Neuer Investor: Schnell rein in EMS und Advanced Medien!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.08.01 13:21:17 von
neuester Beitrag 29.08.01 18:02:24 von
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Leute, das ist der Hammer! Habe eben eine SMS von einem Kumpel auf der Hauptversammlung von Advanced Medien bekommen.
Für Advanced steht anscheinend ein neuer Investor bereit, der die 25%-Beteiligung, die EMS New Media an DVN hält, übernehmen will.
Strong Buy für EMS und DVN!!!
Für Advanced steht anscheinend ein neuer Investor bereit, der die 25%-Beteiligung, die EMS New Media an DVN hält, übernehmen will.
Strong Buy für EMS und DVN!!!
Korrekt!!
Hallo MisterStock,
Du weißt hoffentlich, was eine Falschaussage im Board bedeutet, oder???????
Wenn das nicht stimmen sollte, wird WO wohl tätig werden müssen!
Aber hoffen wir mal, daß Du die Wahrheit sagst !!
Du weißt hoffentlich, was eine Falschaussage im Board bedeutet, oder???????
Wenn das nicht stimmen sollte, wird WO wohl tätig werden müssen!
Aber hoffen wir mal, daß Du die Wahrheit sagst !!
Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. "Pumping and dumping", "aufpumpen und abstoßen" unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten. Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren. Überprüfen Sie z. B. grundsätzlich Ad hoc-Meldungen anhand von zuverlässigen Quellen. Dies kann z. B. die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc-Publizität mbH http://www.dgap.de oder die Homepage des Emittenten sein.
"Kursmanipulation"- nicht immer das, was landläufig dafür gehalten wird
Aufgrund von Reaktionen aus der Internet-Community wurde deutlich, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Kursbewegungen, die im scheinbaren Zusammenhang von veröffentlichten Empfehlungen stehen (ohne dass eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde), seien automatisch auf strafbare Handlungen zurückzuführen, weil sie "Kursmanipulation" darstellten. Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen. Über die Verfolgung im Einzelfall entscheidet aber immer die jeweilige Staatsanwaltschaft, nicht die Börsenaufsichtsbehörde.
Die Schwierigkeit der Beweisführung und rechtliche Behandlung dieses Komplexes wird an dem vom Landgericht Frankfurt veröffentlichten "Fall-Prior", Beschluss vom 09.11.1999 ( http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm ) deutlich. Herr Prior ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt aufgrund seiner Teilnahme an einem vom Fernsehsender 3-sat veranstalteten Börsenspiels. Er ist zudem Herausgeber des Börseninformationsdienstes "Prior-Börse". Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit der Anklage zur Last gelegt, in zwei Fällen entgegen einem gesetzlichen Verbot ein Insiderpapier erworben zu haben, was eine Straftat darstellt. So habe der Angeschuldigte in zwei Sendungen Aktien empfohlen, nachdem er selbst wenige Tage zuvor Aktien dieser Unternehmen erworben habe. Aufgrund des sogenannten "Prior-Effekts" seien jeweils die Kurse gestiegen. Dies habe der Angeschuldigte zum Wohle der eigenen Finanzen ausgenutzt. Die Anklagebehörde hält das Verhalten des Angeschuldigten für ein strafbares Insidergeschäft, ein sogenanntes Scalping.
Die Kammer hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis zu führen sein wird, dass sich der Angeschuldigte zum Zeitpunkt seiner Aktienkäufe schon entschlossen hatte, die Papiere in der nachfolgenden Sendung zu empfehlen.
Gehen Sie äußerst bewusst mit unlimitierten Aufträgen um
Wenn Sie aufgrund vermeintlich sicherer Tipps (z. B. aus Fernsehsendungen) zum nächstmöglichen Termin, bei illiquiden Papieren unlimitierte Aufträge an die Börse senden laufen Sie Gefahr, im ungewollten Zusammenwirken mit Gleich-Handelnden zum "Erfüllungsgehilfen" der Prognose zu werden. Lassen Sie sich deshalb - wenn Sie nicht sicher sind - von Ihrer Bank ausdrücklich über die Funktion der Limitierung von Aufträgen informieren. Lediglich einem kleinen Kreis der Anleger ist aus eigener Erfahrung zusätzlich bekannt, dass genau diese unlimitierten Aufträge dann in der ersten Kursfeststellung am Handelstag nach dem "Tipp" den Kursanstieg bedingen können. Es besteht potentiell die Gefahr, dass durch unlimitierte Aufträge nicht nur der Kursanstieg verursacht, sondern auch noch der prognostiziert hohe Preis bezahlt wird. Die weiteren Zuschauer können sodann, dem Kursverlauf folgend, die Schlussfolgerung ziehen, dass die Prognose zutreffend war. Die Richtigkeit der Prognose ist jedoch eher zweifelhaft, da ohne sie die "unbewussten Erfüllungsgehilfen" ihre Aufträge nicht erteilt hätten.
In diesem Bereich ist auf die Klugheit und Cleverness der Anleger zu vertrauen, die sich auf marktschreierische Wertungen nicht einlassen, sondern vor ihrer Anlageentscheidung - nicht zuletzt auch über das Internet - die Möglichkeit nutzen, sich sachlich und umfassend zu informieren, um eine breite Grundlage für ihre Entscheidung zu finden.
Lassen Sie Kriminellen keinen Erfolg, wenn Sie geschädigt wurden
Sollten Sie persönlich zur Auffassung gelangen, es handele sich um eine Straftat, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, 60256 Frankfurt am Main; FAX 069 1367 2100.
Wenn Sie sogar persönlich durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie dies auf jeden Fall anzeigen. Neben der grundsätzlichen Chance, einen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen oder abzuwenden, leisten Sie damit einen Beitrag zur Abwehr der Kriminalität im Internet.
Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten auch diese mitgeteilt werden.
Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"Kursmanipulation"- nicht immer das, was landläufig dafür gehalten wird
Aufgrund von Reaktionen aus der Internet-Community wurde deutlich, dass vielfach die Meinung vorherrscht, Kursbewegungen, die im scheinbaren Zusammenhang von veröffentlichten Empfehlungen stehen (ohne dass eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde), seien automatisch auf strafbare Handlungen zurückzuführen, weil sie "Kursmanipulation" darstellten. Dies kann nach der bislang erkennbaren Verfolgungspraxis durch die Staatsanwaltschaften nicht bejaht werden. Problem in Deutschland ist, dass es keine Legaldefinition des Begriffes "Kursmanipulation" gibt und auch kaum Entscheidungen von Gerichten hierzu vorliegen. Über die Verfolgung im Einzelfall entscheidet aber immer die jeweilige Staatsanwaltschaft, nicht die Börsenaufsichtsbehörde.
Die Schwierigkeit der Beweisführung und rechtliche Behandlung dieses Komplexes wird an dem vom Landgericht Frankfurt veröffentlichten "Fall-Prior", Beschluss vom 09.11.1999 ( http://www.boersenaufsicht.de/prior.htm ) deutlich. Herr Prior ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt aufgrund seiner Teilnahme an einem vom Fernsehsender 3-sat veranstalteten Börsenspiels. Er ist zudem Herausgeber des Börseninformationsdienstes "Prior-Börse". Die Staatsanwaltschaft hat ihm mit der Anklage zur Last gelegt, in zwei Fällen entgegen einem gesetzlichen Verbot ein Insiderpapier erworben zu haben, was eine Straftat darstellt. So habe der Angeschuldigte in zwei Sendungen Aktien empfohlen, nachdem er selbst wenige Tage zuvor Aktien dieser Unternehmen erworben habe. Aufgrund des sogenannten "Prior-Effekts" seien jeweils die Kurse gestiegen. Dies habe der Angeschuldigte zum Wohle der eigenen Finanzen ausgenutzt. Die Anklagebehörde hält das Verhalten des Angeschuldigten für ein strafbares Insidergeschäft, ein sogenanntes Scalping.
Die Kammer hat jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, da vorliegend nicht mit der erforderlichen Sicherheit der Nachweis zu führen sein wird, dass sich der Angeschuldigte zum Zeitpunkt seiner Aktienkäufe schon entschlossen hatte, die Papiere in der nachfolgenden Sendung zu empfehlen.
Gehen Sie äußerst bewusst mit unlimitierten Aufträgen um
Wenn Sie aufgrund vermeintlich sicherer Tipps (z. B. aus Fernsehsendungen) zum nächstmöglichen Termin, bei illiquiden Papieren unlimitierte Aufträge an die Börse senden laufen Sie Gefahr, im ungewollten Zusammenwirken mit Gleich-Handelnden zum "Erfüllungsgehilfen" der Prognose zu werden. Lassen Sie sich deshalb - wenn Sie nicht sicher sind - von Ihrer Bank ausdrücklich über die Funktion der Limitierung von Aufträgen informieren. Lediglich einem kleinen Kreis der Anleger ist aus eigener Erfahrung zusätzlich bekannt, dass genau diese unlimitierten Aufträge dann in der ersten Kursfeststellung am Handelstag nach dem "Tipp" den Kursanstieg bedingen können. Es besteht potentiell die Gefahr, dass durch unlimitierte Aufträge nicht nur der Kursanstieg verursacht, sondern auch noch der prognostiziert hohe Preis bezahlt wird. Die weiteren Zuschauer können sodann, dem Kursverlauf folgend, die Schlussfolgerung ziehen, dass die Prognose zutreffend war. Die Richtigkeit der Prognose ist jedoch eher zweifelhaft, da ohne sie die "unbewussten Erfüllungsgehilfen" ihre Aufträge nicht erteilt hätten.
In diesem Bereich ist auf die Klugheit und Cleverness der Anleger zu vertrauen, die sich auf marktschreierische Wertungen nicht einlassen, sondern vor ihrer Anlageentscheidung - nicht zuletzt auch über das Internet - die Möglichkeit nutzen, sich sachlich und umfassend zu informieren, um eine breite Grundlage für ihre Entscheidung zu finden.
Lassen Sie Kriminellen keinen Erfolg, wenn Sie geschädigt wurden
Sollten Sie persönlich zur Auffassung gelangen, es handele sich um eine Straftat, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt info@bka.de anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, 60256 Frankfurt am Main; FAX 069 1367 2100.
Wenn Sie sogar persönlich durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie dies auf jeden Fall anzeigen. Neben der grundsätzlichen Chance, einen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen oder abzuwenden, leisten Sie damit einen Beitrag zur Abwehr der Kriminalität im Internet.
Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten auch diese mitgeteilt werden.
Gesetzestext § 88 Börsengesetz:
Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes
1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
MisterStock
schade das Du deine Glaubwürdigkeit vor einiger Zeit schon verloren hast. auch wenns stimmen sollte, daß ist nicht das was wir hören wollen.
schade das Du deine Glaubwürdigkeit vor einiger Zeit schon verloren hast. auch wenns stimmen sollte, daß ist nicht das was wir hören wollen.
@BKraemer
Wie gesagt, habe die Info von einem anderen DVN-Aktionär, der in München ist. Eine Garantie auf den Wahrheitsgehalt kann ich natürlich nicht geben. Warten wir ab.
Wie gesagt, habe die Info von einem anderen DVN-Aktionär, der in München ist. Eine Garantie auf den Wahrheitsgehalt kann ich natürlich nicht geben. Warten wir ab.
Schaut Euch mal seine geposteten Threads an
@MisterStock
Willst Du jetzt die Verantwortung Deiner Aussage im Board auf Dritte abschieben???
Dann überlege Dir doch vorher, was Du schreibst !!! :O
Willst Du jetzt die Verantwortung Deiner Aussage im Board auf Dritte abschieben???
Dann überlege Dir doch vorher, was Du schreibst !!! :O
@BKraemer
Ich habe doch schon im ersten Beitrag geschrieben, daß die Info nicht von mir ist. Von daher kann ich auch keine Verantwortung übernehmen.
Ich habe doch schon im ersten Beitrag geschrieben, daß die Info nicht von mir ist. Von daher kann ich auch keine Verantwortung übernehmen.
was ein solches Posting doch bewirken kann. Kurs zieht an. Das hätte ich nicht für möglich gehalten
.....und warum geht der Kurs nicht durch die Decke??????
EMS hat die Beteiligung voll abgeschrieben, alles, was die dafür bekommen ist wieder als Gewinn zu verbuchen.
Gut für EMS, aber was hat DVN davon?
lbbberlin
EMS hat die Beteiligung voll abgeschrieben, alles, was die dafür bekommen ist wieder als Gewinn zu verbuchen.
Gut für EMS, aber was hat DVN davon?
lbbberlin
... tja dann hättest du die Info besser für dich behalten,
denn:
Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.
Aber wenn du ne mail bekommen hast gibts ja dazu eine
Handy Nr.
Sieht nicht gut für dich aus
denn:
Nach deutschem Recht ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft.
Aber wenn du ne mail bekommen hast gibts ja dazu eine
Handy Nr.
Sieht nicht gut für dich aus
@Ibbberlin
Eben!
Das würde nur dann Sinn machen, wenn er die Kapitalerhöhung von DVN auch übernehmen würde.
Aber dann sollte man wirklich mal über einen Trade mit EMS nachdenken
Grüße
Eben!
Das würde nur dann Sinn machen, wenn er die Kapitalerhöhung von DVN auch übernehmen würde.
Aber dann sollte man wirklich mal über einen Trade mit EMS nachdenken
Grüße
der Investor wird Petterson sein, der liebt doch diesen
Sch... laden DVN.
viel Spass damit !!!!!!!!!!!!
Sch... laden DVN.
viel Spass damit !!!!!!!!!!!!
Es sollte lieber erstmal die Richtigkeit der Information nachgeprüft werden ehe Ihr an das Zocken denkt. Sonst gibt es blutige Nasen.
Berlin und BKrämer
so siehts aus! EMS wäre sicher dann ein Kauf wert. Immerhin hat ja der EMS-Aktionär mit der IPO den hohen Preis an AM bezahlt.
so siehts aus! EMS wäre sicher dann ein Kauf wert. Immerhin hat ja der EMS-Aktionär mit der IPO den hohen Preis an AM bezahlt.
Petterson???
Hat der nicht mal bei Gladbach gespielt???
Hat der nicht mal bei Gladbach gespielt???
Sollte es stimmen und der neue Investor ist finanzkräftig, wurde es schon etwas bringen für DVN. Oder glaubt ihr dass ein Neuer die Aktien von E-M-S übernehmen wird und nichts mehr dafür tut? Trotzdem abwarten würde ich sagen.
Beim Kurs von EMS tut sich jedenfalls nichts Entscheidendes im Moment.
Das Gerücht besteht doch schon seit 6 Monaten. Zuletzt hörte ich gerüchteweise, der neue Investor hält sich noch zurück, weil er nicht einsähe, zuviel für DVN zu zahlen.
Danach gabs dann die tolle Auskunft von Frau Rehm ...
Danach gabs dann die tolle Auskunft von Frau Rehm ...
Leute, ich möchte Eure Euphorie ja nicht bremsen, aber wie ich es verstanden habe, gibt es nur einen Interessenten. Entschieden ist noch lange nichts!
@AndreKostDieSalami
Ich dachte, du bist auch auf der HV????
Ich dachte, du bist auch auf der HV????
Ich hab auch jemanden auf der HV - Unsinn !!!
mfg
mfg
@clone...
Du verwechselst HV mit einen aner Waffel!
Du verwechselst HV mit einen aner Waffel!
@BKraemer
Petterson spielt jetzt übrigens beim 1.FC Kaiserslautern.
CU Jodie
Petterson spielt jetzt übrigens beim 1.FC Kaiserslautern.
CU Jodie
lbbberlin
Ihr seit so eine Pusherbande
Ihr seit so eine Pusherbande
@ mister stock
vielleicht änderst du erstmal deinen nick, denn wie hast du doch in einem deiner immer so gehaltsvollen posting geschrieben?
DVN ist bis zur HV bei mind. 1 euro, sonst will ich nicht mehr Mister Stock heißen....
Na dann mal los
vielleicht änderst du erstmal deinen nick, denn wie hast du doch in einem deiner immer so gehaltsvollen posting geschrieben?
DVN ist bis zur HV bei mind. 1 euro, sonst will ich nicht mehr Mister Stock heißen....
Na dann mal los
Falls es in dieser lustigen Runde interessiert:
L&S hat eben um 1 Cent runtergetaxt. Die ersten werden wohl ungeduldig.
L&S hat eben um 1 Cent runtergetaxt. Die ersten werden wohl ungeduldig.
@Zentralflughafen
Hab ich das geschrieben? Ehrlich??? Bekomme ich noch eine Galgenfrist bis - sagen wir - Ende September? Oder muß ich mir wirklich ne neue ID zulegen? Hättest Du nen Vorschlag?
Hab ich das geschrieben? Ehrlich??? Bekomme ich noch eine Galgenfrist bis - sagen wir - Ende September? Oder muß ich mir wirklich ne neue ID zulegen? Hättest Du nen Vorschlag?
MisterSTOCK;
eine neue ID BLEIBT Dir wahrscheinlich eh nicht erspart, sollte dein Eingangsposting nicht bestätigt werden. Hat ja wenigstens geklappt bei 0,44 -0,45 zu verkaufen. Mein Gott ist das jämmerlich. Aber ernstnehmen tu ich Dich eh schon länger nicht mehr.
eine neue ID BLEIBT Dir wahrscheinlich eh nicht erspart, sollte dein Eingangsposting nicht bestätigt werden. Hat ja wenigstens geklappt bei 0,44 -0,45 zu verkaufen. Mein Gott ist das jämmerlich. Aber ernstnehmen tu ich Dich eh schon länger nicht mehr.
@plutoo
Warte mal die Presseberichte über die HV ab! Noch habe ich keine Veranlassung, am Wahrheitsgehalt der SMS zu zweifeln. Wie gesagt, ich kann aber auch für nichts garantieren.
Aber wenn es Dich beruhigt: Ich habe nicht verkauft und denke unter 1€ auch nicht dran!!!
Warte mal die Presseberichte über die HV ab! Noch habe ich keine Veranlassung, am Wahrheitsgehalt der SMS zu zweifeln. Wie gesagt, ich kann aber auch für nichts garantieren.
Aber wenn es Dich beruhigt: Ich habe nicht verkauft und denke unter 1€ auch nicht dran!!!
bin gerade von der HV zurück
kann MisterStocks Aussage NICHT bestätigen
Es ist kriminel, was hier verbreitet wird
kann MisterStocks Aussage NICHT bestätigen
Es ist kriminel, was hier verbreitet wird
Oldrich
Danke für die Info.
Mister Stock
Teeren und federn wäre für solche Pushereien angebracht.
Danke für die Info.
Mister Stock
Teeren und federn wäre für solche Pushereien angebracht.
@Mister Stock
Hör doch auf alles auf eine SMS zu schieben.
Du wolltest nichts anderes als durch Unwahrheiten den Kurs nach oben drücken.
Sollte es sich herausstellen das Deine Aussage gelogen ist bist Du reif.
Ich selber bin nach den Zahlen zu 0,49 ausgestiegen weil ich mir dachte das bei DVN nichts weiter als heisse Luft auf der HV kommt........
Grüsse
Hör doch auf alles auf eine SMS zu schieben.
Du wolltest nichts anderes als durch Unwahrheiten den Kurs nach oben drücken.
Sollte es sich herausstellen das Deine Aussage gelogen ist bist Du reif.
Ich selber bin nach den Zahlen zu 0,49 ausgestiegen weil ich mir dachte das bei DVN nichts weiter als heisse Luft auf der HV kommt........
Grüsse
@WO,
bitte MisterStock sperren, sowas ist wie beim Neuen Markt, solche schwarzen Schafe schaden Eurem Board!!!
bitte MisterStock sperren, sowas ist wie beim Neuen Markt, solche schwarzen Schafe schaden Eurem Board!!!
@Mr. Aktie
Kann Dir nur zustimmen......
Grüsse
Kann Dir nur zustimmen......
Grüsse
Hallo,
User MisterStock wurde von WO gesperrt... Antwort von WO in wo-feedback.
Strafanzeige wird anheim gestellt !
Grüße
User MisterStock wurde von WO gesperrt... Antwort von WO in wo-feedback.
Strafanzeige wird anheim gestellt !
Grüße
Hallo zusammen,
schön, dass W.O. endlich mal aktiv wurde. Dieser Schwachsinn, der hier teilweise in den Boards verbreitet wird, ist wirklich nicht mehr auszuhalten.
Ich fürchte aber, juristisch kann man diesen Mister Stock nur schwer an den Pranger stellen. Er hat ja geschrieben, dass es "anscheinend" einen neuen Investor gibt. Das kann man wohl so oder so auslegen.
Aber egal, auch ich bin jetzt erst einmal auf die ersten offiziellen Meldungen von der HV gespannt.
Gruß,
millenniumtrader
schön, dass W.O. endlich mal aktiv wurde. Dieser Schwachsinn, der hier teilweise in den Boards verbreitet wird, ist wirklich nicht mehr auszuhalten.
Ich fürchte aber, juristisch kann man diesen Mister Stock nur schwer an den Pranger stellen. Er hat ja geschrieben, dass es "anscheinend" einen neuen Investor gibt. Das kann man wohl so oder so auslegen.
Aber egal, auch ich bin jetzt erst einmal auf die ersten offiziellen Meldungen von der HV gespannt.
Gruß,
millenniumtrader
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