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    MBX - Frage an Boardjuristen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.11.01 19:40:17 von
    neuester Beitrag 05.11.01 20:30:11 von
    Beiträge: 4
    ID: 499.634
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      Avatar
      schrieb am 05.11.01 19:40:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte klärt mich auf,
      wie kann Metabox Insolvenzantrag zurückziehen - ohne den Insolvenzverwalter oder muß er zustimmen.
      Kann der Vorstand einfach sagen wir haben uns anders überlegt und ziehen den Antrag zurück.
      Meines Erachtens ist der Vorstand eingeschränkt in seinen Befugnissen durch den Insolwenzverwalter.
      Danke
      Rudi
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 20:18:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      in aller kürze :
      antrag gestellt vom vorstand( nicht von gläubigern)
      somit auch nur vom vorstand zurückzuziehen , damit allerdings volle privathaftung des vorstandes

      flyfish
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 20:22:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das hat ja was für sich.

      Dann stehen jetzt die Vorstände voll in der Haftung und werden diesen Schritt wohl überlegt haben.

      Was sagt denn eigentlich die Aktionärsgemeinschaft? Sind die noch existent?

      Banane )
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 20:30:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bedeutet:
      Met@box versichert, daß die 7 Mio. der sofort fälligen Verbindlichkeiten unverzüglich bereitgestellt werden...
      Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätte bedeutet, daß die 7 Mio.seitens Met@box nicht mehr hätten aufgebracht werden können und der weitere Geschäftsbetrieb somit ausserdem nicht mehr möglich gewesen wäre...


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