checkAd

    CargoLifter Wandelanleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.01 15:46:30 von
    neuester Beitrag 17.05.02 01:57:57 von
    Beiträge: 13
    ID: 448.230
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.051
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 15:46:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei CargoLifter zeichnet sich Wandelanleihe ab
      Berlin (vwd) - Für den noch im laufenden Jahr geplanten nächsten
      Kapitalschritt bei der Cargolifter AG, Berlin, zeichnet sich die Form einer
      Wandelanleihe ab. Die Platzierung von Wandelanleihen in einer Höhe
      von bis zu 150 Mio EUR noch in diesem Jahr sei wahrscheinlich, so der
      Leiter der Investor-Relations-Abteilung, Christoph Stübbe. Die
      Vorbereitungen dafür seien getroffen, eine endgültige Entscheidung
      werde von der aktuellen Situation auf den Kapital- und Finanzmärkten
      abhängig sein.

      Bis zum Beginn der Serienproduktion im Geschäftsjahr 2004/2005
      seien insgesamt zwei weitere Kapitalschritte nötig, wovon einer im
      laufenden Jahr und der zweite 2002 stattfinden werde, erklärte
      Cargolifter-Sprecherin Silke Rösser. Für die Form halte sich Cargolifter
      weiterhin die Optionen Wandelanleihe, Kapitalerhöhung mit zweitem
      Börsengang, Kreditfinanzierung oder strategische Partnerschaften mit
      anderen Unternehmen offen. Von den bis zur Serienproduktion
      benötigten 590 Mio EUR seien 270 Mio EUR durch den bereits
      vollzogenen Börsengang und den vorbörslichen Verkauf von Anteilen
      im Vorfeld erbracht worden, so Rösser. +++ Gerald Dietz

      vwd/01.08.2001/gd/mr


      Copyright 2000, vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH.

      -----------------------------------------------------------------------------

      Nach welchen Kriterien werden Kleinaktionäre berücksichtigt ?
      Was meint Ihr?

      Mit optimistischen Grüßen

      Snailman
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 15:56:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      PS

      Bei einem Kurs von 12,5 Euro plus 20% Aufschlag = 15 Euro.
      Das wären 10 Mio. Aktien!

      Mit optimistischen Grüßen

      Snailman
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 16:07:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      meinst Du wirklich, daß CL auf Basis von 15€ emittiert?
      Normal wäre doch ein Abschlag, oder?
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 16:36:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Snailman
      Nach welchen Kriterien werden Kleinaktionäre berücksichtigt ?
      Was meint Ihr?

      Nach den Kriterien des gesetzlichen Bezugsrechts, meine ich.
      So, und für alle die mir nicht glauben, z.B. ugur, hier die Rechtsgrundlage:
      §221 (4) AktG in Verb. m. §186 (3) AktG

      Entsprechend dieser Rechtsgrundlage haben wir`s in der HV 2001 beschlossen. Das kann man in der Tagesordnung nachlesen, die allen vorliegt, die schon mindestens seit ca. März 2001 dabei sind.

      Fazit: wenn wir Altanleger die Anleihe zeichnen möchten, kann uns niemand daran hindern und wird uns auch keiner hindern wollen, glaubt mir das.
      Wir können lediglich unsere Bezugsrechte an der Börse verkaufen. Nur dann haben auch Nicht-Aktionäre die Gelegenheit, von der Anleihe was abzubekommen.
      Also: Kauft Aktien, dann kriegt ihr auch was ab von der Anleihe.
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 16:42:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Dotcomer
      Es handelt sich um eine Wandelanleihe. So bald dir die Kursentwicklung vielversprechend genug erscheint, kannst du deine Anleihe in Aktien umwandeln zu einem vorher bereits festgelegten Preis, dem Bezugspreis. Der liegt naturgemäß merklich höher als zum Zeitpunkt der Ausgabe der Anleihe. Wenn es dem Unternehmen also gelingt, für Anlger attraktiv genug zu werden dass der Kurs deutlich ansteigt, werden die "Gläubiger" ihre "Forderung" (= Fremdkapital) gerne in Aktien (=Eigenkapital) umwandeln und dafür auf den Zins (~ Dividende) verzichten.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.08.01 19:59:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ pestw und Dotcomer
      Danke. Deine Erwähnung von §186 hat mich auf die richtige Spur
      gebracht. Manchmal muß man nur etwas länger überlegen.

      Aktionärsrecht: Kapitalerhöhung
      -entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital neue Aktien
      zum festgelegten Bezugspreis zu erwerben
      -Kapitalerhöhung im Verhältnis 3:1 heißt, für je 3 gehaltene Aktien kann
      man eine neue erwerben
      -man muß aber nicht
      -während des Bezugsrechtshandels kann der Aktionär seine Rechte veräußern
      und den für die Bezugsrechte zu erlösenden Preis vereinnahmen
      -nach §186 Abs.3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer
      Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen
      -Wandlungspreis: Zuzahlung, die der Inhaber einer Wandelanleihe zu leisten
      hat, wenn er diese in Aktien wandeln möchte

      Zu dem VDM Bericht: 150 Mio Euro ist eine Menge, aber wenn ein Drittel
      der Kleinaktionäre mit z.B. 2500 Euro dabei ist, sind das schon 55 Mio
      Euro. Institutionelle und Industrie werden auch dabei sein. Also das wird
      schon was. Vielleicht ist das Börsenklima auch im Herbst schon besser und
      wir sehen 13 Euro. Seit April kann man nicht meckern.

      Mit den 20% Aufschlag, das habe ich von der HV oder einer Roadshow.
      Ich habe da etwas gefunden, dies könnte es sein.
      Bezugsrechtsabschlag: am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die Aktie
      "ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert verringert sich um den Wert des
      Bezugsrecht.

      Aber, das sind meine kleinsten Sorgen.

      Mit optimistischen Grüßen

      Snailman
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 09:49:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gut recherchiert, Snailman
      -nach §186 Abs.3,4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung mit einer
      Dreiviertelmehrheit auch einen Ausschluß des Bezugsrechts beschließen

      Da steht aber noch was von Voraussetzungen und da steht, dass nicht mehr als 10 Prozent ausgeschlossen werden können.

      Bezugsrechtsabschlag: am ersten Tag des Bezugsrechtshandels wird die Aktie
      "ex Bezugsrecht" gehandelt. Der Kurswert verringert sich um den Wert des
      Bezugsrecht.

      Ja OK. Aber dafür konntest du die Bezugsrechte verkaufen um genau den Preis, um den der Wert der Aktie am nächsten Tag automatisch niedriger notiert wird.
      Oder du hast von dem Mehrwert Gebrauch gemacht und hast die Bezugsrechte ausgeübt. Ist doch auch was wert ;)
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 11:16:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      @pestw

      Da du dich ja anscheinend ganz gut auskennst, könntest du den nicht so finanztechnisch Bewanderten (mich eingeschlossen), das ganze Szenario mal an einem Beispiel verdeutlichen.

      Besten Dank
      JoeDow
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 13:01:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      @JoeDow
      Geht grad schlecht...
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 17:20:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe im letzten Jahr die Kapitalerhöhung von Gildemeister mitgemacht.
      Eines Tages bekam ich einen Schrieb von der Depotbank mit dem Bezugsangebot.
      da gab es anzukreuzen (vereinfacht):
      O Bitte verkaufen Sie meine Bezugsrechte zu mindestens ____
      O Bitte kaufen Sie zu meinen Bezugsrechten ___ weitere hinzu zu höchstens ____
      O Ich möchte meine Bezugsrechte ausüben

      Dann stand da noch der Satz "wenn Sie keine Order erteilen oder ihre Order nicht bis zum vorletzen Tag der Bezugsfrist ausgeführt werden kann, oder ihr Tagesgeldkonto nicht die erforderliche Deckung aufweist, werden wir Ihre Bezugsrechte am letzten Tag der Bezugsfrist "bestens" verkaufen" o.s.ä.
      Gleichzeitig waren in mein Depot Bezugsrechte eingebucht noch ohne Kurs. Ab dem Beginn des B-r-handels waren die auch mit einem Tageskurs versehen wie jedes andere Wertpapier.
      Die Bezugsrechte sind - hm - relativ preisgünstig zu haben. Trotzdem: wenn man welche will, sollte man sie schlauerweise am letzten Tag der Frist kaufen, weil viele den Schrieb von der Bank ignorieren und dann werden die B-rechte zum Schleuderpreis verhökert.
      Tja, und wenn du "ausüben" oder "hinzukaufen" gesagt hast und das Geld da war, dann hast du eines schönen Tages zusätzliche Aktien in deinem Depot und die Bezugsrechte sind wieder weg.

      Wie reagiert der Kurs auf eine K-erhöhung?
      In der Regel zunächst eher schlecht. Bei Gildemeister aber wurde das Kapital um ein Drittel erhöht, um den Kauf einer Firma die ca. 1/3 so groß war zu finanzieren. Die akquirierte Firma war genau so "gut" wie Gildemeister, somit blieb der Kurs stabil.
      Bei Cargo vermute ich, dass der Kurs nach der erfolgten Anleihe (=Vorstufe einer bedingten K-erhöhung) sogar ordentlich hoch geht, weil eine drückende Sorge damit vom Tisch ist.
      Avatar
      schrieb am 02.08.01 23:28:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Alle

      pestw,
      du willst es anscheinend nicht wahr haben,
      aber ich sage nichts mehr dazu.
      Anscheinend muß ich auf der HV Haluzinationen
      gehabt haben. Die Firmenleitung beschließt
      öffentl. mit dem Gesetz nicht vereinbare Dinge
      oder sie macht sich Sorgen, laut deiner Recherche
      um lächerliche 10 % Bezugsrechte der Altaktionäre,
      wie sie die ihnen vorenthalten kann ?

      .
      Avatar
      schrieb am 03.08.01 09:13:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Arrrggh!! Muss ich den Gesetzestext auch noch scannen und rein stellen?

      Ich glaub`s dir ja. Es kann ja sein dass sich das Gesetz seit damals geändert hat. Ich meine sogar, irgendwann mal so was gehört zu haben.
      Aber schau dir doch das Gesetz an und schau dir die Tagesordnung (=Beschlussvorlage) zur HV 2001 an. Und schreib mir evtl. die entscheidenden Sätze der 99-er Tagesordnung. Dann wissen wir beide, wovon wir reden.

      oder sie macht sich Sorgen, laut deiner Recherche um lächerliche 10 % Bezugsrechte der Altaktionäre, wie sie die ihnen vorenthalten kann ?
      Vielleicht verstehst du mich auch falsch. Ich sage nur, die hätten gar nicht die Möglichkeit, die Anleihe allein den Industrie-Investoren zuzuschanzen, selbst wenn sie`s wollten. Es braucht also keiner Angst zu haben, von der Anleihe nichts abzubekommen (außer er hat gar keine Aktien ;) )
      Warum der Vorstand wegen der Anleihe mit der Industrie verhandelt, das ist um sie abzusichern, so dass die Industrie ggf. diejenigen Bezugsrechte garantiert übernimmt, die nicht von den bisherigen Aktionären ausgeübt werden und evtl. unverkäuflich wären (was ich mir aber nicht vorstellen kann).
      Avatar
      schrieb am 17.05.02 01:57:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Kann in #1 keine staatlichen Hilfen entdecken:
      "Bis zum Beginn der Serienproduktion im Geschäftsjahr 2004/2005 seien insgesamt zwei weitere Kapitalschritte nötig, wovon einer im laufenden Jahr und der zweite 2002 stattfinden werde, erklärte Cargolifter-Sprecherin Silke Rösser. Für die Form halte sich Cargolifter weiterhin die Optionen Wandelanleihe, Kapitalerhöhung mit zweitem Börsengang, Kreditfinanzierung oder strategische Partnerschaften mit anderen Unternehmen offen."
      Und nun, nachdem keiner von denen zahlt, jammern, daß der Staat nicht zahlt???
      CLoser = Deppen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      CargoLifter Wandelanleihe