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    Fragen zur Direktversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.01 08:00:25 von
    neuester Beitrag 12.11.01 22:34:06 von
    Beiträge: 13
    ID: 493.761
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      schrieb am 25.10.01 08:00:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was gibts denn alles zu beachten bei einer Direktversicherung? Ist es besser, wenn sie AN finanziert ist oder AG finanziert? Daß man sie jährlich zahlen sollte und nur bis zu 340x DM pro Jahr, ist klar, aber: wie lange sollte das laufen?
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:05:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also, Du kannst Deine Direktversicherung auch monatlich zahlen. Das ganze ist insgesamt begrenzt auf 3408,- DM pro Jahr. Vorteile der jährlichen Zahlung ist aber, daß dann für diese einmalige Zahlung aus Sonderaufwendungen (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.
      Wie lange sowas läuft, hängt natürlich ganz von Dir ab, aber es sollte schon langfristig als Altersvorsorge gedacht sein. Mindestens mal 20 Jahre. Da Du dadurch ja auch Steuern sparst, bzw. jedes Jahr einen quasi Zuschuß erhälst, kann es ja gar nicht lang genug sein?

      Was meinst Du mit AN finanziert?

      Gruß
      Baschmann
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:10:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ok, habe kapiert, was Du mit AN bzw. AG meinst.

      Also im Normalfall setzt Du für einen Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) idealerweise Dein Weihnachstgeld ein. Tut nicht so weh und bringt am meisten. Manche Arbeitgeber erklären sich sogar bereit, Teile davon zu finanzieren, da Sie ja auch durch die Direktversicherung sparen, also einen finanziellen Vorteil haben. Das muß immer mit dem jeweiligen Arbeitgeber geklärt werden. Ab 1.1.2002 muß jeder AG die Direktversicherung zulassen, was bis jetzt noch nicht der Fall ist. Komischerweise gibt es immer noch AG, die das nicht machen wollen. Warum, kann ich auch nicht sagen, aber wahrscheinlich verschenken Sie gerne Geld.

      Wenn Du noch Fragen hast, einfach schreiben.

      Gruß
      Baschmann
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:32:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn ich eh schon über der Beitragsbemessungsgrenze liege, ist es egal, ob ich monatlich oder jährlich zahle? Weil dann kommen ja keine Sozialversicherungsabgaben mehr dazu... außer den Ratenzuschlägen gibts also keinen Nachteil, oder?
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 15:51:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn du auch über der beitragsbemessungsgrenze RV/ALV liegst ist es eigentlich egal, nur wenn du an oder unter der grenze liegst solltest du rechnen, ob es günstiger ist die zahlung monatlich oder jählich zu entrichten, allerdings tut sich da meistens kein grosser unterschied (jährlich aus dem weihnachtsgeld ist meistens am günstigsten), daher wir auch i.d.R. die gehaltsumwandlung vom weihnachtsgeld vorgenommen

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      Avatar
      schrieb am 25.10.01 17:52:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      So eine Direktversicherung darf aber nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, oder?
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 22:24:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo majanero,
      mach lieber Zahlungen in eine U-Kasse, die Steuervorteile sind viel höher, außerdem kannst Du mehr als 284,- DM einzahlen welche auch nicht versteuert werden müssen!!!
      Sieh mal in den anderen Threads nach. Oder frage zurück.
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 23:34:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Harty, aber das geht nicht, zumindest nicht in diesem speziellen fall
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:41:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich hätte zu diesem Thema auch noch eine Frage: Was passiert,
      wenn ich eine Gehaltsumwandlung für das Weihnachtsgeld abge-
      schlossen habe und mein Arbeitgeber zahlt plötzlich kein Weih-
      nachtsgeld mehr bzw. zahlt ein niedrigeres Weihnachtsgeld,
      das weniger ausmacht als die Versicherungsprämie (soll ja
      in der heutigen Zeit vorkommen)?
      Avatar
      schrieb am 02.11.01 08:48:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dann wird der Rest, der sich nicht aus dem Weihnachtsgeld finanzieren läßt, wohl von Deinem "normalen" Gehalt abgezwackt als Gehaltsumwandlung - denn der Versicherung ist es im Prinzip egal, aus welchem Teil Deines Gehalts umgewandelt wird,und Du hast ja einen bestimmten Betrag ausgemacht, der in die Versicherung fließen soll.
      Avatar
      schrieb am 07.11.01 17:23:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      @mirsanmir

      der Nachteil ist, daß dein DV-Beitrag dann nur steuermindernd wirkt, aber nicht in der SV.
      D.h. dein Sozialversicherungsbrutto wird nur soweit gekürzt, wie der Einmalbezug vorhanden ist.

      Ziemlich unklar ausgedrückt, also:
      Bsp. DV 3408,- Weihnachtsgeld 2500
      Steuerbrutto minus 3408
      SV-Brutto minus 2500

      Gruß specunia
      Avatar
      schrieb am 12.11.01 00:05:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ein Detail noch, die jährliche Beitragszahlung bringt aufgrund verschiedenster Effekte eine deutlich höhere Ablaufleistung als eine monatliche Zahlung. Lasse Dir einfach mal ein Beispiel ausrechnen.

      Hendrik
      Avatar
      schrieb am 12.11.01 22:34:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Welche Effekte meinst Du damit Hendrik? Bei einer fondsgebundenen LV oder RV geht mir dabei doch der Cost-Average-Effekt verloren?


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