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    Neue Bilanzregeln führen zu Gewinnanstieg - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.01 20:12:29 von
    neuester Beitrag 12.02.03 14:29:08 von
    Beiträge: 18
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      schrieb am 02.07.01 20:12:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      ANALYSE/Berenberg: Neue Bilanzregeln führen zu Gewinnanstieg

      Nach Ansicht der Analysten der Berenberg Bank kann die Ändrung der Bilanzregeln im "besten Fall" zu einem erheblichen Anstieg des ausgewiesenen Gewinns bei den nach US-Gaap bilanzierenden Unternehmen führen. Profiteure davon wären in Deutschland vor allem ACG, BASF, Biodata, Brokat, Deutsche Telekom, FMC, SAP, Siemens und Thiel Logistik. Auch die Gewinne der Deutschen Bank dürfte größer ausfallen, da das Unternehmen noch im laufenden Jahr von IAS auf US-GAAP umsteigen werde. Andererseits könnten Sonderabschreibungen den Gewinn in einigen Perioden erheblich mindern. Dennoch erwarten die Analysten, dass die Zahl der nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen zunehmen wird und die Kennzahl EBITDA an Bedeutung gewinnt.



      Insgesamt hat die Neuregelung der Statements 141 und 142 den weiteren Angaben zufolge folgende wesentliche Auswirkungen: Befristung der Pooling of Interest Methode zum 30. Juni 2001, Beseitigung der planmäßigen Abschreibungen von Goodwill zum 15. Dezember 2001, keine Abschreibung von ab dem 1. Juli 2001 hinzuakquiriertem Goodwill, Sonderabschreibungen, wenn der aktivierte Goodwill nicht mehr dem Marktwert entspricht und jährliche "Impairment-Tests", um etwaigen Sonderabschreibungsbedarf festzustellen.

      Quelle:http://www.vwd.de/stocks/research/234281.html

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 02.07.01 20:30:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zur weiteren Erläuterung siehe Thread: Bilanzregeln USA

      Aus der FTD vom 28.2.2001 www.ftd.de/fusionen
      Boom der feindlichen Übernahmen
      Von Rolf Lebert, Frankfurt

      J. P. Morgan erwartet wegen veränderter Bilanzregeln in den USA mehr feindliche Übernahmen.

      Der internationale Markt für Fusionen und Übernahmen wird sich nach Auffassung der amerikanischen Investmentbank J. P. Morgan trotz einer Abschwächung in den USA im Jahr 2001 auf dem hohen Niveau der Vorjahre bewegen. Gleichzeitig vermutet die Bank, dass es wegen der veränderten Bilanzregeln in den USA vermehrt zu feindlichen Übernahmen und zu höheren Übernahmepreisen kommen wird.

      Ob 2001 ein weiteres Rekordjahr wird, entscheide sich wie in den Vorjahren an Zahl und Größe der Megatransaktionen. Insgesamt hält J.P. Morgan die fundamentalen Triebkräfte für Mergers and Acquisitions für intakt. Damit dürfte sich die Zahl der Transaktionen auf einem robusten Niveau halten. Im Jahr 2000 wurden M & A-Deals im Rekordvolumen von 3500 Mrd. $ registriert, verglichen mit 3300 Mrd. $ 1999. Der Anstieg resultierte aus einer Zunahme der inneramerikanischen Deals um 261 Mrd. $ und einem Anstieg der Käufe amerikanischer Firmen durch Europäer um 88 Mrd. $. Teilweise wurde der Zuwachs der M & A-Transaktionen durch einen Rückgang der innereuropäischen Transaktionen um 215 Mrd. auf 899 Mrd. $ gebremst.


      Die Transaktionen, bei denen amerikanische Unternehmen das Fusions- oder Übernahmeziel waren, erreichten 2000 das Rekordvolumen von 1800 Mrd. $, verglichen mit rund 1600 Mrd. $ im Jahr zuvor. Auffallend war der dominierende Anteil von Groß-Transaktionen im Volumen von mehr als zehn Mrd. $, die 2000 fast die Hälfte des Werts aller Deals ausmachten, an denen amerikanische Firmen beteiligt waren.


      Zu den wichtigsten Faktoren für Fusionen und Übernahmen gehört nach Angaben von J. P. Morgan das Bestreben, den Gewinn je Aktie durch Konsolidierung und grenzüberschreitende Investitionen zu steigern sowie die anhaltende Bedeutung schierer Größe. Die Analysten der Bank glauben ferner, dass die bevorstehenden Änderungen in den amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften bei Akquisitionen den globalen Markt beeinflussen und zu einer Zunahme feindlicher Übernahmen führen werden.


      Die wichtigste Bilanzierungsänderung betrifft die Abschaffung des Pooling of Interest bei einer Fusion unter Gleichen. Nur dann bestand bisher die Möglichkeit, Unternehmen ohne Goodwill-Abschreibungen zusammenzuschließen. Dieses Verfahren wurde zum Beispiel bei der Fusion von DaimlerChrysler gewählt. In Zukunft muss der Goodwill generell nicht mehr amortisiert, sondern nur dann noch abgeschrieben werden, wenn der Wert der Akquisition sich verschlechtert. Im Ergebnis werden so bei vielen Transaktionen keine Verwässerungseffekte mehr beim Gewinn je Aktie auftreten. Die Wirkung am Markt wird nach Meinung der Bank jedoch weniger in einer Zunahme der Transaktionen bestehen als vielmehr in einem Anstieg der Preise. Zudem werde es eine neue Gruppe von "Gewinnern" bei solchen Deals geben. Denn die Gewinnverwässerung habe in der Vergangenheit oft dazu geführt, dass Unternehmen keine Gebote abgaben oder ihre Gebote nicht erhöhten, obwohl sie erklärtermaßen starkes Interesse an einer erfolgreichen Transaktion hatten.


      Ein ebenfalls wichtiger Effekt der neuen Bilanzvorschriften dürfte darin liegen, dass in Industriezweigen, in denen bisher das Pooling of Interest angewandt wurde, die Zahl der feindlichen Übernahmen zunimmt.


      Die vermutlich mächtigste Triebkraft, die den M & A-Markt in den zurückliegenden zehn Jahren bestimmt hat, lässt sich freilich unter dem Schlagwort "Konsolidierung" zusammenfassen. Für die Überlebenden waren die Kostenersparnisse oder Ertragssteigerungen nach einer erfolgreichen Übernahme eine der wenigen Möglichkeiten den Gewinn je Aktie zu steigern. Die Märkte seien bereit, die gewonnene neue Größe in den Aktienkursen zu honorieren, sofern erkennbar sei, dass sie zu niedrigeren Risiken und höheren Erträgen führe.



      © 2001 Financial Times Deutschland


      Gruss

      THE CANADIEN
      Avatar
      schrieb am 02.07.01 20:40:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      da die Banken sowieso die erste Geige an der Boerse spielen und sich sicherlich schon mit diesem Thema beschaeftigt haben, duerfte dies schon im Kurs eingepreisst sein. Umsonst berichtet das die Berenberg Bank nicht, die warten nur auf kleine Lemminge, die nun die Aktien verteuert abkaufen
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 12:15:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Buchstaben-Ungetüme statt nackter Zahlen: Bilanzen oft schleierhaft

      HAMBURG (dpa-AFX)
      Früher zählte für viele Anleger vor allem das Nettoergebnis eines Unternehmens, also das, was nach Kosten, Steuern und Zinsen unterm Strich wirklich übrig blieb. Mittlerweile müssen sie sich mit Buchstaben-Ungetümen herumschlagen - doch was sich hinter EBIT, EBITDA oder gar EBITDASO verbirgt, bleibt den meisten schleierhaft.
      Gerade Verlust schreibende Unternehmen am Neuen Markt versuchten häufig, mit bestimmten Kennzahlen ihre Bilanzen aufzupolieren, sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). "Doch es gilt der Grundsatz: Gute Bilanzen sind in Wirklichkeit noch besser, schlechte Bilanzen noch schlechter."

      EBIT, EBITDA UND EBITDASO

      EBIT meint den Gewinn vor Zinsen und Steuern ("Earnings before Interest and Taxes"), beim EBITDA werden außerdem die Abschreibungen ("Depreciation and Amortization") herausgerechnet. Mit einem EBITDASO verblüffte zum Beispiel das Software-Haus Brokat die Anleger: Dabei wird zusätzlich die gerade bei Neue-Markt-Unternehmen beliebte Mitarbeiterbeteiligung ("Stock Options") im Ergebnis nicht berücksichtigt.
      Zum EBITDA griffen gern Unternehmen, die andere Firmen gekauft haben, sagt Hocker. "Deren Ergebnis würde über die Abschreibungen zusammen brechen." Die Abschreibung des Firmenwertes
      die so genannte Goodwill-Abschreibung - erscheint normalerweise in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) als Aufwandsposten. Das Handelsgesetzbuch (HGB) biete jedoch zahlreiche Wahlmöglichkeiten: "Bucht das Unternehmen zum Beispiel den Goodwill über das Eigenkapital ab, so wird die G+V nicht belastet." Anleger sollten daher auch die Erläuterung zur Rechnungslegung im Bilanz-Anhang studieren.

      VIELE DATEN KÖNNEN VERSCHLEIERT WERDEN

      Bei der Bilanzerstellung gebe es beträchtliche Ermessensspielräume, sagt Wolfgang Eisele, Professor für Finanz- und Rechnungswesen an der Universität Hohenheim. So könnten schon die hinter den Bilanzzahlen steckenden Daten verschleiernd oder schlicht falsch sein. "Zudem ist etwa die Abschreibungsfrist nach geltendem Recht relativ beliebig." Dabei hingen gerade die Nutzungsdauer und Werthaltigkeit immaterieller Vermögensgegenstände - wie Patente in der Biotechnologie-Branche oder Filmrechte bei Medienunternehmen - stark von den Markterwartungen ab.
      EBIT oder EBITDA seien zwar formal klar definierte erfolgsbezogene Größen, sagt Eisele. "Doch beide schließen einen Aspekt aus, der wesentlich verzerrend sein kann: nämlich Schulden." Nach dem Erwerb anderer Unternehmen oder milliardenteurer UMTS-Lizenzen säßen viele Firmen auf hohen Schuldenbergen. "Wenn die Zinslast nicht durch Erlöse bedient werden kann, ist das ein Problem der Liquidität
      wie jetzt am Neuen Markt offensichtlich geworden."
      So musste sich MobilCom den Vorwurf gefallen lassen, durch die Umstellung bei der Rechnungslegung seine Bilanz in ein besseres Licht gerückt zu haben. Nach HGB-Bilanzierung seien die Verluste der Telefongesellschaft für das Jahr 2000 mit rund einer Mrd. DM deutlich höher ausgefallen als nach dem internationalen Standard IAS mit 180 Mio. DM, lautete die Kritik. Knackpunkt dabei waren die UMTS-Lizenzkosten von rund 16 Mrd. DM: Nach IAS fallen sie erst mit dem Beginn des UMTS-Netzstarts 2002 als Zinsen und Abschreibungen an, nach HGB jedoch sofort.

      WICHTIG SIND INTERNATIONAL VERGLEICHBARE KENNZAHLEN

      Für professionelle Unternehmensbeobachter seien EBIT und EBITDA sehr nützliche Messgrößen, sagt Peter Thilo Hasler von der HypoVereinsbank. "Wir brauchen international und branchenweit vergleichbare Kennzahlen, die unabhängig von nationalen Steuergesetzen und Rechnungslegungen sind." Ein EBITDASO hält er jedoch für einen "Marketing-Gag": "Aktienoptionen gehören zum Personalaufwand und sind daher nicht abziehbar."
      Während des Neuer-Markt-Booms hätten sich Anleger nur wenig auf das Finanzergebnis von Unternehmen konzentriert, erklärt Adrian Pehl von DG Bank Asset Management. Doch mittlerweile sei die Quelle Kapitalmarkt weitgehend versiegt, viele Unternehmen müssten ihr Wachstum über Schulden finanzieren. So rückten nun auch Zinsaufwendungen stärker ins Blickfeld der Anleger. Wenn überschuldete Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung nur ein EBIT angeben, sei das problematisch, meint er. "Aber wirklich gute Unternehmen machen das ohnehin tabellarisch und geben alle wesentlichen Positionen an."/DP/cb/

      --- Von Alexandra Ringleb, dpa ---

      Quelle:http://www.gatrixx-finanztreff.de/gatrixx/news.htm?id=100711…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 13:45:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die GoingPublic-Kolumne: Der Wegfall der Goodwill-Abschreibung nach US-GAAP

      WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic) - Bereits seit über 25 Jahren wettstreiten die beiden Standards US-GAAP und IAS um die weltweite Vorherrschaft unter den Bilanzierungsvorschriften. Jetzt hat das US-GAAP-Board eine neue Runde in diesem Zweikampf eingeläutet: Die regelmäßigen Abschreibungen auf Firmenwerte sollen fallen.
      1997 hatte die Deutsche Börse alle Neuer Markt-Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss auf Basis internationaler Rechnungslegungsstandards zu erstellen. Damit sollten die Gesellschaften auch für internationale Investoren interessant und vergleichbar gemacht werden. Im Gegensatz zu den heimischen Vorschriften des Handelsgesetzbuches sind IAS und US-GAAP nicht an den mit einem Sicherheitsbedürfnis ausgestatteten Gläubiger des Unternehmens gerichtet, sondern an dessen Aktionäre. Diese wollen über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Gesellschaft informiert werden. So sind z.B. in den internationalen Vorschriften kaum Wahlmöglichkeiten beim Ansatz einer Bilanzposition vorhanden, wogegen im HGB zahlreiche dieser Möglichkeiten genutzt werden können.

      Obwohl IAS und US-GAAP in den meisten Punkten sehr gut miteinander vergleichbar sind, kämpfen beide Standards um die internationale Vorherrschaft. So müssen z.B. alle Unternehmen, die an einer amerikanischen Börse eigene Wertpapiere, sei es Aktien oder Anleihen, handeln lassen wollen, einen vollständigen Jahresabschluss nach US-GAAP vorlegen. Dagegen plant die EU-Kommission, ab 2005 allen börsennotierten europäischen Unternehmen die Bilanzierung nach IAS vorzuschreiben. Einen nächsten Schritt in diesem Wettstreit hat jetzt das FASB, das für US-GAAP-Vorschriften zuständige Board, unternommen: Ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 15.12.2001 beginnt, soll es keine regelmäßigen Goodwill-Abschreibungen mehr geben.

      Ein Goodwill (oder "Firmenwert") entsteht bei der Übernahme eines anderen Unternehmens und wird in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt. Dieser Goodwill errechnet sich aus dem Nettowert der übernommenen Vermögensgegenstände abzüglich der übernommenen Schulden ("Purchase Method"). Bisher musste diese Bilanzposition nach US-GAAP über die voraussichtliche Nutzungsdauer, jedoch maximal über 40 Jahre regelmäßig und linear abgeschrieben werden. Diese Regelung zog z.T. deutliche Belastungen der Gewinn- und Verlustrechnung nach sich. So musste z.B. die Primacom AG im Geschäftsjahr 2000 Goodwill-Abschreibungen in Höhe von 53,1 Mio. Euro verbuchen, die zu einem Jahresfehlbetrag von 64,3 Mio. Euro führten. Statt der regelmäßigen Abschreibung sollen individuelle Wertberichtigungen durchgeführt werden, wenn der Marktwert des Goodwills nachhaltig geringer als dessen Buchwert ist.

      Welche Auswirkungen hat diese Änderung nun für den Anleger? Zum ersten wird es noch schwieriger, verschiedene Unternehmen auf KGV-Basis miteinander zu vergleichen. Bilanziert ein Vergleichsunternehmen z.B. nach IAS, so muss bei diesem erst die GuV-Position "Abschreibungen" in solche aus Goodwill bzw. aus sonstigen Bilanzpositionen (z.B. Sachanlagen) getrennt werden. Aber damit es ist noch nicht getan: Auch der steuerliche Einfluss dieses Abschreibungsbestandteiles müsste erst noch berechnet und eliminiert werden. Erst dann wären beide Unternehmen auf Nachsteuer-Basis miteinander vergleichbar. Als Alternative bietet sich der Vergleich der Ergebnisgröße EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen, Steuern). Hierbei wird jedoch nicht nur der steuerliche Einfluss, sondern auch der Einfluss des Zinsergebnisses vernachlässigt. So würde ein fremdkapitalfinanziertes Unternehmen mit einer eigenkapitalfinanzierten Gesellschaft gleichgestellt werden, obwohl die erstere Zinsen zahlen muss, die zweite jedoch Zinsen erhält. Weitere Nachteile sind die deutlich schlechtere Prognosesicherheit und die mögliche Willkür der Unternehmen bei der Realisierung etwaiger Verluste.

      Natürlich gibt es aber auch Vorteile bei dieser neuen Regelung. So wird die Bilanzposition "Goodwill" deutlich marktgerechter ausgewiesen, und die Gewinn- und Verlustrechnung beschreibt den effektiven Geschäftsverlauf im Berichtszeitraum wesentlich realistischer. Des weiteren ist auch eine Beschleunigung der Marktkonsolidierung durch gesteigerte Akquisitionstätigkeiten vorstellbar.

      Ob die Aktien US-GAAP-bilanzierender Unternehmen letztendlich vom Wegfall der Goodwill-Abschreibung profitieren, bleibt abzuwarten. Auf der einen Seite "verbessert" sich die Ertragslage von Unternehmen mit hohen Firmenwert-Positionen schlagartig. Auf der anderen Seiten ist es aber auch nicht auszuschließen, dass sich die Marktteilnehmer aus Angst vor latenten hohen Sonderabschreibungen gerade von diesen Unternehmen abwenden.

      Quelle:http://www.gatrixx-finanztreff.de/gatrixx/news.htm?id=100715…

      Ciao Kamischke

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      schrieb am 05.07.01 19:01:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Änderung der Rechnungslegung nach US-GAAP macht Bilanzen schwer vergleichbar

      FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Reform des US-Bilanzierungsrechts hat nach Einschätzung von Analysten einen erheblichen Einfluss auf den Gewinnausweis vieler deutscher Unternehmen. Der Vergleich der Bilanzen im Zeitverlauf werde zunächst schwerer, aber die Reform sei insgesamt positiv, sagte Tomas Wolkenhauer, Analyst der Kreissparkasse Pinneberg, am Donnerstag der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX.
      Am vergangenen Freitag hatte das zuständige US-Gremium (FASB) die Bilanzierungsregeln gemäß dem US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles - Allgemein anerkannte Bilanzierungsregeln) reformiert. Insbesondere die planmäßige Abschreibung immaterieller Firmenwerte wie Patente, Warenzeichen oder Vertriebsstrukturen ("Goodwill-Abschreibung") wurde abgeschafft.

      AUSSAGEFÄHIGKEIT DES KGV SCHWINDET

      Für den Anleger dürfte die Aussagefähigkeit des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV) schwinden, sagte Wolkenhauer. Dafür dürften neutrale Ertragszahlen wie das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wichtiger werden. "Die Vergleichbarkeit wird erschwert, und die Analysen werden zukünftig anspruchsvoller", sagte Wolkenhauer. Betroffen sind von dieser Neuerung auch viele deutsche Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nach US-amerikanischen Normen erstellen, wie die Deutsche Telekom , BASF , SAP und Siemens .

      "Die neuen Regelungen treffen vor allem die Firmen, die in den letzten Jahren mit hohem Goodwill-Anteil akquiriert haben", sagte Wolkenhauer. Er rechnet angesichts des niedrigen Kursniveaus mit einem "erheblichen Abschreibungsbedarf", da jeweils zum Bewertungsstichtag eine aktuelle Marktbewertung vorgenommen werden müsse, die in vielen Fällen an der Börsenbewertung vergleichbarer Unternehmen festgemacht werde. Dabei verwies Wolkenhauer insbesondere auf die Technologie- und Telekom-Branche.

      ERHEBLICHER EINFLUSS AUF GEWINNAUSWEIS

      Die neue Regelungen werden nach Einschätzung der Sparkasse-Analysten "erhebliche Effekte auf die Gewinnsituation" haben. Da anstatt der planmäßigen Abschreibungen nur noch tatsächliche Wertverluste in der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchten, gebe es weder einen Einfluss auf die Liquidität noch auf das EBITDA.

      Die neuen Regelungen entsprächen aber besser den Zielen des US-GAAP, insbesondere dem Transparenzprinzip. Für Anleger sei leichter nachzuvollziehen, ob der Übernahmepreis angemessen gewesen sei. Mittelfristig dürften die Ergebnisse eher steigen und Übernahmebarrieren abgebaut werden, so dass es zu mehr Akquisitionen kommen werde.

      Quelle:http://www.gatrixx-finanztreff.de/gatrixx/news.htm?id=100717…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 28.08.01 21:49:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Abschaffung der Buchwertmethode bei Unternehmenszusammenschlüssen



      In einem Grundsatzbeschluß hat das FASB(Financial Accountants Standard Board), das für die US-amerikanischen Bilanzierungsregeln zuständige Gremium, die Buchwertmethode bei Firmenzusammenschlüssen abgeschafft. Bei größeren Fusionen oder Akquisitionen, insbesondere bei den vielfach praktizierten „Fusionen unter Gleichen“ (mergers of equals) konnte bislang unter bestimmten Voraussetzungen die Methode des Pooling of Interests, d. h. die Buchwertmethode, angewandt werden. Dabei werden die Bilanzen der beiden beteiligten Unternehmen mit ihren Buchwerten einfach zusammengeführt. Ein Goodwill, also ein immaterieller Firmenwert, der den über dem Buchwert des Vermögens liegenden Kaufpreis signalisiert, kann mit dieser Bilanzierungsmethode vermieden werden. Er wäre über einen bestimmten Zeitraum abzuschreiben und mindert den Ergebnisausweis.

      Protest der amerikanischen Konzerne
      Nachdem die Pläne des FASB zur Abschaffung des Pooling of Interests bekannt geworden waren, haben jedoch die amerikanischen Unternehmen massiv protestiert. Ursprünglich hatte das FASB nicht nur die Buchwertmethode abschaffen wollen, sondern gleichzeitig auch die Abschreibungsfristen für den Goodwill von bisher möglichen 40 Jahren auf 20 Jahre, wie bei den IAS, festlegen wollen. Damit wären die Auswirkungen auf die Bilanzen amerikanischer Unternehmen kräftig spürbar geworden, was den Konzernen keineswegs paßte.

      Goodwill-Abschreibungen werden ins Belieben der Unternehmen gestellt
      Das FASB hat sich schließlich zu einem Kompromiß mit Unternehmen bereit gefunden. Einerseits wird künftig zwar die Goodwill-Methode als allein zulässig vorgeschrieben, es muß also stets ein Goodwill ausgewiesen werden. Andererseits aber gilt für die Abschreibungen auf den Firmenwert ein derart weitläufiger Rahmen, daß es faktisch im Belieben der Konzerne steht, ob sie überhaupt Abschreibungen vornehmen. Damit ist die eigentlich beabsichtigte Verschärfung der Regeln geradezu in ihr Gegenteil verkehrt worden. Mit einer solchen Praxis können sich künftig alle Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, besser darstellen. Es gibt bereits Berechnungen, wonach der durchschnittliche Gewinn pro Aktie im DAX 30 für 2002 sich ohne Goodwillabschreibungen um 19,7 % verbessert – ohne daß sich operativ etwas verändern würde. Angesichts der neuen Praxis wird sich jedoch der Graben zu den IAS-Vorschriften weiter vertiefen und eine Angleichung in noch weitere Ferne rücken.

      Quelle:http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=94

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 24.10.01 19:41:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Magazin: Unternehmen drohen keine doppelten Abschlüsse

      Düsseldorf (vwd) - Den Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, können einem Bericht zufolge von 2002 an auf einen deutschen Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch weiter verzichten. Das Magazin "WirtschaftsWoche" schreibt in seiner aktuellen Ausgabe, der Deutsche Standardisierungsrat habe beschlossen, dass ein Abschluss nach US-GAAP ausreicht, obwohl die neuen US-Regeln zur Abschreibung nach Firmenwerten gegen EU-Recht verstoßen.



      Ohne diesen Beschluss hätten die betroffenen Gesellschaften (13 im Dax und 160 am Neuen Markt) mit hohem Aufwand vom kommenden Jahr an neben dem Abschluss nach US-GAAP auch einen Abschluss nach dem Handelsgesetzbuch und eine komplizierte Überleitungsrechnung aufstellen müssen, heißt es in dem Bericht.

      Quelle:http://www.vwd.de/news/unternehmen/311348.html

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 23:01:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Intel: Gewinn steigt 2002 um 1,5 Mrd USD durch neue Bilanzregel

      Santa Clara (vwd) - Der US-Chiphersteller Intel Corp, Santa Clara, erwartet durch die Anwendung einer neuen Bilanzregel im Jahr 2002 einen Anstieg des Reingewinns um rund 1,5 Mrd USD. Wie aus einem bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Formular hervorgeht, rechnet Intel im vierten Quartal mit Verlusten von 230 Mio USD, die auf Investments zurückgehen.

      Die wichtigste Änderung durch die neue Bilanzregel (Financial Accounting Standard 142) betrifft die Behandlung von Firmenwertabschreibungen nach US-GAAP. Künftig ist keine kontinuierliche Abschreibung mehr vorgesehen, vielmehr soll der so genannte Goodwill jedes Jahr aufs Neue geprüft werden.

      Quelle:http://tools.neuermarkt.com/news/marktaktuellshow.php3?lang=…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 20:54:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Neue Bilanzregeln dürften Gewinne bei Nemax-50-Unternehmen stärken

      Frankfurt (vwd) - Veränderte Rechnungslegungsvorschriften werden sich bei einigen Nemax-50-Unternehmen ab 2002 voraussichtlich positiv auf den Bilanzgewinn auswirken. Denn vom 1. Januar 2002 an müssen Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, im Rahmen von Akquisitionen erworbenen Goodwill nicht mehr linear abschreiben. Stattdessen wird fallweise außerplanmäßig auf Basis einer Werthaltigkeitsprüfung abgeschrieben. Analysten haben nun untersucht, wie sich das auf die Unternehmen auswirkt.



      So schätzen die Experten von Concord Effekten, dass die Unternehmen des Nemax-50 in den folgenden zwei Jahren um jeweils knapp ein Viertel günstiger bewertet erscheinen als nach herkömmlicher Bilanzierung. Denn die Kurs/Gewinn-Verhältnisse (KGV) sollten 2002 und 2003 durchschnittlich je 24 Prozent niedriger liegen als dies mit linearen Goodwill-Abschreibungen der Fall wäre.



      Der angesammelte Goodwill aller Nemax-50-Unternehmen beläuft sich Concord zufolge auf fast 20 Prozent ihres Marktwerts. Dies entspricht einem Betrag von rund acht Mrd EUR. Die entsprechenden Abschreibungen dürften 2001 rund zwei Mrd EUR erreichen. Damit seien rund 50 Prozent des kumulierten Nettoverlusts im Nemax-50 von fast vier Mrd EUR auf Goodwillabschreibungen zurückzuführen.



      Vor allem der Technologiesektor werde von dem Bewertungseffekt profitieren, meint Concord. Denn in diesem Bereich reduzierten wegfallende Gooodwillabschreibungen das KGV am stärksten. Gleichzeitig weise die Branche eine gute Gewinnbasis auf, womit das Risiko außerplanmäßiger Abschreibungen ein akzeptables Niveau erreiche. Ähnliches gelte auch für Medienwerte und Teile des Finanzdienstleistungssektors. Dagegen sei die Internet- und Telekommunikationsbranche trotz ihres relativ hohen Goodwills wegen der schwachen Ergebnisbasis zu meiden.

      Quelle:http://www.vwd.de/news/tdt/349553.html

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 11.01.02 17:26:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aus der FTD, Printausgabe, S. 27


      Bilanz-Gespenst spukt weiter

      von Thomas Clark




      Abschreibungen von 40 bis 60Mrd.$ in nur einem Quartal – ein Wahnsinn! Am 31. März 2002 wird der weltgrößte Medienkonzern AOL Time Warner mit einem Schlag etwa ein Viertel seines Firmenwertes verlieren. Auslöser für diesen tragischen Wertverlust sind neue Bilanzierungsregeln der amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Danach erstellen nicht nur alle börsennotierten US-Konzerne ihre Bilanz, sondern auch zahlreiche deutsche, vor allem am Neuen Markt.

      Gültig seit Jahreswechsel, sollten sie Aktionären, Anlegern und Bankhäusern mehr Sicherheit und Transparenz über den tatsächlichen Wert von Unternehmen geben. Dass dieses Vorhaben gescheitert ist, steht jetzt schon fest.

      Verflixter Goodwill

      Die neuen Regeln sind dafür gedacht, einem Bilanz-Gespenst Einhalt zu gebieten, das klassisch geschulten Buchhaltern schon seit Jahren Kopfzerbrechen bereitet: der so genannte Goodwill.

      Dieser Begriff kommt immer bei Käufen oder Fusionen zum Tragen. Gemeint ist die Differenz zwischen dem Bilanzwert eines Unternehmens und dem tatsächlichen Kaufpreis. Ist die Firma A bereit, die Firma B für 500Mio. Euro zu kaufen, obwohl der Bilanzwert nur bei 450Mio. Euro liegt, dann muss sie die Differenz – also 50Mio. Euro – abschreiben.

      Soweit, so einfach. Als noch Schornsteine, Fabrikhallen und Filialketten die Wirtschaft prägten, waren diese Goodwill-Abschreibungen ein marginales Problem. Wer gibt schon das Drei- oder gar Zehnfache des Bilanzwertes für eine Firma aus?

      In der New Economy sind solche Multiplikatoren gang und gäbe. Denn hier dominieren Lizenzen, Patente, Know-how, Film- oder Musikbibliotheken, die – wegen buchhalterischer Vorschriften – traditionell sehr niedrig bewertet werden.

      Weil viele Anleger aber gerade in solchen abstrakten Werten die Zukunft unserer Wirtschaft sehen, driften die Urteile über solche Firmen in den Bilanzbüchern und in den Augen interessierter Käufer oft weit auseinander. Die Zeiten, in denen die Differenz das 100fache ausmachte, mögen vorbei sein. Das Grundproblem einer großen Schere jedoch bleibt.

      Zu Recht. Denn wer möchte schon behaupten, die Comic-Figur „Bugs Bunny“, Filmklassiker wie „Bonny & Clyde“ oder Hits von Madonna aus den 80er Jahren, die alle zum Medienreich von AOL Time Warner gehören, seien heute nichts mehr wert – nur weil sie in den Büchern bereits voll abgeschrieben sind, hinter ihrem Buchwert also eine große Null steht? Ist es nicht die digitale Wiederverwertung solcher Gegenstände, mit der die Mega-Fusion zwischen dem klassischen Medienkonzern Time Warner und dem Internetanbieter AOL im Jahr 2000 die Wachstumsfantasien der Aktionäre einheizte?

      Gleichzeitig tut der gestrenge Buchhalter gut daran, Zweckpessimismus an den Tag zu legen. Was Manager hoffen, muss nicht immer eintreten. Strategiefehler haben zum Beispiel dazu geführt, dass die einst so wertvollen Softwarelizenzen des Computerkonzerns Apple enorm an Wert verloren haben. Eine Firma wie die an der New Yorker Nasdaq notierte Rambus Corp., die Patente an Chiphersteller verkauft, ist extrem anfällig gegen Klagen – Rambus hat kürzlich sogar einen großen Patentstreit gegen Infineon verloren.

      Buchhalter sollten ebenso nicht jeden Wahnsinn wie den Boom von Fernsehkabel und Internet mitmachen. Bloß weil für Web- und TV-Kabelanschlüsse bis zu 6000 Euro pro Haushalt gezahlt werden – in der Hoffnung, dass sich die Abo-Erlöse in der multimedialen Zukunft vervielfachen – muss das noch lange nicht so eintreten, wie es sich Käufer vorgestellt haben.

      Bislang wurde dieses dramatische Bilanzproblem so gelöst, dass der Goodwill am Anfang festgelegt und dann quartalsweise über eine gewisse Periode abgeschrieben wurde. Zwar wurde auch dabei eine Menge Schindluder betrieben. So schrieb die Kinderfilmfirma EM.TV den Wert ihrer Zeichentrickfiguren linear ab, während alle anderen Medienwerte eine degressive Abschreibung wählten. Einmal durchschaut, blieben solche Bilanz-Tricksereien aber wie ein hässlicher Fleck auf dem Unternehmen kleben.

      Mehr Schminke für Bilanzkosmetik

      Mit den neuen Regeln ist das jetzt anders. Quartalsmäßige Goodwill-Abschreibungen sind nicht mehr möglich. Stattdessen muss jedes Jahr ein neuer „fairer“ Wert der Unternehmensbeteiligungen ermittelt werden – der Goodwill als Neujahrsüberraschung.

      Mit solchen ständigen Sonderabschreibungen wird neuen Kosmetikkuren in der Bilanz, die insbesondere Kleinanleger verwirren, Tür und Tor geöffnet: In drei Quartalen wird gar nichts abgeschrieben – das Kurs-Gewinn-Verhältnis ist brillant. Im vierten Quartal gibt es eine massive Goodwill-Abschreibung; vielleicht sogar höher als notwendig, weil der alte Boss geht und der Nachfolger ein Einstandsgeschenk erhält – garantiert hohes Wachstum im neuen Quartal. Der gute Wille der US- GAAP-Gesetzgeber, dem Goodwill-Spuk durch neue Regeln Einhalt zu gebieten, ist somit gründlich missglückt.


      Gruss, Meryll.
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 18:37:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Thema: USA: Goodwill-Abschreibungen könnten 2002 eine Billion Dollar erreichen

      2002 könnten die Abschreibungen auf Firmenwerte mit rund einer Billion Dollar zuvor nicht erreichte Höhen erklimmen. Neue Buchhaltungsregeln und die Kauf-Wut der amerikanischen Unternehmen 2000 und 2001 könnten zu Rekordverlusten bei den US-Firmen sorgen. Ganz oben auf der Liste: AOL Time Warner, Viacom und AT&T.

      Der so genannte Goodwill ist eine buchhalterische Funktion, die die Differenz zwischen dem bei einer Fusion/Übernahme bezahlten Preis und dem tatsächlichen Unternehmenswert, dem Fair Value beziffert. Zahlt der Käufer mehr als den Fair Value, schlägt sich der Unterschied in der Bilanz nieder. Bisher wurden diese Beträge in kleinen Häppchen gegen die Quartalsergebnisse auf gerechnet, doch mit dem Jahresanfang 2002 hat sich die Regelung geändert. Nun müssen die Unternehmen nach dem Willen des Financial Accounting Standards Board (FASB) einmal jährlich die Höhe des Goodwill berechnen und ihn nötigenfalls auf einen Schlag abschreiben. Mit dieser Neuregelung will die FASB verhindern, dass Unternehmen potenzielle Verluste „verstecken“, die durch zukünftige Gewinne nicht aufzufangen sind, und zudem die Buchhaltungs-Vorschriften bei Fusionen und Akquisitionen verschärfen.

      AOL Time Warner, das größte Internet- und Medienunternehmen der Welt, ist nur ein Fall unter Hunderten, die während des Bullenmarktes der vergangenen Jahre Akquisitionen zu aufgeblähten Aktienkursen getätigt haben. AOL gestand erst am Montag ein, dass man zuviel bezahlt habe und im ersten Quartal 2002 Abschreibungen in Höhe von 60 Mrd. Dollar vornehmen werde, die unter anderem entstanden, als AOL für 124 Mrd. Dollar Time Warner übernahm. Und andere Firmen werden dem Beispiel wahrscheinlich folgen, meinen Analysten. Nach Angaben der Marktforscher von Valuation Research könnte sich die Summe der Firmenwert-Abschreibungen dann auf bis zu einer Billion Dollar belaufen.

      Das Pikante daran: Die Marktforscher von First Call erwarten von den im S&P 500 notierten Firmen im ersten Quartal insgesamt nur Gewinne in Höhe von 98,5 Mrd. Dollar. In dieser Zahl ist ein Großteil der Abschreibungen - auch der Goodwill – nicht enthalten. Damit ist allein AOLs Abschreibung schon so hoch wie zwei Drittel der Gewinne der anderen 499 Konzerne des Index.

      Wenn AOL zum Ende des Quartals wirklich 60 Mrd. Dollar abschreibt, würde der Konzern den Rekord des bisherigen Spitzenreiters JDS Uniphase brechen. Der Hersteller von Glasfaserkomponenten schrieb – allerdings im gesamten Geschäftsjahr 2001 – 50, 1 Mrd. Dollar ab. Das trug dazu bei, dass JDS im vergangenen Jahr mit 56,1 Mrd. Dollar den größten Verlust der US-Unternehmensgeschichte einfuhr.

      Andere Konzerne, die bald mit hohen Abschreibungen an die Öffentlichkeit gehen könnten, sind beispielsweise das Medienunternehmen Viacom, das zum Zeitpunkt der letzten Ergebnisveröffentlichung rund 72 Mrd. Dollar an Goodwill hatte sowie die Telekom-Firmen QWest und AT&T mit 34 bzw. 25 Mrd. Dollar. Allein durch die Technologie-Akquisitionen der vergangenen drei bis vier Jahre könnte die Summe von einer Billion Dollar zu Stande kommen, meinen die Analysten von Lehman Brothers. Und viele Unternehmen dürften sich entscheiden, ihre Abschreibungen im ersten Quartal vorzunehmen. Wenn nicht, könnten sie später gezwungen sein, ihre Quartalsergebnisse zu revidieren.

      Autor: Björn Junker (© wallstreet:online AG),08:03 14.01.2002

      Quelle:Thread: USA: Goodwill-Abschreibungen könnten 2002 eine Billion Dollar erreichen

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 19:59:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Aus der FTD vom 15.1.200
      Das Kapital: Ein kosmetischer Vorschlag für die Telekom

      Die Telekom sollte einen Griff in die Trickkiste erwägen. Aus optischen Gründen böte es sich an, den Goodwill, den die Bonner durch ihre unzähligen Zukäufe angesammelt haben, in einem der kommenden Quartale mit einem Schlag zu reparieren, das heißt auf ein angemessenes Niveau abzuschreiben.

      Der Goodwill ist ein bilanzieller Posten, der die Differenz zwischen dem Kaufpreis einer Firma und deren Buchwert anzeigt. Nach den alten Regeln der amerikanischen Rechnungslegungsmethode US-GAAP muss der Goodwill über die Jahre abgeschrieben werden. Das verhagelt den bilanziellen Gewinn, obwohl damit keine Zahlungen verbunden sind. Mit der erstmaligen Vollkonsolidierung von Voicestream fallen bei der Telekom ab diesem Jahr Goodwill-Abschreibungen von knapp 3,3 Mrd. Euro an.

      Würde die Telekom ihren Goodwill - ähnlich wie zuletzt AOL oder vorher schon JDS und Nortel - auf einmal korrigieren, könnte sie diesen Posten in Zukunft vermeiden. Der Preis dafür wäre, dass sie ein Quartal mit einem optischen Riesenverlust abschließt. Ökonomisch würde sich nichts ändern. Die Telekom würde damit nur eingestehen, dass sie für ihre Akquisitionen zuviel bezahlt hat. Aber das ist Schnee von gestern.


      Bei einem geschätzten Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Goodwill (Ebitda) von gut 18 Mrd. Euro könnte die Erfolgsrechnung der Telekom im nächsten Jahr dann wie folgt aussehen: Abzuziehen wären rund 10 Mrd. Euro für Abschreibungen auf Anlagen, knapp zwei Mrd. Euro für Abschreibungen auf UMTS-Lizenzen und rund 4,4 Mrd.Euro für Zinsen. So blieben als Vorsteuergewinn etwa 1,6 Mrd. Euro, gegenüber -1,7 Mrd. Euro unter Einrechnung des Goodwills. Schaffen die Bonner ihren Schuldenplan, reduzierte sich die Zinslast um etwa eine Mrd. Euro. Der Vorsteuergewinn läge dann bei etwa 2,6 Mrd. Euro. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent entspricht das einem Netto-Gewinn von 1,7 Mrd. Euro.


      Die Telekom wird weiter argumentieren, dass auch die UMTS-Abschreibungen keinen Mittelabfluss nach sich ziehen. Das ist nicht ganz koscher. Aber immerhin gründen sie auf einem Missgeschick von gestern. Wenn man sich anschließt, beliefe sich der zugrunde liegende Geschäftserfolg auf rund 3,7 Mrd. Euro. Danach bemessen notierte die Telekom mit einem 2003er KGV von rund 20.


      Die Probleme sind damit natürlich nicht vom Tisch. Insbesondere die Schuldenlast drückt schwer. Theoretisch kann die Telekom ihr Schuldenziel schaffen, selbst nach Abzug der für Debis fällig werdenden 4,6 Mrd. Euro. T-Mobil (10), das Kabelgeschäft (5,5), Immobilien (2,5) sowie die Steuerrückerstattung (1,4) könnten zusammen 19,4 Mrd. Euro in die Kassen spülen. Doch bis auf die Steuerrückerstattung ist noch nichts davon unter Dach und Fach. Wichtig ist vor allem, bei den Ausgaben eiserne Disziplin zu üben. Immerhin: Bei den Ausrüstern sollten gute Preise drin sein. Und der Deal mit Cingular lässt hoffen, dass sich die US-Investitionen in Grenzen halten. Fragwürdig bleiben die Dividenden von 2,6 Mrd. Euro. Obwohl sie der Aktie Unterstützung geben und signalisieren, dass die Telekom an ihre Stärke glaubt: Hoch verschuldete Firmen, die ihren Aktionären gut fünf Prozent ihres Umsatzes ausschütten, sind selten - aus gutem Grund.

      Quelle:http://www.ftd.de/bm/bo/FTDF6QHWFWC.html?nv=tbka

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 31.01.02 22:53:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bundestag billigt neue Bilanzierungsregeln für Versicherungen

      Berlin (vwd) - Deutsche Versicherungsgesellschaften müssen ihre
      Wertpapierbestände voraussichtlich bald nicht mehr nach dem niedrigsten Wert
      bilanzieren
      . Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das
      Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz beschlossen, das die Regeln für
      die Bewertung des Wertpapierbesitzes von Versicherungen in den Bilanzen
      ändern soll. Damit hätten die Versicherungsunternehmen "eine verlässliche
      Arbeitsgrundlage, um bereits die Abschlüsse für das Jahr 2001 nach den neuen
      Regeln aufstellen zu können", sagte Bundesjustizministerin Herta
      Däubler-Gmelin in Berlin.

      Die Zustimmung des Bundesrates werde für den 1. März erwartet. Die
      Neuregelung soll laut Justizministerium verhindern, dass sich bloß
      vorübergehende Kursschwankungen bei Versicherungen - anders als bei den
      Banken - direkt auf den Bilanzgewinn auswirken. Das bedeute mehr
      Wettbewerbsgleichheit auf den Finanzmärkten. Die neuen Regeln schützten
      außerdem die Versicherten vor Kürzungen der Überschussbeteiligung ihrer
      Lebensversicherungen, die sich nach dem Bilanzgewinn der Unternehmen richte.
      Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft habe sich
      ausdrücklich verpflichtet, die erwarteten positiven Effekte der neuen Regeln
      an die Versicherungsnehmer weiterzugeben, betonte Däubler-Gmelin.

      Die neuen Regelungen sollten bereits für Bilanzstichtage ab dem 30.
      September 2001 gelten. Gleichzeitig würden die dem Bundesaufsichtsamt für
      das Versicherungswesen gegenüber den Versicherungsunternehmen zustehenden
      Kontrollmöglichkeiten im Interesse des Verbraucherschutzes erweitert. "Die
      Versicherungsunternehmen müssen ihre aktuelle Vermögenslage in erweitertem
      Umfang mit einer Liquiditätsrechnung offen legen," sagte Däubler-Gmelin.

      Nach dem bisher geltendem Bilanzrecht (341b HGB) haben die Versicherungen
      Aktien ausnahmslos wie Umlaufvermögen zu bewerten. Auch bei nur
      vorübergehenden Kurseinbußen müssen sie also bisher sofort von den
      Bilanzwerten abschreiben, was den Überschuss der Versicherungen schmälert.
      Diese nur für Versicherungen, nicht aber zum Beispiel für Banken geltende
      Regelung hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung als nicht mehr
      sinnvoll
      erwiesen:D. Wenn die Aktien dem Geschäftsbetrieb langfristig dienen,
      sollen sie deshalb künftig wie Anlagevermögen bewertet werden können.

      Nur bei länger anhaltenden Kursverlusten sind die Unternehmen dann
      verpflichtet, entsprechende Abschreibungen vorzunehmen. Der GDV hatte die
      Neuregelung im Herbst 2001 angesichts hoher Kursverluste an den Börsen
      verlangt.

      Quelle:http://www.gatrixx-finanztreff.de/portal/news.htm?id=2010581…8/b]

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 14:21:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      DVFA-Methodenkommission: Auswirkung der neuen Goodwill-Vorschriften nach US-GAAP (SFAS 142) beim Ergebnis nach DVFA/SG

      I. Neuregelung der Goodwill-Behandlung nach US-GAAP

      Für Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, ändert sich mit dem Geschäftsjahr, das nach dem 15. Dezember 2001 beginnt, die Behandlung von erworbenem Geschäfts- oder Firmenwert und Other Intangible Assets (im Folgenden unter dem Begriff Goodwill zusammengefasst).
      Andere Standard-setter werden die Regelung vermutlich übernehmen.
      Unternehmen, die nach US-GAAP Rechnung legen, müssen nach SFAS 142 Goodwill künftig in der Bilanz von anderen immateriellen Vermögensgegenständen getrennt ausweisen; es erfolgt aber keine planmäßige Abschreibung mehr.
      Die Werthaltigkeit des Goodwill wird statt dessen in einem zumindest jährlich vorzunehmenden Impairment-Test überprüft.
      Für den bestehenden Goodwill aus Akquisitionen, die vor dem 01.07.2001 abgeschlossen worden sind, ist im Zuge der Überleitung auf die neue Regelung ein einmaliger Initial Impairment-Test vorgesehen.
      Sofern sich daraus ergibt, dass der Fair Value des Goodwill unter seinem Buchwert liegt, ist eine Einmalabschreibung vorzunehmen und unter "Changes in accounting principles" auszuweisen, so dass das "Operating income from continuing operations" davon unberührt bleibt.
      Resultieren hingegen Abschreibungen aus den künftigen mindestens einmal jährlich vorzunehmenden Impairment-Tests, so gehen diese in das operative Ergebnis ein.

      II. Auswirkungen der neuen Goodwill-Vorschriften nach US-GAAP auf das Ergebnis nach DVFA/SG

      Der Abschnitt A. I. 5.3.2 der 3. Auflage "Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG" gilt weiterhin für Unternehmen, die nicht nach US-GAAP Rechnung legen.
      Die zukünftig in US-Abschlüssen vorgesehenen Abschreibungen aufgrund von Impairment-Tests (auch aufgrund des Initial Impairment-Tests) gelten im Ergebnis nach DVFA/SG als normaler betrieblicher Aufwand.
      Ein fiktiver Ansatz planmäßiger Abschreibungen bzw. eine Periodisierung der Impairment-Abschreibungen ist nicht vorzunehmen.
      Da Abschreibungen auf Goodwill nicht selten eine im Vergleich zum Jahresüberschuss oder zum DVFA/SG-Ergebnis signifikante Größenordnung erreichen, sollten Unternehmen - unabhängig von den angewandten Rechnungslegungsvorschriften - als Zusatzinformation auch ein Ergebnis je Aktie nach DVFA/SG veröffentlichen, bei dem Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte bereinigt sind, wie dies im Ergebnis nach DVFA/SG, 3. Aufl., Tz. 6, bereits möglich ist.

      Quelle:http://www.vhb.de/finanz-betrieb/news/rechn_leg/rech1_32002.…

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 10:12:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      ftd.de, Mo, 15.7.2002, 7:00

      Ergebniswirrwarr bei Aktienbewertung
      Von T. Engelbrecht und M. Kempf

      Der Gewinn ist die entscheidende Größe bei der Aktienbewertung. Doch es gibt so viele Methoden für seine Berechnung, dass kaum jemand mehr durchblickt. Experten fordern daher einen verbindlichen Standard.

      Wer wissen will, ob eine Aktie über-, unter- oder fair bewertet ist, für den zählt vor allem eines: Wie viel Gewinn macht das Unternehmen? Denn in zahlreichen Bewertungskennziffern wie Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist der Gewinn elementarer Bestandteil. Doch so simpel die Gewinnermittlung scheint, so kompliziert stellt sie sich mitunter in der Realität dar.

      So nahm Ende der 90er Jahre, als zusätzlich zu den Megafusionen die Dot.Coms wie Pilze aus dem Boden schossen, die Zahl der Gewinnermittlungsmethoden rasant zu. Ergebnis: Kaum jemand blickt mehr durch angesichts der Vielzahl von Messmethoden (siehe Tabelle). Fatal auch, dass das angeschlagene Vertrauen nach Skandalen wie Enron und Worldcom bei diesem Gewinnwirrwarr kaum zurückgewonnen werden kann.

      Wenig Vertrauen bei der Datenqualität

      "Die fehlende Gewinnklarheit ist die Achillesferse der Aktienmärkte", so Jörg Krämer, Chefvolkswirt und Leiter der Strategie bei Invesco Asset Management. Abby Cohen, Leiterin der US-Strategie bei Goldman Sachs: "Bedenken hinsichtlich der Datenqualität haben das Vertrauen untergraben." Das Financial Accounting Standards Board (FASB), in den USA verantwortlich für die Bilanzierungsstandards, solle daher "schnell eine verbindliche Definition von ,Gewinn pro Aktie‘ schaffen".

      So errechnen sich für alle S&P-500-Firmen für das Jahr 2001 Pro-forma-Gewinne von 416 Mrd. $, auf Basis der Jahresergebnisse nach Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) ein Plus von 183 Mrd. $. "Nach dem neuen Core-Earnings-Konzept von Standard & Poor’s ergeben sich lediglich 164 Mrd. $", so James Montier, globaler Aktienstratege bei Dresdner Kleinwort Wasserstein. Auf Unternehmensebene sind die Differenzen zum Teil noch gravierender. Beispiel Cisco: Der US-Netzwerkgigant weist für 2001 ein Jahresergebnis nach GAAP von minus 1 Mrd. $ auf, nach der Pro-forma-Methode aber einen Gewinn von 3 Mrd. $.

      Beliebig manipulierte Ergebnisse

      Ursprünglich hatten Pro-forma-Ergebnisse den Sinn, Unternehmenszahlen im Zuge von Fusionen zu simulieren beziehungsweise Einmalaufwendungen defizitärer Startups zu eliminieren. Doch mittlerweile werden der Öffentlichkeit nahezu beliebig manipulierte Ergebnisse präsentiert. Daher auch die Bezeichnung "EBBS": Earnings before Bad Stuff oder Ergebnis vor beliebigen unerwünschten Einflüssen.

      Eine Schlüsselstellung innerhalb des Ergebnislabyrinths nimmt das Ebitda ein: Earnings before Interest, Tax, Depreciation, Amortization oder Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Als am Cash-Flow orientierte Kennzahl lässt sie sich zwar aus den Abschlusszahlen nach GAAP herleiten. Sie führt jedoch regelmäßig dann zu Irritationen, wenn eine Überleitung zum endgültigen Jahresergebnis fehlt. Somit gilt das Ebitda weithin auch als der eigentliche Vorfahr des Gewinnwirrwarrs. Doch damit nicht genug: Einer der jüngsten Ableger des Ebitda ist das ebitdar, für das es gleich zwei konkurrierende Definitionen gibt: Ebitda before Restructuring Costs (Restrukturierungsaufwand) und Ebitda before Rental Costs (Leasingkosten), zuletzt oft benutzt von Airlines. Hinzu kommt, dass unabhängige Datenanbieter wie Thomson Financial Zahlen nach eigenen Berechnungen liefern.

      Suche nach dem einheitlichen Maßstab

      Immerhin: Jüngst erfolgte ein Vorstoß zur Beseitigung der Begriffsverwirrung unter Federführung der Ratingagentur S&P, die mit ihren "Core Earnings" kurzfristig einen einheitlichen Bewertungsmaßstab herstellen will. Ziel: bestmögliche Berechnung des nachhaltigen Ergebnisses aus dem Kerngeschäft. Doch auch dieser Ansatz ist nicht frei von Tücken. "Das Core-Earnings-Konzept erhöht zwar die Transparenz", so Ed Kerschner, Chefstratege von UBS Warburg. "Doch ist es weiterhin strittig, wie etwa Aktienoptionen und Pensionsaufwendungen für Mitarbeiter oder Restrukturierungskosten zu berücksichtigen sind. Daher werden Firmen und Analysten wohl nicht auf Core Earnings umschwenken."

      Und dennoch: Die Bemühungen, schnellstmöglich einen verbindlichen Gewinnausweis festzulegen, nehmen konkrete Formen an. "Wir werden alsbald den Entwurf für einen neuen Standard präsentieren", so die offizielle Ankündigung des FASB. Und dieser Standard wäre dann verbindlich und dürfte sich am bestehenden Bilanzierungsstandard GAAP orientieren, da die FASB schließlich für die GAAP verantwortlich ist. Und hier besteht wegen der einheitlichen Gewinnermittlungs-Regeln auch das höchste Maß an Normung. Richard Bernstein, Leiter der US-Strategie bei Merril Lynch: "Bei unserer Arbeit hat es sich über Jahre hinweg immer wieder bestätigt, dass das schlichte, altmodische Jahresergebnis (Englisch: Reported Earnings) aus Sicht der Investoren die beste Bewertungsgrundlage darstellt. Die Unternehmen selbst wollen freilich eher an ihren Umsätzen gemessen werden."

      © 2002 Financial Times Deutschland

      Quelle: http://www.ftd.de/bm/ga/1026457622255.html

      Ciao Kamischke
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 18:27:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Unrichtige Darstellung im Jahresabschluss

      Was sagt das Gesetz - was warnt den Anleger?


      Angesichts der vergangenen, aber auch aktuellen Bilanzdelikte stellt sich die Frage, ob sachkundige Dritte veröffentlichten Jahresabschlussinformationen Hinweise entnehmen können, die auf Unrichtigkeiten hindeuten. Im Folgenden werden nach der rechtlichen Einordnung Möglichkeiten aufgezeigt, im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung erste Warnhinweise zu erkennen.

      Handelsgesetzbuch

      Die Bilanzfälschung wird insbesondere durch strafrechtliche Nebengesetze erfasst.
      Wichtigste Strafvorschrift für unrichtige Darstellung ist § 331 HGB, die durch das BiRiLiG eingefügt wurde. Danach drohen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, wenn sie
      - die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss, im Lagebericht oder im Zwischenabschluss unrichtig wiedergeben oder verschleiern,
      - die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss unrichtig wiedergeben oder verschleiern,
      - einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vorsätzlich oder leichtfertig offen legen oder
      - in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 einem Abschlussprüfer zu geben sind, unrichtige Angaben machen oder die Verhältnisse unrichtig wiedergeben oder verschleiern.

      Aktiengesetz

      Ergänzt wird diese Vorschrift durch § 400 AktG. Sie greift dann, wenn die Tat nicht durch § 331 HGB mit Strafe bedroht ist. Nach § 400 Abs. 1 AktG droht demjenigen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, der als Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder als Abwickler
      - Verhältnisse der Gesellschaft in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert oder
      - in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften des AktG einem Prüfer der Gesellschaft zu geben sind, unrichtig wiedergibt oder verschleiert.
      Die Tatbestände des § 331 HGB und § 400 AktG setzen bedingten Vorsatz voraus, d.h. der Täter braucht die Unrichtigkeiten nur für möglich zu halten; kennen muss er sie nicht.

      Unrichtige Wiedergabe und Verschleierung

      - „Unrichtig wiedergegeben werden die Gesellschaftsverhältnisse, wenn die über sie gemachten Aussagen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen“.
      - „Verschleiert werden die Verhältnisse der Gesellschaft, wenn die Aussagen über sie in ihrem Kern richtig sind, ihrem äußeren Anschein nach aber geeignet sind, die Verhältnisse anders darzustellen, als sie in Wahrheit sind“ (Erbs/Kohlhaas: Strafrechtliche Nebenvorschriften, Rz 19, 22 zu § 331 HGB).
      Ansatz- und Bewertungswahlrechte sind dagegen explizit gesetzlich geregelt und führen nicht zu unrichtigen Darstellungen im Sinne von HGB und AktG.

      Auskunftsrecht nach § 131 AktG

      Eine der wichtigen Fragen, die sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ist, ob man anhand veröffentlichter Jahresabschlussinformationen erste Warnhinweise (sog. Red Flags) ausmachen kann. Solche Red Flags könnten so zum Gegenstand einer Ausübung des Auskunftsrechtes nach § 131 AktG im Rahmen einer Hauptversammlung gemacht werden.

      Plausibilitätsprüfung

      Da einem Aktionär nicht die Möglichkeiten einer Systemprüfung (z.B. Prüfung eines internen Kontrollsystems) oder einer Einzelfallprüfung gegeben sind, verbleibt ihm allein die Plausibilitätsprüfung. Plausibilitätsprüfungen beinhalten Zeitvergleiche, Branchenvergleiche oder Verprobungen. Voraussetzung für eine aussagefähige Prüfung ist eine stetige Bilanzierung. Wird im Rahmen der Bilanzpolitik unterschiedlich Gebrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gemacht, werden Zeitvergleiche weniger aussagekräftig (vgl. IDW PS 210, 312).
      Das Gebot der Bilanzstetigkeit ist in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB kodifiziert. Sollte dieses Gebot durchbrochen werden, sind die Abweichungen gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB im Anhang zu erläutern. Bevor die Ergebnisse der Bilanzanalyse beurteilt werden, sollte daher der Anhang durchgesehen werden, ob Veränderungen in der Bewertung vorgenommen wurden.

      Anteil offener Forderungen am Gesamtumsatz ( !!! ):kiss:

      In der Euro am Sonntag vom 21. April 2002 wurde folgende Plausibilitätsprüfung im Bereich der Forderungen angeregt: Wenn im Jahresabschluss die offenen Forderungen mehr als 30% des Gesamtumsatzes ausmachen, ist erhöhte Vorsicht angeraten.( !!! )

      Verhältnis Umsatz zu Cash Flow ( !!! ):kiss:

      Im Handelsblatt vom 02. September 2002 wurde Prof. Balachandran zitiert, der zur erhöhten Aufmerksamkeit auffordert, wenn die Gewinne schneller wachsen als der Umsatz oder wenn Umsatz und Gewinn steigen, der Cash Flow aber zurückgeht. ( !!! )
      Insbesondere beim Verdacht von Scheinumsätzen ist der Blick auf die Cash Flow- bzw. Kapitalflussrechnung sehr aufschlussreich. „Luftbuchungen“ sind relativ einfach vorzunehmen, entsprechende Belege dazu lassen sich leicht gestalten, Zahlungsflüsse jedoch lassen sich nicht so einfach darstellen.

      Umschlagshäufigkeit der Forderungen

      Kirsten Sell schlägt in ihrem Buch „Die Aufdeckung von Bilanzdelikten bei der Abschlussprüfung“ vor, sowohl die Umschlagshäufigkeit der Forderungen als auch die Abschreibungen auf Forderungen in die Plausibilitätsprüfung einzubeziehen und diese mit Vorjahres- oder Branchenwerten zu vergleichen. Die Umschlagshäufigkeit der Forderungen berechnet sich wie folgt:
      Umsatzerlöse : Forderungsbestand
      Sie gibt an, wie oft sich der durchschnittliche Forderungsbestand in einer Periode umgeschlagen hat. Wenn der Forderungsbestand im Vergleich zu den Umsatzerlösen stärker zunimmt, die Umschlagshäufigkeit sich somit verringert, ist dies ein Warnzeichen, das zumindest auf Probleme im Zahlungsverhalten der Kunden hinweist.

      Ausblick

      Abschlussprüfern ist in letzter Zeit häufig vorgehalten worden, im Rahmen der Prüfung Bilanzdelikte zu spät oder gar nicht aufgedeckt zu haben.
      Durch die Umsetzung des KonTraG sind einige gesetzliche Bestimmungen klargestellt worden. § 317 HGB ist nun eindeutig zu entnehmen, dass die Prüfung so anzulegen ist, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Zudem ist der Vorstand einer AG durch § 91 AktG dazu verpflichtet, „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“.
      Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ebenfalls reagiert, indem es die Stellungnahme HFA 7/1997 überarbeitet hat. Der Entwurf für den neuen IDW Prüfungsstandard (IDW EPS 210: „Zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Abschlussprüfung“) ist in der Zeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ vom 15. August 2002 veröffentlicht worden. Die Bundesregierung hat eine Regierungskommission eingesetzt, um das Vertrauen der Anleger in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften zu fördern. So entstand der „Deutsche Corporate Governance Kodex“. Durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002 wurde § 161 in das Aktiengesetz eingefügt. Dieser bestimmt, dass Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance-Kodex abzugeben haben.
      Es bleibt abzuwarten, inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen dazu beitragen, das Vertrauen des Anlegers in den Abschluss und den Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer wieder herzustellen. Empfohlen sei weiterhin der kritische Blick auf die zugänglichen Daten, unabhängig davon, ob ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde oder nicht.

      Quelle: http://sdk.softbox.de/aktuell.php?id=212

      Ciao Kamischke

      PS: und viel Spass beim Überprüfen der Gesellschaften!!!
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 14:29:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die trickreiche Gewinndefinition EBITDA

      Oft ist gar kein Gewinn da


      Vor allem bei manchen jungen Unternehmen am Neuen Markt war in den letzten Jahren mit den unterschiedlichsten Gewinngrößen hantiert, um nicht zu sagen manipuliert worden. Eine dieser Größen war die Gewinndefinition EBITDA, mit deren Hilfe den Anlegern eine heile Welt vorgegaukelt werden konnte, auch wenn die echte betriebswirtschaftliche Abrechnung tief rot ausgefallen war.
      Übersetzt ist dieses Wortmonstrum schnell: Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation, Amortization, also der Gewinn vor Abzug von Schuldzinsen, Steuern und Abschreibungen auf materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Das Grundanliegen war sicher löblich, nämlich eine Betriebsergebnisgröße zu schaffen, die vor allem zwischenbetriebliche Vergleiche weitgehend ohne Verzerrungen ermöglichen solle. Ausgangspunkt ist der übliche Jahresüberschuss, dem dann die Positionen Zinsaufwand, Steuern und Abschreibungen wieder hinzugefügt werden. Und hier muss der Anleger sofort ins Stutzen geraten. Denn sind Zinsen kein ordentlicher Kostenfaktor, der vom Unternehmen zu tragen ist? Ähnliches gilt doch wohl auch für die Steuerlast, auch wenn die Steuerquoten von Jahr zu Jahr und vor allem von Land zu Land schwanken? Und auch Abschreibungen sind doch betriebswirtschaftlicher Aufwand, oder? Und besonders trickreich wird es bei den Abschreibungen auf immaterielle Güter wie z.B. Patente, Lizenzen und vor allem Firmenwerte, also die Goodwill-Abschreibungen.

      Privatanlegern rät das Deutsche Aktieninstitut (DAI), bei Anwendung dieser Ziffer EBITDA in der Aktienbewertung Vorsicht walten zu lassen. Denn hier werden von den Umsatzerlösen nur die Lohn- und Materialkosten abgezogen, alle anderen Aufwandsarten werden ex definitione in dieser "Gewinngröße" belassen. Und diese Größe hat dann mit einem betriebswirtschaftlichen Unternehmensgewinn nichts mehr zu tun, wenngleich sie hier und da, richtig eingesetzt, durchaus ihre Vorteile besitzt. Mit dieser Gewinndefinition wird gelegentlich Schindluder getrieben. Denn hinter Angaben wie "Betriebsergebnis nach EBITDA positiv entwickelt" kann durchaus ein Jahresabschluss mit dicken Verlusten stecken. Anleger tun also gut daran, nach einer sauberen, klassischen Gewinnangabe nach Abzug aller, aber auch wirklich aller Kosten zu suchen. Die Finanzanalysten kämpfen nicht umsonst seit Jahrzehnten nach einer vergleichbaren, ständig angepassten Gewinndefinition Marke DVFA, erarbeitet von ihrer berufsständischen Vereinigung, der DVFA. Hid.
      (37 Zeilen / 60 Anschläge)


      Quelle: http://www.dai.de/internet/dai/dai-2-0.nsf/webmaskenformeln/…


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      Neue Bilanzregeln führen zu Gewinnanstieg