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    Neue penny-stocks-Regelung verfassungswidrig... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.01 15:48:40 von
    neuester Beitrag 21.07.01 06:46:43 von
    Beiträge: 11
    ID: 441.849
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      schrieb am 20.07.01 15:48:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die neue Regelung in Sachen penny-stocks ist m.E. verfassungswidrig, weil sie in bestehende Vertragsverhältnisse mit der Deutschen Börse rückwirkend eingreift.

      Klarer Verstoß gegen das "Rückwirkungsverbot".

      Der "Hai" alias "lepenseur"
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 15:59:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was ein Schwachsinn..
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:00:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      naja, nicht gleich "verfassungswidrig", aber ansonsten gebe ich Dir recht.
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:03:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verfassungsrecht gilt nur im Verhältnis Staat-Bürger
      Hier aber Deutsche Börse AG!!! Rein privatrechtlich.
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:04:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja genau!

      die würde der aktien ist unantastbar!

      artikel 1 gg

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      schrieb am 20.07.01 16:08:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dein "Rückwikrungsverbot" gilt nur für Gesetze.

      Arglistige Täuschung,Zerstörung des Vertrauenverhältnisses,etc.. lassen aber ein Wegfall der Geschäftsgrundlage zu.Das wäre aber eher die ultima ratio Lösung.

      Und bevor das ganze verfassungswidrig ist, müssen noch ein paar Instanzen durchlaufen werden,wenn es überhaupt bis dahin kommt. Die ganzen Vertragsangelegenheit ist nämlich eine 08/15 Sache und würde wohl eher abgelehnt werden.
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:17:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es geht für den Kleinanleger um die "Besitzstandswahrung".
      Wir haben im Vertrauen auf den Bestand im Marktsegment NM investiert.Ein Delisting führt offensichtlich zu weiteren
      Kursverlusten.
      Einigen Leuten geht es genau darum, den Schrott welchen sie selber an die Börse brachten nun schnell zu entsorgen und
      zugleich Platz für ihre neuen Schrottaktien zu machen.
      MfG
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:25:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nun ja, wir werden ja sehen.

      Wenn eines von den "non-valeur-Unternehmens" noch Knete für einen pfiffigen Anwalt hat, dann gibt es `was auf die Glocke für die Deutsche Börse - da bin ich mir ganz sicher.

      Rückwirkend geht so `was nie und nimmer.

      Das wird noch richtig spannend mit den non-valeurs.

      Der "Hai"
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:34:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      was ist dabei eigentlich rückwirkend ?? :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 21.07.01 01:36:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zur Klarstellung für alle interessierten Leser:

      "pacta sunt servanda",

      was auf Hochdeutsch heißt, bestehende Verträge sind einzuhalten.

      Was wiederum bedeutet, daß geschlossene IPO-Verträge nicht `mal so eben einseitig (Deutsche Börsen AG) geändert werden dürfen.

      Da die DBAG aber genau dies beabsichtigt, greift sie mit dieser Regelung in das Eigentum der betreffenden Aktiengesellschaften ein.

      Dies zieht auf jeden Fall zivilrechtliche Konsequenzen nach sich.

      Ob auch ein Verfassungsverstoß vorliegt, sei dahin gestellt.

      Auch "Zivile" können gegen die Verfassung verstoßen.

      Aber das ist ein sehr weites Feld, und ist hier nicht vorrangig zu erörtern.

      Der "Hai"
      Avatar
      schrieb am 21.07.01 06:46:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      selbsterhaltungstrieb seitens der börse wird schon noch erlaubt sein !!
      bei allen schwächen der regelung - viel besser als nichts ist es :D:D

      allerdings finde ich schlimm daß es 5 monate dauert bis der müll verschwindet. eine lange zeit für die paar werte mit qualität neben den ganzen pestbeulen :D:D


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