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    Spekulationssteuer bei Eheleuten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.01 11:30:49 von
    neuester Beitrag 19.10.01 14:31:41 von
    Beiträge: 7
    ID: 451.273
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      Avatar
      schrieb am 07.08.01 11:30:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn das Depot auf mich und meine Frau läuft, habe ich dann Spelulationsgewinne erst ab 1999 dm zu versteuern???

      ( Habe gehört es gibt keine dummen Fragen.. )

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 11:45:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      RICHTIG!

      Aber wie ist das mit Kindern, müssen die ein eigenes Depot haben oder erhöht sich der Betrag bei 2 Kindern auf insgesamt 3996 DM? Diese Frage konnten mir noch nicht einmal Angestellte eines Steuerberatungsbüro beantworten!
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 11:57:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt in D kein Familiensplitting! Deine Kinder müssen dann schon ihr eigenes Depot haben und dürfen dann bis zu 999,99 DM p.a. steuerfreie Spekugewinne einkassieren. Deine Spekugewinne darfst du also nicht den Kinder "aufbrummen". Genauso ist es ja auch mit den Zinsen: Jeder kann 3100 DM steuerfei kassieren. Wenn Du nun 2 Kinder hast, dürfen die Eheleute leading_to_results auch nur 6200 steuerfrei kassieren (und nicht etwa 12400 DM). Ist im Prinzip das gleiche.


      kroko
      Avatar
      schrieb am 07.08.01 12:17:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die schnellen Antworten!

      Gute Geschäfte wünsch ich noch!

      l2r
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 09:36:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      @krokodil Nr.1
      is ne ganz rischtisch. :)
      Oder besser gesagt ein Zusatz. Kinder dürfen bis 13200 DM steuerfrei kassieren (falls die keine andere Einkünfte haben). Aber sollte diesen Betrag überschritten werden ist Kindergeld weg.

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      Avatar
      schrieb am 08.08.01 10:20:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Mice

      Natürlich hast Du recht, aber ich wollte nur sagen, daß Kinder letztlich selbst steuerpflichtig sind. Daß Kinder einen eingenen Sparerfreibetrag haben und auch den Werbungskostenpauschbetrag von 2000 DMund den Soderausgabenpauschbetrag geltend machen können und, und, und... das gehört grundsätzlich hier nicht zum Thma!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 14:31:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mein FA hat mir mal gesagt, das Depot mit dem die Kinder die Spekueinkommen erzielen braucht nicht auf deren Namen zu laufen - es kann auch auf meinen Namen laufen. Es muß nur plausibel sein, daß es ihr Einkommen ist. Ich habe die Erklärung der Kinder noch nicht abgegeben. Werde es aber noch tun.


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