Amoklauf im Schweizer Parlament! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.09.01 12:11:19 von
neuester Beitrag 28.09.01 18:03:09 von
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Soeben eskalierte eine Parlamentssitzung in der Schweiz da sich ein als Polizist getarnter Amokläufer einschlich und wild um sich schoss und auch noch ne Handgranate explodieren liess! Über Tote und Verletzte wusste man noch nicht bescheid!
???
sieh an die Schweizer!
es ist im zuger parlament passiert. nicht im bundesparlament bern hauptstadt.
und wer sagt das es ein schweizer gewesen ist.???.
verruekte hat es ueberall
salutations
helveticus
und wer sagt das es ein schweizer gewesen ist.???.
verruekte hat es ueberall
salutations
helveticus
mindestens 14 Tote laut n-tv
war keine parlamentsitzung, "nur" der Zuger Kantonsrat. schlimm genug
gruss, f
http://www.nzz.ch/2001/09/27/il/page-newzzCS4CDQUZ-12.html
gruss, f
http://www.nzz.ch/2001/09/27/il/page-newzzCS4CDQUZ-12.html
Terror im Kleinformat!
Wie immer Nachahmer,solche Schlagzeilen werden sich häufen!
Wie immer Nachahmer,solche Schlagzeilen werden sich häufen!
@1fb:Was meinst du mit "nur" Kantonsrat?
Sind Regierungsmitglieder weniger wert als Parlamentsabgeordnete?
Sind Regierungsmitglieder weniger wert als Parlamentsabgeordnete?
@ nataly
nein keineswegs! deshalb das nur auch in ".."! ich meinte damit,
es sein nicht das GROSSE (nationale) schweizer parlament, sondern "nur" ein
KLEINERES kantonales parlament.
gruss, f
nein keineswegs! deshalb das nur auch in ".."! ich meinte damit,
es sein nicht das GROSSE (nationale) schweizer parlament, sondern "nur" ein
KLEINERES kantonales parlament.
gruss, f
menschen sind menschen
ob politiker oder beamte
beileid den famillien.
helveticus
ob politiker oder beamte
beileid den famillien.
helveticus
@1fb: OK
...Er ist gemäss Zuger Presse in Polizeimontur gekleidet gewesen...Jedenfalls schrie der Täter zwischen den Schüssen entsprechende Forderungen nach einer Behandlung seiner Beschwerde...
Das sieht mir weniger nach Terror, als vielmehr nach der Verzweiflungstat eines frustrierten schweizer Psychopathen aus. Da sich der Mann eine Polizeiuniform besorgt hatte, könnte er wohl ziemlich ungehindert und ohne aufsehen zu erregen in den Kantonsratssaal eindringen.
Ist ein schlimmer Tag für die Hinterbliebenen der Opfer.
Das sieht mir weniger nach Terror, als vielmehr nach der Verzweiflungstat eines frustrierten schweizer Psychopathen aus. Da sich der Mann eine Polizeiuniform besorgt hatte, könnte er wohl ziemlich ungehindert und ohne aufsehen zu erregen in den Kantonsratssaal eindringen.
Ist ein schlimmer Tag für die Hinterbliebenen der Opfer.
Der Vorfall, so schlimm er auch war, sollte sachlich und vor allem vor dem Hintergrund der schweizer Waffentradition beurteilt werden. In der Schweiz können nämlich Armeeangehörige ihr Sturmgewehr nach Ableistung des Wehrdienstes mit nach Hause nehmen. Dabei werden wahrscheinlich nicht so strenge Kriterien an die Zuverlässigkeit und Sachkunde gestellt, wie es etwa das deutsche WaffG schon jetzt tut. Außerdem ist in Deutschland der Privatbesitz von Handgranaten und vollautomatische Schusswaffen nach dem KWKG verboten.
also vollautomatische waffen in der schweiz sind nur mit sondergenehmigung mit waffenschein zu haben.
der sturmgewehr wir geschenkt aber bei der abgaben auf einzelschuss umgeandert.
handgranaten sind auch in ders schweiz verboten.
der kauf von munition ist geregelt.
wir sind 7.5 mio einwohner.
und sind von klein auf mit waffen konfrontiert.
die statistiken beweisen.... es passiert selten was
von zeit zu zeit ein gehoerneter ehemann.
kriminaele und verrueckte kommen immer zu waffen.
auch in deutschland und auch wenns verboten ist.
salutations
helveticus
der sturmgewehr wir geschenkt aber bei der abgaben auf einzelschuss umgeandert.
handgranaten sind auch in ders schweiz verboten.
der kauf von munition ist geregelt.
wir sind 7.5 mio einwohner.
und sind von klein auf mit waffen konfrontiert.
die statistiken beweisen.... es passiert selten was
von zeit zu zeit ein gehoerneter ehemann.
kriminaele und verrueckte kommen immer zu waffen.
auch in deutschland und auch wenns verboten ist.
salutations
helveticus
@helveticus
Mein Posting #13 war eigentlich als Hinweis an alle in D gedacht, die jetzt nach einem schärferen WaffG schreien und sollte keine Polemik gegen die CH und ihre Armee sein. Hätte mir mein Posting wohl besser nochmal durchlesen sollen.
und sind von klein auf mit waffen konfrontiert
Leider wird das Thema Waffen in D tatsächlich nicht unverkrampft und ideologiefrei behandelt, wie es wohl in CH geschieht. Hier in D wird der private Waffenbesitz immer noch als gesellschaftliches Tabu behandelt.
Man sieht tatsächlich an den Kriminalitätsstatistiken, dass in europäischen Ländern mit liberalem WaffG (Schweiz, Österreich, Norwegen) keine Anarchie oder Faustrecht herrscht und die Gewaltkriminalität mit Schusswaffen nicht signifikant höher (eher niedriger) ist als in Ländern mit restriktivem WaffG und auch Amokläufe nicht öfter geschehen. Es besteht in der Realität auch kein Zusammenhang nach dem Schema "Mehr Waffen bedeuten mehr Mißbrauch von Waffen", "Erschwerter Zugang zu Waffen bedeutet weniger Mißbrauch von Waffen" oder "Scharfe Waffengesetze bedeuten geringere Waffenzahlen im Volk".
In D sind sogar völlig ungefährliche Plastikattrappen von Kriegswaffen, Anscheinswaffen genannt, verboten. Selbst nach einem Umbau auf Halbautomatik dürfte ein Sturmgewehr in D nicht verkauft werden. Erst nach umfangreichen optische Veränderung kann eine solche Waffe dann an Erwerbsberechtigte verkauft werden (G36 -> SL 8).
kriminelle und verrueckte kommen immer zu waffen
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man eine Differenzierung zwischen legalen und illegalen Schusswaffen vornehmen muss.
Mein Posting #13 war eigentlich als Hinweis an alle in D gedacht, die jetzt nach einem schärferen WaffG schreien und sollte keine Polemik gegen die CH und ihre Armee sein. Hätte mir mein Posting wohl besser nochmal durchlesen sollen.
und sind von klein auf mit waffen konfrontiert
Leider wird das Thema Waffen in D tatsächlich nicht unverkrampft und ideologiefrei behandelt, wie es wohl in CH geschieht. Hier in D wird der private Waffenbesitz immer noch als gesellschaftliches Tabu behandelt.
Man sieht tatsächlich an den Kriminalitätsstatistiken, dass in europäischen Ländern mit liberalem WaffG (Schweiz, Österreich, Norwegen) keine Anarchie oder Faustrecht herrscht und die Gewaltkriminalität mit Schusswaffen nicht signifikant höher (eher niedriger) ist als in Ländern mit restriktivem WaffG und auch Amokläufe nicht öfter geschehen. Es besteht in der Realität auch kein Zusammenhang nach dem Schema "Mehr Waffen bedeuten mehr Mißbrauch von Waffen", "Erschwerter Zugang zu Waffen bedeutet weniger Mißbrauch von Waffen" oder "Scharfe Waffengesetze bedeuten geringere Waffenzahlen im Volk".
In D sind sogar völlig ungefährliche Plastikattrappen von Kriegswaffen, Anscheinswaffen genannt, verboten. Selbst nach einem Umbau auf Halbautomatik dürfte ein Sturmgewehr in D nicht verkauft werden. Erst nach umfangreichen optische Veränderung kann eine solche Waffe dann an Erwerbsberechtigte verkauft werden (G36 -> SL 8).
kriminelle und verrueckte kommen immer zu waffen
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man eine Differenzierung zwischen legalen und illegalen Schusswaffen vornehmen muss.
@donizetti
ok bin auch dieser meinung
wer in der schweiz seine waffe klauen laesst kommt
in arge schwierigkeiten. jeder ist fuer seine waffe verantwortlich.
salutations
helveticus
ok bin auch dieser meinung
wer in der schweiz seine waffe klauen laesst kommt
in arge schwierigkeiten. jeder ist fuer seine waffe verantwortlich.
salutations
helveticus
@Donizetti: einem Toten nützt es nichts mehr,ob er von einer legalen oder illegalen Waffe erledigt wird?
@oswald11
stimmt, aber die gefahr ist kleiner
ganz kann mann sie nicht nehmen.
helveticus
stimmt, aber die gefahr ist kleiner
ganz kann mann sie nicht nehmen.
helveticus
@oswald11
einem Toten nützt es nichts mehr,ob er von einer legalen oder illegalen Waffe erledigt wird?
Was möchtest Du eigentlich damit aussagen?
Für eine sachliche und vorurteilsfreie Beschäftigung mit dem Thema Waffen im Besitz von Privatpersonen ist dieser Satz jedenfalls nicht hilfreich.
Eine Unterscheidung zwischen der Kriminalität begangen mit legal und illegal erworbenen Waffen ist jedenfalls sinnvoll. Von legalen Waffen geht kaum eine Gefährdung aus. Das belegen u.a die Kriminalitätsstatistiken vom BKA. Dabei sind auch die Unfälle und Straftaten (Ermordung der Polizistenehefrau, Tankstellenüberfall von Polizist, etc.) die mit Behördenwaffen passieren schon berücksichtigt.
Die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat mit einer legalen Schusswaffe (damit meine ich nicht erwerbscheinfreie Reizstoff-/Schreckschusswaffen) zu werden, ist geringer, als die Wahrscheinlichkeit als Radfahrer im Straßenverkehr durch Unachtsamkeit eines Autofahrers zu Tode zu kommen.
Man kann für Amokläufe oder Straftaten (Küchenmesser, Automobile, etc.) praktisch alle Gegenstände missbräuchlich verwenden. Die Tatsache, dass ein psychisch Kranker einen bestimmten Gegenstand missbräuchlich verwenden, darf jedoch nicht dazu führen, dass dieser Gegenstand (z.B. Küchenmesser) auch für zuverlässige und sachkundige Personen (z.B. Koch) verboten wird.
einem Toten nützt es nichts mehr,ob er von einer legalen oder illegalen Waffe erledigt wird?
Was möchtest Du eigentlich damit aussagen?
Für eine sachliche und vorurteilsfreie Beschäftigung mit dem Thema Waffen im Besitz von Privatpersonen ist dieser Satz jedenfalls nicht hilfreich.
Eine Unterscheidung zwischen der Kriminalität begangen mit legal und illegal erworbenen Waffen ist jedenfalls sinnvoll. Von legalen Waffen geht kaum eine Gefährdung aus. Das belegen u.a die Kriminalitätsstatistiken vom BKA. Dabei sind auch die Unfälle und Straftaten (Ermordung der Polizistenehefrau, Tankstellenüberfall von Polizist, etc.) die mit Behördenwaffen passieren schon berücksichtigt.
Die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat mit einer legalen Schusswaffe (damit meine ich nicht erwerbscheinfreie Reizstoff-/Schreckschusswaffen) zu werden, ist geringer, als die Wahrscheinlichkeit als Radfahrer im Straßenverkehr durch Unachtsamkeit eines Autofahrers zu Tode zu kommen.
Man kann für Amokläufe oder Straftaten (Küchenmesser, Automobile, etc.) praktisch alle Gegenstände missbräuchlich verwenden. Die Tatsache, dass ein psychisch Kranker einen bestimmten Gegenstand missbräuchlich verwenden, darf jedoch nicht dazu führen, dass dieser Gegenstand (z.B. Küchenmesser) auch für zuverlässige und sachkundige Personen (z.B. Koch) verboten wird.
@Donizetti: ich halte Waffen generell nicht für sinvoll!
Das geht ja nicht gegen dich!
Ok.
Das geht ja nicht gegen dich!
Ok.
@donizetti
allerdings ist die suizid-quote in der schweiz brutal hoch. ohne lange nachzudenken fallen mir allein 3 suizide mit schusswaffen ein, darunter ein junger mann und ein familienvater. ich frag mich manchmal, ob die verfügbarkeit der waffen solche taten in schwachen momenten begünstigt.
allerdings ist die suizid-quote in der schweiz brutal hoch. ohne lange nachzudenken fallen mir allein 3 suizide mit schusswaffen ein, darunter ein junger mann und ein familienvater. ich frag mich manchmal, ob die verfügbarkeit der waffen solche taten in schwachen momenten begünstigt.
@oswald11
ich halte Waffen generell nicht für sinvoll
Schusswaffen können neben kriminellen Handlungen auch zum Sport, zur Verteidigung und zur Jagd eingesetzt werden. Sie sind leblose Gegenstände, die erst in der Hand des Menschen einer bestimmten Verwendung zugeführt werden.
Das Problem ist, dass ein gewaltbereiter Mensch fast jeden beliebigen Gegestand - sogar Tiere - als Waffe missbrauchen kann. Außerdem besorgt sich ein Krimineller im Zweifelsfall sein Handwerkszeug auf illegalem Weg.
Solange die Menschen unterschiedliche Interessen haben,und bereit sind, sie diese auch mit Gewalt durchzusetzen (siehe Konflikt Israel vs. Palästinenser oder USA vs. Terroristen), werden Waffen das wichtigste/einzige Mittel zur Friedenssicherung sein.
@Plotin
Die Frage ist in der Tat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen hoher Suizidquote und liberalem Waffenrecht in der CH besteht. Im Zweifelsfall beendet der suizid gefährdete Mensch, dem psychatrisch nicht geholfen wird, sein Leben auch ohne Hilfe von Schusswaffen.
ich halte Waffen generell nicht für sinvoll
Schusswaffen können neben kriminellen Handlungen auch zum Sport, zur Verteidigung und zur Jagd eingesetzt werden. Sie sind leblose Gegenstände, die erst in der Hand des Menschen einer bestimmten Verwendung zugeführt werden.
Das Problem ist, dass ein gewaltbereiter Mensch fast jeden beliebigen Gegestand - sogar Tiere - als Waffe missbrauchen kann. Außerdem besorgt sich ein Krimineller im Zweifelsfall sein Handwerkszeug auf illegalem Weg.
Solange die Menschen unterschiedliche Interessen haben,und bereit sind, sie diese auch mit Gewalt durchzusetzen (siehe Konflikt Israel vs. Palästinenser oder USA vs. Terroristen), werden Waffen das wichtigste/einzige Mittel zur Friedenssicherung sein.
@Plotin
Die Frage ist in der Tat, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen hoher Suizidquote und liberalem Waffenrecht in der CH besteht. Im Zweifelsfall beendet der suizid gefährdete Mensch, dem psychatrisch nicht geholfen wird, sein Leben auch ohne Hilfe von Schusswaffen.
@donizetti
im großen und ganzen stimme ich dir zu. doch:
"im zweifelsfall..." eben nicht. gibt es DEN suizidalen menschen? tatsache ist (leider), dass in der adoleszens `ne menge leute suizidale "anflüge" haben, die meistens aber wieder - und zwar spurlos - vergehen. schade, wenn dann gerade ein gewehr herum stand. auch sollten es menschen, die für andere (z.B. kinder) verantwortung tragen, nicht auch noch leicht machen.
im großen und ganzen stimme ich dir zu. doch:
"im zweifelsfall..." eben nicht. gibt es DEN suizidalen menschen? tatsache ist (leider), dass in der adoleszens `ne menge leute suizidale "anflüge" haben, die meistens aber wieder - und zwar spurlos - vergehen. schade, wenn dann gerade ein gewehr herum stand. auch sollten es menschen, die für andere (z.B. kinder) verantwortung tragen, nicht auch noch leicht machen.
@Plotin
DEN suizid gefährdeten Menschen gibt es sicher nicht. Die Frage ist jedoch, ob dieser Personenkreis, in Europa waffenrechtlich überhaupt eine große Rolle spielt. Selbstmorde von Jugendlichen sind zwar meist schnelle und spontane Handlungen, Waffen spielen hierbei aber wohl eine untergeordnete Rolle. Meist spielen psychiatrische Erkrankungen wie Depression, Schizophrenie, Drogenmissbrauch oder Persönlichkeitsstörungen, aber auch persönliche Umstände eine wichtige Rolle und sind Warnsignale. Auch das Geschlecht spielt wohl eine Rolle (Männer verüben drei- bis fünfmal so häufig Selbstmord wie Frauen).
Ich gebe Dir natürlich Recht, dass man es Unbefugten/Nichtberechtigten, also auch Kindern und Jugendliche, welche im Haushalt von Waffenbesitzern leben, so schwer wie möglich machen sollte, an Schusswaffen ohne Wissen und Wollen des Besitzers zu gelangen. Eine sichere Verwarung der Schusswaffen ist in D gesetzlich vorgeschrieben.
Im dt. WaffG heißt es dazu:
Schusswaffen und Munition sind gegen Abhandenkommen und Diebstahl zuverlässig zu sichern. Kurzwaffen sind, auch wenn sie sich in einer ordnungsgemäß verschlossenen Wohnung befinden, noch besonders einzuschließen. Langwaffen sind, soweit sie nicht besonders eingeschlossen werden, durch Anschließen oder gleichwertige Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
DEN suizid gefährdeten Menschen gibt es sicher nicht. Die Frage ist jedoch, ob dieser Personenkreis, in Europa waffenrechtlich überhaupt eine große Rolle spielt. Selbstmorde von Jugendlichen sind zwar meist schnelle und spontane Handlungen, Waffen spielen hierbei aber wohl eine untergeordnete Rolle. Meist spielen psychiatrische Erkrankungen wie Depression, Schizophrenie, Drogenmissbrauch oder Persönlichkeitsstörungen, aber auch persönliche Umstände eine wichtige Rolle und sind Warnsignale. Auch das Geschlecht spielt wohl eine Rolle (Männer verüben drei- bis fünfmal so häufig Selbstmord wie Frauen).
Ich gebe Dir natürlich Recht, dass man es Unbefugten/Nichtberechtigten, also auch Kindern und Jugendliche, welche im Haushalt von Waffenbesitzern leben, so schwer wie möglich machen sollte, an Schusswaffen ohne Wissen und Wollen des Besitzers zu gelangen. Eine sichere Verwarung der Schusswaffen ist in D gesetzlich vorgeschrieben.
Im dt. WaffG heißt es dazu:
Schusswaffen und Munition sind gegen Abhandenkommen und Diebstahl zuverlässig zu sichern. Kurzwaffen sind, auch wenn sie sich in einer ordnungsgemäß verschlossenen Wohnung befinden, noch besonders einzuschließen. Langwaffen sind, soweit sie nicht besonders eingeschlossen werden, durch Anschließen oder gleichwertige Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
...Polizei und Staatsanwalt bestätigten am Freitag auch, dass der Mann nie einen Wehrdienst abgeleistet hat. Der Täter hatte mit einem Sturmgewehr 90, das die Schweizer Armee benutzt und das Milizsoldaten bei sich zu Hause aufbewahren, sowie einer Pistole geschossen. Es werde nun geklärt, wo der Mann die Waffe erworben hat...Es komme trotz der 450000 Sturmgewehre in Schweizer Haushalten relativ selten zu Missbräuchen...
Quelle: http://de.news.yahoo.com/010928/3/20oc6.html
Ein Differenzierung zwischen legal und illegal beschafften Waffen, und den mit diesen begangenen Straftaten, ist also auch in diesem Fall wichtig.
Quelle: http://de.news.yahoo.com/010928/3/20oc6.html
Ein Differenzierung zwischen legal und illegal beschafften Waffen, und den mit diesen begangenen Straftaten, ist also auch in diesem Fall wichtig.
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