mb Software: Woche der Wahrheit - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.09.01 13:24:40 von
neuester Beitrag 24.09.01 13:27:56 von
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ID: 476.974
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Diese Woche kommen die längst überfälligen Zahlen, und der Insolvenzverwalter müßte sich zum Fortbestand der AG und Weiterführung des Geschäftsbetriebes äußern.
Dazu die Firmenverkäufe, die wieder etwas kohle in die leeren mb-Kassen gespült haben.
Das wird eine heisse Zockerwoche bei mb mit einem Einstiegskurs von 0,17!!!!!!!!!!!!
Dazu die Firmenverkäufe, die wieder etwas kohle in die leeren mb-Kassen gespült haben.
Das wird eine heisse Zockerwoche bei mb mit einem Einstiegskurs von 0,17!!!!!!!!!!!!
...wie einem Beitrag in einem anderen mb-Thread zu entnehmen, sind die Chancen zum mb-Erhalt auf 50/50 gestiegen.
müsste....hätte....könnte......sollte.....dürfte....möchte......wollte......meinte.....erachtete.....unter umständen.....vielleicht....wenn......dann doch nicht.....spekuliert man......resigniert man........gibt es die noch........fortsetzung folgt.
die drecks-sau mursch hat noch mal einen schönen zock durchgezogen mit rib,mühl und iez bevor sich das schiff zum letztenmal aufrichtet......
das einzige was mich diebisch freut ist die jetzt mit ungeheurer wucht hereinbrechende weltwirtschafts-krise.
die wird all diesen verbrecherischen scheiß-firmen wie mühl und rib gleich mit den garaus machen.
und das ist gut so!
kollektives märkchen-ziehen für diese verbrecher!
ab zum arbeits-amt!!!!!
superbaer
die drecks-sau mursch hat noch mal einen schönen zock durchgezogen mit rib,mühl und iez bevor sich das schiff zum letztenmal aufrichtet......
das einzige was mich diebisch freut ist die jetzt mit ungeheurer wucht hereinbrechende weltwirtschafts-krise.
die wird all diesen verbrecherischen scheiß-firmen wie mühl und rib gleich mit den garaus machen.
und das ist gut so!
kollektives märkchen-ziehen für diese verbrecher!
ab zum arbeits-amt!!!!!
superbaer
Für alle, die neu hier sind, die Aufnahmebedingungen zum MB-VIP Club.
Die Mindeststückzahl von 3000 Aktien ist ja nun leicht zu erfüllen :
Aufnahmebedingung
Aufnahmebedingung ist, daß Sie während Ihrer Mitgliedschaft im Besitz von mb-Aktien sind. Mit einem Aktienbestand ab 3.000 Aktien können Sie die VIP-Vorteile nutzen.
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Die Mindeststückzahl von 3000 Aktien ist ja nun leicht zu erfüllen :
Aufnahmebedingung
Aufnahmebedingung ist, daß Sie während Ihrer Mitgliedschaft im Besitz von mb-Aktien sind. Mit einem Aktienbestand ab 3.000 Aktien können Sie die VIP-Vorteile nutzen.
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Wohl nicht Wahrheit der Woche
sondern Zock der Woche :
L&S 0,15/0,23 €
Spread ca. 50 %
Da könnte sich was tun.
sondern Zock der Woche :
L&S 0,15/0,23 €
Spread ca. 50 %
Da könnte sich was tun.
...stimmt. bei mb habe ich das warten auf wahrheiten ohnehin längst aufgegeben. aber nichtsdestotrotz wird das eine spannede mb-woche, und ich glaube eine gute mb-woche. mein tipp: 300%++++
+25 % heute (bis jetzt)
der Zug kommt doch gerade erst ins Rollen - Umsätze enorm hoch im Vergl. zu normalen Handelstagen - was ManagementData schaftt müßte MB doch eigentlich auch schaffen - oder?
Schaut Euch das mal an!
Könnte man danach Mursch, Wasserman, Lipperheide + Co. auch belangen??
Gefunden im CoDi-Board:
Kleinaktionär erhält Schadensersatz! [ 24.09. / 11:46 ] [ 33 Aufrufe ]
Erstmals in Deutschland ist einem Kleinaktionär vor Gericht Schadenersatz für Spekulationsverluste am Neuen Markt
zugesprochen worden.
Die beiden Geschäftsführer der insolventen Augsburger Infomatec AG, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, sind am Montag in
einem Zivilprozess des Augsburger Landgerichts zu rund 90.000 Mark Schadenersatz plus Zinsen verurteilt worden.
Richter Hans Gleich sah es als erwiesen an, dass die beiden Vorstände für falsche Angaben in einer Ad-hoc-Mitteilung
verantwortlich seien und damit die Schädigung des Anlegers leichtfertig und billigend in Kauf genommen hätten.
Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht München möglich. Letztinstanzlich wäre der Bundesgerichtshof zuständig.
Richter Gleich betonte, das Urteil entspreche der amerikanischen Rechtsprechung.
Geklagt worden war auch gegen das Unternehmen. Verurteilt wurden vorerst aber nur die beiden Geschäftsführer. Sie müssen
den Schadenersatz gegebenenfalls aus ihrem Privatvermögen bezahlen.
Die Infomatec AG befindet sich zurzeit im Insolvenzverfahren. Erst nach dem Abschluss des Konkurses kann nach Aussage von
Richter Gleich ein Schlussurteil gesprochen werden.
Der Schaden des Anlegers, ein 40-jähriger Fleischermeister aus Dortmund, liegt nach Ansicht des Gerichts darin, dass er Aktien
erworben hat, die sich von seinen Vorstellungen wesentlich unterschieden und letztlich unbrauchbar waren, auch wenn ihr
Preis damals dem Marktpreis entsprochen habe.
In der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Mai 1999 hatte es geheißen, ein Kunde habe Surfstations im Umsatzvolumen von 55
Millionen Mark von Infomatec geordert. Dies sei der "größte Deal der Firmengeschichte" und bedeute den "Aufstieg zur
Marktführerschaft".
Tatsächlich hatte es sich nur um eine Rahmenvereinbarung gehandelt. Statt 100.000 wurden letztlich nur 14.000 Surfstations
verkauft.
Infomatec hatte im vergangenen Jahr mehrere falsche Ad-hoc-Mitteilungen korrigieren müssen. Der Aktienkurs sank darauf vom
Höchststand von 51 Euro auf zuletzt unter einen Euro. Infomatec, ein einstiger Börsenstar und bevorzugter Anlagetipp, gehörte
zu den ersten Firmen, deren Kurs am Neuen Markt einbrach.
In der Ad-hoc-Mitteilung seien in reißerischer Wortwahl Tatsachen und Wunschvorstellungen vermischt worden, sagte der
Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Geschäftsführer hätten bewusst falsche Angaben über Umstände gemacht, die für den
Aktienkurs ihrer Firma erheblich waren.
Der Anleger habe glaubhaft gemacht, dass er sich zum Aktienkauf entschlossen habe, nachdem er diese Ad-hoc-Mitteilung im
Teletext gelesen habe. Diese Meldung habe ihn zum Kauf motiviert. Dabei sei es unerheblich, dass sich die vorsätzliche
Täuschung durch die Infomatec-Geschäftsführer nicht gegen bestimmte Personen gerichtet habe. Der Anleger habe sich den
Kauf sorgfältig überlegt und sich durch Erkundigungen bei Anlageberatern rückversichert. Weitere Erfolgsmeldungen der
Infomatec AG hätten ihm keinen Anlass gegeben, seine Aktien frühzeitig wieder zu verkaufen.
Der Anwalt des Kleinanlegers, Klaus Rotter, der 250 weitere geschädigte Kleinanleger vertritt, wertete das Urteil des Augsburger
Gerichts als einen Sieg für gewissenhafte Aktionäre. Jetzt könne auch das Vertrauen in die Aktienmärkte zurückkehren, da
Unternehmen, die Anleger leichtfertig oder fahrlässig täuschten, mit Schadenersatz rechnen müssten.
Nach Ansicht von Rotter sind jetzt auch Klagen gegen die Vorstände von EM.TV oder Metabox möglich. Das Urteil sei jedoch kein
Freibrief für Börsen-Zocker, betonte Rotter.
Könnte man danach Mursch, Wasserman, Lipperheide + Co. auch belangen??
Gefunden im CoDi-Board:
Kleinaktionär erhält Schadensersatz! [ 24.09. / 11:46 ] [ 33 Aufrufe ]
Erstmals in Deutschland ist einem Kleinaktionär vor Gericht Schadenersatz für Spekulationsverluste am Neuen Markt
zugesprochen worden.
Die beiden Geschäftsführer der insolventen Augsburger Infomatec AG, Gerhard Harlos und Alexander Häfele, sind am Montag in
einem Zivilprozess des Augsburger Landgerichts zu rund 90.000 Mark Schadenersatz plus Zinsen verurteilt worden.
Richter Hans Gleich sah es als erwiesen an, dass die beiden Vorstände für falsche Angaben in einer Ad-hoc-Mitteilung
verantwortlich seien und damit die Schädigung des Anlegers leichtfertig und billigend in Kauf genommen hätten.
Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht München möglich. Letztinstanzlich wäre der Bundesgerichtshof zuständig.
Richter Gleich betonte, das Urteil entspreche der amerikanischen Rechtsprechung.
Geklagt worden war auch gegen das Unternehmen. Verurteilt wurden vorerst aber nur die beiden Geschäftsführer. Sie müssen
den Schadenersatz gegebenenfalls aus ihrem Privatvermögen bezahlen.
Die Infomatec AG befindet sich zurzeit im Insolvenzverfahren. Erst nach dem Abschluss des Konkurses kann nach Aussage von
Richter Gleich ein Schlussurteil gesprochen werden.
Der Schaden des Anlegers, ein 40-jähriger Fleischermeister aus Dortmund, liegt nach Ansicht des Gerichts darin, dass er Aktien
erworben hat, die sich von seinen Vorstellungen wesentlich unterschieden und letztlich unbrauchbar waren, auch wenn ihr
Preis damals dem Marktpreis entsprochen habe.
In der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Mai 1999 hatte es geheißen, ein Kunde habe Surfstations im Umsatzvolumen von 55
Millionen Mark von Infomatec geordert. Dies sei der "größte Deal der Firmengeschichte" und bedeute den "Aufstieg zur
Marktführerschaft".
Tatsächlich hatte es sich nur um eine Rahmenvereinbarung gehandelt. Statt 100.000 wurden letztlich nur 14.000 Surfstations
verkauft.
Infomatec hatte im vergangenen Jahr mehrere falsche Ad-hoc-Mitteilungen korrigieren müssen. Der Aktienkurs sank darauf vom
Höchststand von 51 Euro auf zuletzt unter einen Euro. Infomatec, ein einstiger Börsenstar und bevorzugter Anlagetipp, gehörte
zu den ersten Firmen, deren Kurs am Neuen Markt einbrach.
In der Ad-hoc-Mitteilung seien in reißerischer Wortwahl Tatsachen und Wunschvorstellungen vermischt worden, sagte der
Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Geschäftsführer hätten bewusst falsche Angaben über Umstände gemacht, die für den
Aktienkurs ihrer Firma erheblich waren.
Der Anleger habe glaubhaft gemacht, dass er sich zum Aktienkauf entschlossen habe, nachdem er diese Ad-hoc-Mitteilung im
Teletext gelesen habe. Diese Meldung habe ihn zum Kauf motiviert. Dabei sei es unerheblich, dass sich die vorsätzliche
Täuschung durch die Infomatec-Geschäftsführer nicht gegen bestimmte Personen gerichtet habe. Der Anleger habe sich den
Kauf sorgfältig überlegt und sich durch Erkundigungen bei Anlageberatern rückversichert. Weitere Erfolgsmeldungen der
Infomatec AG hätten ihm keinen Anlass gegeben, seine Aktien frühzeitig wieder zu verkaufen.
Der Anwalt des Kleinanlegers, Klaus Rotter, der 250 weitere geschädigte Kleinanleger vertritt, wertete das Urteil des Augsburger
Gerichts als einen Sieg für gewissenhafte Aktionäre. Jetzt könne auch das Vertrauen in die Aktienmärkte zurückkehren, da
Unternehmen, die Anleger leichtfertig oder fahrlässig täuschten, mit Schadenersatz rechnen müssten.
Nach Ansicht von Rotter sind jetzt auch Klagen gegen die Vorstände von EM.TV oder Metabox möglich. Das Urteil sei jedoch kein
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