schaden durch onlinebroker......wer hilft weiter? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.08.01 00:15:56 von
neuester Beitrag 21.08.01 08:05:20 von
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ID: 458.453
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vorhin kam über ntv, daß einem Kunden durch
einen Ausfall im online-system ein entgangener
Gewinn (als er versuchte telefonisch zu ordern,
war der Kurs davongelaufen), per Gericht zugestanden
wurde (ca.2500 Euro).
Mir ist ähnliches passiert!
Kennt jemand einen Anwalt, wenn mögl. im süddt.Raum,
der spezialisiert ist für Börsengeschäfte...?
und der, wenn möglich nicht nur seine Geschäftsinteressen
vertritt....
Desweiteren würde mich interessen, ob es auch für
einen Nichtanwalt möglich ist, Präsidenzfälle einzusehen...
Danke im Voraus für die Hilfe.
risikozahn
einen Ausfall im online-system ein entgangener
Gewinn (als er versuchte telefonisch zu ordern,
war der Kurs davongelaufen), per Gericht zugestanden
wurde (ca.2500 Euro).
Mir ist ähnliches passiert!
Kennt jemand einen Anwalt, wenn mögl. im süddt.Raum,
der spezialisiert ist für Börsengeschäfte...?
und der, wenn möglich nicht nur seine Geschäftsinteressen
vertritt....
Desweiteren würde mich interessen, ob es auch für
einen Nichtanwalt möglich ist, Präsidenzfälle einzusehen...
Danke im Voraus für die Hilfe.
risikozahn
@risikozahn
Präzedenzfälle soweit bekannt kann jeder einsehen (nicht verwechseln
mit Akteneinsicht).
Du kannst danach im Web suchen (Suchmaschine) oder in einschlägigen Zeitschriften
(ich kenne leider keine, die ideal wäre).
Ich würde mich vielleicht auch mal an einen "Verein der Kleinaktionäre" (oder so
ähnlich oder ähnliche) wenden. Die können dir mit Sicherheit weiter helfen.
Das gilt möglichweise auch für den richtigen Anwalt (wichtig!).
Gruß
frisches
Wenn du was gefunden hast, unbedingt hier rein stellen.
Hier gibt es glaube ich nicht wenig die sich von den Bankern beschissen fühlen.
Vielleicht erreichst du auf diese Weise auch eine Risiko- oder Kostenbeteiligung!
Präzedenzfälle soweit bekannt kann jeder einsehen (nicht verwechseln
mit Akteneinsicht).
Du kannst danach im Web suchen (Suchmaschine) oder in einschlägigen Zeitschriften
(ich kenne leider keine, die ideal wäre).
Ich würde mich vielleicht auch mal an einen "Verein der Kleinaktionäre" (oder so
ähnlich oder ähnliche) wenden. Die können dir mit Sicherheit weiter helfen.
Das gilt möglichweise auch für den richtigen Anwalt (wichtig!).
Gruß
frisches
Wenn du was gefunden hast, unbedingt hier rein stellen.
Hier gibt es glaube ich nicht wenig die sich von den Bankern beschissen fühlen.
Vielleicht erreichst du auf diese Weise auch eine Risiko- oder Kostenbeteiligung!
welches Stichwort soll man bei Suchmaschinen
verwenden...? Unter Präzedenzfälle spuckt keine
was aus....! (außer der Milliardenklage gegen Bayer)
risikozahn
verwenden...? Unter Präzedenzfälle spuckt keine
was aus....! (außer der Milliardenklage gegen Bayer)
risikozahn
Versuchs mal wechselweise mit folgenden Stichworten:
Urteil, Prozess, Gericht, Aktie, Broker, Geschäft, usw.
Weiterhin kann man sich auch durch die juristischen Web-Seiten
durchhangeln, da stehen i.d.R. auch jede Menge Urteile aber zu
allen möglichen Themen (Miete, Verkehr, usw.).
Z.Bsp. www.anwaltssuche.de oder www.jurathek.de.
Gruß
frisches
Urteil, Prozess, Gericht, Aktie, Broker, Geschäft, usw.
Weiterhin kann man sich auch durch die juristischen Web-Seiten
durchhangeln, da stehen i.d.R. auch jede Menge Urteile aber zu
allen möglichen Themen (Miete, Verkehr, usw.).
Z.Bsp. www.anwaltssuche.de oder www.jurathek.de.
Gruß
frisches
@frisches
ein herzliches danke an frisches....
werde mich mal im laufe der nächsten woche damit
intensiver beschäftigen....
wenn es etwas neues gibt, stell ich es hier rein...
wenn dir noch etwas dazu einfällt, schreib mir bitte
unter diesem thread...
danke nochmals für die prompte hilfe.
risikozahn
ein herzliches danke an frisches....
werde mich mal im laufe der nächsten woche damit
intensiver beschäftigen....
wenn es etwas neues gibt, stell ich es hier rein...
wenn dir noch etwas dazu einfällt, schreib mir bitte
unter diesem thread...
danke nochmals für die prompte hilfe.
risikozahn
Online Bank muss stets erreichbar sein !!!
Gericht gibt Kunden Recht
ITZEHOE, 20. August. Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein: Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrechtzu-erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag. Die Online-Bank muss einem Kunden rund 4 890 Mark (2 500 Euro) Schadensersatz zahlen.
Der Mann hatte per Internet Aktien für rund 51 830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte jedoch übers Internet nicht, der Kunde musste die Verkaufsorder telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz. Zu Recht, entschied das Landgericht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank (AZ 1 S 92/01). (dpa)
Gericht gibt Kunden Recht
ITZEHOE, 20. August. Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein: Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrechtzu-erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag. Die Online-Bank muss einem Kunden rund 4 890 Mark (2 500 Euro) Schadensersatz zahlen.
Der Mann hatte per Internet Aktien für rund 51 830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte jedoch übers Internet nicht, der Kunde musste die Verkaufsorder telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz. Zu Recht, entschied das Landgericht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank (AZ 1 S 92/01). (dpa)
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