Neue penny-stocks-Regelung verfassungswidrig... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.07.01 15:48:40 von
neuester Beitrag 21.07.01 06:46:43 von
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Die neue Regelung in Sachen penny-stocks ist m.E. verfassungswidrig, weil sie in bestehende Vertragsverhältnisse mit der Deutschen Börse rückwirkend eingreift.
Klarer Verstoß gegen das "Rückwirkungsverbot".
Der "Hai" alias "lepenseur"
Klarer Verstoß gegen das "Rückwirkungsverbot".
Der "Hai" alias "lepenseur"
Was ein Schwachsinn..
naja, nicht gleich "verfassungswidrig", aber ansonsten gebe ich Dir recht.
Verfassungsrecht gilt nur im Verhältnis Staat-Bürger
Hier aber Deutsche Börse AG!!! Rein privatrechtlich.
Hier aber Deutsche Börse AG!!! Rein privatrechtlich.
ja genau!
die würde der aktien ist unantastbar!
artikel 1 gg
die würde der aktien ist unantastbar!
artikel 1 gg
Dein "Rückwikrungsverbot" gilt nur für Gesetze.
Arglistige Täuschung,Zerstörung des Vertrauenverhältnisses,etc.. lassen aber ein Wegfall der Geschäftsgrundlage zu.Das wäre aber eher die ultima ratio Lösung.
Und bevor das ganze verfassungswidrig ist, müssen noch ein paar Instanzen durchlaufen werden,wenn es überhaupt bis dahin kommt. Die ganzen Vertragsangelegenheit ist nämlich eine 08/15 Sache und würde wohl eher abgelehnt werden.
Arglistige Täuschung,Zerstörung des Vertrauenverhältnisses,etc.. lassen aber ein Wegfall der Geschäftsgrundlage zu.Das wäre aber eher die ultima ratio Lösung.
Und bevor das ganze verfassungswidrig ist, müssen noch ein paar Instanzen durchlaufen werden,wenn es überhaupt bis dahin kommt. Die ganzen Vertragsangelegenheit ist nämlich eine 08/15 Sache und würde wohl eher abgelehnt werden.
Es geht für den Kleinanleger um die "Besitzstandswahrung".
Wir haben im Vertrauen auf den Bestand im Marktsegment NM investiert.Ein Delisting führt offensichtlich zu weiteren
Kursverlusten.
Einigen Leuten geht es genau darum, den Schrott welchen sie selber an die Börse brachten nun schnell zu entsorgen und
zugleich Platz für ihre neuen Schrottaktien zu machen.
MfG
Wir haben im Vertrauen auf den Bestand im Marktsegment NM investiert.Ein Delisting führt offensichtlich zu weiteren
Kursverlusten.
Einigen Leuten geht es genau darum, den Schrott welchen sie selber an die Börse brachten nun schnell zu entsorgen und
zugleich Platz für ihre neuen Schrottaktien zu machen.
MfG
Nun ja, wir werden ja sehen.
Wenn eines von den "non-valeur-Unternehmens" noch Knete für einen pfiffigen Anwalt hat, dann gibt es `was auf die Glocke für die Deutsche Börse - da bin ich mir ganz sicher.
Rückwirkend geht so `was nie und nimmer.
Das wird noch richtig spannend mit den non-valeurs.
Der "Hai"
Wenn eines von den "non-valeur-Unternehmens" noch Knete für einen pfiffigen Anwalt hat, dann gibt es `was auf die Glocke für die Deutsche Börse - da bin ich mir ganz sicher.
Rückwirkend geht so `was nie und nimmer.
Das wird noch richtig spannend mit den non-valeurs.
Der "Hai"
was ist dabei eigentlich rückwirkend ??
Zur Klarstellung für alle interessierten Leser:
"pacta sunt servanda",
was auf Hochdeutsch heißt, bestehende Verträge sind einzuhalten.
Was wiederum bedeutet, daß geschlossene IPO-Verträge nicht `mal so eben einseitig (Deutsche Börsen AG) geändert werden dürfen.
Da die DBAG aber genau dies beabsichtigt, greift sie mit dieser Regelung in das Eigentum der betreffenden Aktiengesellschaften ein.
Dies zieht auf jeden Fall zivilrechtliche Konsequenzen nach sich.
Ob auch ein Verfassungsverstoß vorliegt, sei dahin gestellt.
Auch "Zivile" können gegen die Verfassung verstoßen.
Aber das ist ein sehr weites Feld, und ist hier nicht vorrangig zu erörtern.
Der "Hai"
"pacta sunt servanda",
was auf Hochdeutsch heißt, bestehende Verträge sind einzuhalten.
Was wiederum bedeutet, daß geschlossene IPO-Verträge nicht `mal so eben einseitig (Deutsche Börsen AG) geändert werden dürfen.
Da die DBAG aber genau dies beabsichtigt, greift sie mit dieser Regelung in das Eigentum der betreffenden Aktiengesellschaften ein.
Dies zieht auf jeden Fall zivilrechtliche Konsequenzen nach sich.
Ob auch ein Verfassungsverstoß vorliegt, sei dahin gestellt.
Auch "Zivile" können gegen die Verfassung verstoßen.
Aber das ist ein sehr weites Feld, und ist hier nicht vorrangig zu erörtern.
Der "Hai"
selbsterhaltungstrieb seitens der börse wird schon noch erlaubt sein !!
bei allen schwächen der regelung - viel besser als nichts ist es
allerdings finde ich schlimm daß es 5 monate dauert bis der müll verschwindet. eine lange zeit für die paar werte mit qualität neben den ganzen pestbeulen
bei allen schwächen der regelung - viel besser als nichts ist es
allerdings finde ich schlimm daß es 5 monate dauert bis der müll verschwindet. eine lange zeit für die paar werte mit qualität neben den ganzen pestbeulen
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