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    Steuerberater oder nur Formularausfüller - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.01 14:09:44 von
    neuester Beitrag 04.11.01 20:07:28 von
    Beiträge: 38
    ID: 487.792
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      Avatar
      schrieb am 14.10.01 14:09:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist es nicht eigentlich so, daß die meisten Steuerberater sich gar nicht BERATER nennen dürften, sondern allenfalls Formularausfüller?

      Unter einem Berater verstehe ich jemanden, der mir unter Einbeziehung aller legalen Möglichkeiten und meiner persönlichen Situation hilft, die Steuerlast zu senken. Dies habe ich bisher noch nie erleben dürfen. Eben nur die formvollendete Bearbeitung meiner Unterlagen, aber eben niemals BERATUNG. Oder bin ich einfach zu anspruchsvoll, bzw. muß selber aktiv das Gespräch suchen?

      Ist jemanden von Euch die Steuerberatungs-Gesellschaft "Ernst und Young" ein Begriff? ( link? ) Ein Vertreter dieser Gesellschaft spricht auf jeden Fall immer in n-tv und wenn die nicht straight wären, würden sie dort auch sicher nicht sprechen dürfen.

      Gruß olcapri
      Avatar
      schrieb am 14.10.01 15:42:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ernst & Young ist eine der ganz großen Wirtschaftsprüfer-
      und Steuerberatergesellschaften. Motto: große Mandanten
      brauchen große Berater.

      Wenn du also eher ein kleiner Popelfall bist, solltest du
      dir lieber einen kleineren aber pfiffigen Berater suchen.
      Meiner Ansicht nach sind die jüngeren aus der Beraterschaft
      meistens auch innovativer. Aber wie man so einen Berater
      findet, weiß ich auch nicht. Will mich mal nicht selber
      empfehlen :-)), außerdem bin ich hier nur zu meinem
      Vergnügen. Am besten wohl auf Empfehlungen von Bekannten
      oder Freunden hören.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 14.10.01 23:55:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Steueragent,

      ab wann ist man ein kleiner Popler ;) und gibt es einen link zu der Fa. Ernst und Young?

      Gruß olcapri
      Avatar
      schrieb am 15.10.01 21:53:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Definition "kleiner Popler":
      Bei Firmen bis ca. 3 Mio Umsatz kleiner Popler
      Bei Privatpersonen bis zu einem Einkommen von ca. 250 TDM.

      Auf der HP von Ernst und Young bin ich auch schon mal gelandet.
      Macht aber auch nicht so viel her. Ich habe leider den Link
      nicht mehr auf Lager. Vielleicht einfach mal auf die Suche
      gehen mit Google.com.

      Besser sind ihre Vorträge, die sie ab und an halten. Z. B.
      Steuerreform oder ähnliches.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 15.10.01 22:43:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...obwohl ein Einkommen vor Steuern in der Klasse von 150-200 TSDM sicher schon guter Beratung bedarf, oder was denkst Du?

      Gruß olcapri

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      schrieb am 16.10.01 12:51:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 17.10.01 22:19:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      vielen Dank, obwohl ich natürlich leider :( nicht zu der genannten Gehaltsklasse gehöre...

      Aber was nicht ist...;)
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:59:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Man sollte doch auch einmal die eigentliche Frage beantworten. Steuerberater sind für mich in der Mehrzahl schlechte Formularausfüller!!!!

      Das höchste Interesse liegt bei dieser Berufsgruppe, bei Anwälten und Notaren ebenso, im ausstellen ihrer, lächerlicherweise "Gebührenrechnung" genannten, Rechnungen. Ganz selten, wie eine Nadel im Heuhaufen, findet man einen kompetenten und engagierten Berater.

      Ich spreche aus eigener, schlechter Erfahrung. Wer sich nicht selbst Fachwissen aneignet, ist dieser teuren Inkompetenz schutzlos ausgeliefert. In meinem Fall dient mein Berater nur noch als Prellbock zwischen Finanzamt und Steuerzahler. Würde man sich trotz Fachkompetenz, ohne Steuerberater mit dem Finanzamt auseinandersetzen, zieht man meist den Kürzeren.

      Mein Fazit zu Steuerberatern: Die meisten gerade mal fähig simple Jahresabschlüsse und Steuererklärungen zu erstellen, was jede einfache Steuerfachgehilfin können muß. In einem Fall wurde bei mir sogar ein simpler Jahresabschluß noch fehlerhaft aufgestellt. Dieser Fehler hätte in seiner Steuerschädlichkeit, mich mehr gekostet, als die "Gebühr" die mein Berater dafür verlangte. Der Fehler wurde nicht vom Berater, sondern vom Mandanten (mir) erkannt. Armes Deutschland. Ich möchte nicht wissen wie viele Jahresabschlüsse falsch aufgestellt werden, für die, die Mandanten dann brav Gebühr und Steuer zahlen. Der größte Graus ist für mich dann noch, wenn unerfahrene Auszubildende die Buchführung durchführen, auf die dann die Abschlüsse aufbauen.

      Wird es dann komplizierter, verweist man an den Spezialisten.
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 19:31:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      @HaraldSM

      Pfui, ich bin empört. Eine honorige Berufsgruppe wie die
      steuerberatenden Berufe so in die Pfanne zu hauen. Die sind
      doch alle hoch qualifiziert!!! Oder doch nicht? Wahrscheinlich
      die einen so, die anderen so.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 21:44:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Honorig ist gut!!! Ja ans Honorar wird zuerst gedacht; und dann kommt lange nichts mehr!!!
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 21:55:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sag mir nichts gegen die Steuerberater!

      Viel besser sind da schon einige Finanzbeamte, die sich
      selbst bescheißen. Fragt sich nur: "besser" für wen!?

      Konkretes Beispiel: Ich mußte vor vielen Jahren beruflich
      öfters in die Nachbarstadt fahren, um dort Bücher, die ich für den
      Beruf benötige, zu erwerben. Diese Bücher habe ich grudsätzlich
      zum gleichen Preis an meine "Kunden" weiterverkauft. Also
      kein Gewinn oder Verlust. Nur eben "Werbungskosten" - also
      Fahrkosten.

      Diese habe ich geltend gemacht, und als Nachweis, daß ich
      in die Stadt gefahren bin, habe ich die Quittungen des Buch-
      geschäftes mit eingereicht.

      Mir wurden "anstandslos" - ohne daß ich es angegeben hätte (!),
      auch die ganzen Kosten für die gekauften Bücher (über 2.000 DM)
      "angerechnet".

      Gut, gell

      kroko
      Avatar
      schrieb am 20.10.01 01:15:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      ERNST&YOUNG, KPMG .....LSD.... usw.
      sind das nicht alle die, die GIGABELL (hatten bei Börseneinführung noch nicht einmal eine verwertbare Buchführung) und andere KONKURSLER ein TESTAT zur
      Börsenfähigkeit gegeben haben.
      UND WER HAT eigentlich FLOWTEX JAHRELANG geprüft und testiert ???!!!
      Avatar
      schrieb am 20.10.01 01:18:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      dann wünsche ich DIR, dass keiner deiner "KUNDEN"
      diese Kosten, die sie an DIR bezahlt haben steuerlich geltend macht (wären dann doch EINNAHMEN oder);
      Gibt es Werbungskosten zu Büchereinkaufsfahrten, die man doch nicht für den eigenen Beruf braucht (SACHVERHALT wohl etwas unklar!!)
      Avatar
      schrieb am 26.10.01 22:48:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      @HaraldSM
      "Steuerberater sind fuer mich in der Mehrzahl schlechte Formularausfueller!!!! "
      Dieser Aussage kann ich mich voll und ganz anschliessen. Habe als Freiberufler mittlerweise den 3. Steuerberater wegen Unfaehigkeit von meiner Gehaltsliste streichen muessen. Ich hatte bisher "nur" diese drei und alle drei waren absolute Nullen. Keine Beratung, fehlerhafte Steuerklaerungen, falscher Ansatz von Abschreibungen. Kurz, nicht mal das kleine Einmaleins der Steuerberatung beherrschten die. Fuer mich waren also 100% der Steuerberater unfaehig, bzw. nicht an mir interessiert. Wenn ich mir ueberlege, dass die alleine ohne Buchhaltungskosten fuer die wirklich popelige Einnahme-Ueberschussrechnung und das Ausfuellen der Steuerformulare, die dazu noch teilweise fehlerhaft war(!), fast 4.000 DM eingesackt haben, wird mir heute noch schlecht. Bei regelmaessiger und sorgfaeltiger Buchhaltung ist das nicht mehr als ein Nachmittag Arbeit!!!!!!!
      Uebrigens: jeder nachfolgende "Steuerberater" hatte mir zunaechst immer den Eindruck eines "kompetenten" Fachmannes vermittelt. Kompetent waren die alle nur bei ihren Honorarabrechnungen.:)
      Mag sein, dass es wirklich echte Steuerberater gibt. Ist aber mit Sicherheit die Ausnahme.
      Seit ich die Buchhaltung selbst mache, habe ich
      1. den vollen zeitnahen Ueberblick ueber meine finanzielle Lage,
      2. die Gewissheit nicht wieder alles ueberpruefen zu muessen
      3. mit gesparten Kosten fuer Buchhaltung (250,-DM monatlich) und Abschluss, jaehrlich fast 3.000,-DM netto mehr in der Tasche. (Hierbei sind natuerlich noch nicht die wegen falscher Steuererklaerung zu viel bezahlte Steuern beruecksichtigt!!)
      "Als Prellbock zwischen Finanzamt und Steuerzahler" brauch man einen Steuerberater ebenfalls nicht. Dies wird einem nur von den "Steuerberatern" selbst suggeriert. Kaufe Dir das Buch "Keine Angst vor dem Finanzamt". http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423056770/qid%3D10041… Das wird Dir einige Angst, die man als Steuerzahler zweifellos vor einer solchen Behoerde hat, nehmen. Angst hatte ich zunaechst auch wegen der Lohnabrechnungen. Ist absolut kein Problem mit http://www.lohndirect.de. 4 Euro pro Nase (Mein Steuerberater hat sich das 3-fache eingesackt) Kann ich jedem Arbeitgeber hier nur waermstens empfehlen. Eine super Hotline mit wirklich kompetenter Beratung und Hilfe in Lohnangelegenheiten.
      Wird es dann komplizierter, verweist man an den Spezialisten fuerwahr: Steuerberater sind nach meiner Erfahrung nur Buchhalter. Und noch schlechte dazu.

      Gruss Kashogi
      Avatar
      schrieb am 27.10.01 23:01:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Kashogi_de,

      selten so gelacht bei Ausführungen über Steuerberater! So einfach, wie du das darstellst ist es ja wohl doch nicht. Warum lassen wohl z.B. Rechtsanwälte ihre Gewinnermittlungen und Steuererklärungen von Steuerberatern erstellen? Na?

      Du hast Steuerberater von deiner Gehaltsliste streichen lassen? Ist ja ein Ding! Steuerberater, die bei dir angestellt sein können, gibt es überhaupt nicht! Standesrechtlich verboten! Kann es nicht sein, daß du nur ein ...schwätziger Angeber bist?

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 00:20:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      @StRa

      ....er hat ja auch an Leser adressiert, die, die Intelligenz haben ihm zu folgen. Bei Dir ist diese anscheinend nicht vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 02:10:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Ra
      was ist mit dem SYDIKUS ? Gibts den nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 08:49:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      @StRA
      Warum lassen wohl z.B. RechtsanwŠlte
      ihre Gewinnermittlungen und SteuererklŠrungen von Steuerberatern erstellen?


      Weil die meisten sich bisher nicht damit befasst haben.

      1. Die Buchhaltung, bei RechtsanwŠlten als Freiberufler ebenfalls nur eine wirklich einfache Einnahme-†berschussrechnung, ist mit der richtigen Software ein Kinderspiel, wenn man sich nur die MŸhe macht, sich die Grundlagen der Buchhaltung anzueignen, und seine Buchhaltung regelmŠ§ig erledigt. Selbst hat man dann doch den besten Durchblick, was wie verbucht werden muss. Dann passieren auch nicht so gravierende Fehler, dass zB ,wie bei mir geschehen, Einlagen als Einnahme verbucht werden.
      Ist die Buchhaltung sorgfŠltig gefŸhrt, ist der Jahresabschluss doch nur wenige Mausklicks Arbeit. (Nur dafŸr kassiert der Steuerberater dann nach Tab B einen GebŸhrensatz von 20/10 nach ¤25 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV ; das AusfŸllen der Formulare "EinkommensteuererklŠrung ohne Ermittlung der EinkŸnfte" kostet dann nochmals nach Tab A ein GebŸhrensatz von 6/10 nach ¤24 abs. 1 Nr.1 StBGebV)

      2. Viele Freiberufler (ausgenommmen Steuerberater) lassen sich nieder und haben keine Ahnung von BuchfŸhrung und Steuerangelegenheiten. Da man anfangs wirklich andere Probleme hat als sich auch noch um diesen Scheiss zu kŸmmern, Ÿbergibt man alles dem "Steuerberater". Ist auch wirklich sehr einfach. Der erledigt praktisch alles. Aus Gewohnheit (Faulheit?) kŸmmert man sich selbst Ÿberhaupt nicht mehr darum. Alle Steuerangelegenheiten machen einem Angst.

      3. Ein Steuerberater muss sich nun wahrlich um sehr viele Berufsgruppen und Einkommensarten kŸmmern und auskennen. Nur zu logisch, dass der sich dann nicht auch noch um die Buchhaltung kŸmmert (besonders wenns nur eine popelige Einnahme-†berschussrechnung ist, die ein Lehrling im 1. Lehrjahr prima erledigen kann). Das erledigt man mit Sicherheit am besten selbst.

      4. Auch die fŸr einen selbst wichtigen Steuerbelange erarbeitet man sich (nach meiner Erfahrung) am besten selbst. Sicher braucht man hier ab und an den Rat eines Steuerberaters. Aber bitte nicht solche "Steuerberater", die mittels KnebelvertrŠgen einen gleich fŸr immer vereinnahmen wollen. Hat man erstmal einen solchen Knebelvertrag unterschrieben, ist man schon bei denen als laufende Einnahme verbucht und uninteressant geworden. KŸmmern tun die sich dann hauptsŠchlich nur noch um das Einziehen des eigenen Honorars.

      Du hast Steuerberater von deiner Gehaltsliste streichen lassen? Ist ja ein Ding! Steuerberater, die bei dir angestellt sein kšnnen, gibt es Ÿberhaupt nicht!
      Standesrechtlich verboten! Kann es nicht sein, da§ du nur ein ...schwŠtziger Angeber bist?

      Vermutlich hast Du nicht verstanden, was ich damit meinte. Um es auch fŸr Dich deutlich zu machen:
      Ich hab ein paar Blutsauger entfernt.

      Gruss Kashogi
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 12:35:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Leider muß ich aus eigener, konkreter Erfahrung bestätigen, daß man sich auf die vermeitliche Fachkompetenz von Steuerberatern keinesfalls verlassen sollte.
      In den vergangenen Jahren habe ich meine Steuererklärung immer selbst gemacht, bis mir vor einem Jahr einige Fragen bei der Versteuerung ausländischer Fonderträge einfach zu komliziert wurden. Ich bin dann also zum Steuerberater gegangen, und habe dort mein blaues Wunder erlebt: Der Begriff "Zwischengewinn" war dem Mann unbekannt. Es wußte nicht, daß zwischen Fonds deutschen und z.B. luxemburgischen Rechts unterschieden wird. Überlüssig zu erwähnen, daß er noch nie davon gehört hatte, daß es Fonds ohne Vertriebszulassung in Deutschland gibt, die nochmals völlig anders besteuert werden. Klar, daß auch das Wort "Finanzinnovation" in seinem Vokabular unbekannt war. Meinte er doch, daß Gewinne beim Verkauf von Zerobonds nach Ablauf der "Spekulationsfrist" von einem Jahr steuerfrei seien.

      Nun könnte man glauben das sein ein Einzelfall. Ist es aber wohl nicht. Als ich nach Eintritt in Berufsleben erstmals eine Steruerklärung abgeben sollte, dachte ich das wäre zu komliziert, um das selbst erledigen zu können. Nachdem man mir dort versuchte klarzumachen, daß die Kosten meines berufsbdingen Umzugs keine Werbungskosten seine (ich mußte gegenüber dem Stuerberater argummentieren, als sei er das Finanzamt), habe ich in den Folgejahren dann auf die Dienste von Vertretern dieser Branche verzichtert.

      Zu den oben dargestellten Fragen im Bereich der Kapitalerträge habe ich mich vor einiger Zeit mit einem Freund unterhalten, der selbst Steuerberater ist. Er meinte ganz offen, daß er sich in diesen Dingen auch nicht auskenne würde, und sie würden ihn auch nicht interssieren, da die Erstellung von Steuererklärungen für Privatleute für ihn ohnehin kein lukratives Geschät sei.
      So sieht es leider aus. Es bleibt einem wahrhaft nichts anderes übrig, als sich selbst einigermaßen schalu zu machen. Damit hat man dann wenigstens die Chance, wenn man schon einen Berater in Anspruch nimmt, die gröbsten Fehler, die ein solcher Mensch macht zu erkennen und ggfs. berichtigen zu lassen. Aber das ist ja eigenlich nicht der Sinn dess Ganzen.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 20:02:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das ist ja ein richtiger Steuerberater-bashing thread hier.
      Hier gefällt mirs aber gar nicht. Dabei sind wir doch auch nur
      Menschen. Heul.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 20:37:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      hallo, nicht heulen. Man muss nicht alles wissen (und kann das auch gar nicht). Aber das eigentliche Problem ist, dass sich die meisten Steuerberater nicht in diese Problematik reinlesen wollen, sondern am liebesten nur den NULL-ACHT-Fuffzehn-Fall durchhauen wollen.
      ---
      Dass ist das eigentliche Problem.
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 21:32:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Lieber Steueragent,

      Kashogi und quotiks geben doch nur die Realität wieder, die sicherlich weniger ruhmreich ist, als Du sie gerne darstellst. Ich fühle mich hier pudelwohl, da ich feststelle, daß es Leute gibt die genau die gleichen unangenehmen Erfahrungen gemacht haben.

      Gerade weil Steuerberater nur Menschen sind, sind sie auch nicht makellos.


      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 22:29:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      @HaraldSM
      Habe ich die Realität schon mal ruhmreich dargestellt? Kann
      mich gar nicht erinnern. Außerdem ist es ja so, dass
      Steuerberater auch nur ein Job ist wie jeder andere auch.
      Der Automechaniker schraubt halt an Autos rum und der
      Steuerberater an Steuererklärungen oder Bilanzen oder sonst was.
      Der Erfolg hängt in beiden Fällen von persönlichem Einsatz,
      fundiertem Grundwissen und Tagesform ab.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 28.10.01 23:04:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Steueragent

      Im Grundsatz gebe ich dir recht. Allerdings mit einer kleinen Einschränkung: Wenn ich meinen VW reparieren lassen will, gehe ich nach Möglichkeit in eine VW-Werkstatt, weil ich dort eine höhere "VW-Kompetenz" erwarten kann als z.B. in einer Fiat-Werkstatt (ich weiß auch diese Erwartung kann übel entäuscht werden). Die VW-Werkstatt kann durch Werbung auf ihre besonder Kompetenz hinweisen (und damit indirekt zu verstehen geben, daß sie bei Fiats nicht so gut ist).

      Der Steuerbearter muß - wohl gezwungen durch sein Standesrecht - versuchen, die Fiktion aufrecht zu erhalten, daß er auf allen Gebieten gleich kompetent sei (keine Werbung). Daß das bei der Komplexität der Materie nicht sein kann, ist klar.

      Für mich ist aber einfach zumindest ärgerlich, wenn ich für gutes Geld eine schlechte Leistung erhalte, sei es beim Steuerberater oder in der Autowerkstatt.
      Avatar
      schrieb am 29.10.01 11:16:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Kashogi_de: Deine Ausführungen könnten glatt von mir gestohlen sein :D

      Mir erging es bisher! genauso.
      Ich habe meine Buchhaltung selber gemacht und diese dann komplett mit EUR und allem "pipapo" beim Steuerberater abgegeben.
      Die haben mir dann die Steuererklärung ausgefüllt und die Rechung beigelegt.
      Das letzte mal kam erst die Rechnung und dann erst die Steuererklärung :cry:
      Ich hab mich nur gewundert und da mal angerufen und denen erklärt, daß ich noch gar nicht wußte, daß meine Erklärung bereits fertig ist :confused:
      Kosten immer so um die 1500 DM +- 10%.

      Jetzt bezahle ich 2.000 DM und habe aber einen richtigen Steuerberater der sich auch so nennen darf :D

      Da gab`s eine Abschlussbesprechung, daß kannten die vorherigen Steuerberater gar nicht.

      Nen schönen Gruß :kiss:
      Avatar
      schrieb am 30.10.01 19:54:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      @nochmals Kashogi_de:

      bei solchen Ausführungen solltest du schon präzise sein (warum Gehaltsliste) und sofort sagen: "Blutsauger entfernt". Schließlich tummeln sich hier viele Leute, die deine Ausführungen für bare Münze nehmen könnten.

      Ich heule auf jeden Fall mit dem Kollegen "Steueragent" heute Nacht still in mein Kissen.

      :-)
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 14:41:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      @StRa

      Sorry fuer meine saloppe Ausdrucksweise. Eine juristisch einwandfreie Ausdrucksweise ist nun mal nicht mein Metier. Ich denke aber, dass die meisten verstanden habe, was ich mit "von der Gehaltsliste entfernen" gemeint habe. Der Thread hier hat mir jedenfalls gezeigt, dass ich nicht der einzige bin, der mit seinen Steuerberatern bisher nicht zufrieden war. Und das tat einfach gut, sich darueber mal auszulassen.

      Und jetzt etwas zu Dir und den hier anwesenden Steuerberatern oder denen, die es noch werden. Ihr habt etwas ganz Entscheidendes denen voraus, mit denen ich es bisher zu tun hatte: Interesse an den Problemen anderer.
      zwrecht hat es eigentlich auf den Punkt gebracht: Aber das eigentliche Problem ist, dass sich die meisten Steuerberater nicht in diese Problematik reinlesen wollen, sondern am liebesten nur den NULL-ACHT-Fuffzehn-Fall durchhauen wollen. Schlichtweg Desinteresse.
      Da ihr versucht kompetente Hilfestellung auch in verzwickten Sachlagen zu geben, duerft ihr euch eigentlich gar nicht angesprochen fuehlen. Die ganzen (Basher-)AusfŸhrungen solltest Du keinesfalls persoenlich nehmen. Ganz im Gegenteil: Du gehoerst doch zu denjenigen, die sich der Steuer-oder Rechtsprobleme anderer annehmen. Das kannte ich leider bisher nicht von meinen ãBeraternÒ. Dass es auch andere gibt, hat ja syncMasterDesaster hier deutlich zu verstehen gegeben.
      :)
      Also nicht zusammen mit Deinem Kollegen "Steueragent" heute Nacht wieder still in Dein Kissen heulen! ;):D

      Gruss Kashogi
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 07:37:01
      Beitrag Nr. 28 ()
      Was auch noch anzumerken ist, einige ältere Steuerberater
      haben ihren "Titel" noch quasi mit einer Art "Sehtest"
      erworben. Es gab da mal so eine Übergangsregel vom
      Steuerbevollmächtigten zum Steuerberater. Das die sich nicht
      besonders mit Finanzinnovationen, fiktiver Quellensteuer
      oder Emmisionsrendite auskennen ist auch klar.
      Vielleicht in Zukunft den Berater fragen, ob er auch ein
      "echter" Steuerberater ist? Obwohl das natürlich auch
      keine Qualitätsgarantie ist.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 08:35:28
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hi All.

      Steuerberater haben IMO, wie wir fast alle, nur im Sinn so schnell wie möglich ihr Haus abzuzahlen. Meckert doch einfach mal über die Höhe der Rechnung, da lässt sich oft ein Rabatt herausschlagen.

      Was werden sonst für Honorare bei den Freiberuflern u.a. auch Ärzten und Architekten gezahlt? Wenn man nicht bereit ist für eine Leistung das Geld zu bezahlen, wie es der Markt mit sich bringt, sollte man vielleicht zum Sozialamt gehen, vielleicht helfen die kompotent und schlüssig.

      Ist es wirklich so, dass Azubis die Erklärungen vorbereiten und Hilfsarbeiten machen, die Sachbearbeiter wichtig rumtelefonieren, und sich die Chefs dann im Glanz der Leistung sonnen? - Wo ist es in einem Dienstleistungsberuf nicht so?

      Vielen Mandanten ist es egal, Hauptsache einer macht den Kram schnell und pünktlich. Weil sie sich nicht mit dem Thema auseinander setzen wollen. Warum lassen sich denn mit Steuerberatern die Strassen pflastern? Weil der Handwerksmeister keinen Bock auf Buchhaltung in der Meisterschule oder der Kaufmann an der Uni hatte? - Vielleicht. Ausserdem ist es oft so, dass jemand, der einen Haufen Geld verdient der Meinung ist, dass er unbedingt einen Stb. braucht. - Oft zu unrecht.

      So lange Steurgesetze so undurchsichtig sind, dass der Laie es nicht packt sich damit auseinander zu setzen wird sich hier nichts ändern. Ausserdem bleibt die politische Lobby, die den steuerberatenden Berufen ständig den Zucker in den Hintern bläst.

      Übrigens würde ich diesen Steuersparern, die sich am Telefon oder in der Zeitung oder jetzt dem I-Net anbieten, nicht trauen. Die haben durch den Abschluss von dubiosen Geschäften nur die Übervorteilung des Steuerpflichtigen im Kopf. Steuern werden meist garnicht gespart.

      Bis dann

      Sprengli
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 11:54:19
      Beitrag Nr. 30 ()
      "Test" von Steuerfuzzis.

      Ihr wollt wissen, ob Euer Steuerberater "gut" ist.

      Fragt diesen "Fuzzi" bitte nicht, ob er ein "richtiger" Steuerberater ist. Diese Antwort könnte sogar ich mit "ja" beantworten. (Wenn dann auch gelogen, aber was interessiert das schon?)

      Fragt den "Fuzzi" doch lieber konkret nach "fiktiver Quellensteuer". Was ist das, wie funktioniert das....Wenn als Antwort kommt: "Das ist eine
      extrem schwierige Materie, die sich nur in speziellen Sonderfällen lohnt..." Dann ist diese Materie für diesen "Steuerfuzzi" zu schwierig, also kann man ihn vergessen.

      Fragt ihn auch mal, wie in D amerikanische Mieteinnahmen zu versteuern sind, ich möchte nämlich einen USA-Immonbilienfonds kaufen.

      Die richtige Antwort wäre: "In D sind die Erträge steuerfrei unter Progressionsvorbehalt, die Mieten sind in den USA zu versteuern. Ausnahme: REITs - diese Erträge sind voll in D zu versteuern."

      Wer diese Fragen nicht richtig beantworten kann, ist sein Geld nicht wert!

      kroko
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 13:29:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      als Zusatz zum letzten Beitrag:
      --->>> wer spontan auf diese Frage "Mieteinnahmen USA"
      die richtige Antwort weiss und für die Richtigkeit
      garantiert, ist entweder ein Lügner, Künstler
      oder er ist bereits persönlich in der Praxis
      als STEUERBERATER eines FONDS damit vertraut.
      denn es handelt sich schließlich um einen doppelten
      Spezialfall nämlich:
      A. ausländische Einkünfte lt. DBA USA
      und
      B. um die Besteuerung eines FONDS
      ---
      wohlgemerkt es geht nicht um die Antwort, die hier gegeben
      wurde, nämlich die, das ausländische Immoeinkünfte prinzipiell nach OECD-Musterabkommen (MUSTER, muss nicht
      der einschlägige Fall sein) dort zu versteuern sind, wo
      die Einkünfte erzielt werden, d.h. wo die Immobilie liegt), und solche Einkünfte ebenso prinzipiell als steuerfreie Auslandseinkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen (was ist mit der abgeführten, im Ausland abgezogenen Steuer ??? Anrechnung oder Abzug als Werbungskosten ???);
      ---
      NEIN, diese Antwort hätte ich noch den meisten zugetraut (oder irre ich mich, ist das Niveau wirklich so schlecht ?), sondern es geht darum, dass die richtige Antwort auch garantiert wird, d.h. der Steuerberater müsste
      A. das DBA USA kennen, durchgelesen haben (hat wohl niemand
      außer der obigen Berufsgruppe: ...in der Praxis mit dem
      Problem vertraut);
      B. spezielle Fondsproblematiken hierzu kennen, z.B. handelt
      es sich um einen inländischen Fonds mit Auslands (hier
      USA) -Einkünften oder um ausländische Fonds mit Auslands-
      einkünften (Bsp.: niederländische Fonds mit USA-
      Vermietung) oder um ausländische USA-Fonds mit (dort)
      inländischen Einkünften ???
      C. Vermietung i.S.d. § 2a EStG -sogenannte negative (für den
      Laien, damit ist nicht die numerische Bewertung = Verlust
      sondern die Bewertung negativ i.S.v. SCHLECHT,BÖSE)
      Einkünfte- ????

      Bitte mal den § 2a EStG durchlesen (das brachte seinerseits
      noch nicht einmal der B.Finanzminister fertig = war der
      BILD damals einen riesigen Artikel wert)

      Denn die im Thread gegebene Antwort ist eben gerade der NULL-ACHT-FUFFzehn-FALL (für wen diese Antwort, dann bereits
      eine schwierige Frage ist, dem ist natürlich nicht zu helfen).

      Nicht umsonst werden die Fondseinkünfte bereits von den
      Fondsgesellschaften mitgeteilt. Wer meint er blicke da auf
      ANHIEB durch (schafft auch kein Finanzbeamter, der dies
      überprüfen müsste, auch der übernimmt einfach die FONDSzahlen lt. Steuerbescheinigung), der muss diese Fonds selbst in der Praxis betreuen. und wer ist das schon.
      -----
      Nicht die spontane Auskunft ist maßgeblich, sondern Willen,
      Lust und Ehrgeiz des Beraters. Der ist allerdings meistens nur durch Geld/Honorar anzuregen. Und BERATUNG ist übrigens meistens etwas, wofür die meisten Kunden eben nicht bezahlen wollen. Bezahlen will man meist nur für PAPIER.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 14:49:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ zwrecht

      Natürlich ehrt es einen Steuerberater, wenn er bei einer
      solch "allgemeinen" Frage, wie US-Immo-Fonds besteuert werden,
      genauer nachfragt.

      Meine Bedenken bei "Nachfragen" gehen allgemein
      (nicht nur auf Steuerberater bezogen) darauf hinaus, daß die
      "Fachperson" keine Antwort auf die Frage hat und durch Nachfragen
      von seiner Unwissenheit ablenken möchte.

      Ich bekam bereits JEDE MENGE ANGEBOTE über (geschlossene) US-Immo-Fonds.
      Überall hieß es, die Mieteinnahmen seien in den USA steuerpflichtig, in D
      steuerfrei unter Progressionsvorbehalt. Auch von neutraler Stelle (Herausgeber
      von Finanzzeitungen wurde dies bestätigt.)

      - Gehört zwar jetzt nicht hierher: Aber ich bekam erst vorgestern von der
      comdirect bank ein Angebot für einen kanadischen Immo-Fonds. Auch in diesem
      Faltbaltt kann man lesen: ...Die Gewinne sind in Deutschland bis auf den
      Progressionsvorbehalt einkommensteuerfrei.... -

      Speziell über US-Fonds müßten Steuerberater also etwas Bescheid wissen, sofern
      sie ihren Horizont über die Anlagen N, Kap und GSE erweitert haben und ab und zu
      mal "Finanzen", "Capital" oder Werbefaltblätter lesen.

      (Ich habe ja nicht gesagt, man solle fragen, wie südkoreanische oder thailändische
      Immo-Fonds besteuert werden sollen. - Da gibt es weniger Pressemitteilungen und Angebote!).

      kroko
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 16:48:10
      Beitrag Nr. 33 ()
      wg. Progressionsvorbehalt:

      Das der richtig teuer werden kann, ist Euch schon bewusst?

      Jetzt mal abgesehen von der Qualität des Stb. scheint es mir, als ob durch die genannte Einkommensteuerfreiheit dem Bankkunden hier suggeriert würde, dass das all nix kostet.

      1. erhöht sich der Einkommensteuersatz.
      2. wird die Rechnung beim Berater deshalb natürlich wegen des Zeitaufwandes und der Werte zur StbGebV mit Sicherheit höher.

      Sprengli
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 17:19:45
      Beitrag Nr. 34 ()
      bitte beachten, es gibt auch den NEGATIVEN Progressionsvorbehalt. So ist es beispielsweise möglich durch ausländische -steuerfreie- Verluste in Höhe von 80.000 DM bei steuerpflichtigen inländischen Einkünften in Höhe von 100.000 DM eine Einkommensteuer von NULL DEM zu
      erzielen. Denn dann liegt der STeuersatz unter dem Eingangs-
      freibetrag (Existenzminimum).
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 18:18:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      @zwrecht
      Stimmt, aber diese Art der Verlustzuweisung hält ja bekanntlich meist nur ein Jahr, ähnlich wie mit den Verlustbeteiligungen mit Sonderafa.
      Also müsste man theoretisch jedes Jahr immer höhere Verlustobjekte anschaffen, da man sich ja die Steuerersparnisse nicht entgehen lassen will. Sowas macht man 2-3 Jahre, und dann hat man die Nase voll. Oder?
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 02:06:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      schlau erkannt, dass nennt man
      "Steuern sparen, koste es was es wolle" (oft ein Leitsatz von Lehrern, Ärzten usw. ).
      Interessant ist nur der Einkauf von Verlusten des Privatvermögens (Vermietung u.Verpachtung) , Minderung der Grenzsteuersätze und Veräußerung steuerfrei (leider jetzt auch nur noch nach 10 Jahren möglich) oder Veräußerung zum halben Steuersatz (war vor 1995/96 die eigentliche Steuerersparnis).
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 16:19:53
      Beitrag Nr. 37 ()
      Das mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts ist nicht ganz einfach. Immerhin gibt es so ca. 150 Doppelbesteuerungsabkommen. Und wer behauptet, diese alle zu kennen, kann nur ein Scharlatan sein.

      Wenn bei einem Beratungsgespräch bei mir die Frage auftaucht, welcher Staat nur für welche Einkommensarten das Recht zur Besteuerung hat und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, antworte ich, daß ich diese Rechtsfrage im jeweiligen DBA nachsehen kann. Hat der Mandant Zeit, läßt sich dies natürlich bei einer einfachen Frage auch sofort erledigen. Ich kenne allerdings auch Kollegen, die bei dem Wort DBA schon heftigst zusammen zucken und möglichst mit vielen nichtssagenden Worten abtauchen.

      Ich hatte übrigens schon mal vor ca. 1 Jahr einen Threed eröffnet mit dem Titel "Steuerberater gut, zu teuer?", der nicht sehr viel Resonanz fand. Leider!

      Dafür sehe ich diesen in meine Favoriten aufgenommen und sehe gelegentlich nach.

      StRa
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 20:07:28
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo StRa,

      kann mich noch gut an deinen Thread vor einem Jahr oder so
      erinnern. Damals war die Resonanz wirklich nicht sonderlich.
      Umso mehr ist jetzt hier gebacken. Ich muß auch sagen, dass
      viele Kommentare nicht schlecht sind und sich mit meinen
      Beobachtungen decken.

      MfG

      Steueragent


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