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    Beamter im Ruhestand klagt : Höhere STEUERN auf RENTE erwartet ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.01 09:35:05 von
    neuester Beitrag 09.10.01 18:05:53 von
    Beiträge: 16
    ID: 484.841
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      schrieb am 09.10.01 09:35:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Pikant : verbeamtete Richter entscheiden !

      Wie das ausgeht kann sich jeder selber ausmahlen !

      grrrrrrr :(
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 09:48:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Beamten, die Bemittleidenswerten der Nation.

      Wer hat den schon einen unkündbaren Arbeitsplatz ?

      Ist Privatversichert ?

      Kriegt Prozente bei jeder Versicherung ?

      Geht mit 45 ( Lehrer ) in den vorzeitigen Ruhestand ? ( Wegen Nichtausübung des Berufes ) und dann ab in den Süden und die Pension kassieren?

      Wieviel Rente kriegt den ein Arbeitnehmer mit 45 Jahren:
      Vielleicht 1800 DM bis 2200 DM?

      Und ein Beamter in Besoldungsgruppe was weiss ich: Da geht keiner unter 3500 DM nach Hause.

      Mein Vorschlag:

      Abschaffung des Beamtentums. Dann ist jeder gleich und manche sind nicht gleicher und es gibt auch keine "Beamtenbeleidung" mehr.
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 10:00:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Informiert euch erst mal bevor ihr ihr solche Halbwahrheiten postet!
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 10:00:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das kommt davon wenn man zu viel Zeit hat.
      Man sitzt in seinem Büro, oder im Fall von Vorruhestand, zu Hause und kommt auf so blöde Ideen.
      Wenn ich mir die Bearbeitungszeit auf manchen Ämtern anschaue, sind solche Anfälle von Beamtenwahn keine Wunder
      Gruß
      LU
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 10:51:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wär doch prima, wenn endlich mal generell die "nachgelagerte Besteuerung" eingeführt wird. Wer rechnen kann, würde feststellen, dass es monetär u. liquiditätsmässig ganz angenehm ist ....

      Markus

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      Avatar
      schrieb am 09.10.01 10:57:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, dann hätte Eichel aber mit einem Schlag Milliarden weniger in den Kassen ! Nein so wird es nicht kommen ! Die Beamtenlasten ruinieren unseren Staatshaushalt da kann man aus deren sicht nur eins machen Steuern erhöhen was das zeug hält !

      Es wird so kommen glaubt es mir !

      Mehrwertsteuer nach den Wahlen !
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 13:19:49
      !
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      Avatar
      schrieb am 09.10.01 13:50:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Und zu einem der Postings: die Beamtenbesoldung beginnt bei A1 mit 2266,34 DM brutto. Davon geht die volle Krankenversicherung ab, im günstigsten Fall ca. 250 DM. Die höchste Besoldung im einfachen Dienst ist bei A4 und höchster Dienstaltersstufe 2981,17 DM brutto.
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 13:58:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      beamte erhalten keine rente sondern pension
      richter sind nicht beamte, sonst wären sie nämlich weisungsgebunden.

      seit der berlinentscheidung, die den staat - mithin uns - viel geld gekostet hat, scheinen aber beamte nicht mehr weisungsgebunden und dem staat verpflichtet zu sein. sie haben es mit hilfe der politik übertrieben.

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 15:16:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Gleichstellung von Angestellten und Beamten ist wirklich längst überfällig.
      Dazu müssten
      1.) Die Beamtenpensionen von 75% des letzten Einkommens auf 67% des durchschnittlichen Einkommens
      während des gesamten Arbeitslebens abgesenkt werden.
      2.) Das undurchschaubare System der Zulagen für alle möglichen und unmöglichen Dinge
      abgeschafft werden.
      3.) Alle Vergünstigungen für Beamte (z.B. Versicherungsrabatte, eigene Bank, Bausparkasse etc.)
      abgeschafft werden.
      4.) Beiträge für die Altersversorgung auch von Beamten bezahlt werden.

      Es gibt noch jede Menge anderer Punkte zu diesem Thema, aber ich mag nicht weiter darüber nachdenken,
      sonst kommt mir die Galle hoch.

      Wie unsere Herren Politiker mit dem Thema "Beamtenbesoldung" umgehen, kann man daran erkennen,
      was bei der Abschaffung des viel kritisierten "Ortszuschlags" herauskam: Der Ortszuschlag wurde
      abgeschafft und ganz einfach in die Tarife eingearbeitet.

      Übrigens: Ein Verwandter von mir, der als Diplom-Ingenieur sein ganzes Berufsleben lang
      Höchstbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt hat, erhält eine Rente von DM 3200.-
      Was würde wohl ein Oberstudienrat, dessen berufliche Position vergleichbar ist und der keinen
      einzigen Pfennig in die Rentenkasse eingezahlt hat, wohl zu einer solchen Pensionszahlung (nach
      Steuern) sagen?
      Wahrscheinlich würde er Amnesty International anrufen!
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 15:39:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Reisegeier:
      1.) Die Beamtenpensionen sind durchweg noch steuerpflichtig, die Renten in der Regel nicht. Die 75% der einen mit 67% der anderen zu vergleichen ist unsinnig.

      2.) Welche Zulagen meinst Du?

      3.) Die Vergünstigungen ergeben sich aus versicherungsmathematischen Ergebnissen (z.B. geringere Schadenshäufigkeiten bei Beamten) und haben die gleiche Berechtigung wie z.B. günstigere Krankenversicherungstarife für Männer, Lebensversicherungstarife für Frauen oder Kfz-Tarife für Bewohner auf dem Land. Welche eigene Bank sollen Beamte denn haben?

      4.) Gut, Beamte bezahlen ihre Alterbeiträge selbst. Dann müssen aber zunächst mal die Beamtenbesoldungen um die Rentenbeiträge angehoben werden und nach dem normalen (niedrigeren) Steuersatz besteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 15:41:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Endlich wird die langjährige Benachteiligung der Beamten verhandelt und hoffentlich auch richtig entschieden. Ich vertraue hier ganz auf unsere fähigsten Richter.

      Die Beamten sind nicht nur finanziell objektiv benachteiligt, sondern sind paradoxerweise in der Bevölkerung auch noch dem Ruf ausgesetzt bevorteilt zu sein. Man kann nur hoffen, daß dieses Verfahren mit beidem gründlich aufräumt

      kallputt
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 15:59:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      GENAU...

      ...die Frage ist doch nur, wann das M(ann)_B(in ich)_S(cheiße) kapiert.
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 17:04:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      @for4zim
      Zu #11

      1.)Der dicke Hund hierbei ist nicht der Unterschied von ein paar Prozenten sondern der
      zwischen letztem und durchschnittlichem Einkommen.

      2.)"Zulagen" ist der falsche Ausdruck. Ich meinte "Beihilfen".
      Dazu ein Auszug aus der Beihilfe-Verordnung für Bremen:

      § 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

      (1) Diese Verordnung gilt für Beamte und Versorgungsempfänger der Freien Hansestadt Bremen, der Stadtgemeinden Bremen und
      Bremerhaven und der sonstigen der Aufsicht des Landes und der Stadtgemeinden unterstehenden Körperschaften, Anstalten und
      Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie gilt für bremische Richter und Richter im Ruhestand entsprechend.

      (2) Diese Verordnung regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, zur
      Gesundheitsvorsorge, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten sowie anläßlich eines nicht rechtswidrigen
      Schwangerschaftsabbruchs und einer nicht rechtswidrigen Sterilisation.

      (3) Auf die Beihilfe besteht ein Rechtsanspruch. Der Anspruch kann nicht abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden; er ist nicht
      vererblich; jedoch ist die Pfändung durch einen Forderungsgläubiger bezüglich des für seine Forderung zustehenden und noch nicht
      ausgezahlten Betrages einer Beihilfe zulässig.

      § 1a Beihilfeberechtigte Personen

      (1) Beihilfeberechtigt sind

      1.Beamte und Richter,
      2.Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand sowie frühere Beamte und Richter, die wegen Dienstunfähigkeit oder
      Erreichens der Altersgrenze entlassen worden sind,
      3.Witwen und Witwer, sowie die Kinder (§ 23 des Beamtenversorgungsgesetzes) der unter den Nummern 1 und 2 bezeichneten
      Personen

      3.)Es gibt sicherlich noch andere Berufsstände, die bei Versicherungen günstigere Schadensverläufe haben, aber da könnte ja jeder kommen;
      schließlich sind alle Bürger gleich, bis auf die Beamten: Die sind noch gleicher.
      Meines Wissens gibt es verschiedene Beamtenbanken (Bayrische, Badische....)

      4.)Wenn die Besoldung entsprechend angehoben wird, ist es natürlich egal.

      Nochmals zu dem Beispiel mit meinem Verwandten:

      Da es ja bei der Rentenversicherung eine Bemessungsgrenze gibt, wird auch die Rente nach oben gekappt,
      während bei Pensionen das letzte Gehalt als Grundlage dient. Bei meinem Verwandten wären das im anderen
      Fall ca. DM 7500,- (die ein vergleichbarer Beamter mit einem Endgehalt von DM 10000,- auch erhält.

      AUF BEAMTE; WEHRT EUCH GEGEN DIESE UNGLEICHBEHANDLUNG!!!
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 18:03:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich möchte nicht so sehr wie geschehen auf unseren Staatsdienern herumhacken. Zu letzteren gehören ja auch und vor allem die zahlenmäßig viel stärkeren Angestellten u. Arbeiter im öff. Dienst. Deren Altersbezüge entsprechen weitgehend steuerfrei ihrem letzten Einkommen im Dienst.

      Sie sind damit den Beamten weit überlegen.

      Im übrigen ist nach dem dt. Berufabeamtentum der Dienstherr verpflichtet, für jeden Beamten eine Pensionsrücklage zu bilden. Daß das nicht geschieht, kannst Du doch nicht dem einzenen Beamtenan anlasten.

      Noch was: Halbiere doch die Einkommen der öff. Bediensteten. Dann herrscht Korruption und Chaos.

      Wollen wir das?
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 18:05:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Für mich ist die Sache klar:Wer nix einzahlt,kriegt auch nix.Für Beamte sollte es eine eigene Privatrentenkasse geben wo die einzahlen und die Allgemeinheit nicht weiter belasten. :p


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