der Mitteilung EQS News-Service

      -------------------------------------------------------------------- -------

      ISIN DE0005532733

      AXC0137 2005-09-29/17:16
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 09:08:20
      Beitrag Nr. 112 ()
      [posting]18.087.937 von Muckelius am 30.09.05 08:18:01[/posting]Das ist insofern amüsant, als ich die Dividende bereits gutgeschrieben bekommen habe. Mal sehen, ob sie zurückgeholt wird...
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 09:20:24
      Beitrag Nr. 113 ()
      @MFC500. Die Dividende wird zurückgebucht. Bei Behrens (dort gab es eine Kürzung der Dividende) habe ich erst die ürsprüngliche Dividende, dann zusätzlich nochmal die gekürzte Dividende bekommen. Erst danach wurde der Erstbetrag wieder zurückgebucht, der Vorgang hat insgesamt eine Woche gedauert. Das war für mich damals sehr verwirrend :)
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 12:42:53
      Beitrag Nr. 114 ()
      Der HV-Bericht von gsc-research ist seit heute auf www.gsc-research.de verfügbar
      Avatar
      schrieb am 03.10.05 13:04:10
      Beitrag Nr. 115 ()
      Man fragt sich: Gibt es nähere Informationen zum neuen Hauptaktionär?

      Eine kurze Meldung auf der Internetseite der Immobilien-Zeitung ist diesbezüglich schon einmal informativ:

      28.09.2005
      LNR/Cerberus greift nach börsennotierter Anterra
      Die LNR United Kingdom Ltd. wird 49,64% der Aktien der börsennotierten Immobiliengesellschaft Anterra, Frankfurt am Main, für rund 19 EUR/Aktie (also knapp 32 Mio. EUR insgesamt) übernehmen. Das entspricht dem kompletten Aktienanteil des Großaktionärs Pfersee Kolbermoor GmbH, hinter der der Gebäudedienstleister Claus Wisser steht. Mit dem Erlös wolle Pfersee Kolbermoor Verbindlichkeiten gegenüber Anterra ablösen, heißt es dazu aus dem Unternehmen. LNR United Kingdom ist eine Gesellschaft der US-Immobilien-Investmentfirma LNR Property Corporation. Diese war Anfang 2005 zu 75% von Fonds übernommen worden, die von Cerberus Capital Management zusammen mit der Blackacre Institutional Capital Management verwaltet werden. LNR investiert in Immobilien und Immobilienfinanzierungen, darunter auch in Not leidende Kredite.
      Avatar
      schrieb am 21.10.05 18:28:20
      Beitrag Nr. 116 ()
      Drei Wochen nach der Übernahme-Ad-Hoc scheint die Aktie wieder in Vergessenheit geraten zu sein. Trotz des in Aussicht gestellten Übernahmeangebotes oberhalb von 19 EUR notiert die Aktie heute nachmittag bei 18,20 bis 18,50 EUR ...
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 09:39:41
      Beitrag Nr. 117 ()
      Die Verkäufer der letzten Wochen können sich ärgern: Kurs bei 20,49 zur Zeit!
      Avatar
      schrieb am 25.10.05 10:38:19
      Beitrag Nr. 118 ()
      Die 21 Euro sind erreicht (Frankfurt). Kauft der Großaktionär zu oder andere Personen, die mehr wissen, als der "Durchschnittsaktionär"?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.10.05 14:16:51
      Beitrag Nr. 119 ()
      Da scheint jemand so langsam aber sicher einzusammeln. Die Umsätze sind ja recht ordentlich die letzten Tage...:kiss:
      Avatar
      schrieb am 09.11.05 09:59:00
      Beitrag Nr. 120 ()
      ... auf das Übernahmeangebot warten wir derweil immer noch. Mal schauen, ob es uns für die entgangene Dividende entschädigt ...
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 09:41:30
      Beitrag Nr. 121 ()
      Was haben Anterra und die Steinzeit gemeinsam?

      Jäger uns Sammler sind unterwegs!
      Avatar
      schrieb am 14.12.05 17:40:29
      Beitrag Nr. 122 ()
      23 Euro!

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 03:09:04
      Beitrag Nr. 123 ()
      DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

      Bieter: LEI Anterra Germany Holding GmbH; Zielges.: Anterra Vermögensverw.-AG

      WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Die LEI Anterra Germany Holding GmbH hat die Kontrolle über die Anterra
      Vermögensverwaltungs-AG im Sinne des WpÜG erworben und wird daher entsprechend
      den gesetzlichen Bestimmungen ein Übernahmeangebot abgeben. Der gesamte
      Stimmrechtsanteil der LEI Anterra Germany Holding GmbH beträgt 75,66%, wobei
      ihr 5,1% der Stimmrechte gemäß § 30 Abs.1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen sind.

      Die Angebotsunterlagen werden unter www.anterra.de veröffentlicht werden.


      Ende der Mitteilung (c)DGAP 23.12.2005
      ------------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Amtlicher Markt in München und Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt
      und Hamburg


      Quelle:Finanzen.net 23/12/2005 22:20
      Avatar
      schrieb am 24.12.05 09:18:19
      Beitrag Nr. 124 ()
      über 75% hat die LEI Anterra Germany Holding GmbH "zusammengesammelt". Bin mal auf den angebotenen Preis gespannt. Vielleicht machen die sofort "Nägel mit Köpfen"
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 11:12:29
      Beitrag Nr. 125 ()
      Erstaunlich noch kein Stück umgesetzt heute. Haben sich die bekannten Adressen bzw. die "Übernahmespezialisten" schon eingedeckt?

      Man braucht nur einen Blick auf die Aktiva in der Konzernbilanz zu werfen, um zu mutmassen, daß beim Aktienkurs nur einiges nach oben möglich sein müsste:

      Grundstücke 100 Mio €, sonst. VG 51,9 € davon zum Verkauf vorgesehende Wohnungen 45,9 Mio €. Von möglichen stillen Reserven möchte ich hier gar nicht erst schreiben.

      Der Börsenwert liegt ungefähr bei 74 Mio €!

      Dazu kommt die Tatsache das der frühere Hauptaktionär mit dem Verkauf seiner Anteile Forderungen der Anterra AG in Höhe von 26 Mio € (die gegenüber dem Hauptaktionär bestanden) beglichen worden sind! Ich bin gespannt wie sich das bilanziell auswirkt!
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 12:11:21
      Beitrag Nr. 126 ()
      Die Begleichung der Forderungen sollte sich eigentlich bilanziell so auswirken, dass statt Forderungen nun Liquidität, WP oder Grundstücke in der Bilanz stehen. Andere Auswirkungen sehe ich nicht, oder waren die Forderungen teilweise abgeschrieben??
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 08:05:06
      Beitrag Nr. 127 ()
      Ergänzung zur Nachricht vom 23.12:

      Bieter: LEI Anterra Holdings S. á r.l; Zielges.: Anterra Vermögensverw.-AG

      03.01.2006, 22:02

      WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Bieter: LEI Anterra Holdings S. á r.l; Zielgesellschaft: Anterra
      Vermögensverwaltungs-AG

      In Ergänzung der Veröffentlichung der LEI Anterra Germany Holding GmbH vom 23.
      Dezember 2005 teilen wir folgendes mit:

      Sowohl die LNR Europe Investors S. á r.l. SICAR als auch die LEI Anterra
      Holdings S. á r.l. haben die Kontrolle über die ANTERRA Vermögensverwaltungs-
      AG im Sinne des WPÜG erworben, wobei ihnen jeweils ein Stimmrechtsanteil in
      Höhe von 75,66% der Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen ist.

      Ein Übernahmeangebot wird ausschließlich die LEI Anterra Germany Holding GmbH
      abgeben.

      Die Angebotsunterlagen werden unter http://www.anterra.de veröffentlicht
      werden.

      Ende der Mitteilung (c)DGAP 03.01.2006
      ------------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Amtlicher Markt in München und Stuttgart; Freiverkehr in Frankfurt
      und Hamburg
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 10:32:59
      Beitrag Nr. 128 ()
      LNR Europe Investors gehört zur Cerberus Gruppe.
      Avatar
      schrieb am 04.01.06 11:40:11
      Beitrag Nr. 129 ()
      Stimmt. Man beachte Posting Nr. 115 in diesem Thread. :look:
      Avatar
      schrieb am 23.01.06 11:12:58
      Beitrag Nr. 130 ()
      Wochenlang (im Prinzip seit dem 23.12.) keine nennenswete Umsätze in der Aktie. Seit letzter Woche allerdings wird wieder kräftig eingesammelt. Kann nicht mehr lange dauern, bis die Angebotsunterlagen veröffentlicht werden.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 13:16:38
      Beitrag Nr. 131 ()
      Nun ist es raus. Cerberus bietet 23,25 EUR pro Aktie.

      Meiner Meinung nach werden wir bei einem eventuellen Squeeze-Out nicht viel darüber kommen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 17:58:59
      Beitrag Nr. 132 ()
      Meine Aktien bekommen die erst einmal nicht! In der Aktie und dem Unternehmen steckt viel mehr als 23,25 Euro pro Aktie. Ich warte bis der aktuelle GB erschienen ist. Die Bilanz wird sich (nach dem Wechsel des Hauptaktionärs) in einigen Positionen grundlegend geändert haben!
      Avatar
      schrieb am 15.02.06 18:51:03
      Beitrag Nr. 133 ()
      Erste "Wasserstandsmeldung".....


      http://www.anterra.de/public/files/investor/Anterra_140206.p…


      ....dem Großaktionär sind schon über 90% zuzuordnen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.06 16:14:16
      Beitrag Nr. 134 ()
      Hier die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot:


      http://www.anterra.de/public/files/investor/Anterra_170206.p…
      Avatar
      schrieb am 01.03.06 16:45:10
      Beitrag Nr. 135 ()
      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: Wechsel von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

      01.03.2006, 10:55

      Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft,

      Frankfurt a. M.

      Bekanntmachung

      über den Wechsel von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

      Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vorstandsmitglieds Klaus Frietsch
      zum 31.12.2005 aus dem Vorstand der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG wurde
      Mark Miller (Frankfurt am Main) mit Beschluss vom 13.12.2005 und Wirkung
      zum 01.01.2006 zum weiteren Mitglied des Vorstandes bestellt.

      Nach dem Ausscheiden der Aufsichtsratsmitglieder Ernst Maul und Claus
      Wisser zum 16.12.2005 und Dr. Thomas Ries zum 20.12.2005 wurden durch
      Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt vom 5.1.2006 Mark Griffith (London),
      Dr. Hans Schoneweg (Hamburg) und David Dowell (München) zu neuen
      Mitgliedern des Aufsichtsrats der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG bestellt.
      Mit schriftlichem Beschluss vom 27.01.2006 wurde Mark Griffith zum
      Vorsitzenden des Aufsichtsrates und David Dowell zu seinem Stellvertreter
      gewählt.

      Frankfurt, den 1. März 2006

      Der Vorstand




      (c)DGAP 01.03.2006
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 16:55:36
      Beitrag Nr. 136 ()
      Abschlussmeldung nach Auslaufen der Frist: Der Hauptaktionär hält über 92% der Aktien

      http://www.anterra.de/public/files/investor/Anterra_final_14…
      Avatar
      schrieb am 18.04.06 16:19:26
      Beitrag Nr. 137 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.679.253 von Muckelius am 14.03.06 16:55:36News - 18.04.06 16:04

      DGAP-Adhoc: Anterra Vermögensverwaltungs AG (deutsch)

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: Ausscheiden von Mitgliedern der Geschäftsleitung

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Personalie

      18.04.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Der bisherige Prokurist und Leiter Finanzen und Rechnungswesen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG, Herr Christoph Floss, wird mit Wirkung zum 30.06.2006 aus der Gesellschaft ausscheiden.

      Der Vorstand



      DGAP 18.04.2006

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0) 69 63306-120 Fax: +49 (0) 69 63306-108 Email: beatrix.gerigk@anterra.de WWW: www.anterra.de ISIN: DE0005532733 WKN: 553273 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 16:12:55
      Beitrag Nr. 138 ()
      ...Der Kurs hat schon reagiert..... ;)


      News - 02.05.06 11:46

      DGAP-Adhoc: Anterra Vermögensverwaltungs AG (deutsch)

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: WKN 553 273

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Gewinnwarnung

      02.05.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Voraussichtlicher Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2005/Erwartung der Nichtzahlung einer Dividende

      Die Gesellschaft wird im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005 voraussichtlich einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. EUR 1,36 Mio. ausweisen (Jahresüberschuss im Konzern für 2004: EUR 3,83 Mio.). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Konzern für das Geschäftsjahr 2005 wird voraussichtlich ca. EUR - 0,95 Mio. betragen (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Konzern für 2004: EUR 4,00 Mio.). Der Gesamtumsatz im Konzern (inklusive Mieterlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge) für das Geschäftsjahr 2005 wird voraussichtlich ca. EUR 18,80 Mio. betragen (Gesamtumsatz im Konzern in 2004: EUR 25,38 Mio.) Die genannten Zahlen ergeben sich aus den vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2005. Ein testierter Konzernabschluss wird voraussichtlich Ende Juni vorliegen.

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat erwarten wegen der vorläufigen Finanzkennzahlen, dass für das Geschäftsjahr 2005 keine Dividende gezahlt werden kann.

      Diese ad-hoc Meldung und weitere Informationen zur Gesellschaft sind unter www.anterra.de abrufbar.

      Der Vorstand

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Tel. (069) 633 06-120 Fax (069) 633 06 108





      DGAP 02.05.2006

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0) 69 63306-120 Fax: +49 (0) 69 63306-108 Email: beatrix.gerigk@anterra.de WWW: www.anterra.de ISIN: DE0005532733 WKN: 553273 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 00:05:30
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.403.803 von Muckelius am 02.05.06 16:12:55Hallo Freunde und Aktionäre der ANTERRA AG,

      viele sind wir sicher nicht mehr. Ob wir wohl noch 5% zusammenbringen? Ich bin Mitglied einer Aktionärsvereinigung,
      die einen Sprecher auf die HV entsendet. Einen Geschäftsbericht gibt es noch nicht, auch sonst keine Nachrichten. Die HV findet wahrscheinlich wieder am 36. August statt. Eine Dividende ist nicht zu erwarten.

      Weiß jemand etwas neues?

      MfG

      deKrug
      Avatar
      schrieb am 03.08.06 20:26:15
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.403.803 von Muckelius am 02.05.06 16:12:55Die HV findet voraussichtlich am 47. August statt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 17:01:45
      Beitrag Nr. 141 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.304.094 von dekrug am 03.08.06 20:26:15:confused:

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

      28.08.2006, 15:19

      Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------



      Bezugsangebot an die Aktionäre der

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG, Frankfurt am Main

      ISIN DE0005532733WKN 553 273



      Durch Beschluss der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28.
      September 2005 wurde der Vorstand im Wege der Satzungsänderung (im
      Handelsregister eingetragen am 11. Januar 2006) ermächtigt, mit
      Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 9. August 2010 das
      Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu
      insgesamt EUR 7.250.000,00 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender
      Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.

      Soweit das Kapital gegen Bareinlage erhöht wird, ist den Aktionären ein
      Bezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
      des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre
      auszunehmen (vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft).

      Durch Beschluss vom 24. August 2006 sowie mit am selbigen Tag erteilter
      Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand beschlossen, auf
      Grundlage der obigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von
      zur Zeit EUR 14.560.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den
      Namen lautende Stückaktien um bis zu EUR 7.249.424 zu erhöhen. Der
      Ausgabebetrag beträgt EUR 24,38 je Aktie, der sich aus einem
      rechnerischen Nennbetrag von EUR 41/3 und einem Agio in Höhe der
      Differenz ergibt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2006
      gewinnberechtigt.

      Die neuen Aktien werden den Aktionären unserer Gesellschaft im
      Verhältnis von 1:0,4979 zum Bezug angeboten (unmittelbares
      Bezugsrecht). Auf je 10.000 alte Aktien können so z.B. 4.979 neue
      Aktien bezogen werden. Sofern es aufgrund des vorgenannten
      Verhältnisses nicht möglich ist, eine neue Aktie zu zeichnen, kann
      jeder betroffene Aktionär insoweit sein Bezugsrecht veräußern,
      Bezugsrecht in erforderlichem Umfang hinzu erwerben oder sein
      Bezugsrecht mit anderen Aktionären gemeinsam ausüben (§ 69 AktG). Bis
      zum Ende der Bezugsfrist nicht auf Grund des Bezugsrechts bezogene
      Aktien können einzelnen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung
      (kein öffentliches Angebot) zum oben genannten Ausgabebetrag zum Bezug
      angeboten werden.

      Die weiteren Einzelheiten zur Bezugsfrist, zu den weiteren Bedingungen
      der Kapitalerhöhung und zur Ausübung des Bezugsrechts werden im
      elektronischen Bundesanzeiger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
      veröffentlicht.

      Weitere Informationen:



      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG

      z. Hd. Frau Beatrix Kornas

      Kennedyallee 76

      60596 Frankfurt

      Telefax 069/663306343



      oder



      beatrix.kornas@anterra.de
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 17:22:42
      Beitrag Nr. 142 ()
      Interessant. Insbesondere weil nicht klar wird wie die Bezugsrechte veräußert werden sollen. Über einen Börsenhandel steht nix in der AdHoc...:confused::confused::(
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 17:41:29
      Beitrag Nr. 143 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.653.905 von schaerholder am 28.08.06 17:22:42Es liegt immer noch kein GB (zumindest auf der Homepage) vor und nun diese Kapitalerhöhung. Das Ziel ist eindeutig: "Squezze out"
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 22:05:13
      Beitrag Nr. 144 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.654.247 von Muckelius am 28.08.06 17:41:29Es gibt ja doch noch Anterra-Interessierte! Eine Kapitalerhöhung um 50% ist natürlich ein Paukenschlag, der selbst Tote aufweckt. :D

      Wie ist denn der Ausgabepreis von EUR 24,38 zu bewerten?
      Die BaFin gibt als derzeit gültigen Mindestpreis EUR 24,76 an.
      Etwa 30 Min. nach Erscheinen der heutigen ad hoc Mitteilung wurden in Fft. 300 Stück Anterra-Aktien zu EUR 24,95 umgesetzt. :rolleyes:

      Wieviel % hat der Bieter denn jetzt? Welcher Höchstpreis wurde gezahlt? :look:

      Als HV-Termin wurde mir jetzt der 18.10.06 genannt. Ein Squeeze-out ist angeblich zu diesem Termin noch nicht vorgesehen. :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 11:22:45
      Beitrag Nr. 145 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.653.905 von schaerholder am 28.08.06 17:22:42Hallo schaerholder,
      möglicherweise stellt der Bieter selbst oder ein beauftragtes Handelshaus einen Briefkurs und einen Geldkurs für das Bezugsrecht. Unterlagen können bei Frau Kornas angefordert werden.

      MfG
      deKrug
      Avatar
      schrieb am 06.09.06 23:09:04
      Beitrag Nr. 146 ()
      In froher Erwartung der herannahenden Hauptversammlung zieht der Kurs der Anterra-Aktie allmählich an. Das Bezugsrecht gewinnt dadurch einen positiven Wert. :lick:

      Leider ist offenbar doch kein Bezugsrechtshandel vorgesehen. Es bleibt einem daher nichts anderes übrig, als seinen Depotbestand durch Zu- oder Verkauf auf eine Stückzahl zu bringen, aus der sich eine möglichts glatte Anzahl von Bezugsrechten ergibt. :(

      Damit am Ende der Bezugsfrist möglichst viele ungenutze Bezugsrechte übrigbleiben, die der Bieter, die LEI dann einsammeln kann, wurde das Bezugsrechtsverhältnis so ausgefuchst, daß sich nur bei einem Depotbestand von 10.000 Stück (und Vielfache davon) eine glatte Anzahl von Bezugsrechten ergibt. :cool:

      Die Zahl 4979 ist nur durch zwei Primzahlen, nämlich 13 und 383 teilbar. Bei allen Stückzahlen unter 10.000 (bzw. zwischen 10.000 und 20.000 u.s.w) bleiben daher gebrochene Bezugsrechte (im Mittel 0,5 Stück) übrig, die dem Bieter zugute kommen. :eek:

      Die Summe der veschenkten ganzzahligen und gebrochenen Bezugsrechte sollen den Bieter seinem Endziel, dem Squeeze-out, ohne Mehrkosten ein Stück näher bringen. :(

      Hier alle Stückzahlen zwischen 1 und 9.999 bei denen ein Minimum an Bezugsrecht verschenkt wird:

      *237 / *476 / *713 / *952 / 1189 / 1428 / 1665 / 1904 / 2141
      2380 / 2619 / 2856 / 3095 / 3332 / 3571 / 3808 / 4047 / 4284
      4523 / 4760 / 4999 / 5238 / 5475 / 5714 / 5951 / 6190 / 6427
      6666 / 6903 / 7142 / 7379 / 7618 / 7857 / 8094 / 8333 / 8570
      8809 / 9046 / 9285 / 9522 / 9761


      Verschenkt wird bei diesen Zahlen weniger als 0,005 Bezugsrechte. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 17:23:13
      Beitrag Nr. 147 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.798.829 von dekrug am 06.09.06 23:09:04Nachtrag vom Freitag:


      News - 08.09.06 16:42

      DGAP-Adhoc: Anterra Vermögensverwaltungs AG (deutsch)

      Zwischenbericht zum 30. Juni 2006 veröffentlicht - Jahresplanung kann nicht erreicht werden

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Halbjahresergebnis

      08.09.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      Frankfurt, den 8. September 2006

      Die Gesellschaft hat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 2006 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 1,496 Mio. ausgewiesen.

      Der Vorstand der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG plante für 2006 ein positives Ergebnis im Konzern von 3,3 Mio. EUR. Um dieses Jahresziel noch erreichen zu können, müssten verschiedene schwebende Geschäfte, die nicht allein im Einflussbereich der Gesellschaft liegen, noch vor dem Jahresende ertragswirksam abgeschlossen werden. Auch wenn die Realisierung dieser Projekte derzeit mit Nachdruck betrieben wird, kann dies nicht zwingend als sicher angesehen werden. Der Vorstand geht davon aus, dass das Planziel nicht erreicht wird.

      Der Zwischenbericht ist auf der Seite der Gesellschaft unter www.anterra.de veröffentlicht.





      DGAP 08.09.2006
      Avatar
      schrieb am 11.09.06 17:24:43
      Beitrag Nr. 148 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.876.857 von Muckelius am 11.09.06 17:23:13...und von heute (elekt. Bundesanzeiger):

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Frankfurt am Main
      Wertpapier-Kenn-Nr. 553 273
      ISIN DE 0005532733
      Einladung


      Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 18. Oktober 2006, 15:00 Uhr, in die Kennedyallee 76, in 60596 Frankfurt am Main, ein.

      TAGESORDNUNG

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2005 in Höhe von 2.562.910,48 € auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für das Geschäftsjahr 2005 die Entlastung zu erteilen.

      5. Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches (HGB) verlangten Angaben
      Aufgrund des Gesetzes über die Offenlegung der Vorstandsvergütung (VorstOG) vom 3. August 2005 ist die Vergütung von Vorstandsmitgliedern im Anhang zum Jahresabschluss einer börsennotierten Aktiengesellschaft künftig zwingend individualisiert offenzulegen (§ 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB), sofern nicht die Hauptversammlung die Nichtanwendung der Bestimmungen über die individualisierte Offenlegung beschließt (§ 286 Abs. 5 HGB). Durch die Befreiung von dieser neu eingeführten Verpflichtung soll der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, von einer Offenlegung der individuellen Vorstandsvergütung abzusehen.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      Die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben unterbleiben sowohl für die Jahresabschlüsse als auch für die Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010.

      6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG): Änderung von § 15 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 17 (Versammlungsleitung) der Satzung
      Durch das am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) sind unter anderem die Regelungen des § 123 Aktiengesetz (AktG) über die Einberufung der Hauptversammlung sowie über die Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geändert worden.
      Durch die Neuregelung ist insbesondere die Hinterlegung der Aktien vor der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich. Zur Legitimation von Inhaberaktionären ist nunmehr der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis hat sich auf einen bestimmten Stichtag, den so genannten „Record Date“, zu beziehen, der auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung fällt. Zudem kann die Satzung vorsehen, dass die Aktionäre sich vor der Hauptversammlung anmelden müssen. Nachdem die Aktien der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG auf den Namen lauten ergeben sich hier keine Änderungen. Das Gesetz hat aber die Frist für die Einberufung der Hauptversammlung geändert.
      Weiter hat das UMAG die Vorschriften über den Ablauf der Hauptversammlung geändert. Nach dem neuen § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG kann der Versammlungsleiter in der Satzung zur zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre ermächtigt werden. Um für derartige Maßnahmen eine klare Grundlage in der Satzung zu schaffen und eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung in angemessener Zeit zu ermöglichen, soll eine Ergänzung der Satzung um eine solche Ermächtigung des Versammlungsleiters beschlossen werden.
      Die Satzung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG soll an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Darüber hinaus soll die Anmeldefrist auf sieben Tage verlängert werden, was beispielsweise beim Versand der Eintrittskarten eine bessere Praktikabilität ermöglicht.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die folgenden Satzungsänderungen zu beschließen:
      a) § 15 Absatz 2 Satz 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
      „Die Hauptversammlung wird mindestens dreißig Tage vor dem letzten Anmeldetag einberufen.“
      b) §16 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
      "Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung bezeichneten Adresse schriftlich, fernschriftlich oder, wenn die Einberufung dies vorsieht, auf einem in der Einberufung bestimmten elektronischen Weg spätestens am siebten Tag vor dem Versammlungstag zugehen."
      § 16 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.
      c) § 17 der Satzung wird um den folgenden Absatz 3 ergänzt:
      "Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, einen zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf der gesamten Hauptversammlung, für die Aussprache zu allen oder einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag zu setzen"

      7. Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Änderung der Satzung
      Die Vergütung des Aufsichtsrats der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG soll in stärkerem Maße den Anforderungen des Corporate Governance Kodex genügen. Namentlich sollen künftig der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat bei der Vergütung berücksichtigt werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
      § 14 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      "Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von je 2.000,00 Euro. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der jeweiligen Beträge nach Satz 1."

      8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
      Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 28. September 2005 gemäß § 71 Abs. 1Nr. 8 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 9. Februar 2007 befristet und soll erneuert werden. Der Beschlussvorschlag regelt die Möglichkeiten der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und für ihre anschließende Verwendung.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a) Die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG wird ermächtigt, bis zum 17. April 2008 eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals, d. h. bis zu 336.000 Aktien, zu erwerben.
      Der Bestand an eigenen Aktien darf zu keiner Zeit einen Anteil von 10% am Grundkapital überschreiten. Der Erwerb kann auch durch Dritte für Rechnung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG durchgeführt werden.
      Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder - sofern gesetzlich zulässig - einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erfolgen.
      Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Amtlichen Handel der Börse München an den jeweils vorangehenden drei Handelstagen um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten.
      Im Falle des Erwerbs mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Amtlichen Handel der Börse München am 7.,6. und 5. Handelstag vor der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten. Sofern das Erwerbsangebot überzeichnet ist, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
      Die Ermächtigung kann von der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.
      b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorzunehmen,
      (aa) wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet (Als maßgeblicher Börsenkurs der Aktie gilt der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft im Amtlichen Handel der Börse München an den jeweils vorangehenden drei Handelstagen. Die Unterschreitung ohne Erwerbsnebenkosten darf nicht mehr als fünf Prozent betragen. Die Ermächtigung beschränkt sich auf die Veräußerung von Aktien mit einem rechnerischen Anteil von insgesamt 10 % des derzeitigen oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Veräußerung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Diese 10%-Grenze verringert sich entsprechend dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 18. Oktober 2006 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Teilschuldverschreibungen beziehen, die seit dem 18. Oktober 2006 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.) und/oder
      (bb) soweit dies als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt und/oder
      (cc) um die Rechte von Inhabern von durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften ausgegebenen Teilschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu erfüllen.
      (dd) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen; der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung zu ändern.
      Die vorstehenden Ermächtigungen unter (aa), (bb), (cc) sowie (dd) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Der Vorstand wird die Hauptversammlung über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über deren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien unterrichten.

      9. Beschlussfassung über die Zustimmung zu Ergebnisabführungsverträgen

      a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Anterra Immobilienbeteiligungs GmbH Objekt Anna-Birle-Straße, mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.
      b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Anterra Immobilienbeteiligungs GmbH Objekt Atropshof, mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.
      c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der ANTERRA Asset Management GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.
      d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Anterra Projektentwicklungs GmbH Objekt Krifteler Straße, mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.
      e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Anterra Projektentwicklungs GmbH Objekt Spinnerei Kulmbach, mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.
      f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Anterra Immobilienbeteiligungs GmbH Objekt Neuss, mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.
      g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Anterra Immobilienbeteiligungs GmbH Objekt Siegen, mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.
      h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Anterra Immobilienbeteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main vom 7. September 2006 zuzustimmen.

      Alle Anteile der obigen Gesellschaften (im Folgenden jeweils "Tochtergesellschaft") befinden sich im 100 %-igen Eigentum der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG. Die Tochtergesellschaften sollen im Rahmen der steuerlichen Konsolidierung der ANTERRA GRUPPE genutzt werden.
      Die Ergebnisabführungsverträge haben im Wesentlichen jeweils folgenden Inhalt:
      Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG abzuführen. Gewinn ist, vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen, der ohne die Gewinnabführung sonst entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. Die Gewinnabführung darf den in § 301 AktG genannten Betrag nicht überschreiten.
      Die Tochtergesellschaft kann mit Zustimmung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
      Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) sind auf Verlangen der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Rücklagen oder ein Gewinnvortrag aus der Zeit vor Beginn des jeweiligen Ergebnisabführungsvertrages dürfen weder abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags verwendet werden. § 301 AktG ist analog anzuwenden.
      Diese Verpflichtung gilt erstmals für das Geschäftsjahr, in dem die Eintragungen der Verträge in das Handelsregister des Sitzes der betreffenden Tochtergesellschaft erfolgt. Die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG hat entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der jeweiligen Tochtergesellschaft auszugleichen.
      Die Verträge haben zunächst jeweils eine Laufzeit von fünf (Zeit-)Jahren, gerechnet ab dem Beginn des Geschäftsjahres der betreffenden Tochtergesellschaft, in dem die Eintragung des Vertrags ins Handelsregister erfolgt. Sie verlängern sich anschließend bei gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten vor dem Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund – auch vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit – bleibt unberührt.
      Die Verträge bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG sowie der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Tochtergesellschaft sowie der Eintragung in das Handelsregister am Sitz der betreffenden Tochtergesellschaft. Sie gelten bezüglich der Ergebnisabführungsverpflichtung rückwirkend ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie in das Handelsregister am Sitz der betreffenden Tochtergesellschaft eingetragen werden.
      Zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrages und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften hatten diese jeweils keine außenstehenden Gesellschafter. Es sind daher von der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für außenstehende Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen zu leisten noch Abfindungen zu gewähren.
      In den Geschäftsräumen am Sitz der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt am Main, liegen hinsichtlich jedes Ergebnisabführungsvertrags folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
      • der Text des jeweiligen Ergebnisabführungsvertrags,
      • der jeweilige gemeinsame schriftliche Bericht des Vorstands der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG und der Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft, in dem der Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags und der Inhalt des Vertrags rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet werden,
      • die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für die letzten drei Geschäftsjahre.
      • die Jahresabschlüsse der jeweiligen Tochtergesellschaft für die letzten 3 Geschäftsjahre.
      Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

      10. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals
      Derzeit läuft die Bezugsfrist zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Für den Fall der durchgeführten Kapitalerhöhung möchte die Gesellschaft ein weiteres genehmigtes Kapital beschließen, um weitere Expansions- oder andere Vorhaben realisieren zu können. Daher soll im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung wieder ein genehmigtes Kapital beschlossen werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Oktober 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7,25 Mio. Euro zu erhöhen.
      Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
      Wird das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des derzeitigen oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten dürfen. Diese 10%-Grenze verringert sich entsprechend dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 18. Oktober 2006 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Teilschuldverschreibungen beziehen, die seit dem 18. Oktober 2006 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

      § 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu hinzugefügt:
      "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Oktober 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7,25 Mio. Euro zu erhöhen. Bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Wird das Kapital gegen Bareinlagen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, im Falle von Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des derzeitigen oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten dürfen. Diese 10%-Grenze verringert sich entsprechend dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 18. Oktober 2006 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Teilschuldverschreibungen beziehen, die seit dem 18. Oktober 2006 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.
      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.”

      11. Wahl der Abschlussprüfer und der Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main und zum Konzernabschlussprüfer die KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zu bestellen.


      An der Hauptversammlung kann gemäß § 16 der Satzung jeder Aktionär – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – teilnehmen, der seine Aktien bis spätestens Freitag, den 13. Oktober 2006, beim Vorstand der Gesellschaft anmeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme– und Stimmrechten ist der am Freitag, dem 13. Oktober 2006, im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich.

      Die Anmeldung ist wie folgt zu bewirken: Mit dem von der Gesellschaft übersandten Formblatt entweder schriftlich unter der unten angegebenen Anschrift der Gesellschaft, oder per Telefax unter der Nummer 069/63306343.

      Nach Erhalt der Anmeldung werden durch die Gesellschaft die Eintrittskarten ausgestellt und den Aktionären zugesandt oder am Eingang der Hauptversammlung hinterlegt.

      Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, etwa ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören und als deren Inhaber es nicht eingetragen ist, nur aufgrund einer Vollmacht des Aktionärs ausüben.

      Anfragen zur Hauptversammlung sowie Anträge von Aktionären oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind nur an die folgende Adresse zu richten:
      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Beatrix Kornas
      Kennedyallee 76
      60596 Frankfurt am Main

      oder per E-Mail an
      beatrix.kornas@anterra.de

      Anderweitig adressierte Anträge können für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt werden. Eventuelle Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß §§ 126, 127 AktG mit den erforderlichen Angaben im Internet unter www.anterra.de zugänglich gemacht; einen Versand in gedruckter Form an alle Aktionäre sieht das Aktiengesetz nicht mehr vor. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Frankfurt am Main, den 7. September 2006
      Der Vorstand


      Anlage zur Einladung der Hauptversammlung
      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8
      (Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung eigener Aktien)
      gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG:


      Unter Tagesordnungspunkt 8 wird von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. l Nr.8 AktG zu ermächtigen, eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

      Die Ermächtigung soll entsprechend der nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zulässigen Höchstdauer auf 18 Monate erteilt werden. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung wird die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG für den Zeitraum bis zum 17. April 2008 in die Lage versetzt, das Instrument des Erwerbs eigener Aktien zu nutzen, um die mit dem Erwerb von eigenen Aktien verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu realisieren. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder - sofern gesetzlich zulässig - einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erfolgen. Damit wird die Gleichbehandlung aller Aktionäre bei dem Erwerb der Aktien gewährleistet. Die Ermächtigung soll in den gesetzlichen Grenzen des § 71 Abs. 2 AktG bestehen. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht vor, dass im Falle des Erwerbs mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Erwerbsangebots, wenn das Erwerbsangebot überzeichnet ist, eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden kann. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der Quoten und kleinere Restbestände zu vermeiden.

      Der vorgeschlagene Ermächtigungsbeschluss sieht vor, dass die Aktien in bestimmten Fällen anders als über die Börse oder durch Angebot mit Bezugsrecht an alle Aktionäre veräußert werden dürfen. So soll zunächst die Möglichkeit zur Veräußerung der eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, also zu einem Barpreis, der den Börsenkurs der Aktien nicht wesentlich unterschreitet, bestehen. Insoweit bestimmt die vorgeschlagene Ermächtigung ausdrücklich, dass die Unterschreitung ohne Berücksichtigung der Erwerbsnebenkosten nicht mehr als fünf Prozent betragen darf.

      Die damit eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG versetzt die Verwaltung im Interesse der Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen aus Sicht der Gesellschaft attraktiven Veräußerungserlös zu erzielen, der über dem liegt, was bei einem Bezugsrecht der Aktionäre erzielbar wäre.

      Die Ermächtigung beschränkt sich auf die Veräußerung von Aktien mit einem rechnerischen Anteil von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 18. Oktober 2006 oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Veräußerung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. Die Ermächtigung bestimmt ausdrücklich, dass sich diese 10%-Grenze entsprechend dem anteiligen Betrag am Grundkapital verringert, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 18. Oktober 2006 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind[, sowie entsprechend dem anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Teilschuldverschreibungen beziehen, die seit dem 18. Oktober 2006 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind].

      Durch die Festsetzung eines Veräußerungspreises nahe dem Börsenkurs und die umfangmäßige Beschränkung der Ermächtigung wird sichergestellt, dass eine wirtschaftliche Verwässerung des Anteilsbesitzes der Aktionäre nicht oder allenfalls in sehr geringem Maße eintritt. Im Hinblick auf den liquiden Markt und die Zahl der im Streubesitz gehaltenen Aktien ist gewährleistet, dass Aktionäre jederzeit zu vergleichbaren Konditionen Aktien über die Börse erwerben können.

      Somit werden die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre auch bei einer derartigen Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht angemessen gewahrt.

      In dem vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschluss ist weiter die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei Veräußerung der eigenen Aktien vorgesehen, wenn die Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen eingesetzt werden. Die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG steht auch bei Unternehmensakquisitionen in einem sich verschärfenden weltweiten Wettbewerb.

      Sie muss jederzeit im Rahmen ihrer Akquisitionspolitik in der Lage sein, in den internationalen und nationalen Märkten im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können.

      Die jüngere Entwicklung der internationalen und nationalen Wirtschaft zeigt, dass der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen gegen eigene Aktien der Erwerberin an Bedeutung gewinnt. Der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG soll die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen eigenen Aktien als Akquisitionswährung zu benutzen. Bei der Festlegung der Bewertungsrelation wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden.

      Schließlich sieht die vorgeschlagene Ermächtigung vor, dass die eigenen Aktien unter dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dafür verwendet werden können, um die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten von Inhabern von durch die Gesellschaft ausgegebenen Teilschuldverschreibungen zu erfüllen.

      Es kann im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zweckmäßig sein, bei Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft von einer Erhöhung des Grundkapitals oder einer Aktienausgabe aus einem bestehenden bedingten Kapital abzusehen und zur Bedienung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Wandlungspflichten ganz oder teilweise eigene Aktien einzusetzen. Dadurch wird eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft und eine Verwässerung der Beteiligungsquote der Aktionäre vermieden.

      Der Vorstand wird - jeweils in der nächst folgenden Hauptversammlung - über die Ausnutzung einer der vorgenannten Ermächtigungen zur Veräußerung in anderer Weise als über die Börsen oder durch Angebot an alle Aktionäre berichten.

      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10
      (Schaffung eines genehmigten Kapitals)
      gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 186 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 AktG:


      Unter Tagesordnungspunkt 10 wird von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, ein Genehmigtes Kapital in Höhe von nominal 7.250.000,00 Euro zu schaffen.

      Der Gesetzgeber hat das Instrument des Genehmigten Kapitals u.a. geschaffen, um einem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, schnell und unabhängig von dem jährlichen Rhythmus der Hauptversammlung über die Emission neuer Aktien beschließen zu können. Es ist daher die Aufgabe des Vorstands einer Gesellschaft, vorausschauend dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft auch dann ausreichend mit Genehmigtem Kapital ausgestattet ist, wenn aktuell kein Anlass für eine Ausnutzung besteht.

      Die Gründe für eine Inanspruchnahme des Genehmigten Kapitals können unterschiedlicher Natur sein. Die aktuelle Entwicklung an den Finanzmärkten zeigt, dass beispielsweise die Stärkung der Eigenkapitalbasis ein wichtiger Anlass sein kann. Darüber hinaus ist die Finanzierung von Akquisitionen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen ein klassisches Einsatzgebiet für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals. Die Gesellschaft soll die Möglichkeit haben, bei einem entsprechenden wirtschaftlichen Umfeld durch Akquisitionen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu stärken. Um auch Aktien der Gesellschaft als Akquisitionswährung einsetzen zu können, ist es notwendig, das vorgeschlagene Genehmigte Kapital zu schaffen. Da eine Kapitalerhöhung bei einer Akquisition unter Umständen kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung und aufgrund der Einladungsfristen auch nicht ohne Weiteres von einer außerordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Vielmehr bedarf es zur Erreichung der erforderlichen Flexibilität der Schaffung eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand schnell zurückgreifen kann.

      Der Vorstand soll daher ermächtigt werden, im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, um in geeigneten Einzelfällen diese Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen einsetzen zu können. Die ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG steht in einem harten Wettbewerb. Sie muss deshalb jederzeit in der Lage sein, in den sich wandelnden Märkten im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel zu handeln. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur ist es manchmal sinnvoll, die erforderliche Gegenleistung nicht in Geld, sondern in neuen Aktien der Gesellschaft zu erbringen. Häufig besteht auch der Veräußerer darauf, als Gegenleistung Aktien der erwerbenden Gesellschaft zu erhalten, weil dies für ihn günstiger sein kann. Die Möglichkeit, neue Aktien der Gesellschaft als Akquisitionswährung anbieten zu können, schafft damit einen Vorteil im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte. Die vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft mithin den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel gegen Gewährung neuer Aktien der Gesellschaft ausnutzen zu können.

      Der Vorstand soll ferner gemäß §§203 Abs.2, 186 Abs.3 Satz 4 AktG ermächtigt werden, im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung soll jedoch mit der Maßgabe gelten, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 18. Oktober 2006 oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten dürfen. Die Ermächtigung bestimmt ausdrücklich, dass sich diese 10%-Grenze entsprechend dem anteiligen Betrag am Grundkapital verringert, der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 18. Oktober 2006 unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind[, sowie entsprechend dem anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte aus Teilschuldverschreibungen beziehen, die seit dem 18. Oktober 2006 in sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind].

      Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung ein zeitnahes Agieren. Die Verwaltung wird in die Lage versetzt, im Interesse der Gesellschaft kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen aus Sicht der Gesellschaft attraktiven Veräußerungserlös zu erzielen, der über dem liegt, was bei einem Bezugsrecht der Aktionäre erzielbar wäre. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Abschlag gegenüber dem Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals wird keinesfalls mehr als 5% betragen. Der Bezugsrechtsausschluss darf 10% des Grundkapitals überschreiten. Durch diese Vorgaben wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf einen Verwässerungsschutz ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Jeder Aktionär hat aufgrund des börsenkursnahen Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der größenmäßigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung grundsätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Es ist daher sichergestellt, dass in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Wertung des §186 Abs.3 Satz 4 AktG die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen bei einer Ausnutzung des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt werden, während der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre weitere Handlungsspielräume eröffnet werden.

      Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Gebrauch machen wird. Eine Ausnutzung dieser Möglichkeit wird nur dann erfolgen, wenn dies nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrates im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

      Der Vorstand wird über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals jeweils in der nächsten Hauptversammlung berichten. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats nur für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhält-nisses entstehen und nicht mehr gleichmäßig auf alle Aktionäre verteilt werden können, zur Erleichterung der Abwicklung ausgeschlossen werden.

      Die vorstehenden Berichte zu Tagesordnungspunkt 8 und 10 liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt am Main) und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Berichte jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Ferner werden sie den Aktionären im Anhang zur Einladung bereits übermittelt. Die Berichte werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen.



      Frankfurt, 7. September 2006

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 13.09.06 16:38:42
      Beitrag Nr. 149 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.876.894 von Muckelius am 11.09.06 17:24:43Der GB für 2005 ist endlich auf der Homepage verfügbar!
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 16:38:18
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.912.041 von Muckelius am 13.09.06 16:38:42:confused:

      News - 14.09.06 16:33

      DGAP-Adhoc: Anterra Vermögensverwaltungs AG (deutsch)

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Produkteinführung

      14.09.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wurde nicht ausreichend gezeichnet

      Durch Beschluss vom 24. August 2006 sowie mit am selbigen Tag erteilter Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand beschlossen, auf Grundlage der satzungsmäßigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 14.560.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu EUR 7.249.424 zu erhöhen. Die Erhöhung stand unter dem Vorbehalt, dass bis zum Ablauf der Bezugsfrist (11. September 2006) mindestens 836.472 neue Aktien gezeichnet worden sind.

      Die erforderliche Anzahl von Zeichnungen liegt nicht vor. Mit Beschluss des Vorstands vom 14. September 2006 wurde dies festgehalten und festgestellt, dass der Vorstandsbeschluss vom 24. August 2006 ungültig geworden ist.

      Die Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital wird daher nicht wie am 24. August 2006 beschlossen durchgeführt.





      DGAP 14.09.2006

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Emittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0) 69 63306-120 Fax: +49 (0) 69 63306-108 E-mail: beatrix.gerigk@anterra.de WWW: www.anterra.de ISIN: DE0005532733 WKN: 553273 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 14.09.06 22:58:33
      Beitrag Nr. 151 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.933.631 von Muckelius am 14.09.06 16:38:18War wohl ein Satz mit "x". :D

      ... durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den Namen lautende Stückaktien um bis zu EUR 7.249.424 zu erhöhen. Die Erhöhung stand unter dem Vorbehalt, daß bis zum Ablauf der Bezugsfrist (11. September 2006) mindestens 836.472 neue Aktien gezeichnet worden sind.

      Also mindestens die Hälfte der neuen Aktien sollte bis zum Ende der Angebotsfrist gezeichnet worden sein. Da der Bieter, die LEI über 90% der Anterra-Aktien besitzt, kann dies nur bedeuten, daß der Bieter selbst nicht (oder nicht in vollem Umfang) über seine Bezugsrechte verfügt hat.

      Was hat das nun zu bedeuten? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.09.06 17:34:23
      Beitrag Nr. 152 ()
      Während der letzten Woche ist der Kurs bei relativ hohen Umsätzen leicht gestiegen. Der BaFin-Mindestpreis läuft mit 8 Tagen Verzögerung hinterher.

      Bei einem Sqeeze-Out gilt entweder der höchste bezahlte Preis oder der BaFin-Mindestpreis, je nachdem welcher Preis höher liegt. Das hängt davon ab, ob der Bieter alleine kauft, oder ob noch ein anderer Käufer am Markt ist.

      Bald werden wir es wissen. :p
      Avatar
      schrieb am 22.09.06 18:20:01
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.086.770 von dekrug am 21.09.06 17:34:23Die starten einen zweiten Versuch:
      :confused:

      Anterra Vermögensverwaltungs AG / Kapitalerhöhung

      22.09.2006

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------

      Bezugsangebot an die Aktionäre der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG,Frankfurt am MainISIN DE0005532733WKN 553 273

      22. September 2006Durch Beschluss der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. September2005 wurde der Vorstand im Wege der Satzungsänderung (im Handelsregistereingetragen am 11. Januar 2006) ermächtigt, mit Zustimmung desAufsichtsrates in der Zeit bis zum 9. August 2010 das Grundkapital derGesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 7.250.000,00durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oderSacheinlage zu erhöhen.Soweit das Kapital gegen Bareinlage erhöht wird, ist den Aktionären einBezugsrecht einzuräumen; der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung desAufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen(vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft).Durch Beschluss vom 20. September 2006 sowie mit am selbigen Tag erteilterZustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand beschlossen, auf Grundlageder obigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR14.560.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den Namen lautendeStückaktien um bis zu EUR 7.249.424 zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgtEUR 24,25 je Aktie, der sich aus einem rechnerischen Nennbetrag von EUR41/3 und einem Agio in Höhe der Differenz ergibt. Die neuen Aktien sind abdem 1. Januar 2006 gewinnberechtigt.Die neuen Aktien werden den Aktionären unserer Gesellschaft im Verhältnisvon 1:0,4979 zum Bezug angeboten (unmittelbares Bezugsrecht). Auf je 10.000alte Aktien können so z.B. 4.979 neue Aktien bezogen werden. Sofern esaufgrund des vorgenannten Verhältnisses nicht möglich ist, eine neue Aktiezu zeichnen, kann jeder betroffene Aktionär insoweit sein Bezugsrechtveräußern, Bezugsrecht in erforderlichem Umfang hinzu erwerben oder seinBezugsrecht mit anderen Aktionären gemeinsam ausüben (§ 69 AktG). Bis zumEnde der Bezugsfrist nicht auf Grund des Bezugsrechts bezogene Aktienkönnen einzelnen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung (keinöffentliches Angebot) zum oben genannten Ausgabebetrag zum Bezug angebotenwerden.Die weiteren Einzelheiten zur Bezugsfrist, zu den weiteren Bedingungen derKapitalerhöhung und zur Ausübung des Bezugsrechts werden im elektronischenBundesanzeiger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht.

      Weitere Informationen:

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AGz.Hd. Jutta RemusKennedyallee 7660596 Frankfurt Telefax 069/6 33 06 108

      oder

      jutta.remus@anterra.de.

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG Der Vorstand

      DGAP 22.09.2006 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: DeutschEmittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG Kennedyallee 76 60596 Frankfurt DeutschlandTelefon: +49 (0) 69 63306-120Fax: +49 (0) 69 63306-108E-mail: beatrix.gerigk@anterra.deWWW: www.anterra.deISIN: DE0005532733WKN: 553273Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------



      Autor: EquityStory AG (© EquityStory AG),16:17 22.09.2006
      Avatar
      schrieb am 23.09.06 00:31:54
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.108.002 von Muckelius am 22.09.06 18:20:01Tatsächlich! Es darf wieder gezeichnet werden. :D

      Der Ausgabepreis beträgt nun EUR 24,25 (ganze 13 Cent weniger). Die Bezugsfrist läuft jetzt vom 25.09. bis 09.10.2006. Weitere Unterschiede habe ich bisher nicht entdeckt.

      Das Bezugsverhältnis ist mit 10.000 zu 4.979 so kleinanlegerunfreundlich geblieben, wie beim ersten Versuch, und wieder kein Bezugsrechtshandel! :(

      Hier nochmal alle Stückzahlen zwischen 1 und 9.999 bei denen ein Minimum (weniger als 0,005) an Bezugsrecht verschenkt wird:

      **237 **476 **713 **952 1.189 1.428 1.665 1.904 2.141 2.380 2.619 2.856 3.095 3.332 3.571 3.808 4.047 4.284 4.523 4.760 4.999 5.238 5.475 5.714 5.951 6.190 6.427 6.666 6.903 7.142 7.379 7.618 7.857 8.094 8.333 8.570 8.809 9.046 9.285 9.522 9.761

      Näheres s. Posting #146. :)
      Avatar
      schrieb am 05.10.06 17:04:53
      Beitrag Nr. 155 ()
      Scheint ja ein bunter Nachmittag zu werden! :D

      Näheres s. http://www.anterra.de/public/files/investor/ir1.html
      Investor Relation: HV 2006
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 21:16:59
      Beitrag Nr. 156 ()
      Das ist eine Überraschung!

      Top 8 und Top 10 der am 18.10.06 stattfindenden HV wurden nach sorgfältiger Prüfung des Gegenantrags der SdK durch Vorstand und Aufsichtsrat der ANTERRA AG mit heutigem Beschluß zurückgezogen.

      Quelle: http://www.anterra.de/public/index.html - Anterra aktuell vom 13.10.06

      Nebenbei: Die Kapitalerhöhung scheint diesmal gefunzt zu haben. Eine entsprechende Pressemitteilung oder Ad-hoc-Mitteilung steht allerdings noch aus.

      Gruß und schönes Wochenende
      DeKrug
      Avatar
      schrieb am 29.10.06 22:33:33
      Beitrag Nr. 157 ()
      Der GSC-Bericht von der HV der Anterra AG am 18.10.06 ist jetzt verfügbar (EUR 3,-).
      http://www.gsc-research.de/public/contents/home.cfm
      27.10.2006 - 21:26 Trotz Verlustausweis in 2005 klettert der Aktienkurs auf über 24 EUR :look:
      Es gilt nun herauszufinden, wie hoch der Anteil der LEI-Anterra nach Durchführung der Kapitalerhöhung ist. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.11.06 17:29:22
      Beitrag Nr. 158 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.001.449 von dekrug am 29.10.06 22:33:33Was für ein hin und her......


      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital wird durch den Vorstand zurückgezogen

      16.11.2006, 17:08

      Ad-hoc-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Durch Beschluss vom 20. September 2006 sowie mit am selbigen Tag erteilter
      Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand beschlossen, auf Grundlage
      der satzungsmäßigen Ermächtigung das Grundkapital der Gesellschaft von zur
      Zeit EUR 14.560.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.672.944 auf den Namen
      lautende Stückaktien um bis zu EUR 7.249.424 zu erhöhen. Die Erhöhung stand
      unter dem Vorbehalt, dass bis zum Ablauf der Bezugsfrist (9. Oktober 2006)
      mindestens 836.472 neue Aktien gezeichnet worden sind.

      Die mit der Kapitalerhöhung eingeworbenen Mittel sollten zur Finanzierung
      von zeitnah zu tätigen Investitionen verwandt werden. Dies betraf unter
      anderem den Ankauf von verschiedenen Einkaufszentren in Bayern. Diese
      Investitionen konnten nicht verwirklicht werden. Der Vorstand sieht auch
      keine anderen zeitnah umsetzbaren Investitionsoptionen, so dass der
      geplante Finanzierungsbedarf nicht mehr besteht. Der Vorstand hat sich
      entschieden, die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen.

      Die Kapitalerhöhung der Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital wird daher
      nicht wie am 20. September 2006 beschlossen durchgeführt.






      (c)DGAP 16.11.2006
      ---------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch
      Emittent: Anterra Vermögensverwaltungs AG
      Kennedyallee 76
      60596 Frankfurt Deutschland
      Telefon: +49 (0) 69 63306-120
      Fax: +49 (0) 69 63306-108
      E-mail: beatrix.gerigk@anterra.de
      WWW: www.anterra.de
      ISIN: DE0005532733
      WKN: 553273
      Indizes:
      Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in
      Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 17.11.06 00:46:10
      Beitrag Nr. 159 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.463.155 von Muckelius am 16.11.06 17:29:22Hallo Muckelius,

      der Vorstandsbeschluß, die Kapitalerhöhung abzusagen, ist m.E. anfechtbar. Die Kapitalerhöhung war nicht an die Bedingung geknüpft, daß der Ankauf von verschiedenen Einkaufszentren verwirklicht werden kann, sondern stand ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass bis zum Ablauf der Bezugsfrist (9. Oktober 2006) mindestens 836.472 neue Aktien gezeichnet worden sind. Letzteres war unmittelbar nach Ende der Bezugsfrist und nicht erst einen Monat später festzustellen.

      Die BaFin sollte über diese Schindluderei informiert werden. Eine Untersuchung des Vorgangs ist sicherlich angebracht, evtl. auch die Anfechtung der HV-Beschlüsse vor dem Hintergrund der Verheimlichung wesentlicher geschäftlicher Vorgänge.

      Ich habe per eMail vom 26.10.06 an die Investor-Relation-Abteilung der ANTERRA AG eine Meldung über den Umfang der Zeichnung mit Angabe des Anteils des Großaktionärs LEI-Anterra verlangt, diese mit eMails vom 01.11.06 und vom 10.11.06 angemahnt und keine Antwort erhalten.

      Meine Einzahlung für die von mir gezeichneten neuen Aktien werde ich mit einer angemessenen Entschädigung zurückfordern, ggf. unter Androhung ausgesuchter Unfreundlichkeiten.

      Hast Du Dich mal mit den Angaben des Anteils der LEI-Anterra auf der home page der ANTERRA AG befaßt? Mir ist da eine Diskrepanz zur letzten Wasserstandsmeldung nach Ablauf des Pflichtangebotes aufgefallen. Hast Du dafür eine Erklärung?

      Gruß
      deKrug
      Avatar
      schrieb am 20.11.06 22:27:03
      Beitrag Nr. 160 ()
      Hallo Muckelius :confused:

      die Einzahlungen für die Kapitalerhöhung sind (heute eingehend) mit taggenau berechneten Zinsen in Höhe von 3.2% zurückerstattet worden.

      Neue Formulare für die nächste Kapitalerhöhung können angefordert werden bei:

      Frau Beatrix Kornas
      Assistentin/PR
      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Kennedyallee 76
      60596 Frankfurt am Main
      Telefon: (0 69) 6 33 06 - 1 20
      Telefax: (0 69) 6 33 06 - 1 08
      E-Mail: beatrix.kornas@anterra.de
      http://www.anterra.de

      Ich habe vorsorglich 20 Stück bestellt. :D
      Avatar
      schrieb am 26.11.06 18:54:16
      Beitrag Nr. 161 ()
      Nachdem nun auch die 2. Kapitalerhöhung endgültig zurückgezogen worden ist, und auch keine neuen Zeichnungsformulare verschickt werden, gewinnt die Frage, wie hoch denn jetzt der Anteil des Großaktionärs LEI-Anterra ist, erneut an Bedeutung.

      Wählt man die home page der ANTERRA AG unter
      http://www.anterra.de/public/index.html
      an und schaut unter
      --> Investor Relations nach, so erhält man folgende Angaben:

      • WKN: 553.273
      • Kürzel: ANT1
      • ISIN: DE0005532733
      • Börsen: Fft, Mchn, Stgt
      • Anzahl: 3.360.000 Stückaktien
      • Aktionärsstruktur:
      85,1 % LEI Anterra Germany Holding GmbH,
      5,1 % LEI Anterra Germany Holding II Ltd. & Co. KG
      9,8 % Free Float

      Wenn man dagegen weiter unter
      --> Newsroom und dann 07.02.2006 Veröffentlichungen, Meldungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb und dem Pflichtangebot der LEI Anterra Germany Holding GmbH
      --> zur Pflichtveröffentlichung anwählt, bestätigt, daß man die obigen rechtlichen Hinweise gelesen hat, dann
      --> weiter zur Angebotsunterlage geht und sich
      5. Ergebnisbekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG vom 14.03.2006
      --> PDF-Datei (19 KB) anschaut, bekommt man eine andere Auskunft:

      87,34% LEI Anterra Germany Holding GmbH,
      5,1 % LEI Anterra Germany Holding II Ltd. & Co. KG
      0,29% Anterra AG, eigene Aktien
      7,27% Free Float

      Das ist doch schon eine erhebliche Diskrepanz. Wer hat dafür eine Erklärung?
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 19:07:31
      Beitrag Nr. 162 ()
      Hallo Muckelius :confused:

      die LEI Anterra hat den Erwerb weiterer 104.570 ANTERRA-Aktien gemeldet und zahlt nun EUR 27,- pro Stück.
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 19:11:53
      Beitrag Nr. 163 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.959.902 von dekrug am 05.12.06 19:07:31Na dann dauert es wohl nicht mehr lange bis zum Squezze-Out Verlangen....
      Avatar
      schrieb am 10.12.06 14:28:19
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.959.902 von dekrug am 05.12.06 19:07:31Der Anteil des Großaktionärs LEI-Anterra wird jetzt vorsichtshalber nicht mehr auf der home page der ANTERRA AG unter
      http://www.anterra.de/public/index.html --> Investor Relations
      angezeigt.

      Der Mindestanteil ist jedoch leicht zu ermitteln:

      87,34% LEI Anterra Germany Holding GmbH, nach Pflichtangebot
      *3,11% LEI Anterra Germany Holding GmbH, letzter Zukauf
      *5,10% LEI Anterra Germany Holding II Ltd. & Co. KG
      *0,29% Anterra AG, eigene Aktien
      *4,16% Free Float

      Die Kleinaktionäre halten also keine 5% mehr. Damit sind die Voraussetzungen für einen Squeeze out gegeben. Wie lange das noch dauern könnte, wird von Muckelius mit wohl nicht mehr lange vorausgesagt.

      Fest steht nur der Preis: EUR 27,- (mindestens).
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 13:33:49
      Beitrag Nr. 165 ()
      Aller guten Dinge sind drei. Die dritte Kapitalerhöhung läßt allerdings auf sich warten. Was macht man jetzt mit den übriggebliebenen Zeichnungsformularen? Wen kann man da fragen?
      Ein Ansprechpartner wird auf der home page der ANTERRA AG unter
      http://www.anterra.de/public/index.html --> Investor Relations
      nicht mehr benannt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.07 21:44:51
      Beitrag Nr. 166 ()
      Dafür soll demnächst auf der home page der ANTERRA AG unter
      http://www.anterra.de/public/index.html --> Investor Relations
      eine Ansprechpartnerin benannt werden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 19:40:47
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.967.460 von dekrug am 16.01.07 21:44:51Langsam und gemütlich strebt der Kurs dem Kaufpreis von EUR 27,- entgegen. :look:
      Avatar
      schrieb am 31.01.07 13:44:07
      Beitrag Nr. 168 ()
      Auf der home page der ANTERRA AG unter
      http://www.anterra.de/public/index.html --> Investor Relations
      sind seit 2 Monaten keine Neuigkeiten erschienen, außer daß jetzt wieder ein (bis auf weiteres namenloser) Ansprechpartner benannt wird.
      Die letzte Meldung war vom 30.11.06 (noch zu 16% MWSt), näheres s. #162.
      Avatar
      schrieb am 16.02.07 19:38:12
      Beitrag Nr. 169 ()
      Pflichtangebot verjährt

      Die Übernahme eines Unternehmens (amtsdeutsch "Zielgesellschaft"), speziell einer Aktiengesellschaft wie die ANTERRA AG durch einen Investor(Bieter) wie die LEI mittels Erwerb der Aktien dieser AG wird durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) akribisch geregelt. Es umfaßt 9 Abschnitte mit insgesamt 68 Paragraphen. Das monumentale Gesetzeswerk ist auf der home page der BaFin unter
      http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl
      --> Aufsichtsrecht --> Gesetze ---> Gehe zu WpÜG
      zu finden.

      Entspr. §31 Abs.1 hat der Bieter den Aktionären der Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Weiterhin heißt es in Abs.5 "Erwerben der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 außerhalb der Börse Aktien der Zielgesellschaft und wird hierfür wertmäßig eine höhere als die im Angebot genannte Gegenleistung gewährt oder vereinbart, ist der Bieter gegenüber den Inhabern der Aktien, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des Unterschiedsbetrages verpflichtet. Satz 1 gilt nicht für den ..."

      Lt. Mitteilung vom 30.11.06 hat die LEI weitere 104.570 Aktien der ANTERRA AG außerbörslich für EUR 27,- erworben und ordnungsgemäß an Aktionäre, die das Angebot angenommen hatten, eine entspr. Nachzahlung geleistet.

      Am 05.02.06 war die Veröffentlichung des Pflichtangebotes erfolgt.
      Die Verpflichtung zur Nachzahlung des Unterschiedsbetrages bei weiteren außerbörslichen Käufen zu höheren Preisen als den seinerzeitigen Angebotspreis von EUR 23,25 ist nach Ablauf der Jahresfrist, also seit dem 05.02.07 erloschen. Die LEI kann demnach jetzt zu beliebigen Preisen weitere Aktien der ANTERRA AG kaufen.

      Der Mindestpreis ist allerdings der von der BaFin ermittelte gewichtete Durchschnittskurs der letzten 3 Monate vor dem jeweiligen Zukauf bzw. der in diesem Zeitraum gezahlte Höchstpreis. Da der letzte Kauf im Nov.06 jetzt auch bereits 3 Monate zurückliegt, ist er nicht mehr relevant. Der aktuelle BaFin-Durchschnittspreis liegt bei EUR 24,55 und ist damit fast identisch mit dem heutigen Schlußkurs an der Frankfurter
      Avatar
      schrieb am 21.02.07 00:01:34
      Beitrag Nr. 170 ()
      Auf der home page der ANTERRA AG wird unter
      http://www.anterra.de/public/index.html
      Anterra aktuell vom 19.02.2007
      ---> zur Ad-Hoc-Meldung
      eine personelle Veränderung gemeldet. Leider geht aus dem kargen Text nicht hervor, wann der Squeeze out stattfinden soll.

      Sucht man weiter im Register
      ---> Investor Relations Finanzkalender,
      so findet man den HV-Termin des Vorjahres: 79.08.2006 :D
      Desweiteren wurde der Ansprechpartner entfernt :( (Stelle gestrichen).

      Es ist nichtmal sicher, ob überhaupt ein Squeeze out geplant ist. Die LEI könnte die restlichen 139.700 Aktien auch durch weitere außerbörsliche Käufe erwerben. Gewinne von Vorkäufern werden nach den geplanten Steuergesetzen (Wegfall der einjährigen Spekulations-Steuer-Frist ab 2009) auch in 2010 noch steuerfrei sein, sofern die Vorkäufe bis spätestens 30.12.2008 erfolgen.

      Durch den Verzicht auf einen Squeeze out würde die LEI einem Spruchstellenverfahren aus dem Wege gehen, das mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer erheblich höheren angemessenen Gegenleistung als die bisher gezahlten EUR 27,- führen würde. Ob der Erwerb aller restlichen Aktien ohne Squeeze out gelingt und ob die LEI dabei letztendlich billiger wegkommt, ist allerdings fraglich. :lick:
      Avatar
      schrieb am 12.03.07 20:41:20
      Beitrag Nr. 171 ()
      Wie sagte doch Konrad Adenauer, der große alte Mann vom Rhein im März 1952 so treffend: "Meine Damen und Herren, die Situation ist da".

      In erstaunlicher Weise ist dies heute, mehr als ein halbes Jahrhundert später bei ANTERRA der Fall. Nach zwei gescheiterten Kapitalerhöhungen und einem unvermittelten Satz über die 95%-Marke durch einen einzigen außerbörslichen Zukauf, wartet jetzt einer auf den anderen. Derweil dümpelt der Kurs träge vor sich hin.

      Kein Zweifel - die Situation ist da.
      Avatar
      schrieb am 02.04.07 22:43:58
      Beitrag Nr. 172 ()
      Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. :lick:
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 01:29:09
      Beitrag Nr. 173 ()
      Könnte es möglicherweise sein, daß es evtl. vielleicht schon losgeht?
      Avatar
      schrieb am 12.07.07 17:15:07
      Beitrag Nr. 174 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.037.890 von dekrug am 28.04.07 01:29:09
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      11.07.2007 12:08
      DGAP-Adhoc: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG (deutsch)

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG über einen Jahresfehlbetrag für das

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG (Nachrichten) / Jahresergebnis/Dividende

      11.07.2007

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005532733; WKN: 553273)

      Die Gesellschaft hat im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. EUR 2,41 Mio. ausgewiesen(Jahresfehlbetrag im Konzern für 2005: EUR 1,07 Mio.). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Konzern für das Geschäftsjahr 2006 beträgt ca. EUR -4,08 Mio. (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Konzern für 2005: EUR -1,04Mio.). Der Gesamtumsatz im Konzern (inklusive Mieterlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge) für das Geschäftsjahr 2006 hat EUR 19,67 Mio. betragen (Gesamtumsatz im Konzern in 2005: EUR 20,05 Mio.) Die genannten Zahlen ergeben sich aus den Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2006. Ein testierter Konzernabschluss wurde in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 9. Juli 2007 vorgelegt.

      Der auf Ebene der ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG entstandene Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von EUR 3.048.644,54 (Vorjahr Gewinn: EUR 2,563 Mio.) soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

      Der Vorstand und der Aufsichtsrat teilen mit, dass wegen der vorliegenden Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2006 keine Dividende gezahlt werden kann.

      Der Vorstand

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG Wilhelm-Leuschner-Straße 78 60329 Frankfurt Tel. (0 69) 71 04 - 64 00 Fax (0 69) 71 04 - 64 01 DGAP 11.07.2007 -------------------------------------------------------------------- -------

      Sprache: Deutsch Emittent: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG Wilhelm-Leuschner-Straße 78 60329 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0)69 7104 64 00 Fax: +49 (0)69 7104 64 01 E-mail: info@anterra.de Internet: www.anterra.de ISIN: DE0005532733 WKN: 553273 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      -------------------------------------------------------------------- -------

      ISIN DE0005532733

      AXC0082 2007-07-11/12:03




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      ANTERRA VERMOEGENSVERWALTUNGS-AG
      Avatar
      schrieb am 15.07.07 17:43:40
      Beitrag Nr. 175 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.656.915 von Muckelius am 12.07.07 17:15:07Tatsächlich, es geht los! :D
      Avatar
      schrieb am 15.09.07 14:43:13
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.656.915 von Muckelius am 12.07.07 17:15:07Hallo Muckelius,
      der Schlußkurs vom 14.09.07 an der Börse Fft lag bei EUR 21,10 :confused:
      Wisser hat vor 2 Jahren zu EUR 19,05 verkauft. :cool:
      Was sagst Du dazu?
      Kaufen oder noch abwarten? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.10.07 19:08:10
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.586.495 von dekrug am 15.09.07 14:43:13Hallo dekrug,

      Kurs nun bei 19 Euro. Zahlen zum Halbjahr sind wieder "tiefrot". Dieses wird zum Jahresende wohl auch so sein. Aber der Vorstand ist davon überzeugt im negativen Bereich ein Ergebnis über Plan abzuliefern.... Naja. Mit einem Wiedereinstieg warte ich lieber noch.....
      Avatar
      schrieb am 05.10.07 16:55:57
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.808.583 von Muckelius am 01.10.07 19:08:10Hallo Muckelius,

      die Verlautbarungen des gebenedeiten Vorstandes sind natürlich geeignet, eine gewisse Verunsicherung hervorzurufen. :confused:

      Andererseits können die letzten 139.700 Anterra-Aktien jetzt sehr preisgünstig eingesammelt werden, soweit sich diese nicht in festen Händen befinden. :rolleyes:

      DeKrug hält seinen Bestand und kauft vorsichtig nach. :look:
      Avatar
      schrieb am 20.11.07 16:47:47
      Beitrag Nr. 179 ()
      ACHTUNG!
      Es geht los. :lick:
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 19:22:39
      Beitrag Nr. 180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.497.047 von dekrug am 20.11.07 16:47:47Heute wurden Anterra-Aktien für 14 Euro gehandelt. Die allgemeine Marktverfassung scheint auch kurz mal hier bei dieser Aktie vorbei geschaut zu haben....
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 01:50:57
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.120.946 von Muckelius am 21.01.08 19:22:39Abwarten war diesmal richtig, Nachkäufe im Oktober waren etwas zu früh.

      Die allgemeine Marktverfassung wird hoffentlich nur kurz mal hier bei dieser Aktie vorbei geschaut haben.

      Was macht denn eigentlich die LEI? Anterra wieder abgeben? :(
      Avatar
      schrieb am 26.01.08 15:58:19
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.120.946 von Muckelius am 21.01.08 19:22:39@ Muckelius,

      die Marktverfassung scheint tatsächlich nur mal kurz bei Anterra vorbeigeschaut zu haben.

      Hast Du denn bei 14 Euro auch gekauft?
      Ich habe nochmal nachgefaßt und meinen Bestand auf Nominalwert gebracht.
      Avatar
      schrieb am 26.01.08 16:54:31
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.180.350 von dekrug am 26.01.08 15:58:19:( leider zu spät gesehen
      Avatar
      schrieb am 27.01.08 00:46:34
      Beitrag Nr. 184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.180.791 von Muckelius am 26.01.08 16:54:31@ Muckelius,

      wir sind schon tolle Ratgeber! Dekrug ist 3 Monate zu früh und Muckelius verpaßt den sell out. :(

      Ob uns wohl noch jemand ernst nimmt? :keks:

      Gruß
      deKrug
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 20:24:24
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.182.653 von dekrug am 27.01.08 00:46:34...ob man hier doch nochmal kaufen sollte? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 20:47:50
      Beitrag Nr. 186 ()
      Tja, wenn man das wüsste. Ich wohne in der Nähe einer Anterra-Liegenschaft und dort passiert seit längerer Zeit einfach gar nichts. Das schreckt mich etwas ab (dieser Eindruck muss aber natürlich nicht repräsentativ für den Anterra-Konzern sein).
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 12:12:45
      Beitrag Nr. 187 ()
      Der Aktienkurs geht eher in Richtung Insolvenz...:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 06.06.08 23:15:16
      Beitrag Nr. 188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.182.653 von dekrug am 27.01.08 00:46:34Die allgemeine Marktverfassung scheint mal wieder kurz bei Anterra vorbei geschaut zu haben. :look:

      Nicht lange fackeln - zugreifen! :lick:
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 15:57:48
      Beitrag Nr. 189 ()
      Riesenabsturz heute!:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 16:30:59
      Beitrag Nr. 190 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.317.233 von schaerholder am 17.06.08 15:57:48Sollte Deine Vermutung aus Beitrag Nr.: 34.253.198 etwa stimmen?
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 19:14:49
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.317.556 von Herbert H am 17.06.08 16:30:59Was ist denn mit der Substanzperle ANTERRA los? :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 10:13:03
      Beitrag Nr. 192 ()
      Ist ein buchhalterischer Verlust kein Verlust:confused::confused:

      DGAP-Adhoc: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG (deutsch)

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG: Beteiligung an der ´WIR´ verkauft

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG / Kapitalmaßnahme

      07.08.2008

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.


      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Gesellschaft teilt mit, dass die Beteiligung an der ´WIR´ Wohnen in Rheinlandpfalz GmbH& Co KG verkauft werden konnte. Durch diese Transaktion fließt der Gesellschaft eine Liquidität in Höhe von 5,4 Mio. EUR zu, bei einem buchhalterischen Verlust von 4,34 Mio. EUR.

      Zusammen mit sonstigen Verlusten bedingt dies, dass der Vorstand der Hauptversammlung gem. § 92 Abs. 1 AktG anzeigen wird, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

      Vorstand und Aufsichtsrat planen der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahre 2008 außerdem zum Ausgleich von Verlusten eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gem. §§ 229 ff AktG vorzuschlagen, bei der der anteilige Betrag des Grundkapitals je einzelne Aktie auf den Betrag von EUR 1,00 herabgesetzt wird.
      07.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Emittent: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Wilhelm-Leuschner-Straße 78
      60329 Frankfurt
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)69 7104 64 00
      Fax: +49 (0)69 7104 64 01
      E-Mail: info@anterra.de
      Internet: www.anterra.de
      ISIN: DE0005532733
      WKN: 553273
      Börsen: Regulierter Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in
      Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 19:04:31
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.680.078 von schaerholder am 08.08.08 10:13:03Was wird denn da eigentlich gespielt :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 14:57:48
      Beitrag Nr. 194 ()
      :laugh::laugh::laugh:
      Und wie hatte der Sräd-Eröffner noch von der "Substanzperle Anterra" schwadroniert?
      :laugh::laugh::laugh:

      Was hier gespielt wird? Kleinanleger werden wieder mal abgezockt.
      Für die tut's mir natürlich leid.
      :(
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 18:06:41
      Beitrag Nr. 195 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.692.868 von Balsam am 09.08.08 14:57:48Herberts Substanzperle ANTERRA gehörte seinerzeit noch zu Wissers Konzern.

      Wissers Anteile (und weitere) sind von der LEI übernommen worden. Am 05.02.06 war die Veröffentlichung des Pflichtangebotes erfolgt. Laut Mitteilung vom 30.11.06 hat die LEI weitere 104.570 Aktien der ANTERRA AG außerbörslich für € 27,- erworben und ordnungsgemäß an Aktionäre, die das Angebot angenommen hatten, eine entspr. Nachzahlung geleistet.

      Die LEI könnte nun die restlichen 139.700 Aktien für ca. € 1,5 Mill an der Börse oder auch durch weitere außerbörsliche Käufe erwerben. :rolleyes:

      Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag steht an. Mit einem Squeeze out ist zu rechnen. Eine Abfindung etwa in Höhe von € 9,- würde ein Spruchstellenverfahren zur Folge haben.

      Sollte die LEI an der Börse verkaufen, muß sie eine Meldung machen, sobald ihr Anteil wieder 95% unterschritten hat.

      Was also wird da gespielt :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.08.08 21:09:50
      Beitrag Nr. 196 ()
      Als Threaderöffner melde ich mich jetzt auch mal wieder zu Wort. Eines vorweg: Ich finde es völlig richtig, dass ein Threaderöffner kritisch befragt wird, wenn eine Aktie nicht läuft. Da es ganz offensichtlich angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um Anterra einige Fragen zu diesem Thread gibt, erläutere ich einiges zur Historie dieses Threads:

      Dieser Thread wurde im Jahr 2001(!) eröffnet. Damals war die Anterra-Aktie tatsächlich noch eine von der Börse vernachlässigte "Substanzperle". Sie notierte bei umgerechnet ca. 12 EUR und verfügte über umfangreichen Immobilienbesitz (vor allem viele eh. Industriebrachen). In den Jahren nach der Threaderöffnung gab es eine Reihe von Ausschüttungen (umgerechnet 3,86 EUR je Aktie) und einen per saldo stetig steigenden Kurs, der im letztlich erhöhten Abfindungsangebot von LEI zu 27 EUR im Jahr 2006 sein Top fand. Mit diesem Abfindungsangebot war für mich die Anterra-Story beendet. Im Zeitraum von der Threaderöffnung bis 2006 konnten mit der Aktie weit mehr als 100 % nach Steuern vereinnahmt werden.

      Ich habe nach dem Abschluss dieser Erfolgsstory dann offensichtlich den Fehler gemacht, mich nicht an WO zu wenden, um um die Schließung dieses Threads zu bitten. Deshalb gibt es diesen Thread immer noch und deshalb sind Kritik und Missverständnisse wie in den vorhergehenden Postings möglich.

      Ich lerne daraus, dass ich bei WO zukünftig konsequent um die Schließung jedes von mir eröffneten Threads bitten werde, sobald ein Kursziel erreicht wurde oder aber wenn sich die Sachlage so verändert hat, dass die Threadüberschrift nicht mehr passt. Ich habe das erst vor kurzem in einem anderen Fall gemacht.

      Abschließend bitte ich jetzt darum, die Diskussion um die aktuellen Vorgänge bei Anterra nicht mehr in diesem Thread zu führen, sondern dafür einen neuen Thread mit passender Überschrift und Einleitung zu eröffnen. Danke!
      Avatar
      schrieb am 10.08.08 13:37:35
      Beitrag Nr. 197 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.693.715 von Herbert H am 09.08.08 21:09:50Erklärung angekommen.

      Deshalb von meiner Seite ein aufrichtiges I mea culpa.....
      :kiss:


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