checkAd

    schaden durch onlinebroker......wer hilft weiter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.01 00:15:56 von
    neuester Beitrag 21.08.01 08:05:20 von
    Beiträge: 6
    ID: 458.453
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 215
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 00:15:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      vorhin kam über ntv, daß einem Kunden durch
      einen Ausfall im online-system ein entgangener
      Gewinn (als er versuchte telefonisch zu ordern,
      war der Kurs davongelaufen), per Gericht zugestanden
      wurde (ca.2500 Euro).
      Mir ist ähnliches passiert!

      Kennt jemand einen Anwalt, wenn mögl. im süddt.Raum,
      der spezialisiert ist für Börsengeschäfte...?
      und der, wenn möglich nicht nur seine Geschäftsinteressen
      vertritt....
      Desweiteren würde mich interessen, ob es auch für
      einen Nichtanwalt möglich ist, Präsidenzfälle einzusehen...

      Danke im Voraus für die Hilfe.

      risikozahn
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 00:40:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      @risikozahn

      Präzedenzfälle soweit bekannt kann jeder einsehen (nicht verwechseln
      mit Akteneinsicht).
      Du kannst danach im Web suchen (Suchmaschine) oder in einschlägigen Zeitschriften
      (ich kenne leider keine, die ideal wäre).

      Ich würde mich vielleicht auch mal an einen "Verein der Kleinaktionäre" (oder so
      ähnlich oder ähnliche) wenden. Die können dir mit Sicherheit weiter helfen.

      Das gilt möglichweise auch für den richtigen Anwalt (wichtig!).

      Gruß
      frisches

      Wenn du was gefunden hast, unbedingt hier rein stellen.
      Hier gibt es glaube ich nicht wenig die sich von den Bankern beschissen fühlen.
      Vielleicht erreichst du auf diese Weise auch eine Risiko- oder Kostenbeteiligung!
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 00:48:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      welches Stichwort soll man bei Suchmaschinen
      verwenden...? Unter Präzedenzfälle spuckt keine
      was aus....! (außer der Milliardenklage gegen Bayer)

      risikozahn
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 00:58:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Versuchs mal wechselweise mit folgenden Stichworten:

      Urteil, Prozess, Gericht, Aktie, Broker, Geschäft, usw.

      Weiterhin kann man sich auch durch die juristischen Web-Seiten
      durchhangeln, da stehen i.d.R. auch jede Menge Urteile aber zu
      allen möglichen Themen (Miete, Verkehr, usw.).
      Z.Bsp. www.anwaltssuche.de oder www.jurathek.de.

      Gruß
      frisches
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 01:11:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @frisches
      ein herzliches danke an frisches....
      werde mich mal im laufe der nächsten woche damit
      intensiver beschäftigen....
      wenn es etwas neues gibt, stell ich es hier rein...

      wenn dir noch etwas dazu einfällt, schreib mir bitte
      unter diesem thread...

      danke nochmals für die prompte hilfe.

      risikozahn

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      4,3900EUR +10,58 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 08:05:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Online Bank muss stets erreichbar sein !!!

      Gericht gibt Kunden Recht

      ITZEHOE, 20. August. Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein: Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden können, muss das Geldinstitut haften. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrechtzu-erhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können. Das entschied das Landgericht Itzehoe (Kreis Steinburg) am Montag. Die Online-Bank muss einem Kunden rund 4 890 Mark (2 500 Euro) Schadensersatz zahlen.
      Der Mann hatte per Internet Aktien für rund 51 830 Mark gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte jedoch übers Internet nicht, der Kunde musste die Verkaufsorder telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken. Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn als Schadensersatz. Zu Recht, entschied das Landgericht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank (AZ 1 S 92/01). (dpa)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      schaden durch onlinebroker......wer hilft weiter?