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    WICHTIG: Gewährleistungsfrage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.01 18:24:23 von
    neuester Beitrag 14.09.01 19:36:17 von
    Beiträge: 7
    ID: 472.511
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      Avatar
      schrieb am 14.09.01 18:24:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich hoffe mal, hier sind ein paar Rechtsanwälte im Board ;-) Ich möchte mir morgen ein gebrauchtes, 2 Wochen altes Notebook von Compaq kaufen. D. h., auf das Gerät sind noch fast 12 Monate Garantie. Jetzt ist natürlich die Rechnung dummerweise auf den Namen des Verkäufers ausgestellt. Kann das Probleme geben, falls ich das Gerät mal irgendwann auf Garantie in Reperatur geben muß !?

      Danke !
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 18:33:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da mußt du wohl in den Unterlagen zum Gerät nachsehen,ob in den Garantiebedinungen steht,das die Garantie nicht übertragbar ist. Wenn es dort nicht steht ist alles in Butter,wenn doch würde ich beim Händler fragen (im nomalfall recht Kulant).
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 18:40:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi Deebo,

      wenn sich auch nur 1 (!!!!) RA hier meldet, dann mach ich nen 30-min Strip hier auf der IAA in frankfurt.

      Seit wann tummeln sich denn RA`s hier in der WO-board-Klitsche. Die haben doch was Seriöseres zu tun.

      gruß die Jacky
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 18:41:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wies mit der Garantie ist weiss ich nicht. Die ist
      ja freiwillig und der Hersteller kann da eigene
      Bedingungen festlegen. Aber die 6 monatige Gewaehrleistung
      gilt fuer das Geraet und die hast Du auf jeden Fall.
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 18:41:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Garantie bezieht sich auf das Gerät und nicht auf den Eigentümer.
      Habe mir auch vor Jahren ein gebrauchtes Notebook (Toshiba) gekauft, das kurz nach Ende der Garantiezeit zur Reparatur musste.
      Die Reparatur wurde kostenlos durchgeführt.
      Das hängt aber natürlich auch vom Hersteller ab.

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      schrieb am 14.09.01 18:43:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Garantie gilt auf das Gerät und nicht auf den Erst-Käufer! :-)

      Du brauchst aber unbedingt die Rechnung wegen dem Kaufnachweis (Datum etc.)!!

      Gruss
      Holger
      (Compaq Köln) ...der zufällig über Dein Posting stolperte
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 19:36:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Insider2001
      Genau so jemanden habe ich gesucht, besten Dank *freu* Habe es mir ja schon fast so gedacht, aber sicher ist sicher. Ach ja, wo ich Dich gerade mal an der Strippe habe, vielleicht liest Du es ja noch:

      Es handelt sich um das Compaq Armada M300, aber ein Auslaufmodell (ist noch der 450er Celeron). Gibt es an diesen Geräten irgendwas zu bemängeln, oder kann ich das Gerät guten Gewissens kaufen ?


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